Die Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten in Deutschland

07/2023Gedenkstättenrundbrief 210, S. 43-52
Oliver von Wrochem

Am 20. Mai 1996 trafen sich die Leiterinnen und Leiter größerer KZ-Gedenkstätten in Deutschland und der Leiter des Gedenkstättenreferats der Topographie des Terrors, Thomas Lutz, in Berlin, um die Gründung eines festen Arbeitskreises der Gedenkstätten-Leitungen vorzubereiten. Wie Detlef Garbe als damaliger Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme im Protokoll festhielt, wurde konkret über ein gemeinsames Kooperationsvorhaben gesprochen: Die bundesdeutschen Gedenkstätten wollten ein Totenbuch-Projekt, gegebenenfalls in Kooperation mit dem ITS Arolsen (heute Arolsen Archives) beginnen. In einzelnen der beteiligten Gedenkstätten gab es dazu bereits umfangreiche Vorarbeiten, die nun gebündelt werden sollten. Auf der zweiten Sitzung des entstehenden Arbeitskreises im Oktober 1996 in Wolfenbüttel wurde dann bereits neben dem angedachten gemeinsamen Projekt eine gemeinsam getragene Forderung diskutiert, nämlich, die für die großen Mahn- und Gedenkstätten »mit nationaler Bedeutung« in den neuen Bundesländern seit 1993 aufgesetzte Bundesförderung auf weitere große KZ-Gedenkstätten »als das Erbe des ganzen Landes« auszudehnen.[1]

Bereits hier zeichneten sich zwei bleibende Kernanliegen des Kreises ab: Zum einen bildete die spezifische Geschichte der Konzentrationslager im Nationalsozialismus den Dreh- und Angelpunkt, um über inhaltliche Gemeinsamkeiten und Interessen nachzudenken. Zweitens verstand sich der Kreis von Beginn an als Interessenvertretung aller großen KZ-Gedenkstätten in Deutschland, die zu diesem Zeitpunkt allerdings sehr unterschiedlich ausgestattet und finanziert waren. Während sich die großen ehemaligen Mahn- und Gedenkstätten der DDR Buchenwald, Ravensbrück und Sachsenhausen nach der Wiedervereinigung in einem Transformationsprozess befanden, aber zugleich über eine seit langem ausgebaute personelle Infrastruktur verfügten, waren die in Westdeutschland gelegenen Gedenkstätten personell und finanziell deutlich schlechter gestellt.

Im Kontext der Wiedervereinigung hatte sich der Blick konkret und in erster Linie auf die ehemalige DDR gerichtet, deren Geschichtsbild und Erinnerungskultur auf den Prüfstand gestellt wurde. So empfahl die Enquete-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland« (1992–1994), unter anderem auch Gedenkstätten in Bautzen und Torgau in die institutionelle Bundesförderung aufzunehmen. Obwohl beide Orte auch eine Vergangenheit als NS-Unrechtsstätten hatten, stand die Erinnerung an das dort praktizierte SED-Unrecht im Zentrum dieser Überlegungen. Bezogen auf die Weiterentwicklung der Gedenkstätten Buchenwald, Sachsenhausen und Ravensbrück sollte, so die Empfehlungen der Enquete-Kommission, die Nachnutzung der Konzentrationslager in der Zeit der sowjetischen Besatzung und in der DDR stärker berücksichtigt werden.[2]

Anfang März 1997 konstituierte sich die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten bei einem weiteren Treffen in Weimar. Beteiligte Institutionen und ihre Vertretungen waren damals: KZ-Gedenkstätte Dachau (Barbara Distel), Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück (Sigrid Jacobeit), KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Detlef Garbe), Gedenkstätte Sachsenhausen (Günter Morsch), Gedenkstätte Buchenwald (Volkhard Knigge), Gedenkstätte Bergen-Belsen (Thomas Rahe), Gedenkstätte Mittelbau-Dora (Cornelia Klose). Thomas Lutz übernahm als Leiter des Gedenkstättenreferats der Stiftung Topographie des Terrors von Beginn an die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft. Ein bei diesem Treffen angesetztes Gespräch mit Siegfried Vergin, dem damaligen Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag für Rechtsextremismus und Gedenkstätten, verdeutlichte den Kontext der Gründung: Im Rahmen der zweiten Enquete-Kommission wurden erstmals Stimmen laut, die eine übergreifende Gedenkstättenkonzeption des Bundes forderten. In diesem Zusammenhang wurden die zuständigen Länderministerien mit der Bitte um Benennung der aus ihrer Sicht aufgrund ihrer nationalen Bedeutung für eine Bundesförderung möglicherweise in Betracht kommenden Gedenkstätten angeschrieben. Vergin regte, wie das Protokoll vermerkt, die Gründung der Arbeitsgemeinschaft an, um auf diese Weise dem Bund als Gesprächspartner gegenüber treten zu können. Es wurde beschlossen, einen informellen (nicht institutionellen) Zusammenschluss zu gründen, der auch gemeinsame Projekte anstoßen wollte. Aufgenommen wurden die großen KZ-Gedenkstätten in Landesträgerschaft, die jeweiligen Leiter bzw. Leiterinnen sollten Mitglieder werden.[3]

Zu dieser Zeit wurden bereits drei weitere Gedenkstätten in der neuen Bundeshauptstadt Berlin, die sich der Aufarbeitung der NS-Verbrechen widmeten, bundesseitig unterstützt (ab 1999 durch den Hauptstadtkulturfonds unterlegt): die Stiftung Topographie des Terrors, die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz und die Gedenkstätte Deutscher Widerstand. Doch stand eine Mitgliedschaft der letztgenannten beiden Einrichtungen in der neuen Arbeitsgemeinschaft nicht zur Debatte, was zeigt, dass sich das Netzwerk im Wesentlichen durch inhaltliche Gemeinsamkeiten als KZ-Gedenkstätten zusammengefunden hatte. Das wird auch deutlich bei der Lektüre des 1997 verabschiedeten Papiers der neuen Arbeitsgemeinschaft »KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland. Selbstverständnis, Leitlinien, Organisationsprofil«.[4]

Es gelang der Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten in Deutschland, ihre Anliegen in die Empfehlungen der zweiten Enquete-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit« (1995–1998) einzubringen. Hierzu zählte nicht allein, aber auch die Empfehlung zur Einbeziehung der größeren westdeutschen Gedenkstätten in die Bundesförderung. So wurde auf der 44. Sitzung der Kommission am 10. November 1997 von Reinhard Rürup herausgestellt, dass es keinen Grund gebe, weshalb sich das Engagement des Bundes nur auf Einrichtungen in den neuen Bundesländern erstrecken sollte.[5]

Der Kreis konnte ebenso erfolgreich auf die Bundesgedenkstättenkonzeption Einfluss nehmen, die 1999 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Dafür meldete sich die Arbeitsgemeinschaft im Oktober 1998 nach ihrem 7. Arbeitstreffen, das in der KZ-Gedenkstätte Dachau stattfand, erneut öffentlich zu Wort.[6] Zwar gelang es nicht, eine vergleichbare Fördereinrichtung wie die Stiftung Aufarbeitung des SED Unrechts für die Gedenkstätten zur Erinnerung an die NS-Verbrechen durchzusetzen. Aber durch das Instrument öffentlicher Erklärungen und Pressemitteilungen konnte die Gedenkstättenkonzeption inhaltlich mitgeprägt werden. 1999 erfolgte als sichtbarer Erfolg der Bemühungen, unter anderem auch von Beteiligten aus diesem Kreis, die Aufnahme der westdeutschen KZ-Gedenkstätten Bergen Belsen, Dachau und Neuengamme sowie von Mittelbau-Dora in die Bundesförderung.[7] 2001 folgte die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg,[8] die mit ihrem Leiter Jörg Skriebeleit kurz zuvor ebenfalls Teil der Arbeitsgemeinschaft geworden war. Während die Leitungen der beteiligten Gedenkstätten sich zwischenzeitlich veränderten, blieb der Kreis der beteiligten Institutionen bis heute gleich. Die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland koordiniert seither gemeinsame Anliegen und Aktivitäten der acht, gemeinsam vom jeweiligen Sitzland und dem Bund geförderten Gedenkstätten (Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Mittelbau-Dora, Neuengamme, Ravensbrück und Sachsenhausen), die derzeit in fünf Stiftungen organisiert sind.

In der 1999 verabschiedeten Bundesgedenkstättenkonzeption war auch ein Gremium offiziell etabliert worden, das bei Projekten zur Gedenkstättenförderung beraten sollte. In der überarbeiteten Bundesgedenkstättenkonzeption von 2008, die wiederum von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft stark beeinflusst wurde, erfolgte erstmals eine Festlegung bezüglich der Zusammensetzung des 15-köpfigen Gremiums: 15 Institutionen beziehungsweise Arbeitszusammenhänge konnten je eine Vertretung entsenden.[9] Vertreter für die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland war bis zu seinem Ausscheiden als Direktor der Stiftung Buchenwald und Mittelbau-Dora 2018 Volkhard Knigge. Als einer der wichtigsten Initiatoren der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland war er von März 1997 bis Oktober 2011 auch deren gewählter erster Sprecher. Ein weiteres Mandat nimmt Thomas Lutz als Leiter des Gedenkstättenreferats der Stiftung Topographie des Terrors wahr. Detlef Garbe ist als von den Bundesländern durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz entsandter Vertreter seit 2008 Mitglied im Beratungsgremium zur Gedenkstättenförderung. Die drei genannten Personen, alle in der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten aktiv, prägten die Entwicklung der Gedenkstätten zur Erinnerung an die NS-Verbrechen auch in diesem Gremium in erheblicher Weise mit.

Mit dem Ausscheiden von Volkhard Knigge aus der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland wurde auch der von ihm bislang eingenommene Platz im Beratungsgremium des Bundes frei. Jörg Skriebeleit, der von 2011 bis 2016 als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft fungiert hatte, wurde 2018 von der Arbeitsgemeinschaft in das Bundes-Beratungsgremium entsandt und vertritt seither dort deren Interessen. Weiterhin vertreten ist bis Mitte 2023 Thomas Lutz, und Detlef Garbe übt sein Amt als Vertreter der Länder weiterhin aus. Nach dem Beschluss der Arbeitsgemeinschaft im Jahr 2016, künftig die Sprecherposition nur noch für kürzere Zeit zu vergeben, fungierten Detlef Garbe (2017–2019) und Jens-Christian Wagner (2020–2021) als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft.

Das Kooperationsnetzwerk trifft sich etwa zwei Mal im Jahr an unterschiedlichen Orten und seit der Corona-Pandemie auch digital, führt gemeinsame Projekte durch und fördert zudem den Austausch in Arbeitsgruppen in den Bereichen Gedenkstättenarchive, -bibliotheken und -pädagogik. Viele der von ihr vertretenen Gedenkstätten arbeiten zudem in den bundesweit organisierten Arbeitsgruppen von Gedenkstätten an Orten früherer Konzentrationslager, an Orten ehemaliger Justizhaftstätten und Orten der Zwangsarbeit mit. Mit zahlreichen Initiativen und Kontakten im politischen Raum beteiligte sich die Arbeitsgemeinschaft an der Ausgestaltung der bundesdeutschen Gedenkstättenlandschaft, wobei sie sich nicht nur als Lobbyistin in eigener Sache versteht, sondern auch die Interessen der für die dezentrale Struktur konstitutiven kleineren Einrichtungen und Initiativen zu berücksichtigen versucht.[10] In diesem Sinne unterstützte sie die 2021 erfolgte Gründung des Verbandes der Gedenkstätten in Deutschland, der mehr als 300 Erinnerungsorte vertritt, die keine institutionelle Förderung durch den Bund erhalten.[11] Gemeinsam traten der Gedenkstättenverband und die Arbeitsgemeinschaft in einem Positionspapier zur Bundestagswahl dafür ein, dass die Gedenkstätten zur Erinnerung an das NS-Unrecht finanziell gestärkt werden müssten.[12] Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie und verstärkt durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, ist die im aktuell geltenden Koalitionsvertrag versprochene auskömmliche Finanzierung der Gedenkstätten in Deutschland keineswegs gesichert.[13] In diesem Sinne hat die Arbeitsgemeinschaft 2022 in ihrer bisher letzten Stellungnahme eine bessere institutionelle Absicherung auch der bundesseitig mitgeförderten Gedenkstätten angemahnt und daran erinnert, dass im Unterschied zu den Gedenkstätten zum DDR-Unrecht, die Anträge zu Forschungsprojekten bei der Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur beantragen können, eine solche Förderlinie für die NS-Gedenkstätten trotz dringenden Bedarfs weiterhin nicht existiert.[14]

Die Arbeitsgemeinschaft hat in den 20 Jahren ihres Bestehens insbesondere aber auch zu geschichtspolitischen Entwicklungen und Herausforderungen Stellung bezogen. Im Zentrum standen dabei Stellungnahmen zur gesellschaftlichen Aufarbeitung der deutschen Vergangenheiten, aber auch zu den politischen Folgen aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen. So wurden beispielsweise zum Aufstieg der AfD und zum Anstieg antisemitischer wie rassistischer Haltungen Stellungnahmen formuliert und eine gemeinsame Position zum russischen Angriffskrieg abgestimmt. Die in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gedenkstätten und weitere Einrichtungen solidarisierten sich mit der 2022 verbotenen NGO Memorial in Russland und ermöglichten es einigen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mithilfe eines Finanzierungsprogramms der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien in den KZ-Gedenkstätten zu forschen. Zugleich beteiligte sich die Mehrheit der in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gedenkstätten an einem größeren Hilfsnetzwerk für Überlebende der NS-Verfolgung in der Ukraine und an der Aufnahme ukrainischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die wegen des russischen Angriffskrieges die Ukraine verlassen mussten.

Die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland gab im Verlaufe ihres 26-jährigen Bestehens 28 gemeinsame öffentliche Stellungnahmen ab, und etablierte sich damit als wichtige erinnerungskulturelle Akteurin. Darüber hinaus haben sich Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft durchaus im Sinne der gemeinsamen Anliegen in der Öffentlichkeit zu Fragen der geschichtspolitischen Entwicklung und der zentralen Rolle von Gedenkstätten zur Erinnerung an das NS-Unrecht beispielsweise beim Kampf gegen Rechtspopulismus und bei der Förderung eines reflektierten Geschichtsbewusstseins in der pluralen Demokratie zu Wort gemeldet.[15]

Ein weiteres Anliegen der Arbeitsgemeinschaft ist die Koordination gemeinsamer Inhalte und die Abstimmung von Vorhaben. Ein großes gemeinsames Projekt wurde im März 2001 beschlossen. Der Gesamtbestand der Häftlingskarten des Wirtschaftsverwaltungshauptamtes der SS sollte digital erschlossen werden. Das Projekt begann aufgrund fehlender Finanzierung erst 2003 und lief bis 2009, wobei das Bundesarchiv und zuletzt auch der ITS Arolsen als wichtige Kooperationspartner hinzukamen. Die gemeinsame Auswertung der Akten des WVHA wurde ermöglicht durch eine auch finanzielle Beteiligung aller beteiligten KZ-Gedenkstätten und lief in Zusammenarbeit mit Gedenkstätten im Ausland. Am Ende der Projektlaufzeit konnten immerhin 83,1 % der Karteikarten mit einem Namen identifiziert werden. Die knapp 149 000 Scans der Häftlingskarten sowie die aktuelle Version der korrespondierenden Datenbank stehen in allen beteiligten Institutionen zur Verfügung.[16]

2014 begann die Arbeitsgemeinschaft dann mit der Planung der Reihe »Konzentrationslager: Studien zur Geschichte des NS-Terrors« in eigener Herausgeberschaft. Sie sollte die publizistische Nachfolge der »Dachauer Hefte« antreten, deren Erscheinen nach insgesamt 25 Ausgaben 2009 eingestellt worden war. Es erschienen in der neuen Reihe 2015 und 2016 zwei Themenhefte.[17] Aufgrund mangelnder zeitlicher Ressourcen beschloss die Arbeitsgemeinschaft, diese Reihe wieder aufzugeben. Sie beteiligte sich nun an der Neukonzeption der von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme herausgegebenen Reihe »Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland«, welche bis 2020 bei der Edition Temmen erschien. Seit 2021 erscheint nunmehr im Wallstein-Verlag als Nachfolgeprojekt die von der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland herausgegebene Reihe »Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung«. Das Gemeinschaftsprojekt hat bisher drei Hefte hervorgebracht,[18] weitere sind in Planung. Die redaktionelle Arbeit wird von einer etwa zehnköpfigen Redaktionsgruppe und einer Redaktionsassistenz begleitet.

Weiterhin beteiligt sich die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland durch ihren jeweiligen Sprecher an der inhaltlichen Planung der seit 2012 etablierten jährlichen Gedenkstättenkonferenz. Das wesentlich von Thomas Lutz ins Leben gerufene Format bringt seither Leitungen und zentrale Arbeitsgruppen von Gedenkstätten, die an NS-Unrecht erinnern, zusammen. Beteiligt sind dabei neben den bundesmitfinanzierten Gedenkstätten auch kleinere und mittelgroße Gedenkstätten in alleiniger Trägerschaft der Länder und Kommunen sowie Gedenkstätten in Trägerschaft der Landeszentralen für politische Bildung und Gedenkstätten in anderen Trägerschaften (Vereine, Stiftungen etc.). Die Gedenkstättenkonferenz vereint Delegierte, die den 2020 gegründeten Gedenkstättenverband, die in der Gedenkstättenarbeit engagierten Landeszentralen für politische Bildung und die Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Sie dient der Debatte um die zukünftige Entwicklung von Erinnerungsorten vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen. Thomas Lutz wollte mit diesem neuen Format alle wichtigen Player im Gedenkstättenbereich, insbesondere der jeweiligen Leitungsebene, vernetzen und den Informationsaustausch zwischen den Gedenkstätten und den überregionalen Arbeitskreisen verbessern.[19]

Die seit 1983 vom Gedenkstättenreferat der Stiftung Topographie des Terrors anfangs in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung, seit den 1990er-Jahren mit der Bundeszentrale für politische Bildung und einer jeweils wechselnden Gedenkstätte ausgerichteten Gedenkstättenseminare richten sich dagegen an eine interessierte Öffentlichkeit und dienen der Vertiefung für die Gedenkstättenarbeit überregional bedeutsamer Themen. Am 27. Juni 2023 wird Thomas Lutz das letzte Mal ein Gedenkstättenseminar eröffnen, dieses Mal an der KZ-Gedenkstätte Neuengamme in Hamburg zum Thema »Persönliche Perspektiven in der Gedenkstättenarbeit – Tradierungen in der Nachkommenschaft von Verfolgten und familiengeschichtliche Zugänge zu Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg«. Die letzte von ihm aktiv mitvorbereitete Gedenkstättenkonferenz wird im September 2023 in der Gedenkstätte Sandbostel in Niedersachsen unter dem Arbeitstitel »Renationalisierung der Erinnerung« stattfinden. Die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland wird auf dann 26 Jahre der Zusammenarbeit mit Thomas Lutz zurückblicken können und das letzte Gründungsmitglied dieses bundesweiten Netzwerks in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden.

Prof. Dr. Oliver von Wrochem ist als Vorstand der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen und Leitung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme Mitglied der Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten in Deutschland und seit Januar 2023 ihr auf zwei Jahre gewählter Sprecher.

 

[1]    Die nicht veröffentlichten Protokolle wurden dem Verfasser des Beitrags dankenswerterweise im Februar 2023 von Detlef Garbe zur Verfügung gestellt.

[2]    Bericht der Enquete-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland«, Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode, Drucksache 12/7820, 31. 5. 1994, online unter https://dserver.bundestag.de/btd/12/078/1207820.pdf (13. 3. 2023).

[3]    Volkhard Knigge, Die Zukunft der Gedenkstätten: Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland, in: GedenkstättenRundbrief 76 (4/1997), S. 32–33; Protokoll des Treffens im Besitz des Verfassers.

[4]    Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland: KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland – Selbstverständnis, Leitlinien, Organisationsprofil, in: GedenkstättenRundbrief 80 (12/1997), S. 18–20.

[5]    Protokoll der 44. Sitzung der Enquete-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit« am Montag, dem 10. November 1997, Wahlperiode 13, Band VI, S. 156, online unter https://enquete-online.de/recherche/detail/?show=wp13b6_0106 (13. 3. 2023).

[6]    Volkhard Knigge, Zur Zukunft der KZ-Gedenkstätten. Ein Wort an die neue Regierung. Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland, in: GedenkstättenRundbrief 86 (12/1998), S. 27–28.

[7]    Vgl. Siegfried Vergin, Wende durch die »Wende«. Der lange kurze Weg zur Gedenkstättenkonzeption des Bunds, in: GedenkstättenRundbrief 100 (4/2001), S. 91–100; Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes, BT-Drucksache 14/1569, 27. 7. 1999, S. 3–6, online unter https://dserver.bundestag.de/btd/14/015/1401569.pdf (13. 3. 2023). Zur Gedenkstättenkonzeption vgl. weiterhin Carola S. Rudnick, Die Etablierung der gesamtdeutschen staatlichen Gedenkstättenpolitik und das geschichtspolitisch umkämpfte Ende der Singularität der NS-Aufarbeitung, in: Gedenkstätten und Geschichtspolitik, Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, Heft 16, hrsg. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Bremen 2015, S. 53–61.

[8]    Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, Deutscher Bundestag Drucksache 16/9875, 16. Wahlperiode 19. 6. 2008, online unter https://dserver.bundestag.de/btd/16/098/1609875.pdf (14. 3. 2023).

[9]    Das Expertengremium setzt sich gemäß Gedenkstättenkonzeption (Drucksache 16/9875, S. 4) aus je einem/r Vertreter/in folgender Institutionen bzw. Arbeitszusammenhänge zusammen: Deutsches Historisches Museum, Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Gedenkstättenreferat der Stiftung Topographie des Terrors, Institut für Zeitgeschichte, Zentrum für Zeithistorische Forschung, universitäre Forschung mit je einem/r Wissenschaftler/in mit Forschungsschwerpunkt in der NS-Geschichte und der deutschen Zeitgeschichte nach 1945, Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten der Bundesrepublik Deutschland, Arbeitsgemeinschaft Gedenkstätten zur Diktatur SBZ und DDR und einem/r Vertreter/in der Länder.

[10]  Detlef Garbe: Entwicklung der Gedenkstätten in Deutschland und ihre Vernetzung. Rückblick und Perspektiven, in: GedenkstättenRundbrief 189 (2/2018), S. 11–21.

[11]  Harald Schmid, Eine bundespolitische Lobby für über 300 aktive Erinnerungsorte. Verband der Gedenkstätten in Deutschland gegründet, in: GedenkstättenRundbrief 201 (3/2021), S. 34–38.

[12]  Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus stärken – Gedenkstättenarbeit sichern! Presseerklärung des Verbandes der Gedenkstätten in Deutschland e.V. (VGDF) und der Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland zur Bundestagswahl am 26. September 2021, online unter www.kz-gedenkstaette-neuengamme.de/nachrichten/news/auseinandersetzung-mit-dem-nationalsozialismus-staerken-gedenkstaettenarbeit-sichern/(13. 3. 2023).

[13]  Detlef Garbe, Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes. Rückblick, Bilanz und Erwartungen an eine Aktualisierung, in: GedenkstättenRundbrief 208 (12/2022), S. 3–12.

[14]  Sicherung, Professionalisierung und Vernetzung der Gedenkstättenarbeit, Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland, Oktober 2022, online unter www.kz-gedenkstaette-neuengamme.de/nachrichten/news/sicherung-professionalisierung-und-vernetzung-der-gedenkstaettenarbeit/(13. 3. 2023).

[15]  Vgl. unter vielen Tatjana Coerschulte, »Wenn Rechtspopulisten Mehrheiten organisieren, dann ist die Erinnerungskultur gefährdet«, in: Frankfurter Rundschau, 26. 1. 2023.

[16]  Christian Römmer, Digitalisierung der WVHA-Häftlingskartei, in: GedenkstättenRundbrief 150 (8/2009), S. 20–25

[17]  Detlef Garbe/Günter Morsch (Hg.); Kriegsendverbrechen zwischen Untergangschaos und Vernichtungsprogramm (Konzentrationslager. Studien zur Geschichte des NS-Terrors, Heft 1), Berlin 2015; Insa Eschebach/Gabriele Hammermann/Thomas Rahe (Hg.), Repatriierung in Europa 1945 (Konzentrationslager. Studien zur Geschichte des NS-Terrors, Heft 2); Berlin 2016.

[18]  Zwischen Verfolgung und »Volksgemeinschaft«. Kindheit und Jugend im Nationalsozialismus (Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung, Heft 1; Heftverantwortlicher: Jens-Christian Wagner), Göttingen 2020; Religiöse Praxis in Konzentrationslagern und anderen NS-Haftstätten (Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung, Heft 2; Heftverantwortliche: Isa Eschebach, Gabriele Hammermann, Thomas Rahe), Göttingen 2021; NS-Verfolgte nach der Befreiung. Ausgrenzungserfahrungen und Neubeginn (Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung, Heft 3; Heftverantwortliche: Alyn Beßmann, Insa Eschebach, Oliver von Wrochem), Göttingen 2022.

[19]  Thomas Lutz, Überlegungen zur Verbesserung der Koordination der Gedenkstätten für NS-Opfer in Deutschland. Vom bundesweiten Gedenkstättenseminar zur Gedenkstättenkonferenz, in: GedenkstättenRundbrief 166 (6/2012), S. 3–8.