Landesarbeitsgemeinschaften der Gedenk-stätten/-Initiativen planen bessere Vernetzung
Gedenkstättenrundbrief 159 S. 34-37
Die Bedeutung regional und lokal orientierter Gedenkstätten
In Deutschland gibt es inzwischen mehr als zweihundert Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen, in denen an die NS-Verbrechen erinnert wird. Sie befinden sich in der Regel an authentischen Orten, etwa an Stätten ehemaliger Konzentrations-, Straf- und Kriegsgefangenenlager, KZ-Außenkommandos, »Euthanasie«- Tötungsanstalten, Gestapo-Haftstätten und Gefängnissen, an Hinrichtungsorten, ebenso an Orten der Täter und an Orten ehemaliger Synagogen oder an anderen Stätten jüdischen Lebens. Deutlich wird anhand dieser Aufstellung, wie tief das Verfolgungs- und Lagersystem mit seinen mannigfaltigen Typen und Funktionen spätestens seit Kriegsbeginn weit in die deutsche Gesellschaft hineinreichte. Viele dieser Einrichtungen sind erst seit Beginn der achtziger Jahre in Westdeutschland durch das Engagement lokaler oder regionaler Initiativen entstanden und werden bis heute von ihnen getragen.
Seit der deutschen Einheit hat sich auch die DDR-Erinnerungskultur gewandelt. Nicht nur die ehemaligen Nationalen Mahn- und Gedenkstätten Buchenwald, Ravensbrück und Sachsenhausen haben mit ihren Umwandlungsprozessen wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Gedenkstätten geboten. In den neuen Bundesländern sind Gedenkstätten hauptsächlich mit regionalen und lokalen Bezügen neu entstanden oder haben einen Wandlungsprozess durchlaufen. Gedenkstätten/-Initiativen haben sich vor allem im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu einer kontinuierlichen Form des Austauschs und der Zusammenarbeit zusammengefunden.
Die Vielzahl der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen spiegelt die Dezentralität und Polylokalität der NS-Verbrechen wider. Das Herzstück der Tätigkeit der Gedenkstätten und -Initiativen liegt in der politischen Bildungsarbeit vor Ort und in der Region. Sie zeugt gleichfalls von der basisbezogenen Erinnerungs- und Aufklärungsarbeit, die auf lokaler und regionaler Ebene in den vergangenen Jahrzehnten geleistet wurde. Gerade diese Auseinandersetzung mit Verdrängungsmechanismen in der Region hat dazu beigetragen, dass die NS-Verbrechen heute als geschehenes Unrecht akzeptiert werden. Nicht zuletzt aufgrund dieser pädagogischen und zeithistorischen Arbeit gelingt es den kleineren Gedenkstätten, die NS-Thematik in die lokale und regionale Kulturarbeit hineinzutragen.
In der vielfältigen Nutzung des aufklärerischen Potentials authentischer Orte für die lokale und regionale Geschichtskultur liegt die Bedeutung des Netzwerks an Gedenkstätten und -Initiativen in der Bundesrepublik.
Zunehmende Anzahl von Gedenkstätten in den Bundesländern
Wie die Vertreter aus allen Bundesländern berichtet haben, ist in den letzten 10 bis 20 Jahren eine erhebliche Zunahme von der Gedenkstätten und -Initiativen zu verzeichnen. Die seit zehn Jahren bestehende niedersächsische Landesarbeitsgemeinschaft vertritt heute etwa 100 Gedenkstätten-Initiativen. In Baden-Württemberg haben 1998 in einer Übersicht 15 Einrichtungen Erwähnung gefunden, heute sind es 60. Der nordrhein-westfälische Gedenkstättenverein vertritt 25 Einrichtungen. Er hat sich in »Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte« umbenannt, um auch Orte, die keine Gedenkstätten sind, wie etwa die Burg Vogelsang, aufnehmen zu können. Bestanden in Rheinland-Pfalz 1991 mit Osthofen und Hinzert nur zwei Gedenkstätten, so konnte die Landesarbeitsgemeinschaft zu ihrer Gründungsveranstaltung 2001 19 Mitglieder begrüßen. Heute sind in ihr 43 Institutionen und Initiativen organisiert.
Aktivitäten der Gedenkstätten
Nicht nur die Zahl der Gedenkstätten hat in den letzten beiden Jahrzehnten stark zugenommen. Die anwesenden berichten darüber hinaus, dass die Erwartungen und Anforderungen an die Gedenkstätten und Initiativen sehr gestiegen sind. Auf der einen Seite müssen die Gedenkstätten mit minimalsten Etats auskommen, auf der anderen Seite wird von ihnen erwartet, dass sie Sammlungen und Archive aufbauen und führen sowie neue Dauerausstellungen entwickeln. Erfreulich ist, dass auch in der lokalen Geschichtskultur die Gedenkstätten immer mehr Gehör finden und sowohl bei Jahrestagen einbezogen, bei konkreten Planungen von Bildungsveranstaltungen um Rat gefragt oder bei Sachfragen um Stellungnahmen gebeten werden: Archivgesetzgebung, Entschädigung sind hier zu nennen. In Verbandsvertretungen, wie etwa dem Museumsbund, werden erstmals wichtige Positionen übernommen.
Vernetzung auf Landesebene
Die wichtigste Aufgabe der Landesarbeitsgemeinschaften ist die Vernetzung der Gedenkstätten und Initiativen aus Landesebene. Zum Informationsaustausch werden regelmäßig ein bis zwei Mal pro Jahr Seminare durchgeführt. Darüber hinaus bemühen sich die Arbeitsgemeinschaften um eine öffentliche Wahrnehmung. Das erste Mittel hierzu ist die Entwicklung von Internetauftritten. Als Ansprechpartner der zuständigen Regierungen und Behörden im jeweiligen Sitzland werden die Gedenkstätten unterschiedlich wahrgenommen. Teilweise sind sie Mitglieder in Fachbeiräten, gerade auch derjenigen zur Verteilung der öffentlichen Mittel an die Gedenkstätten. Teilweise sind sie kontinuierliche Partner bei der Ausrichtung von Gedenktagen, vor allem dem 27. Januar. In manchen Bundesländern werden sie – wie oben beschrieben – darüber hinaus in vielfältigen Fachfragen zu Rate gezogen.
Öffentliche Unterstützung der Gedenkstätten
Einhelliger Tenor in allen Berichten über die Situation der Gedenkstätten in den verschiedenen Ländern war, dass die Förderung der Gedenkstätten durch die öffentliche Hand nicht analog zu der wachsenden Anzahl an Gedenkstätten/-Initiativen gewachsen ist – wenn auch einzelne Beispiele ein gegenteiliges Bild zeichnen.
In Baden-Württemberg z.B. wurde der Landesetat von 70 000 € nicht erhöht. DZOK/KZ-Gedenkstätte Oberer Kuhberg Ulm konnte in Baden-Württemberg zur bedeutenden Einrichtung werden, weil es sowohl von der Bundesförderung als auch auf Mittel der Baden-Württembergischen Landesstiftung zurückgreifen konnte.
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Landesetat für die Gedenkstätten 220 000 €. Hierin ist die Förderung von Peenemünde nicht enthalten. In diesem Bundesland werden die Politischen Memoriale e.V. und zahlreiche Gedenkstätten/-Initiativen nicht nur vom Land, sondern auch von Landkreisen und Gemeinden – allerdings mit insgesamt zu geringen Mitteln – unterstützt.
Der bei der Landeszentrale für politische Bildung ressortierende Fördertopf für Gedenkstätten in Nordrhein-Westfalen umfasst zwischen 250–300 000 €, etwa 50 000 € erhält der Landes-Gedenkstätttenverein für gemeinsame Projekte.
In Niedersachsen wird die dezentrale Gedenkstättenarbeit mit insgesamt 350 000 €, das ist zehn Prozent des gesamten Etats für Gedenkstätten, gefördert. Die Mittel werden vergeben, wenn vor Ort 50 Prozent der Kosten getragen werden.
Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass vor allem durch die Bundesförderung einzelne Gedenkstätten in die Lage versetzt wurden, ihre Grundlage für eine professionalisierte Gedenkstättenarbeit zu verbessern. Zugleich wurden drei Probleme benannt, die einer möglichst nachhaltigen Umsetzung im Wege stehen: Die Mittel werden nur als Projektmittel vergeben und den Gedenkstätten gelingt es häufig nicht, Anschlussfinanzierungen zu erhalten, die eine kontinuierliche Fortsetzung der Tätigkeiten ermöglichen.
Die Mittel werden nur an Gedenkstätten vergeben, die einem Kriterienkatalog genügen, bei dem häufig der Nachweis der bundesweiten oder gar internationalen Bedeutung der Einrichtung eine unüberwindliche Hürde ist. Obwohl gerade der lokale und regionale Bezug für eine Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte so wichtig ist. Es wird immer schwieriger, die anteilige mindestens 50 Prozent betragende Projektfinanzierung in den Bundesländern zusammen zu bekommen, um überhaupt die Bundesmittel beantragen zu können.
Länderübergreifende Koordination
Die Stärke der Gedenkstätten und Initiativen in Deutschland, die Dezentralität und inhaltliche Vielfältigkeit, ist zugleich eine ihrer Schwächen, wenn es darum geht, Informationen auszutauschen und gemeinsam zu agieren. Ohne die Stärken aufgeben zu wollen, waren sich am Ende des Koordinierungstreffens die Gedenkstätten-Vertreter aus allen Bundesländern einig, dass es sehr gut und auch in Zukunft sehr hilfreich ist, über die Entwicklung in den anderen Ländern informiert zu sein und von dem guten Beispiel der Anderen lernen zu können. Es wurde deutlich, dass gerade das zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Engagement in Zukunft mehr Möglichkeiten des Austausches und der Fortbildung benötigt. Um diese jeweils organisieren zu können, sind die landesweiten Zusammenhänge teilweise nicht stark genug, teilweise sind die Zielgruppen in der regionalen Beschränkung zu klein. Für die Aus- und Fortbildung der in Gedenkstätten tätigen kann ein Austausch wichtige Impulse liefern.
Um die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten der Gedenkstätten besser in die mediale und politische Öffentlichkeit zu tragen, aber auch um zukünftige Multiplikatoren für Gedenkstättenbesuche intensiver ansprechen zu können, sind die einzelnen Gedenkstätten, absorbiert von der täglichen Arbeit, oft nicht gut genug ausgestattet. In diesem Zusammenhang erscheint eine über die Ländergrenzen hinausgehende Zusammenarbeit ebenfalls gewinnbringend.
Delegationsprinzip und Dissemination
Eingeladen waren zu diesem Treffen Vertreter von Landesarbeitsgemeinschaften aus den Bundesländern, in denen es eine kontinuierliche Kommunikationsform zwischen den Gedenkstätten besteht. Nach Meinung aller Anwesenden soll auch in der Zukunft der Zusammenschluss kein »closed shop« sein. Um effektiv arbeiten zu können, sollen zu dem nächsten Treffen zunächst nur Delegierte von den Landesverbänden eingeladen werden. Es wird erwartet, dass diese sowohl die Arbeitsergebnisse in den Ländern kommunizieren als auch die Meinungen der Gedenkstätten aus den verschiedenen Bundesländern in die Koordinationsrunde hineintragen.
Wie an der Aufzählung der Teilnehmenden abzusehen, bestehen bisher nicht in allen Bundesländern Koordinationsrunden. Die bestehenden sind zudem unterschiedlich verfasst. Teilweise, wie in Nordrhein-Westfalen, sind sie als eingetragener Verein organisiert. Teilweise, wie z.B. in Hessen und Niedersachsen, vernetzen sie sich ohne institutionellen verfassten Rahmen. Für die Zukunft muss überlegt werden, wie auch Gedenkstätten aus anderen Bundesländern an dem Treffen mitarbeiten können. Wichtig wäre es, dass diese sich in einer geeigneten Form zusammenschließen, um durch ein niederschwelliges Delegationsprinzip an dem Austausch teilnehmen zu können.
Bei dem ersten Treffen wurde verabredet, die Koordinationsrunden weiter fortzusetzen. In weiteren Sitzung müssen praktikable Lösungen getroffen werden, um sowohl den inhaltlichen Austausch zu intensivieren, als auch zugleich Möglichkeiten zu finden, wie die Informationen weiter verbreitet werden können. Im Augenblick sind viele Modelle denkbar. Eine Konkretisierung soll auf weiteren bundesweiten Treffen stattfinden. Darüber hinaus bin ich auch für die unmittelbare Kommunikation mit mir und die Unterbreitung von Anregungen und konkreten Vorschlägen dankbar.
Dr. Thomas Lutz ist Gedenkstättenreferent der Stiftung Topographie des Terrors, Berlin.


