In der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten ist zum 01. September 2025 (oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt) eine Stelle als
wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in im Bereich Zuwendungen und Projektförderung
(Kennziffer: SnG 2025-5)
in der Abteilung „Gedenkstättenförderung Niedersachsen“ zu besetzen.
Wir bieten…
Wer sind wir?
Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten (SnG) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts, die durch Beschluss des niedersächsischen Landtags 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Stiftung verbindet staatliche Verantwortung und bürgerschaftliches Engagement für die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus und die Erinnerung an seine Opfer in Niedersachsen. Sie erhält und gestaltet die Gedenkstätten Bergen-Belsen und die Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel als Orte der Erinnerung, an die Leiden der Opfer des Nationalsozialismus und der Opfer der Justizverbrechen, sowie als Orte des Lernens für künftige Generationen.
Die Abteilung Gedenkstättenförderung Niedersachsen unterstützt niedersächsische NS-Erinnerungsorte und Geschichtsinitiativen durch Zuwendungen und Beratung. Darüber hinaus umfasst das Aufgabenspektrum der Abteilung die Bereiche Forschung und Dokumentation sowie Bildung-Vermittlung-Outreach. Die archivarische Sammlung und die Fachbibliothek der Abteilung mit dem Sammelschwerpunkt regionale NS-Geschichte stehen allen Interessierten offen. Die Abteilung macht Anliegen und Themen der NS-bezogenen Erinnerungslandschaft in Niedersachsen sichtbar und ist Ansprechpartner*innen für Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Welche Aufgaben erwarten Sie?
Was bringen Sie mit?
Wir wünschen uns zudem von Ihnen?
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 01.06.2025 unter Angabe der Kennziffer und bevorzugt per E-Mail an:
Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Frau Marie-Joëlle Ollesch, Im Güldenen Winkel 8, 29223 Celle.
Für Auskünfte steht Ihnen Dr. Achim Rohde, , Leitung der Abteilung Gedenkstättenförderung Niedersachsen zur Verfügung.
Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten setzt sich dafür ein, in allen Bereichen und Positionen Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt. Bitte geben Sie bereits mit der Bewerbung einen entsprechenden Hinweis.
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.
gez. Dr. Elke Gryglewski, Geschäftsführung