Nationales Gedenken in lokaler Hand?

Gedenkstättenverwaltung in der DDR – Buchenwald und die Stadt Weimar 1949 bis 1961
12/2022Gedenkstättenrundbrief 208, S. 13-25
Bianka Trötschel-Daniels

Wer verwaltete die Nationalen Mahn- und Gedenkstätten in der DDR?

In der DDR gab es ab 1961 drei Nationale Mahn- und Gedenkstätten. Auf den Geländen der vormals nationalsozialistischen Konzentrationslager, teils auch in den ehemaligen Lagergebäuden untergebracht, waren innerhalb von drei Jahren am 14. September 1958 (Buchenwald), 12. September 1959 (Ravensbrück) und 23. April 1961 (Sachsenhausen) drei zentrale Gedenkorte zur Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen sowie insbesondere an den sogenannten Antifaschistischen Widerstandskampf eingeweiht worden.[1] Am 28. Juli 1961 wurden diese ehemaligen Konzentrationslager per »Anordnung über das Statut der Nationalen Mahn- und Gedenkstätten« jeweils in den Rang einer »Nationalen Mahn- und Gedenkstätte« (NMG) erhoben. Sie standen damit im System der Gedenkstätten heraus. Das Statut bildete die Rechtsgrundlage für die Einordnung der NMG in die Verwaltungsorganisation der DDR.[2] Gemäß § 1 Abs. 3 des Statuts hatten die NMG »eng mit den örtlichen staatlichen Organen« zusammenzuarbeiten. Darunter waren alle Volksvertretungen sowie der jeweils zugehörige vollziehende Rat ab Bezirksebene zu verstehen. Diese Organe bildeten gemeinsam mit der Volkskammer das System der verwaltungsorganisatorischen Ordnung in der DDR.[3]

Wie die Zusammenarbeit zwischen der jeweiligen NMG und den örtlichen Organen funktionierte, wurde bislang allerdings kaum erforscht. Dabei konnten Studien zur Zusammenarbeit zwischen örtlichen Verwaltungen der jeweiligen Städte und den ansässigen Konzentrationslagern für die Zeit des Nationalsozialismus herausarbeiten, dass jene (der in diesem Beitrag verhandelten Forschungsfrage zeitlich vorgelagerte) Zusammenarbeit durchaus eng war.[4]

Ab 1961 waren die NMG dem Ministerium für Kultur (MfK) unterstellt. Dies erscheint naheliegend, wenn man die Bezeichnung als »nationale« Gedenkstätte derart interpretiert, dass die Gedenkstätten also von einer besonderen Bedeutung des Ortes von überregionaler – wenn nicht sogar internationaler – Bedeutung zeugten.[5] Diese Zuweisung war jedoch keineswegs zwangsläufig und hatte sich in den Jahren vor 1961 oft verändert. Die Gedenkstätte Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar wurde als erste eingeweiht und hat für die Frage nach der Verwaltungszuordnung für die anderen beiden Präzedenzcharakter.[6]

Der vorliegende Beitrag zeigt Schwierigkeiten bei Verwaltungszuweisungen und Kompetenzen anhand dreier Zeitpunkte um 1949/1950, 1954/55 und 1958/59, in denen im weiteren Sinne verwaltungsorganisatorische Fragen der Gedenkstättenpraxis verhandelt wurden. Sie betrafen neben Fragen der Zuständigkeit auch finanzielle Aspekte. Der gewählte Betrachtungszeitraum von 1949 bis 1961 rahmt die frühesten Bemühungen um die Einrichtung einer Gedenkstätte bis zur Verabschiedung des Statutes und zur Auflösung eines wichtigen Gremiums, des Kuratoriums für den Aufbau nationaler Gedenkstätten.

Diesem Beitrag liegen vorrangig die Archivbestände des Ministeriums für Kultur zugrunde, sowie einige ausgewählte Archivalien aus dem Buchenwald-Archiv.[7] Dort liegen noch zahlreiche Akten, die im Hinblick auf die Verwaltungszusammenarbeit ausgewertet werden könnten. Für eine ganzheitliche Perspektive auf die Verwaltungszusammenarbeit und -praxis zwischen den jeweiligen Gedenkstätten und den Standortkommunen müssten jedenfalls die Akten des Rates der Städte und Kreise sowie des Rates des Bezirkes ebenso einbezogen werden.[8]

 

1949/1950: »Weit über das Land hinaus von internationaler Bedeutung« – Buchenwald als landespolitische Materie

Im frühen Zugriff auf die baulichen Überreste des Konzentrationslagers Buchenwald war vor allem das zivilgesellschaftliche Engagement ehemaliger Häftlinge treibende Kraft. Im April 1945 waren die Häftlinge des Konzentrationslagers Buchenwald befreit worden. Schon wenige Wochen später, bereits im Juli 1945, forderten einige ehemalige Häftlinge, das Lager »als Mahnmal« zu erhalten.[9] Für viele von ihnen sollten die baulichen Anlagen als Orte des Andenkens erhalten bleiben. Bald schon stand das Gelände des ehemaligen KZ allerdings nicht mehr als Ort für das Gedenken zur Verfügung, denn in den Baracken und Gebäuden wurde ein Sowjetisches Speziallager untergebracht. Erst ab 16. Januar 1950 wurde dieses sogenannte »Speziallager Nr. 2« geräumt und am 2. April 1950 aufgelöst. Offiziell übergeben wurde das Gelände erst am 21. Dezember 1951 an das Thüringer Innenministerium.[10] Die ersten Jahrestage der Befreiung des Lagers, zu denen sich hunderte Menschen versammelten, fanden daher im Stadtgebiet der Stadt Weimar statt. Die in der unmittelbaren Nachkriegszeit von den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Verantwortlichen der Stadt Weimar propagierte Trennung zwischen beiden Orten, die auch der Entlastung der Weimarer Bevölkerung diente, die von den nationalsozialistischen Verbrechen im Lager nichts gewusst habe könne, wurde in diesen Jahren nach Kriegsende und der Befreiung des Lagers damit auch räumlich aufgehoben. Zudem war bereits eine Spannung zwischen der Lokalität der faktischen Bewältigung und ihrer nationalen sowie politisch-ideologischen Bedeutung spürbar.[11]

Der erste Befreiungstag des KZ wurde 1946 in der Weimarhalle gefeiert. Das Denkmal von Walter Gropius (1883–1969), das den Märzgefallenen des Aufstandes von 1919 gewidmet war und sich auf dem Weimarer Zentralfriedhof befand, wurde kurzerhand zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus umgewidmet.

Ein weiteres Jahr später, zum 11. April 1947, wurde auf dem Goethe-Platz in Weimar ein Denkmal aufgestellt. Es wurde entworfen von Hermann Henselmann und zeigt ein auf einer Spitze aufgestelltes, rotes Dreieck, das gen Himmel breiter wurde und den Schriftzug »BUCHENWALD« auf seinen drei Seiten trug.[12] (Abb. 1)

Im selben Monat bildete die just ins Leben gerufene »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes« (VVN) ein Buchenwald-Komitee, dessen Vorsitz der kommunistische Widerstandkämpfer und marxistisch-leninistische Historiker Walter Bartel (1904–1992) übernahm. Damit wurde das Gedenken erstmalig institutionalisiert. In den folgenden Jahren bis zur Auflösung der VVN 1953 in der DDR kam ihr eine tragende Rolle bei der Entwicklung der Gedenkstätte Buchenwald zu.[13] So schrieb Walter Ulbricht (1893–1973) an Bartel am 22. April 1949 in einer SED-Hausmitteilung, dass der 1901 eingeweihte Bismarck-Turm vor den Toren des Konzentrationslagers auf dem Ettersberg nun gesprengt würde. Es sei, so Ulbricht, »notwendig, daß die VVN einen Beschluß faßt und uns eine Vorlage vorbereitet über den Bau eines Denkmals für die Opfer des Faschismus an der Stelle des Turms«. Rund um den Turm waren Gräber angelegt, in denen vor allem Häftlinge, die noch nach der Befreiung des Lagers verstarben, begraben worden waren. Auch war der Turm noch zum dritten Jahrestag der Befreiung 1948 als Ort für die Gedenkfeier ausgewählt worden.[14]

Nach der Sprengung des Turms besichtigte der Innenminister des Landes Thüringen im Juni 1949 das Gelände und verdeutlichte damit die landespolitische Dimension des Ortes. Die Gestaltung des Gedenkortes Buchenwald beschäftigte zu diesem Zeitpunkt auch den Thüringer Landtag.[15] In einem Beschluss der Regierung wurde der Finanz- und Haushaltsausschuss gebeten, einen Betrag von 100 000 DM[16] aus der Landesreserve bereitzustellen als »erste Rate zur Erstellung eines Ehrenhains auf dem Ettersberg für die Opfer des Faschismus«. Außerdem teilte die Regierung mit, eine »Arbeitskommission« einzurichten, die die Pläne zur Errichtung des Ehrenhaines ausführen solle. Der Landtagspräsident August Frölich (1877–1966) übernahm einen Sitz in dieser Kommission. Frölich, vormaliger Ministerpräsident des Landes Thüringens von 1921 bis 1924, besichtigte Buchenwald im Juli 1949 und sprach sich gegenüber dem amtierenden Ministerpräsidenten Werner Eggerath (1900–1977) dafür aus, das Gelände rund um den Ettersberg unter Naturschutz zu stellen. So wurde die »Verordnung zur Sicherstellung des ›Großen Ettersberges‹« auf der Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes vom 31. Oktober 1935 erlassen. Dieses Vorgehen sollte sicherstellen, dass »ungeklärte Besitzfragen und private Besitzansprüche« der Einrichtung des Ehrenhains nicht entgegenstanden.[17] Die Ausführung der Arbeiten und die Koordination waren zu diesem Zeitpunkt in den Händen der Thüringer Regierung, finanziert wurde die Anlage jedoch auch von der Staatsführung der DDR.

Im Februar 1950 wies die Regierung der DDR 1,5 Millionen DM für die Anlage eines Ehrenhains an den Minister für Volksbildung des Landes Thüringen weiter. Die Oberbauleitung lag ab dann beim Thüringer Ministerium für Versorgung, geführt von Willy Hüttenrauch (1909–1996), und der dortigen Abteilung Bauwesen.[18]

Doch die Verantwortlichen auf Thüringer Landesebene maßen dem Gedenkort Buchenwald eine zentralere Bedeutung bei, die sich ihrer Ansicht nach auch in der Verwaltungsorganisation widerspiegeln sollte. Eggerath hatte sich deshalb Ende des Jahres 1949 an Ministerpräsident Otto Grotewohl (1894–1964) gewandt: Das Land Thüringen werde zwar weitere 120 000 DM zur Gestaltung des Ehrenhains und der »Errichtung eines großen Mahnmales« zur Verfügung stellen, nachdem bereits 100 000 DM für vorbereitende Arbeiten bereitgestellt worden waren. Für die weitere finanzielle Unterstützung des VNN sollte jedoch geklärt werden, ob Buchenwald besser zentral unterstellt würde. Die Regierung in Thüringen war der Ansicht, »dass es sich hier um eine Angelegenheit handelt, die weit über den Rahmen des Landes Thüringen hinaus von internationaler Bedeutung ist und daß diese Frage daher auch von den höchsten Organen der Deutschen Demokratischen Republik zu behandeln und zu entscheiden ist.«[19]

Buchenwald gehöre, so Eggerath, in die Zuständigkeit des Präsidenten Pieck, der Regierung unter Grotewohl und damit auch »in den Haushaltsplan der Deutschen Demokratischen Republik«.[20] Er forderte damit bereits 1949, was erst zehn Jahre später umgesetzt wurde, als die Gedenkstätte Buchenwald eine eigene, dann dem Ministerium für Kultur, zugeordnete Haushaltsorganisation wurde.[21]

Das Land Thüringen wurde im Rahmen der Verwaltungsneuorganisation im Jahr 1952 aufgelöst. Die Aufgaben wurden größtenteils von den neugegründeten Bezirken übernommen. Die Verwaltung der Gedenkstätte Buchenwald wurde allerdings nicht auf den zuständigen Bezirk Erfurt übertragen.

 

1953/1954/1955: Rat der Stadt: Vom »Mitverwalter« zum »Investträger«

Im Oktober 1953 befasste sich Eduard Ullmann (geb. 1921) mit dem aktuellen Stand des Aufbaus der Gedenkstätten, da die museale Ausgestaltung der Gedenkstätte vom im Vorjahr gegründeten Museum für Deutsche Geschichte übernommen worden war.[22] Der stellvertretende Direktor des Museums schilderte, dass das Gelände in Buchenwald einen insgesamt verwahrlosten Eindruck erwecke, obwohl es bereits eine »gute Ausstellung im Kantinengebäude« gab und auch das Krematorium gepflegt wurde.[23]

Ullmann stellte darüber hinaus fest, dass das Objekt »keine eigentliche Verwaltung« habe, sondern vielmehr vom »Rat der Stadt mitverwaltet« werde.[24]

Dieser Zustand sollte verändert werden. Das Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED fasste am 2. Dezember 1953 einen Beschluss zur Gestaltung der Gedenkstätte Buchenwald.[25] Der bis dato ausgearbeitete Plan zur »äußeren Gestaltung der Gedenkstätte« sollte zurückgestellt und »entsprechend der politischen Bedeutung der Gedenkstätte« vom Komitee der antifaschistischen Widerstandkämpfer und der Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten neu ausgearbeitet werden.

Agethen bringt diesen ab 1953 stärker forcierten Auf- und Ausbau der Gedenkstätte mit dem Aufstand vom 17. Juni 1953 in Verbindung, bei dem Millionen Menschen in Ost-Berlin und der weiteren DDR die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Staat anprangerten und ihre Unzufriedenheit mit dem System in Demonstrationen zum Ausdruck brachten. Dieser Aufstand habe, so Agethen, »das Bedürfnis der SED nach Selbstlegitimation verstärkt« herausgefordert und sie »entschloss […] sich [daher] zum planmäßigen Aufbau der Gedenkstätte«.[26] Allerdings könnten die Pläne auch mit den Feierlichkeiten anlässlich des 10. Todestages von Ernst Thälmann (1886–1944) zusammenhängen. Thälmann war einer der führenden Kommunisten und bereits 1933 von Nationalsozialisten verhaftet worden. Zwar war er jahrelang an verschiedenen Orten in Haft, er wurde aber zuletzt zum Konzentrationslager Buchenwald verbracht und dort im August 1944 hingerichtet. Sein zehnter Todestag war Anlass zahlreicher Gedenkfeiern in der DDR, so auch in Buchenwald.[27]

Am 14. Januar 1954 beschloss das Präsidium des Ministerrates auf der Grundlage des ZK-Beschlusses, dass die »nationale Gedenkstätte Buchenwald« errichtet und als »zentrale Gedenkstätte für die Opfer des Faschismus« aufgebaut werden soll. Das Ministerium der Finanzen wurde beauftragt, bis 1956 insgesamt 10 Millionen DM für den Aufbau zur Verfügung zu stellen.[28] Diesen Beschluss des Ministerrates hob der erste Sekretär des ZK der SED und stellvertretende Vorsitzende des Ministerrates, Walter Ulbricht (1893–1973), durch einen »Vorschlag« im November desselben Jahres wieder auf. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 10 Millionen DM seien ausschließlich »durch Sammlungen aufzubringen.«[29] Grotewohl stimmte am 24. Januar 1955 Ulbrichts Vorschlag zu, die Mittel für den Aufbau der Gedenkstätten durch Spenden aus der Bevölkerung zu finanzieren und wohl auch gleichzeitig der Gründung eines Kuratoriums, dessen vornehmliche Aufgabe es war, Spenden zu sammeln.[30]

 

Der Staat als zentraler Spendensammler – Kuratorium 1955–1961

Grotewohl wurde Vorsitzender des »Kuratoriums für den Aufbau Nationaler Gedenkstätten in Buchenwald, Sachsenhausen, Ravensbrück«, das sich am 1. April 1955 im Steinsaal des Nationalrates der Nationalen Front konstituierte. Das Kuratorium war dem Haushalt der Nationalen Front zugeordnet.[31] Anwesend waren Regierungsvertreter, Vertreter der Parteien und Massenorganisationen sowie weitere Repräsentanten des öffentlichen Lebens, insgesamt bestand das Kuratorium aus 109 Mitgliedern. Olsen charakterisiert die Gründung als »the final step in the state’s takeover of the Buchenwald memorial project«.[32] Nichtsdestotrotz ist die Rolle der Opferverbände beim Aufbau der Gedenkstätte nicht zu unterschätzen. Sie gaben den frühen Impuls zum Erhalt und zur Pflege der baulichen Anlagen als Gedenkstätten, übernahmen frühe Führungen und regten die Sammlung von Artefakten für die Ausstellung an.

Mit der Bildung des Kuratoriums wurde der Aufbau nunmehr offiziell systematisch vollzogen und institutionell angebunden. Trotz alledem war es Grotewohl ein Anliegen, die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Gedenkstätte herauszustellen. Der »Aufbau nationaler Gedenkstätten [könne] nicht allein Angelegenheit behördlicher Maßnahmen sein. Ebenso wie die Initiative zum Aufbau der Gedenkstätten ein Werk der Bevölkerung selbst ist, müsse die Ausführung der Pläne die Sache breitester Kreise der Bevölkerung sein.«.[33]

 

Ernst Saemerow: Maler und Sammler

Sekretär des Kuratoriums für den Aufbau Nationaler Gedenkstätten in Buchenwald, Sachsenhausen, Ravensbrück wurde Ernst Saemerow. Über Saemerow ist bislang kaum etwas bekannt. Einen Eintrag in einschlägigen Lexika hat er nicht. Eine Auskunft des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes förderte einige biografische Eckpunkte zu Tage:[34] Saemerow wurde am 22. September 1906 in Berlin geboren und wohnte bis in die 1940er-Jahre hinein dort[35]. 1920 begann er eine Ausbildung zum Maler und arbeitete fortan als solcher.

Am 1. Februar 1942 wurde Saemerow zum Kriegsdienst eingezogen, ab 1. April 1943 war er Gefreiter, ab 1. September 1944 Obergefreiter. Im Mai 1945 wurde er in ein Kriegsgefangenenlager nach Libau, heutiges Liepāja (Lettland), verbracht und war anschließend an unterschiedlichen Gewahrsamsorten im heutigen Litauen, Belarus und der Russischen Föderation untergebracht. 1947 unterzeichnete Saemerow einen schriftlichen Gruß an den 2. Parteitag der SED als Vertreter der Lagerbelegschaft des sowjetischen Kriegsgefangenenlager 7294.[36] Am 27. Dezember 1947 wurde in das Heimkehrerlager Gronenfeld bei Frankfurt/Oder verbracht. Er übernahm rasch nach seiner Heimkehr Funktionen im neugegründeten VVN, neben Georg Spielmann (1908–1985), in der Organisationsabteilung des VVN und war später auch Mitglied des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (KdAW).[37] 1955 trat er den Sekretärsposten im Kuratorium an. Dort kümmerte er sich mit »Einfallsreichtum und Energie« um Möglichkeiten, Spenden zu akquirieren. Die symbolischen »Bausteine« (Abb. 3), die von der Bevölkerung für den Aufbau der nationalen Gedenkstätten erworben werden konnten, waren seine »Erfindung«[38]. Saemerow koordinierte die Spendenaufrufe und regte an, weitere Vertriebsmittel wie Broschüren, Postkarten oder Plaketten, Bildmappen oder Abzeichen herauszugeben.[39]

Schon bis Ende des Jahres 1955 gingen dem Kuratorium aus dem Erlös und sonstigen Zuwendungen 6,2 Millionen DM zu. 1960 berichtete die Zeitung »Neue Zeit« unter Berufung auf Äußerungen Saemerows von 26,8 Millionen DM, die von der Bevölkerung aufgebracht worden waren. 8,4 Millionen DM davon kamen allein aus dem Verkauf von »Bausteinen«. Insgesamt sammelte das Kuratorium bis zu seiner Auflösung Ende des Jahres 1961 30 Millionen DM.[40] 1971 wurde Saemerow der Vaterländische Verdienstordens in Bronze verliehen, was wohl auch im Zusammenhang mit seinen Leistungen im Kuratorium stand. Saemerow verstarb am 22. April 1974 im Alter von 67 Jahren und wurde auf dem Zentralfriedhof in Berlin-Lichtenberg (Friedrichsfelde) beigesetzt.[41]

 

1954/1955: »… die Gedenkstätte organisatorisch klar einzugliedern«,          

Der organisatorische Aufbau der Gedenkstätte vollzog sich im Laufe des Jahres 1954 parallel zur bis dato komplizierten Finanzierungs- und Verwaltungslage der Gedenkstätte. Die äußere, architektonische Gestaltung der Gedenkstätte wurde aufgrund des Ministerratsbeschlusses vom 14. Januar 1954 am 1. Februar 1954 an ein selbstständiges Architektenkollektiv, das sogenannte »Buchenwald-Kollektiv«, übergeben.[42] Es war beim Ministerium für Kultur angesiedelt. Das Kollektiv löste sich am 15. November 1955 wieder auf, nachdem die Planungen für Buchenwald und Ravensbrück abgeschlossen waren.[43]

Währenddessen erarbeitete das Deutsche Museum die Ausstellung, für die mit Hilfe des KdAW Gegenstände, Dokumente und andere Realien zusammengetragen wurden.[44]

Die Gedenkstätte wurde 1954 also sowohl vom Ministerium für Kultur (als Nachfolgerin der Staatlichen Kunstkommission) als auch vom Museum für Deutsche Geschichte Berlin verwaltet. Ziel war jedoch, diese »Doppelunterstellung« aufzulösen und die Gedenkstätte an die Stadt Weimar zu übergeben. Der Oberbürgermeister der Stadt Weimar, Hans Wiedemann (1888–1959), wurde im Juni 1954 über diese Pläne lediglich informiert. Die Haushaltsmittel für die Gedenkstätte für das Jahr 1955 sollten durch den Rat der Stadt eingeplant werden, für das Jahr 1954 konnten die erforderlichen Mittel noch durch einen Sonderfinanzausgleich zur Verfügung gestellt werden.

Ullmann trieb noch Ende des Jahres 1954 sein Anliegen voran. Er schrieb an Albrecht von der Hauptabteilung Bildende Kunst des MfK, dass der Aufbau der Gedenkstätte Buchenwald »im Wesentlichen« abgeschlossen sei. Die Gedenkstätte müsse nunmehr »organisatorisch klar ein[ge]gliedert« werden, was bedeute, das Museum von seinen bisherigen Verpflichtungen zu entbinden. [45]

Am 22. Dezember 1954 erfolgte schließlich die Übergabe »des Personals, der Finanzen, des Haushalts und der Verwaltung der Gedenkstätte Buchenwald an den Rat der Stadt Weimar.«[46] Sie entfaltete zum 1. Januar 1955 ihre Wirkung: die Gedenkstätte war nun dem Rat der Stadt Weimar unterstellt.[47] Der Rat der Stadt Weimar war im Folgenden als »Investträger« für den Aufbau des Ehrenhains Buchenwald verantwortlich, »Planträger« war das Ministerium für Kultur. Die »Aufbauleitung Ehrenhain Buchenwald« für die Gedenkstätte wurde beim Rat der Stadt Weimar, Abteilung Aufbau, angesiedelt. Dafür wurde zunächst Alois Mattheus bis Januar 1956 neu beim Rat der Stadt Weimar eingestellt, mit Wirkung zum 2. Januar 1956 übernahm Kurt Schaffner diese Aufgabe. Er erhielt dafür eine Vergütung von 900 DM.[48] Weitere Arbeitskräfte, insbesondere in den niedrigen Gehaltsgruppen, für den ständigen Betrieb der Gedenkstätte zu finden, erwies sich indes als schwierig.[49] Die sieben Kilometer außerhalb von Weimar auf dem Berg gelegene Gedenkstätte war schlecht zu erreichen, die Verkehrsinfrastruktur nicht gut ausgebaut. Die Arbeiterinnen und Arbeiter mussten zu Fuß kommen oder lange Anfahrtswege in Kauf nehmen. Erst als auf dem Ettersberg Wohnungen für die Bediensteten eingerichtet wurden, später auch eine Kinderbetreuungseinrichtung für die dort Arbeitenden hinzukam, verbesserte sich die Lage etwas.[50]

 

1958/1959: »Buchenwald ist eine neue Etappe«

 »Warum hat der Rat der Stadt noch nichts wegen der Übernahme der Gedenkstätte unternommen?«

Die Mahnmalsanlage zur Gedenkstätte Buchenwald, bestehend aus einem weithin sichtbaren Turm (der an der Stelle des 1949 gesprengten Bismarck-Turmes errichtet wurde), einer vom Künstler Fritz Cremer (1906–1993) gestalteten Figurengruppe sowie einer Ringgrabanlage, wurde schließlich am 14. September 1958 unter größter Anteilnahme der Bevölkerung eingeweiht. (Abb. 2, 4, 5)

Wenige Tage nach der Einweihungsfeier wandte sich der Aufbauleiter Kurt Schaffner an Karl Siering vom Ministerium für Kultur und merkte an, dass immer noch keine »formalen Übergabeverhandlungen mit dem Rat der Stadt« stattgefunden hatten. Verantwortungen und Zuständigkeiten seien nicht klar geregelt. Es müsse eine Person festgelegt werden, die die »gesamten Interessen [der Gedenkstätte] wahrnimmt«, sowie eine »gewisse Arbeitsordnung« hergestellt werden.[51] Zunächst gingen die Verantwortlichen davon aus, dass die Verwaltung der Gedenkstätte in den Händen der Stadt Weimar verbleiben soll. Für das Jahr 1958 sei es auch möglich, die Stadt bei der Finanzierung zu unterstützen. Spätestens jedoch ab 1. Januar 1959 sollten die Mittel »auf alle Fälle«, so die Meinung im Ministerium für Kultur, im Haushalt des Rates der Stadt Weimar bereitgestellt werden.[52] Im Rat der Stadt Weimar zögerten die Verantwortlichen jedoch, sich der Gedenkstätte vollumfänglich anzunehmen. Die enorme finanzielle Belastung spielte dabei eine entscheidende Rolle. Für den Betrieb der Gedenkstätte standen 299 TDM Ausgaben 1,3 TDM Einnahmen gegenüber.[53] Hinzu kamen strukturelle Herausforderungen, die sich in den vorangegangenen Jahren gezeigt hatten und nach der Einweihung nochmals verstärkten. In den zwölf Wochen nach der Einweihung reisten bis Ende November 1958 weitere 250 000 Menschen nach Buchenwald.[54] Die anreisenden Gäste konnten mit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur nicht auf den Ettersberg gebracht werden, die gastronomischen Plätze in der Stadt reichten nicht aus, um die Gäste zu versorgen, die Kapazitäten etwa der Toilettenanlagen auf dem Ettersberg waren dem Besucherstrom von im Durchschnitt bis zu 20 000 Personen (pro Monat; in der Spitze bis zu 70 000 im Sommer des darauffolgenden Jahres 1959 pro Monat) nicht gewachsen. Dabei war das Mahnmal aus »Solidaritätsmitteln« errichtet worden. Daher mussten, nach Ansicht der Verantwortlichen im Bezirk Erfurt, auch die Voraussetzungen geschaffen werden, dass es für jedermann zugänglich war, Buchenwald sollte »das Ziel aller patriotischen Kräfte Deutschlands« werden. »Buchenwald ist eine neue Etappe – unter diesem Gesichtspunkt muss alles gesehen werden«, so der Vorsitzende des Rates des Bezirkes Erfurt Willy Gebhardt.[55]

Am 15. Oktober 1958 wurde die Frage nach der Zuständigkeit im Rathaus Weimar erneut diskutiert. Gebhardt (Rat des Bezirkes) und Siering (MfK) wiesen den Rat der Stadt Weimar nachdrücklich darauf hin, aktiv zu werden. Siering wunderte sich, »warum der Rat der Stadt noch nichts wegen der Übernahme der Gedenkstätte unternommen habe. Der Rat müsse sich sofort verantwortlich fühlen.« Das MfK sei lediglich noch für die endgültige Aufstellung der Plastikgruppe Fritz Cremers und für die Beseitigung der Schäden, die während der Einweihungsfeier entstanden waren, verantwortlich.[56] Die Stadt Weimar jedoch konnte und wollte sich der Aufgabe scheinbar schlicht nicht stellen. Aus einer »Gedenkschrift über die weitere Gestaltung der Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald«, die der Rat der Stadt Weimar im Nachgang zur Sitzung vom 15. Oktober 1958 anfertigte, sprachen die Bemühungen, Weimar von Buchenwald zu separieren. So wurde immer wieder auf die schon räumliche Trennung der beiden Orte hingewiesen: »vor den Toren der Stadt Weimar«, »Buchenwald in unmittelbarer Nähe«. Die Bedeutung des Ortes Buchenwald wurde heroisiert und damit die Notwendigkeit begründet, dass sich das Ministerium für Kultur des Ortes annehmen sollte. Nach einigen Vorschlägen, wie die Situation infrastrukturell verbessert werden könnte (bessere Busverbindungen, Verpflegung mit »Imbißcharakter« in der Gedenkstätte, Herstellung von Postkarten und Broschüren), versäumte der Rat der Stadt es allerdings nicht darauf hinzuweisen, dass sich die »Besucher Weimars« von Stadt und Gedenkstätte einen »Gesamteindruck« verschaffen würden, bei dem der Zustand der Innenstadt Weimars sinnbildlich für den friedlichen Wiederaufbau in der DDR stehe. Die Restaurierung des Zentrums der Stadt solle daher nicht länger aufgeschoben werden, vielmehr solle Weimar doch in den Kreis jener Städte aufgenommen werden, die innerhalb des Fünfjahresplanes wiederaufgebaut werden sollten. Die Stadt Weimar wollte also durchaus von den Besucherinnen und Besuchern profitieren, die Buchenwald anzog, die Verantwortung für den Ort sollte allerdings zentral geschultert werden: »Buchenwald ist zur zentralen Gedenkstätte des internationalen antifaschistischen Widerstandskampfes in der DDR geworden. Um bei der Verwirklichung der Pläne an diesem zentralen Objekt die nötige Hilfe und Anleitung geben zu können, wird vorgeschlagen, den gesamten Komplex dem Ministerium für Kultur zu unterstellen, wobei die nationale Gedenkstätte ein Schwerpunkt der politischen Arbeit für den Bezirk Erfurt und die Stadt Weimar bleibt.«[57]

 

»Die Nationale Gedenkstätte Buchenwald wird dem Ministerium für Kultur direkt unterstellt«

Nur zwei Wochen nachdem die Weimarer Gedenkschrift im Ministerium für Kultur eingegangen war, fiel dort die Entscheidung: »Die Nationale Gedenkstätte Buchenwald wird dem Ministerium für Kultur direkt unterstellt […]«. Als Begründung wurde allerdings nicht der Hilferuf der Stadt Weimar angegeben, sondern auf die Einflussmöglichkeiten im Hinblick auf »eine ständige Anleitung und echte ideologische Bedeutung« verwiesen.[58]

Dem Rat der Stadt Weimar verblieben nach der Übertragung auf das Ministerium für Kultur noch der Ausbau eines Kasernengebäudes für Wohnzwecke im Rahmen des örtlichen Wohnungsbauprogrammes 1959, die Bereitstellung der Mittel für die Erstausstattung des Touristenhotels sowie der Massenverpflegungsstätte und schließlich die im Perspektivplan vorgesehenen Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse auf dem Ettersberg.[59] Die Mittel dafür wurden vom Rat des Bezirkes Erfurt zur Verfügung gestellt, der das Geld aus dem Rücklagenfonds entnahm.[60] Der Rat des Bezirkes nahm auch andere koordinierende Aufgaben wahr. So verteilte er beispielsweise die Baumaterialien weiter, die ihm wiederum vom Ministerium für Aufbau zugewiesen wurden.[61] Die Nationale Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald wurde mit Wirkung vom 1. April 1959 eine eigene Haushaltsorganisation und dem Ministerium für Kultur unterstellt.[62] Damit war die allgemeine staatliche juristische Person, die jährliche Mittel aus dem Staatshaushalt zugewiesen bekam. Etwaige Einkünfte mussten an den Staat zurückgeführt werden.

 

Fazit und Ausblick

In den 1950er Jahren gab es Spannungen zwischen lokaler Verantwortung für die Gedenkstätte Buchenwald und der mit diesem Orten verknüpften, nationalen Bedeutung der Erinnerung. Es wurde deutlich, dass, was national bedeutsam sein soll, auch zentral verwaltet werden muss. Der Aufbau der NMG wurde primär vom zivilgesellschaftlichen Engagement ehemaliger Häftlinge sowie weitere antifaschistischer Gruppen vorangetrieben. Voraussetzung für den Aufbau war weiterhin die überwältigende Spendenbereitschaft der Bevölkerung, ohne die die Finanzierung nicht hätte sichergestellt werden können. Die museale Ausgestaltung und auch Führungen in den Gedenkstätten fanden dort schon statt, als es noch kein schlüssiges Konzept für die Gedenkstätten in der DDR gab.

Obwohl in der Frühphase das Land Thüringen für den Aufbau der Gedenkstätte verantwortlich zeichnete, ging die Verantwortung nach der Verwaltungsreform nicht etwa auf den Bezirk Erfurt über, sondern wurde der Stadt Weimar angetragen. Bis 1959 feststand, dass das Ministerium für Kultur die Hoheit über die NMG übernehmen wird, versuchte die Stadt Weimar die Verwaltungsorganisation für die Gedenkstätte Buchenwald zu stemmen, scheiterte aber an dieser mächtigen Aufgabe. Der Vorschlag, dass das Ministerium für Kultur die Verwaltungsorganisation übernehmen solle, kam von den Verantwortlichen in der Stadt Weimar. Die Verantwortlichen im Ministerium für Kultur rechtfertigten die Übernahme durch das Ministerium zuletzt mit den vorgeblich besseren Möglichkeiten ideologischer Einflussnahme auf die Gedenkstätte, vielmehr standen aber die Bedeutung des Ortes und die faktischen Möglichkeiten einer Stadt wie Weimar einem Ort wie Buchenwald gerecht zu werden, hinter den Überlegungen der verwaltungspraktischen Zuordnung.

Wie die Mahn- und Gedenkstätten der DDR in das Netz lokaler Verwaltung eingebunden waren, ist bislang ein Desiderat. Dieser Beitrag kann daher einen ersten Überblick zum Themenkomplex Verwaltungs- und Gedenkstättenpraxis in der DDR liefern, sowie Hinweise darauf, dass das Thema durchaus einen vertiefteren Blick lohnt.

 

Dr. Bianka Trötschel-Daniels, hat Jura und Geschichte studiert. In ihrer Dissertation hat sie sich dem Denkmalpflegegesetz der DDR von 1975 gewidmet. Das Buch ist 2022 bei Ch. Links erschienen.

 

[1]    Morsch, Günter (Hrsg.): Von der Erinnerung zum Monument: die Entstehungsgeschichte der nationalen Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen. Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Bd. 8, Berlin 1996; Eschebach, Insa/Jacobeit, Sigrid/Lanwerd, Susanne (Hrsg.): Die Sprache des Gedenkens. Zur Geschichte der Gedenkstätte Ravensbrück 1945–1995. Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Bd. 11, Berlin 1999; Knigge, Volkhard: Versteinertes Gedenken. Das Buchenwalder Mahnmal von 1958, Bd. 1: »Opfer, Tat, Aufstieg«. Vom Konzentrationslager Buchenwald zur Nationalen Mahn- und Gedenkstätte der DDR, Spröda 1997. Die Daten der Einweihung korrespondieren bei Buchenwald und Ravensbrück mit dem zweiten Sonntag im September, der als früher Feiertag für die Opfer des Faschismus bereits 1945 zum ersten Mal begangen wurde (Coppi, Hans/Warmbold, Nicole: Der zweite Sonntag im September. Gedenken und Erinnern an die Opfer des Faschismus. Zur Geschichte des OdF-Tages, Berlin 2011). Der 23. April knüpft an die Befreiung des KZ Sachsenhausen am 21. April 1945 an, www.sachsenhausen-sbg.de/geschichte/1936–1945-konzentrationslager-sachsenhausen/. Zugegriffen: 22. Oktober 2022.

 

[2]    Trötschel-Daniels, Bianka: Gedenkstätten in der DDR: Rechtsquellen und Verwaltungspraxis, in: Davydov, Dimitrij (Hrsg.): Erinnerungskultur in der Verwaltungspraxis, Schriftenreihe: Geschichte und Ethik der Polizei und öffentlichen Verwaltung, Springer VS, Wiesbaden 2023 i.E.

 

[3]    §§ 2, 4 Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. 1. 1957, GBl. I, S. 65. Territorialebene Bezirk: Bezirkstag/Rat des Bezirkes; Stadtkreis: Stadtverordnetenversammlung/Rat der Stadt; Landkreis: Kreistag/Rat des Kreises; Stadtbezirk: Stadtbezirksversammlung/Rat des Stadtbezirkes; Stadt: Stadtverordnetenversammlung/Rat der Stadt; Gemeinde: Gemeindevertretung/Rat der Gemeinde. Mampel, Siegfried: § 43. Das System der örtlichen Volksvertretungen in der DDR, in: Günter Püttner (Hrsg): Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 2. Aufl. Berlin, Heidelberg 1982, S. 515–532 (516).

 

[4]    Schley, Jens: Nachbar Buchenwald. Die Stadt Weimar und ihr Konzentrationslager 1937–1945, Köln 1999, S. 38–70 weist Verbindungen zu verschiedenen Bereichen der Weimarer Verwaltung nach, etwa im Bereich des Friedhofswesens, Standesamts, Krankenhauses oder zu den Thüringer Fleischwerken (S. 55) und zum Schillerhaus (S. 56); Er geht (S. 132) geht sogar so weit zu sagen, dass »Weimar und Buchenwald […] nicht zwei Nachbarn unterschiedlicher Zugehörigkeit und Bedeutung [waren], sie waren beide wesentliche Funktionsorte für die Durchsetzung des nationalsozialistischen Herrschaftsanspruches über die gesamte Gesellschaft.« Bonnesœur, Frédéric: Im guten Einvernehmen. Die Stadt Oranienburg und die Konzentrationslager Oranienburg und Sachsenhausen 1933–1945, Berlin 2018; Horwitz, Gordon J.: In the Shadow of Death. Living Outside the Gates of Mauthausen, London, New York 1991; Steinbacher, Sybille: Dachau. Die Stadt und das Konzentrationslager in der NS-Zeit. Die Untersuchung einer Nachbarschaft, Frankfurt/Main 1994.

 

[5]    Köpp, Ulrike: Zur nationalen Ausprägung antifaschistischen Gedenkens in der DDR. Mitteilungen aus der kulturwissenschaftlichen Forschung 19 (1996), S. 435–449 (437) meint, dass »national« im Sinne einer Abgrenzung zu »International« und damit als »nationale Inbesitznahme« zu verstehen sei.

 

[6]    BArch DR 1/7535, Vermerk des Ministeriums der Finanzen, 3. 12. 1959: »Auf Grund des Beschlusses der Leitung des Ministeriums für Kultur vom 14. 2. 1959 ist die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück – wie auch bereits die Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald – entsprechend ihrer Aufgabenstellung und internationalen Bedeutung dem Ministerium für Kultur als zentrale Haushaltseinrichtung zu unterstellen.«

 

[7]    Bundesarchiv (BArch) DR 1 (Ministerium für Kultur), Berlin-Lichterfelde; Buchenwald-Archiv (BwA), Weimar.

 

[8]    Für den Fall Buchenwald/Weimar wären dies die Bestände des Stadtarchivs Weimar, Rat der Stadt 1945–1990 1181; Landesarchiv Thüringen, Hauptstaatsarchiv Weimar.

 

[9]    Agethen, Manfred: Gedenkstätten und antifaschistische Erinnerungskultur in der DDR, in: Manfred Agethen/Eckard Jesse/Ehrhart Neubert (Hrsg.): Der missbrauchte Antifaschismus. DDR-Staatsdoktrin und Lebenslüge der deutschen Linken, Freiburg 2002, S. 128–144 (129).

 

[10]  Schley, 1999, S. 130; Klei, Alexandra: Der erinnerte Ort. Geschichte durch Architektur. Zur baulichen und gestalterischen Repräsentation der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Bielefeld 2011, S. 146.

 

[11]  Olsen, Jon Berndt: Tailoring Truth: Politicizing the Past and Negotiating Memory in East Germany 1945–1990, New York, Oxford 2017, S. 55, 58. Knigge, 1997, S. 25 Fn. 64; Schley, 1999, S. 107.

 

[12]  Olsen, 2017, S. 58

 

[13]  Reuter, Elke/Hansel, Detlef: Das kurze Leben der VVN von 1946–1953: die Geschichte der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR, Berlin 1997; März, Jascha: VVN, ZDWV und AvS. Die Verbände der politischen Opfer des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik Deutschland, in: Philipp Neumann-Thein/Daniel Schuch/Markus Wegewitz (Hrsg.): Organisiertes Gedächtnis. Kollektive Aktivitäten von Überlebenden der nationalsozialistischen Verbrechen, Göttingen 2022, S. 39–77; März, Jascha: Zwischen Politik und Interessenvertretung. Die Verbände der politischen Opfer des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik Deutschland von 1947 bis 1990, Köln 2016.

 

[14]  Overesch, Manfred: Buchenwald und die DDR oder Die Suche nach Selbstlegitimation, Göttingen 1995, S. 261; Knigge, 1997, S. 24, 26.

 

[15]  Stenographischer Bericht über die 59. Sitzung, Weimar, 30. Juni 1949, S. 1630, zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00 197 523/509000342_1482b.tif. Zugegriffen: 22. Oktober 2022.

 

[16]  Von 1948 bis Mitte 1964 hieß die Währung in der DDR »Deutsche Mark« und wurde mit »DM« abgekürzt.

 

[17]  Overesch, 1995, S. 265 f.; Knigge, 1997, S. 27, Fn. 71.

 

[18]  Overesch, 1995, S. 271; Börnert, Gisela/Lißner, Bernhard/Wahl, Volker: Behördenstruktur und Verwaltungsaufbau, in: Bernhard Post/Volker Wahl (Hrsg.): Thüringen. Handbuch 1920–1995: Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung, Berlin, Heidelberg 1999, S. 286–295: Das Thüringer Ministerium für Versorgung wurde ab 24. Februar 1950 als »Ministerium für Handel und Versorgung« fortgeführt. Die Hauptabteilung Bauwesen war vom 15. Juli 1949 bis 25. November 1950 dem Ministerium für Wirtschaft zugeordnet, ab 1. Juli 1950 unter der Bezeichnung »Hauptabteilung Aufbau«. Ab 25. November 1950 wurde sie als Geschäftsabteilung (Hauptabteilung Aufbau) dem Ministerium für Industrie und Aufbau, ab 2. Mai 1951 wieder dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit zugeordnet, bevor sie zum 25. Juli 1952 aufgelöst wurde.

 

[19]  BArch NY 4090/551, Ministerpräsident des Landes Thüringens Eggerath, an den Ministerpräsidenten der DDR Grotewohl, 14. 12. 1949, Blatt 1 und Blatt 2.

 

[20]  Overesch, 1995, S. 269 f.

 

[21]  BArch DR 1/7519, Reisebericht Miethes, MfK, Betrifft: Übernahme der Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald, 16. 3. 1959.

 

[22]  BArch DR 1/7520, Blatt 88–91, Bericht über die Gedenkstätten KZ Buchenwald, KZ Oranienburg-Sachsenhausen, KZ Ravensbrück, angefertigt von Eduard Ullmann, stellvertretender Direktor des Museums für deutsche Geschichte, Berlin, 29. 10. 1953; Ebenfeld, Stefan: Geschichte nach Plan? Die Instrumentalisierung der Geschichtswissenschaft in der DDR am Beispiel des Museums für Deutsche Geschichte in Berlin, Marburg 2001, insbes. S. 64, 82, 98.

 

[23]  Diese frühen Ausstellungen in Buchenwald wurden anlässlich des 40. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers systematisch überarbeitet und am 12. 4. 1985 auf Beschluss des Sekretariats des ZK der SED vom 24. August 1983 als »Museum des antifaschistischen Widerstandskampfes« eröffnet, BArch DR 1/7181, Blatt 336.

 

[24]  BArch DR 1/7520, Blatt 88–91, 29. 10. 1953.

 

[25]  BArch DY 30/56 083, Protokoll Nr. 18/53, Sitzung am 2. Dezember 1953.

 

[26]  Agethen, 2002, S. 131.

 

[27]  ADN/Eig. Ber. 1954. Das deutsche Volk wird das Werk Ernst Thälmanns vollenden. Neues Deutschland, 19. 8. 1954, S. 1.

 

[28]  BArch DC 20-I/4/52, Blatt 218, Vorlage für die Gestaltung des Ehrenhains Buchenwald, unterzeichnet von Otto Grotewohl, 13. 1. 1954.

 

[29]  BArch DC 20/3905, Blatt 7, Ulbricht an Grotewohl, 22. 11. 1954.

 

[30]  Köpp, 1996, S. 436.

 

[31]  BArch NY/4090/550, Blatt 13, Protokoll über die Besprechung des Arbeitsausschusses des Kuratoriums für die Schaffung nationaler Gedenkstätten am 4. April 1955, 6. 4. 1955.

 

[32]  Olsen, 2017, S. 64.

 

[33]  ADN/Eig. Ber. 1955. Kuratorium für den Aufbau nationaler Gedenkstätten gebildet. Neues Deutschland, 2. 4. 1955, S. 2.

 

[34]  Alle folgenden biographischen Angaben stammen aus dem Konvolut der Akten und Archivalien, die der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes auf Anfrage ermittelt hat, sofern sie nicht explizit anders gekennzeichnet sind.

 

[35]  Berliner Adreßbuch für das Jahr 1940, Berlin: Scherl 1940,

      nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:109–1-4 347 175/fragment/page=4928.

      Zugegriffen: 22. Oktober 2022.

 

[36]  Protokoll des 2. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1947, S. 64; das Kriegsgefangenenlager 7294 muss das Arbeitslager in Schaulen/Litauen (heutiges Šiauliai) gewesen sein: Verzeichnis der Kriegsgefangenenlager in Russland, herausgegeben vom Hilfsdienst für Kriegsgefangene und Vermisste, Stuttgart, www.cia.gov/readingroom/docs/CIA-RDP82–00373R000 200 070 012–9.pdf. Zugegriffen: 22. Oktober 2022.

 

[37]  Reuter/Hansel, 1997, S. 548.

 

[38]  Köpp, 1996, S. 438.

 

[39]  BwA Verwaltungskartei 53, Bd. 1: Kuratorium für den Aufbau Nationaler Gedenkstätten.

 

[40]  BArch DY 34/19 392, Bericht des Kuratoriums für den Aufbau Nationaler Gedenkstätten in Buchenwald, Sachsenhausen und Ravensbrück, Jahresende 1955; Neue Zeit: Faschismus und Militarismus prallen am Bollwerk DDR ab, 26. 1. 1960, S. 1; Köpp, 1996, S. 440.

      BwA Verwaltungskartei 53, Bd. 1: Kuratorium für den Aufbau Nationaler Gedenkstätten: Das Kuratorium wurde im April 1962 umbenannt in »Nationale Mahn- und Gedenkstätten Buchenwald, Sachsenhausen und Ravensbrück, Vertriebsstelle«. Sitz war zunächst Berlin, Unter den Linden 52. Im Januar 1963 erfolgte der Umzug nach Unter den Linden 32/34. Am 9. November 1961 schrieb das ZK der SED an Plenikowski: »Das Kuratorium hat seine Aufgabe erfüllt. Es kann aufgelöst werden.«, BArch DC 20/282, Blatt 210.

 

[41]  ADN: Hohe Auszeichnung für verdiente Bürger, Berliner Zeitung, 16. 9. 1971, S. 2; Köpp, 1996, S. 440; Traueranzeige für Ernst Saemerow 1974, Neues Deutschland, 2. 5. 1974, S. 5.

 

[42]  Mitglieder waren Ludwig Deiters, Hans Grotewohl (ausgeschieden am 15. November 1954), Horst Kutzat, Kurt Tausendschön sowie die Gartenarchitekten Hubert Matthes (ausgeschieden am 30. April 1955) und Hugo Namslauer, zweiteilig auch Kunz Nierade (ausgeschieden am 1. Juni 1954) und Reinhold Lingner; BwA Verwaltungskartei 39, Aufbauleitung. Bautagebücher, die Aufzeichnungen beginnen am 4. Mai 1954.

 

[43]  BArch DR 1/7516, Schreiben Alexander Abusch, »Beurteilung der Arbeit des Architektenkollektivs Buchenwald«, 28. 9. 1955.

 

[44]  Im März 1954 wurde das Museum für Deutsche Geschichte, Abteilung Gedenkstätten, dann auch vom Ministerium für beauftragt, »entsprechend den Beschlüssen des Sekretariats des Zentralkomitees der SED vom 2. 12. 1953 […], die museale Gestaltung der Gedenkstätten (ehemalige KZ’s) in Sachsenhausen, Ravensbrück und Hohnstein auszuführen«, BArch DR 1/7520, Blatt 63, Abusch an Ullmann, 17. 3. 1954.

 

[45]  BArch DR 1/7520, Blatt 103, Ullmann an Albrecht, 14. 12. 1954; Blatt 123, Kältzsch und Dähn an Wiedemann, 18. 6. 1954.

 

[46]  BArch DR 1/7520, Blatt 60, Protokoll zur Übergabe der Nationalen Gedenkstätte Buchenwald durch das Museum für Deutsche Geschichte, Berlin, an den Rat der Stadt Weimar, 22. 12. 1954.

 

[47]  BArch DY 34/19 392, Protokolle über Arbeitsausschusssitzungen des Komitees für Einweihung der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, Abschrift, Rat der Stadt Weimar, Oberbürgermeister, 30. 11. 1955.

 

[48]  BwA, Verwaltungskartei 4, Bauobjekt Ehrenhain Buchenwald, Investfinanzierung 1954–1958; BArch DR 1/7516, Mastalsky an Schaffner, 4. 1. 1956.

 

[49]  BArch DY 34/19 392, Protokolle über Arbeitsausschusssitzungen des Komitees für Einweihung der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, Abschrift, Rat der Stadt Weimar, Oberbürgermeister, 30. 11. 1955.

 

[50]  BwA Verwaltungskartei 81, Zusammenarbeit Direktor mit staatlichen Organen, 1966–1970.

 

[51]  BArch DR 1/7518, Kurt Schaffner, Aufbauleitung, an Karl Siering, MfK, Zentrale Planung, 16. 9. 1958.

 

[52]  BArch DR 1/7518, Vermerk Görgner, Ministerium für Kultur, Sektor Haushalt, Betrifft: Nationale Gedenkstätte, Mahnmal Buchenwald, 23. 9. 1958.

 

[53]  BArch DR 1/7524, Blatt 186, Rat der Stadt Weimar an Ministerium für Finanzen [sic], betrifft: Übernahme der Nationalen Gedenkstätte Buchenwald, 19. 3. 1959.

 

[54]  BArch DR 1/7519, Bd. 5, Übergang der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald in die Rechtsträgerschaft des Ministeriums für Kultur, Juli 1959.

 

[55]  BArch DR 1/7518, Protokoll über die Sitzung des Operativ-Stabes Buchenwald am 15. Oktober 1958, S. 2, 25. 10. 1958.

 

[56]  Ebd., S. 4.

 

[57]  BArch DR 1/7519, Gedenkschrift, Wiedemann, Oberbürgermeister der Stadt Weimar, S. 2 f., 2. 1. 1959.

 

[58]  BArch DR 1/7524, Blatt 187, Hausmitteilung vom Stellvertreter des Ministers an die Abteilung Bildende Kunst, Laux, 14. 1. 1959.

 

[59]  BArch DR 1/7519, Schreiben von Siering, MfK, an die Stadträtin Hilderose Book, Stellvertretende des Vorsitzenden des Rates der Stadt Weimar, Rat der Stadt Weimar, 21. 2. 1959.

 

[60]  BArch DR 1/7519, Held, Persönlicher Referent des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes Erfurt, an Siering, MfK, Sektor Planung, 26. 5. 1959.

 

[61]  BArch DR 1/7516, Schreiben der VEB Bau-Union Erfurt an Siering, MfK, Sektor Planung, 19. 12. 1955.

 

[62]  BArch DR 1/7519, Reisebericht Miethes, MfK, Betrifft: Übernahme der Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald, 16. 3. 1959.