Merkmale der Gedenkstätten für NS-Opfer

Gedenkstätten für NS-Opfer in Deutschland sind durch drei Merkmale gekennzeichnet:

1. Ortsbezug 

Gedenkstätten befinden sich in der Regel entweder an unmittelbaren Tatorten von NS-Verbrechen oder an Orten, die in anderer Weise mit den Verbrechen zusammenhängen und zu deren Verständnis beitragen. Die jeweilige Geschichte am Ort des Geschehens, ebenso wie das Gedenken an die Opfer, wird in Gedenkstätten bewahrt, dokumentiert und vermittelt.

In der GedenkstättenÜbersicht sind die Stätten den historischen Verbrechenskomplexen zugeordnet.

2. Ausstellung

Öffentlich zugängliche Ausstellungen thematisieren in Gedenkstätten die Verbrechensgeschichte an dem jeweiligen Ort.

Seit der Befreiung vom NS-Regime haben historische Orte und Gebäudekomplexe häufig umfangreiche Veränderungen erfahren. Oft sind sie verfallen, wurden abgerissen oder umgebaut. Ohne Erläuterung sind die Stätten in ihrem heutigen Zustand nicht verständlich. Informationstafeln oder historische Lehrpfade erläutern daher die authentischen Spuren des Geschehens.

Ausstellungen befinden sich wenn möglich in historischen Gebäuden, die unter Sichtbarmachung des vorherigen Zustandes zu modernen Ausstellungsgebäuden umgebaut wurden. Zum Teil werden weitläufige Lagergelände – mit Baracken, Arbeitsorten, besonderen Mordstätten – auch durch Freilichtausstellungen erläutert.

 

3. Institution

Kennzeichnend ist für „arbeitende Gedenkstätten“ weiterhin, dass die Institution kontinuierlich Vermittlungsangebote bereitstellt und als Ansprechpartnerin für historische Fragen zur Verfügung steht, insbesondere hinsichtlich des Schicksals einzelner Opfer.

Dies ist der Unterschied zu Denkmalen, die nicht kontinuierlich betreut werden.

Die Spannbreite der Institutionen ist groß: Sie reicht von kleinen, ehrenamtlich getragenen Initiativen und Einrichtungen mit nur wenigen hauptamtlichen Mitarbeitenden, die vor allem regionale Bedeutung haben, bis hin zu großen Gedenkstätten mit Dutzenden fester und freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die weltweit bekannt sind.

Abgrenzung zu anderen Gedenkstätten

Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus lassen sich sowohl von Denkmalen und Museen wie auch von Gedenkstätten mit anderen historischen Bezügen unterscheiden:

Die Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland erinnern an die Opfer einer umfassenden politischen, rassistischen und sozial-ökonomischen Verfolgung. Auch hinsichtlich der Opferzahlen hebt sich das Verbrechensregime des Nationalsozialismus von anderen Staatsverbrechen ab.

Im Unterschied zu Gedenkstätten haben zeithistorische Museen die Aufgabe, die Geschichte im Überblick zu erläutern. Deren Darstellung ist nicht an historische Tatorte gebunden. Sie sehen es nicht als ihr Ziel an, die Geschichte aus Sicht der Verfolgten zu erzählen und diese damit zu würdigen.

Denkmale erinnern in großer Zahl an die Opfer des Nationalsozialismus, sei es in Form von Skulpturen, Tafeln oder künstlerischen Ensembles. Am bekanntesten sind die Stolpersteine, von denen mittlerweile europaweit über 75.000 an NS-Verfolgte erinnern. Denkmale können auch auf dem Gelände von Gedenkstätten stehen. Allerdings gibt es bei Denkmalen in der Regel keine arbeitende Institution, die historische Auskünfte geben oder Bildungsangebote machen könnte. Denkmale werden daher in der GedenkstättenÜbersicht nicht berücksichtigt.

Gedenkstätten, die in Deutschland an Opfer der Staatsverbrechen in der Sowjetischen Besatzungszone sowie in der DDR erinnern, werden ebenfalls nicht aufgeführt, ebenso wenig Gedenkstätten, die Einzelpersonen, insbesondere Politikerinnen und Politikern wie ehemaligen Bundeskanzlern gewidmet sind.

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