Historisch-politische Bildung mit Angehörigen so genannter bildungsferner Milieus
Gedenkstättenrundbrief 161 S. 25-33Ein Praxisbericht
»Muñoz wies zudem darauf hin, dass Bildung in Deutschland durch mangelnde Chancengleichheit geprägt sei; sie sei wie in keinem anderen entwickelten Land von den Vermögensverhältnissen der Eltern abhängig. […] Im Anschluss an die Reise empfahl Muñoz der deutschen Regierung, das mehrgliedrige Schulsystem, das sich ›auf arme Kinder und Migrantenkinder sowie Kinder mit Behinderung negativ‹ auswirke, noch einmal zu überdenken.«1
1 Warum dieser Ansatz?
Historisch-politische Bildung, auch in Gedenkstätten, richtet sich mehrheitlich an Menschen, die mindestens eine Hauptschule besuchen. Der Besuch von Gedenkstätten durch Schüler und Schülerinnen von Lernhilfeschulen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten ist immer noch als eher selten einzustufen.2 Gerade auch Personenkreise, bei denen unangepasstes Verhalten erwartet wird, finden häufig kein angemessenes Angebot vor. Die Gedenkstätte Hadamar hatte sich bereits 2003 für Menschen mit Lernschwierigkeiten geöffnet.3 Im Jahr 2009 bot sich die Möglichkeit, mit finanzieller Förderung des Programms Vielfalt – Demokratie – Toleranz (Videto) des Kreises Limburg-Weilburg4, für weitere Zielgruppen niederschwellige und angemessene Angebote zu erarbeiten. In Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Gedenkstätte Hadamar e.V. (in enger Kooperation mit der Gedenkstätte) führten zwei Pädagoginnen im Jahr 2009 ein Projekt durch, das sich speziell an Schülerinnen und Schüler einer Schule für Lern- und Erziehungshilfe und an Patienten einer Klinik für forensische Psychiatrie richtete. Beide Zielgruppen zählten zuvor nicht zu den regelmäßigen Besucherinnen und Besuchern der Gedenkstätte.
Viele Schüler der Lernhilfeschule haben einen Migrationshintergrund (häufig türkisch). Da beabsichtigt war, zwei Drei-Tages-Veranstaltungen in einem Bildungshaus anzubieten, führte u.a. die Zusammensetzung der Schülerschaft zu der Überlegung, die beiden Gruppen nach Geschlecht aufzuteilen. Die erste Gruppe war eine reine Mädchengruppe, die zweite eine reine Jungengruppe. Dadurch gestatteten auch die Eltern der Mädchen den Aufenthalt in dem Bildungshaus. Die Arbeit in der forensischen Klinik bedeutete, dass die Pädagoginnen auf Station gingen, d.h. eingeschlossen wurden. Auch bei dieser Zielgruppe war die Trennung nach Geschlechtern Voraussetzung des Bildungsangebotes, da es in der forensischen Klinik aus therapeutischen Erwägungen keine gemischtgeschlechtlichen Stationen gibt.
Der Ansatz des Projektes »Erinnerung und Demokratie – Historisch-politische Bildung für Angehörige bildungsferner Milieus« sah eine große Teilnehmerzentriertheit vor. Die Lebens- und Erfahrungswelt der Teilnehmenden sollte der Referenzpunkt sein, geänderte Schwerpunktsetzungen des Ablaufs waren darin enthalten. Zentral war herauszufinden, welche inhaltlichen und methodischen Ansätze geeignet wären, Menschen so genannter bildungsferner Milieus an die Erinnerungsarbeit heranzuführen. Die Adressaten des Bildungsangebotes selbst sollten dabei aus ihrer Perspektive Hinweise geben.
2 Angehörige bildungsferner Milieus
Die Kontaktaufnahme mit den beiden Kooperationspartnern, Schule für Lernhilfe und Vitos Klinik für Forensische Psychiatrie in Hadamar, gestaltete sich sehr positiv. Beide Institutionen nahmen das Angebot gerne an, auch weil es eine bis dato ungewöhnliche Form der Kooperation versprach. Die Schule für Lern- und Erziehungshilfe liegt in Stadtrandlage und symbolisiert dadurch ein Stück weit die soziale Marginalisierung der Schülerschaft. Viele der Lernenden kommen aus anderen Schulen, an denen sie gescheitert waren, andere sind bereits seit der Einschulung an dieser Schule. Gewalt ist ein alltägliches Phänomen, die Polizei ist häufig vor Ort.
Die Vitos Klinik für Forensische Psychiatrie in Hadamar (= Maßregelvollzug) befindet sich auf demselben Gelände wie die Gedenkstätte Hadamar.5 In dem Maßregelvollzug befinden sich Patienten und Patientinnen, die aufgrund einer Abhängigkeitserkrankung (wiederholt) straffällig geworden sind. Sie verbringen dort einen Teil ihrer Haftstrafe. Dem Entzug folgt eine Therapie, die auf Resozialisierung und Lockerung (schrittweises Gewöhnen an die Gesellschaft) abzielt. Die Patienten entstammen unterschiedlichen Milieus, haben aber in der Regel bereits einige Jahre Gefängnis hinter sich. Historisch-politische Bildung ist für die meisten etwas Ungewohntes.
Hintergrund des Angebotes an die forensische Klinik war u.a. die Historie. In der damaligen Heil- und Pflegeanstalt ermordeten Ärzte, Pfleger und Schwestern von 1941 bis 1945 im Rahmen der NS-«Euthanasie«-Verbrechen mehr als 15 000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.6 Daher stellt es, sowohl für die Belegschaft der Klinik heute, als auch für die Patientinnen und Patienten eine besondere Herausforderung dar, sich mit der Geschichte des Ortes zu befassen.
Im Jahr 2010 führten wir, im Sinne von Nachhaltigkeit, die Schulung von Multiplikator/innen durch. Diese waren Lehrkräfte von Lernhilfe- und Hauptschulen, die durch ein methodisch-inhaltlich strukturiertes Angebot ermutigt werden sollten, auch Jugendliche so genannter bildungsferner Schichten mit einem abstrakten Thema wie Erinnerung und NS-«Euthanasie«-Verbrechen zu konfrontieren. Die Schulung von Schwestern, Pflegern und Ärzt/innen in der forensischen Klinik ist für 2011 vorgesehen, allerdings nicht mehr im Rahmen des Förderprogramms Videto.
3 Seminarangebot für Schülerinnen und Schüler einer Lernhilfeschule
3.1 Projektvorstellung – verantwortliche Lehrer
Noch vor der ersten Kontaktaufnahme zu den Schülern der Lernhilfeschule wurden die Lehrerkräfte der Schule über die Inhalte und geplanten Methoden des Projektes informiert. Ein ausgewogener Methodenwechsel sowohl für die inhaltliche Vermittlung als auch für die Freizeitgestaltung sollte den Schülerinnen und Schülern einen angemessenen Zugang zu den Inhalten des Seminars ermöglichen. Als weitere wichtige konzeptionelle Säule benannten die Pädagoginnen den Wechsel des Lernorts. Die Lernenden sollten die Möglichkeit haben, ohne schulische Zeitvorgaben, sich in einer festen Gruppe dem Seminarthema widmen zu könnten. Die verantwortlichen Lehrer zeigten sich im Rahmen dieser ersten Gespräche zunächst verhalten skeptisch, aber auch positiv aufgeschlossen. Projektarbeit in der vorgestellten Weise wurde bis dato mit Lernenden dieser Schule nicht praktiziert. Die größten Bedenken der Lehrkräfte wurden im Bereich der Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler benannt. Dennoch erklärte sich die Schule bereit, das Konzept des Projektes mitzutragen und stimmte der Veranstaltung zu.
3.2 Geschlechtergetrennte Fortbildung (Monoedukation)
Das wichtigste Resultat dieses ersten Austauschs zwischen Pädagoginnen und Lehrkräften war die Feststellung, dass eine solche Fortbildung den größten Erfolg verspricht, wenn sie in geschlechtsgetrennten Gruppen durchgeführt wird. Hierfür sprachen gleich mehrere Gründe: Mit knapp 20 % der Lernenden stellt die Gruppe der Schülerinnen eine Minderheit an der Schule da, die oftmals im Schulalltag untergeht, jedoch einer besonderen Förderung bedarf. Darüber hinaus gehören die meisten Schülerinnen dem muslimischen Glauben an, fast alle Mädchen weisen einen Migrationshintergrund auf. Mehrtägigen Seminaren mit Übernachtungen würde von Seiten der Eltern nur zugestimmt werden, wenn sowohl die Gruppe als auch die Begleitpersonen ausschließlich weiblich wären. Drittens würde eine Geschlechtertrennung gerade im Alter zwischen 15 und 18 Jahren ein konzentriertes, tiefgreifendes Lernen, welches auch Äußerungen über Emotionen zulässt, erleichtern. Gerade zurückhaltende Schülerinnen könnten hiervon profitieren.
3.3 Infoveranstaltung für die Lernenden in gewohnter Umgebung Schule
Auf Wunsch der Schule begann die Seminarreihe mit dem Angebot für die weibliche Lerngruppe. Die Schulsozialarbeiterin lud zu dem Seminar die bereits an der Schule bestehende Mädchengruppe ein. Zur ersten Kontaktaufnahme mit den Schülerinnen führten die Pädagoginnen eine kurze Informationsveranstaltung in der Schule durch. Der größte Diskussionsbedarf lag im Bereich der Organisation. Ein mehrtägiges Seminar mit Übernachtung stellte sich für die meisten Schülerinnen als ein Novum dar, für viele war es sogar die erste Klassenfahrt in ihrem (Schul-)Leben.
Einen ähnlichen Verlauf nahm einige Monate später die Informationsveranstaltung für die Teilnehmenden des zweiten Seminars. Anders als zuvor die weibliche Gruppe, wurde hier ein geschlossener Klassenverband von Seiten der Lehrer als mögliche Teilnehmende benannt. Freiwilligkeit, eine von den Pädagoginnen gewünschte Teilnahmevoraussetzung, schied damit aus. Bei der Gruppe handelte sich um eine rein männliche Klasse, der sich noch zwei weitere Schüler einer Parallelklasse angeschlossen hatten. Diese beiden Schüler planten ihre Abschlussarbeit (Hauptschulabschluss) über ein Thema aus dem Kontext Nationalsozialismus und hatten damit ein sehr zielgeleitetes Interesse an dem Seminar. Auch für viele der männlichen Teilnehmer bedeutete eine mehrtägige Fahrt etwas Neues. Beide Seminare wurden von den zuständigen Lehrkräften und der schuleigenen Sozialarbeiterin begleitet.
3.4 Programmablauf
Veranstaltungsort war beide Male ein Tagungshaus, etwa dreißig Kilometer entfernt von der Gedenkstätte Hadamar. Für beide Gruppen war ein gleicher Programmablauf von Seiten der Pädagoginnen vorgesehen. Nach der Ankunft, der Zimmerverteilung und einer Kennenlernrunde erarbeiteten die Gruppen im Austausch mit den Pädagoginnen und begleitenden Lehrenden in einer ersten Arbeitseinheit gemeinsame Regeln für die Zeit des Zusammenseins. Dieses gemeinschaftliche Erarbeiten sollte die Akzeptanz des Regelwerkes stärken. Außerdem hatten die Jugendlichen die Möglichkeit neben allgemeinen Regeln wie etwa Verbot von Alkohol, Drogen und Nikotin, pünktlichem Erscheinen zu den angesetzten Arbeitsgruppen auch jugend- sowie geschlechtsspezifische Regeln mitaufzustellen, wie z.B. »nicht petzen«.
Auf der inhaltlichen Ebene begannen die Seminare mit der individuellen Gestaltung eines Journals, welches ähnlich einem Tagebuch dauerhafter Begleiter während des Seminars sein sollte. Es diente sowohl zur methodischen Arbeit im Laufe der Seminare als auch der persönlichen Reflexion. Der erste Themenblock widmete sich dem Thema »Erinnerung«. Während die Mädchengruppe, als erste Seminargruppe, noch gebeten worden war, über persönliche Erinnerungen nachzudenken, entfiel dies bei der Jungengruppe. Hintergrund war ein vehementes Verweigern der Mädchen, da ihre Erinnerungen, wie Gewalt, Missbrauch und Unfreiheit zu schmerzhaft waren. Erinnerung hatte für sie auch etwas Bedrohliches. Der etwas distanziertere Zugang zu dem Thema über die allgemeine Bedeutung von Erinnerung ermöglichte die Überleitung zu dem kulturellen Gedächtnis einer Gesellschaft. Dabei erhielten die Schülerinnen ein Input, um anhand von Beispielen, wie dem Mauerfall 1989, dem 11. September 2001, und dem Tsunami 2005, aber auch lokaler kollektiver Ereignisse, wie dem tödlichen Autounfall von vier Jugendlichen im Raum Limburg, eine Vorstellung über kollektive Erinnerung zu erhalten. Diese Heranführung lenkte hin zum kulturellen Gedächtnis über den Nationalsozialismus. Beide Schülergruppen waren so in der Lage, kritisch über die gesellschaftliche Bedeutung von Gedenktagen oder -stätten zu diskutieren.
3.4.1 Besuch der NS-«Euthanasie«-Gedenkstätte Hadamar
Für den zweiten Seminartag war bei beiden Fortbildungen ein Besuch der »Euthanasie«-Gedenkstätte Hadamar vorgesehen. Die erste Arbeitseinheit diente dabei dem langsamen Herantasten an die Geschehnisse in Hadamar.
Die Gedenkstätte verfügt über eine schriftreiche Dauerausstellung, die selbst für lesegeübte Besucher in kurzer Zeit nur schwer zu erfassen ist. Um die Teilnehmenden der Fortbildung nicht mit zu vielen Texten abzuschrecken, waren sie zunächst aufgefordert, die Bilder der Ausstellung auf sich wirken zu lassen. In einer Einzelarbeit sollte man sich ein Bild aussuchen, das das eigene Interesse am meisten weckte. Dieses sollte im Journal genau beschrieben werden und gemeinsam mit einem Grund, warum ausgerechnet dieses Foto oder Dokument ausgewählt worden war, im Plenum vorgestellt werden. Eine auf den Fußboden gelegte Zeitleiste brachte die Bilder und damit die beschriebenen Ereignisse in eine Chronologie. Die Pädagoginnen ergänzten den historischen Zusammenhang, u.a. durch einzelne Opferbiographien, die das Geschehene für die Teilnehmenden plastischer erscheinen ließ.
Es zeigte sich, dass die Schülergruppen durch diese Methode einen guten Zugang zu der Ausstellung und deren Inhalt fanden. Die Kombination zwischen sachlicher Beschreibung eines Ereignisses und dem gleichzeitigen Raum zur Äußerung eigener persönlicher Betroffenheit bereitete den Boden für eine überwiegend aufgeschlossene und interessierte Haltung der Jugendlichen. Der zum Gedenkstättenbesuch gehörende Rundgang durch die historischen Räumlichkeiten wird von den meisten Besuchern als eindrücklich wahrgenommen. Gerade hier wurde wieder deutlich, wie wichtig eine Geschlechtertrennung in den Arbeitsgruppen war. Im geschützten Raum einer rein weiblichen bzw. männlichen Gruppe konnten die Jugendlichen leichter über ihre Gefühlsregungen und Empfindungen reden. In beiden Gruppen gab es die Erkenntnis, dass Menschen wie sie, nämlich z.B. Hilfsschüler, im Nationalsozialismus gefährdet waren, Zwangssterilisationen oder sogar Tötungen zum Opfer zu fallen.
3.4.2 Überleitung zum Thema Menschenrechte
Nach der Möglichkeit im Plenum nochmals über das gerade Erlebte zu sprechen, schloss sich eine letzte Arbeitseinheit im Rahmen des Gedenkstättenbesuchs an. Eine auf einer großen Wandzeitung abstrakt gemalte Figur stand stellvertretend für die Opfer der »Euthanasie« in Hadamar. Die Jugendlichen konnten nun in einer offenen Runde alle Ungerechtigkeiten und Verletzungen benennen, welche den Opfern widerfahren sind und diese in die Figur hinein schreiben. Sie nannten »man hat ihnen ihr Leben genommen«, »sie hatten nicht genug zum Essen« etc. Beim abschließenden Besuch des Friedhofs der Gedenkstätte wurde diese Figur auf den Boden gelegt und die Jugendlichen hatten die Möglichkeit mittels bereitgestellter Papierblütenblätter eine symbolische Blume zum Gedenken niederzulegen. Mit diesem Abschiedsritual endete der Besuch der Gedenkstätte.
Zurück im Seminarhaus leiteten die Pädagoginnen mit Hilfe der »Opferfigur« zum letzten Teil der Fortbildung, zum Thema »Menschenrechte«, über. Die Jugendlichen sollten herausgeführt werden aus der Thematik des Nationalsozialismus hin zu einem gegenwartsbezogenen Thema, welches in ihrem eigenem Leben Relevanz hat. Auffällig in dieser Arbeitseinheit war zunächst die Feststellung, dass in keiner der beiden Lerngruppen der Begriff »Menschenrechte« mit einem verbrieften und einklagbaren Recht für jeden Menschen in Verbindung gebracht werden konnte. Somit mussten an dieser Stelle Basisinformationen gegeben werden. Dies geschah zum einen anhand der Erkenntnisse, welche die Jugendlichen über die Methode »Opferbild« in der Gedenkstätte gewonnen hatten und zum anderen an Beispielen aus ihrem eigenen Leben. Sie erfuhren von Schutz- und Gleichheitsrechten und konnten diese mit ihren eigenen Erfahrungen und Wünschen abgleichen.
Die Einsicht, über verbriefte Rechte zu verfügen, welche ihre Gültigkeit haben, ohne dass sie in Zusammenhang z.B. mit einer Staatsangehörigkeit stehen, kann für die meisten Schüler als eine Form von Empowerment betrachtet werden.
4 Schulungen im Maßregelvollzug
In Absprache mit der ärztlichen Direktion war als erstes eine Schulung für die männlichen Patienten vorgesehen, die ungefähr 94 % der gesamten Patienten im Maßregelvollzug ausmachen. Das Konzept sah ein zweitägiges Seminar auf Station vor, ein Besuch der Gedenkstätte war aufgrund der Haftsituation nicht möglich. Die Inhalte orientierten sich an dem Angebot für die Schülerinnen und Schüler, der methodische Ansatz unterschied sich allerdings grundlegend: zunächst arbeiteten wir zum Thema Erinnerung, sowohl persönlicher als auch gesellschaftlicher, dann zu den NS-«Euthanasie«-Verbrechen am Beispiel Hadamar und gingen anschließend zur Beschäftigung mit den Menschenrechten über. Besonderes Augenmerk warfen wir auf die letzte Thematik, da diese Zielgruppe gegen geltendes Recht verstoßen hatte und damit zumeist die Menschenrechte verletzt hatte.
Anders als vielleicht vermutet, ließ sich die aus 15 Männern bestehende Gruppe auf sehr viele – für sie ungewohnte – Methoden der historisch-politischen Bildung ein. Auch waren sie durch die therapeutische Arbeit auf Station gewohnt, über sich und ihr Leben zu reflektieren. Eingangs wählten die Pädagoginnen eine Methode, die einerseits niederschwellig war, andererseits an das Thema Erinnerung und auch schon Nationalsozialismus heranführte. Jeder war aufgefordert, auf jeweils einem Kärtchen zu notieren, wann er in seinem Leben das erste Mal mit den Themen Krieg, Flucht und Migration konfrontiert war. Die Teilnehmer berichteten von Erzählungen der Eltern oder Großeltern, von eigenen Erfahrungen mit ausländischen Mitschülern oder auch von durch den Krieg zerstörten Städten. Ein Migrationshintergrund ließ Erlebnisse und Erinnerungen einfließen, die für die hier Aufgewachsenen nur selten eine Referenzgröße darstellten, wie z.B. der Zypernkrieg. Die Nennungen wurden in einer Zeitleiste chronologisch eingeordnet. Diese Methode verbindet die Beschäftigung mit Erinnerung und Geschichte mit einer persönlichen Erzählung und führt zur Binnensicht und damit Erfahrungswelt der Gruppe: so verband ein Teilnehmer das Thema Flucht vor allem mit seiner eigenen Flucht aus dem Gefängnis. Die Annäherung an den Themenbereich »kollektive Erinnerung« gelang erneut über den Bezug auf den 11. September 2001 und auch auf den Mauerfall, Ereignisse, die auch Menschen, die sich in Gefängnissen aufhalten, mitbekommen haben.
Überraschend für die Pädagoginnen war der Umgang mit der Historie Hadamars. Die Annahme, es bestehe bei den Patienten ein grundlegendes Wissen über den Ort, an dem sie sich befinden, stellte sich überwiegend als Irrtum heraus. Dies hatte erstens zur Folge, dass der Informationsteil über die NS-«Euthanasie«-Verbrechen viel mehr Zeit in Anspruch nahm, als ursprünglich geplant. Zweitens allerdings führte es zu sehr großer Betroffenheit auf Seite der Patienten, die ausnahmslos realisierten, dass ihresgleichen seinerzeit zu den Opfern gezählt hatten (§ 42b).7 Verstärkt wurde dieser Eindruck durch die Anwesenheit einiger Teilnehmer, deren Familien im Nationalsozialismus verfolgt worden waren (Sinti und Jenische). Die Berichte der Patienten am kommenden Morgen, das Pflegepersonal habe zu ihren Schilderungen gesagt, sie täuschten sich, Hadamar wäre ein KZ gewesen und jüdische Häftlinge die Opfer, verdeutlichen den schwierigen Umgang mit der Geschichte innerhalb der Einrichtung.
Der zweite Tag leitete über zum Thema Menschenrechte. Für die Patienten stand zunächst im Vordergrund, dass ihre eigenen Menschenrechte durch das Eingesperrtsein beschnitten seien. Daneben bestand allerdings bei vielen durchaus die Einsicht, auch selbst Menschenrechte verletzt zu haben. Methodisch angeleitet setzten sie sich mit Zielen für ihr Leben auseinander und reflektierten diese vor dem Hintergrund der Menschenrechte. Dadurch entstand eine offene Diskussion über die Bedeutung von Menschenrechten in ihrem Leben, sowohl als Schutz als auch als Richtschnur für ihr Leben nach der Entlassung.
2010 führten wir, außerhalb des Programms Videto, eine zweite Fortbildung im Maßregelvollzug durch, diesmal auf der Frauenstation. Diese bestand aus 14 Patientinnen, die seitens der Leitung allesamt angehalten waren, an der Fortbildung teilzunehmen. Nicht zuletzt dieser Umstand versetzte sie in eine abwartende bis ablehnende Haltung, die es galt im Laufe des ersten Vormittags aufzubrechen, was auch überwiegend gelang. Auch sie waren offen, sich auf neue Methoden einzulassen und zeigten sich besonders an der Historie Hadamars interessiert. Anders als die männlichen Patienten wussten sie Grundlegendes über die NS-«Euthanasie«-Verbrechen, einige von ihnen sogar viele Details. Auffällig war auch bei dieser Gruppe die große Offenheit, die eigene Geschichte zu thematisieren und beispielsweise im Rahmen des Themas Menschenrechte zu reflektieren. Bei beiden Gruppen waren Kenntnisse über die Existenz von Menschenrechten vorhanden.
Ergebnisse und Schlüsse
Alle vier Gruppen waren abschließend gebeten, anhand eines Fragebogens eine Rückmeldung zu geben. Die Schülerinnen betonten noch einmal, dass die persönliche Erinnerung für sie ein Tabu war. Positiv wurden die kreative Arbeit, der Besuch der Gedenkstätte und das Gruppengefühl erwähnt. Negativ erlebten einige die Regeln (Bettruhe, nicht rauchen, kein Alkohol). Insgesamt empfahlen sie aber eine solche Veranstaltung. Die männliche Schülergruppe war von der Zusammensetzung etwas disparat. Während die beiden externen Schüler das Geschehen stark dominierten und bei einer langsameren, aber den übrigen Teilnehmern angemessenen Gangart, störten, sahen sich die Pädagoginnen angehalten, verschiedene Arbeitsgruppen zu bilden, damit alle etwas aus dem Bildungsangebot ziehen konnten. So beschäftigten sich einige Schüler mit Opferbiographien und präsentierten sie vor der Gruppe; andere wählten eher niederschwellige Methoden, wie Frottagen oder Collagen. Die Möglichkeit, sich in einer festen Lerngruppe über einen längeren Zeitraum einem Thema widmen zu können, hat den Schülerinnen und Schülern eine Idee von prozesshaftem Arbeiten vermitteln können. Gerade die Mädchengruppe konnte hiervon in besonderer Weise profitieren.
Die begleitenden Lehrkräfte waren vor allem überrascht, wie lange sich die beiden Schülergruppen konzentrieren und einem vergleichsweise theoretischen Inhalt zuwenden konnten. Der methodenorientierte Ansatz wird in der Schule nicht praktiziert. Darüber hinaus hat sich der Wechsel des Lernortes als positiv erwiesen.
Die Patienten des Maßregelvollzugs äußerten sich ausführlicher. Ein Patient schrieb in einem Brief an den ärztlichen Direktor: »[Das Seminar] war sehr aufschlussreich und hat mich stark bewegt. Eine solche Veranstaltung sollte meiner Meinung nach öfter gemacht werden, damit die Gräueltaten der damaligen Zeit nicht in Vergessenheit geraten.« Andere formulierten auf dem Fragebogen: »Ich fand die Themen Erinnerung, Hadamar und Menschrechte sehr interessant, konnte sehr, sehr viel über die Geschichte Hadamar und über die Opfer erfahren.« Oder: »Ich habe viel Neues erfahren. Die Arbeitsatmosphäre war entspannt. […] ›Menschenrechte‹ [waren] für mich interessant und aufschlussreich.« »Die Eindrücke von Hadamar an sich selbst finde ich sehr gut und informativ, da ich nicht wusste, was woher hier passiert ist.«8
Die Patienten des Maßregelvollzugs, aber auch die Schüler der Lernhilfeschule werden in ihrem Leben mit vielerlei Ressentiments konfrontiert. Das Arbeiten mit ihnen in einer offenen und vorurteilsarmen Art und Weise öffnet häufig Türen, die ansonsten verschlossen bleiben. Ein wertschätzender Zugang ist deshalb die Grundlage für die Arbeit in der historisch-politischen Bildung mit Menschen, die sozial marginalisiert sind. Nur so werden Ressentiments nicht mobilisiert. Bei beiden Zielgruppen ist, ähnlich wie bei Menschen mit Lernschwierigkeiten, besonders behutsam mit der Tatsache umzugehen, dass Menschen wie sie damals zu den Opfern gehört hätten. In jedem Fall ist eine Reviktimisierung zu vermeiden und aus dem Bildungsangebot Empowerment abzuleiten. Letzteres lässt sich besonders durch den Bezug zu den Menschenrechten herstellen. Das Thema NS-»Euthanasie«-Verbrechen eignet sich u. E. gut, um heutige soziale Fragestellungen und damit auch die Einhaltung oder Verletzung der Menschenwürde anzusprechen. Viele aktuelle soziale Diskussionen erinnern an die Eugenikdebatten der 1920er Jahre.
Die Anfangsthese lässt sich durch die Arbeitsergebnisse bestätigen: Es ist möglich, Menschen aus so genannten bildungsfernen Milieus an die Themen »Erinnerung – NS-›Euthanasie‹-Menschenrechte« heranzuführen. Mehr noch, es ist als Schritt in Richtung einer gesellschaftlichen Gleichberechtigung einzustufen, Bildungsorte wie Gedenkstätten für alle Bevölkerungsgruppen zu öffnen. Wertschätzung, eine Lerngruppenzentrierte Haltung und eine sensible Auswahl von Methoden lassen das Arbeiten gelingen und zu einem Gewinn werden.
Dr. Uta George, 1963 geborene Soziologin ist freiberuflich tätig im Bereich der historisch-politischen Bildung und in der kommunalen Integrationsarbeit. Sie ist seit 2000 Geschäftsführerin des Vereins zur Förderung der Gedenkstätte Hadamar e.V.
Sabine Müller-Wendt, 1971 geborene Zahntechnikerin und Sozialpädagogin, arbeitet seit 2003 als Jugendpflegerin in der offenen Jugendarbeit. Sie ist seit 2000 ehrenamtliche Mitarbeiterin und Honorarkraft in der Gedenkstätte Hadamar im Bereich Führungen/Studientage und Projekte.
1 http://de.wikipedia.org/wiki/Bericht_%C3%BCber_den_Deutschlandbesuch_des_UN--Sonderberichterstatters_f%C3%BCr_das_Recht_auf_Bildung
2 Vgl. George, Uta; Winter, Bettina: Wir erobern uns unsere Geschichte. Menschen mit Behinderungen arbeiten in der Gedenkstätte Hadamar zum Thema NS-«Euthanasie«-Verbrechen, in: Zeitschrift für Heilpädagogik, Nr. 2 (2005), 56. Jahrgang, S. 55–62
3 Über diesen Ansatz haben Uta George und Bettina Winter in den vergangenen Jahren häufig publiziert. Vgl. u.a. George, Uta; Winter, Bettina: »Wir entdecken unsere Geschichte.« Menschen mit Lernschwierigkeiten arbeiten in der Gedenkstätte Hadamar zu NS-«Euthanasie«-Verbrechen. Schilderungen aus fünf Jahren Praxiserfahrung, in: lernen konkret Nr. 3 (2009), S. 19–27 und George, Uta: Kollektive Erinnerung bei Menschen mit geistiger Behinderung. Das kulturelle Gedächtnis des nationalsozialistischen Behinderten- und Krankenmordes. Eine erinnerungssoziologische Studie, Bad Heilbrunn 2008
4 Videto ist ein lokaler Aktionsplan für den Kreis Limburg-Weilburg des Bundesprogramms »Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie«. www.videto.de
5 www.zsp-hadamar.de
6 Vgl. www.gedenkstaette-hadamar.de; George, Uta; Lilienthal, Georg; Roelcke, Volker; Sandner, Peter; Vanja, Christina (Hg.): Hadamar. Heilstätte, Tötungsanstalt, Therapiezentrum (= Historische Schriftenreihe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Quellen und Studien Bd. 12), Marburg 2006
7 Bei den nach § 42b RStGB Verurteilten handelte es sich um Menschen, die eine Straftat im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit bzw. Alkoholismus begangen haben. Vgl. Scheer, Rainer: Die nach Paragraph 42 RStGB verurteilten Menschen in Hadamar, in: Roer, Dorothee; Henkel, Dieter (Hg.): Psychiatrie im Faschismus. Die Anstalt Hadamar 1933–1945, 2. Auflage 1996, S. 237–255
8 Auswertungsbogen vom 9. Juli 2009. Orthographische Fehler im Original


