Stellungnahme

Prof.  Dr. Volkhard Knigge, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland[1]
12/2007Gedenkstättenrundbrief 140, S. 36-45
Volkhard Knigge

Redaktionelle Vorbemerkung

Im folgenden sind zwei Stellungnahmen zur Fortschreibung des Bundesgedenkstättenkonzeption durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 22. Juni 2007 für die Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 7. November 2007 abgedruckt. Der erste Text stammt von Volkhard Knigge. Er ist eine Erweiterung der Erklärung der AG der KZ-Gedenkstätten, die im GedenkstättenRundbrief Nr. 139 abgedruckt wurde. Die zweite Stellungnahme ist von Salomon Korn für den Zentralrat der Juden in Deutschland verfasst worden.

Die Stellungnahme orientiert sich an den übersandten Fragen für den nichtöffentlichen Teil der Anhörung, sofern sich diese aus den Erfahrungen und Kompetenzen der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft beantworten lassen. Darüber hinausgehende Fragen bleiben der Beantwortung entsprechender Sachverständiger vorbehalten.

Hinweise zum Anforderungsprofil und zur Struktur moderner Gedenkstätten verstehen sich nicht als auf den NS-Bereich begrenzt. Im Gegenteil, die Weiterentwicklung geschichtswissenschaftlich fundierter, professioneller, sich den humanitären Verpflichtungen gegenüber den Opfern bewusster Gedenkstättenarbeit in Bezug auf die zweite Diktatur in Deutschland hält die Arbeitsgemeinschaft für ausdrücklich wünschenswert.

1 Grundsätzliche Vorbemerkungen

Die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland begrüßt den Entwurf für die Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption grundsätzlich als Zeichen des Bundes, auch in Zukunft Verantwortung für die Entwicklung der Gedenkstättenarbeit im vereinten Deutschland übernehmen zu wollen. Sie stimmt mit der darin zum Ausdruck kommenden Auffassung überein, dass die kritische Auseinandersetzung mit den deutschen Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus sowie die kritische Auseinandersetzung mit dem DDR-Kommunismus zu den Kernelementen der demokratischen Kultur in Deutschland gehören und dauerhaft gehören müssen. Die Arbeitsgemeinschaft begrüßt darüber hinaus, dass der Entwurf an Empfehlungen der Bundestagsenquetekommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit« und die nicht zuletzt aus der Arbeit dieser Kommission hervorgegangenen Bundesgedenkstättenförderkonzeption von 1999 anknüpft. Die Vorschläge zur Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption unterscheiden sich dadurch merklich von der zwischenzeitlich von der CDU-Bundestagsfraktion vorgelegten Konzeption, die in ihrer Gesamtheit historisch unangemessene Gewichtsverschiebungen beinhaltete.

Die nachfolgenden Kommentare reflektieren den vorgelegten Entwurf zum einen vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrungen mit der Gedenkstättenförderkonzeption seit 1999 und zum anderen vor dem Hintergrund der weitgehend einhellig durch den Bundestag und die Mehrzahl der Experten dort niedergelegten Grundsätze für die Förderung kritischer historischer Erinnerung sowohl in Bezug auf den Nationalsozialismus wie auf den DDR-Kommunismus. Beide Erinnerungssphären waren bereits im bisher geltenden Konzept berücksichtigt. Für beide Sphären galten die gleichen Förderkriterien.

Zugleich kann bei der Bewertung nicht davon abgesehen werden, dass durch die wie auch immer ausfallende Veränderung der bisher geltenden Bundesgedenkstättenförderkonzeption auf lange Sicht und in erheblichem Ausmaß Rahmenbedingungen und Strukturen für die Bildung von Geschichtsbewusstsein in Deutschland fixiert werden. Anders gesagt, der vorgelegte Entwurf kann nicht nur daraufhin beurteilt werden, ob er noch offene erinnerungskulturelle Fragen administrativ und unter Gesichtspunkten angemessener finanzieller Förderung bedarfsgerecht und sachangemessen regelt, sondern zur Debatte stehen auch die weit darüber hinausgehende Kontur des ihm inhärenten Geschichtsbildes und dessen Auswirkungen auf die politische Kultur und das Selbstverständnis der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund erweist sich der Entwurf – wie weiter unten genauer ausgeführt werden wird – in mehrfacher Hinsicht als veränderungsbedürftig. Erstens handelt es sich in wesentlichen Punkten nicht um eine Fortschreibung der bisherigen Gedenkstättenförderkonzeption. Zweitens hätte sich ein im Jahr 2007 vorgelegter, zukunftsweisender Entwurf dezidiert mit den Folgen des unvermeidlichen Epochenbruchs in der Erinnerungskultur auseinandersetzen müssen. Dieser Epochenbruch ist nicht nur durch den unvermeidlichen Abschied von den Zeugen der Gewaltgeschichte des »Dritten Reiches« gekennzeichnet, sondern er manifestiert sich auch im schwindenden Relevanzbewusstsein nachfolgender Generationen. War gesellschaftlich sensiblen, aufgeklärten Zeitgenossen auf Grund ihres historischen Erlebens gleichsam von selbst klar, warum es in demokratisch-menschenrechtlicher Perspektive unabdingbar ist und sich gesellschaftlich lohnt, sich mit Geschichte und Nachgeschichte des Nationalsozialismus auseinanderzusetzen, muss dieses Relevanzbewusstsein nachfolgenden Generationen – ohne erhobenen Zeigefinger – erst vermittelt werden. Ein zukunftsweisender Entwurf hätte sich deshalb im Gegensatz zum vorliegenden Papier der Frage historischen Erinnerns als einer spezifischen, geschichtswissenschaftlich und ethisch-moralisch fundierten Form historisch-politischer Bildung und deren strukturellen, institutionellen und materiellen Voraussetzungen besonders nachdrücklich widmen müssen. Drittens bleibt der Entwurf deutlich hinter den geschichtswissenschaftlich seit langem gegebenen Möglichkeiten zurück, den historischen Ort der beiden Diktaturen in Deutschland – und ihr Verhältnis zueinander – angemessenen zu bestimmen und dementsprechend zu einer adäquaten Gewichtung und institutionellen Dimensionierung der beiden Erinnerungssphären zu kommen. Viertens gibt der Entwurf keine Antwort darauf, warum – bei allem ausdrücklich anzuerkennenden Regelungs- und institutionellem Weiterentwicklungsbedarf in Bezug auf die kritische Auseinandersetzung mit dem DDR-Kommunismus – solch immense Defizite bestehen sollen, wie sie allein durch die quantitative Verteilung der Ausführungen zur Erinnerung an den Nationalsozialismus einerseits und den DDR-Kommunismus andererseits nahegelegt werden.

Keine Diktatur ist so umfassend und schnell erforscht worden wie die DDR, niemals zuvor ist es so schnell zu einem so umfassenden Elitentausch gekommen und niemals zuvor sind so schnell potente, personalstarke Aufarbeitungsinstitutionen geschaffen und staatlich gefördert worden – man denke nur an die »Gauck-Behörde« oder die Stiftung Aufarbeitung. Wenn all dies von so geringer Wirkung geblieben sein sollte, wie nahegelegt, muss die Frage nach dem »Warum« zwangsläufig auch auf die Arbeit der seit 1990 geschaffenen Einrichtungen zurückfallen. Immerhin beginnt die Auseinandersetzung mit der Diktatur in der DDR nicht erst heute, sondern hat eine mindestens achtzehnjährige Vorgeschichte. Weder in der einen noch in der anderen Erinnerungssphäre sollten mangelnde geschichtswissenschaftliche oder didaktische Fundierungen bzw. Professionalitätsdefizite politisierend überspielt oder geschichtspolitisch funktionalisiert werden. Nicht zuletzt unter pädagogischen Gesichtspunkten ist – fünftens – ernst zu nehmen, dass der DDR-Kommunismus nicht Teil einer gesamtdeutschen Erfahrungsgeschichte war. Die historisch bedingte Asymmetrie ost- und westdeutscher Erfahrungsgeschichte zwischen 1945 und 1990 darf weder dazu führen, die Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit auf die neuen Bundesländer abzuschieben, noch darf sie als Vorwand dafür genommen werden, die Sphäre der Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit strukturell und institutionell so zu dimensionieren, dass jede historische Angemessenheit gesprengt und die Bedeutung des Nationalsozialismus in der deutschen Geschichte verunklart wird. Erfahrungsgeschichtliche Unterschiede lassen sich nie vollständig und nur mit den Mitteln rationaler, didaktisch durchdachter historischer Bildung beheben. Abschließend sei daran erinnert, dass es in Bezug auf die Aufarbeitung der DDR-Geschichte vier (Förder-) Säulen gibt: Öffentliche Gelder jenseits des Bundesgedenkstättenförderkonzeptes, Bundesgedenkstättenförderkonzept, Stiftung Aufarbeitung und Gauck- bzw. Birthler-Behörde (Abt. Bildung und Forschung). Für den NS-Bereich gibt es hingegen nur die beiden ersten Fördermöglichkeiten. Gegenstücke zur Stiftung Aufarbeitung und zur Birthler-Behörde fehlen hingegen.

2 Im Einzelnen

A Evaluation als Grundlage einer transparenten Begründung der Veränderung der bisherigen Gedenkstättenförderkonzeption

Der vorgelegte Entwurf ist – im Gegensatz zur Bundesgedenkstättenförderkonzeption von 1999 – nicht aus einer breiten Debatte hervorgegangen. Es wäre deshalb um so unerlässlicher gewesen, Auswirkungen und Erfahrungen in Bezug auf die Bundesgedenkstättenförderkonzeption seit 1999 hinsichtlich einer Fortschreibung sorgfältig auszuwerten und zu dokumentieren. Beispielsweise wäre nach dem materiellen Stand der Gedenkstättenentwicklung zu fragen gewesen, des Weiteren nach den erreichten fachlichen Standards, nach dem Engagement von Bundesländern für die Gedenkstätten in ihrem Verantwortungsbereich oder nach den Erfahrungen mit den Förderkriterien und der Antragstellung. Die Ergebnisse einer solchen Auswertung, in die die Mitglieder der bisherigen Expertenkommission ohne großen Aufwand hätten mit einbezogen werden können, hätte die Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption in transparenter Weise substantiiert und legitimiert. Seit Anfang 2006 mehrfach gegenüber der bisherigen Expertenkommission angekündigt, aber nicht realisiert, sollte sie umgehend nachgeholt werden.

B Die bisherige Förderkonzeption hat die Entwicklung der kritischen DDR-Erinnerung nicht benachteiligt. Die angemessene Entwicklung und Unterhaltung von KZ-Gedenkstätten ist nicht abgeschlossen.

Eine fundierte Auswertung hätte einerseits deutlich gemacht, dass durch die Beteiligung des Bundes an der Gedenkstättenförderung seit 1999/2000 erhebliche Entwicklungsfortschritte sowohl im Bereich der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus wie dem DDR-Kommunismus ermöglicht worden sind. Es wären aber andererseits auch nach wie vor bestehende Defizite sichtbar geworden, die sich nicht allein – wie das Diskussionspapier bereits durch die Zahl der Seiten, die dem Nationalsozialismus bzw. DDR-Kommunismus gewidmet sind – auf die Auseinandersetzung mit dem DDR-Kommunismus beschränken. Die von Teilen der NS-Opferverbände angestoßene Debatte um Eintrittsgelder für KZ-Gedenkstätten verdeutlicht die strukturelle Unterfinanzierung der KZ-Gedenkstätten, die u. a. eine Folge des enormen Aufgabenzuwachses seit der Vereinigung, der gestiegenen Besucherzahlen, der umfänglichen Pflege historischer Bausubstanz, seit Jahren faktisch gedeckelter Haushalte und der allgemeinen Entwicklung der Kulturhaushalte ist. Hinzu kommt, dass der nach der Vereinigung begonnene Prozess der Professionalisierung sich zwar in der Einrichtung eindrucksvoller neuer Museen und Ausstellungen in KZ-Gedenkstätten niedergeschlagen hat, die entsprechende personelle Entwicklung – gerade im pädagogischen Bereich – aber deutlich hinterher hinkt. Selbst Gedenkstätten wie Buchenwald oder Sachsenhausen sind trotz Beschäftigung von Honorarführern oder Unterstützung durch Fördervereine nicht in der Lage, mehr als 50% der Nachfrage nach Führungen zu bedienen. So haben sich die Besucherzahlen in Sachsenhausen von 168 000 auf 350 000, in Buchenwald von 130 000 auf über 500 000 gesteigert. Auch die denkmalgerechte, besucherorientierte Sanierung aller NS-Gedenkstätten ist keineswegs abgeschlossen. Nach wie vor sind selbst die großen, international zu Symbolen gewordenen KZ-Gedenkstätten gegenüber den hinsichtlich Besucherzahlen, Ausstellungsflächen, denkmalgeschützten Gebäuden, Flächenarealen u. a. Bemessungsgrößen mit ihnen vergleichbaren Museen deutlich schlechter ausgestattet. Die Arbeitsgemeinschaft hält es deshalb für dringend erforderlich, eine unabhängige Sachverständigenkommission zu berufen, die die finanzielle Ausstattung der Gedenkstätten hinsichtlich ihres Arbeitsauftrages und –profils regelmäßig prüft und dem Bundestag Bericht erstattet.

C Die Vorstellung von Gedenkstättenarbeit im Entwurf fällt deutlich hinter ein modernes Gedenkstättenverständnis zurück

In dieser Hinsicht – aber auch im Blick auf eine gesellschaftlich wirksame, fruchtbare Gedenkstättenarbeit in Zukunft, die für die KZ-Gedenkstätten in absehbarer Zeit ohne die Unterstützung durch Zeitzeugen realisiert werden muss – wäre es besonders wünschenswert gewesen, wenn das Diskussionspapier einen modernen, konkreten Gedenkstättenbegriff beibehalten hätte. Hier fällt es deutlich hinter die Gedenkstättenkonzeption des Bundes von 1999 zurück, insofern vage und ohne strukturelle Konkretisierung von Erinnerungsorten die Rede ist und Gedenken als solches »Wissen über die historischen Zusammenhänge vermitteln soll.«[2] Gedenken setzt aber fundiertes kognitives und emotionales Wissen voraus, wenn es nicht zu einem Akt leerer Pietät werden soll; erst recht dann, wenn – wie eingangs bereits erwähnt – zeitgenössisches Erfahrungswissen bei Besuchern nicht mehr vorausgesetzt werden kann. Ein zukunftstauglicher Gedenkstättenbegriff ist sich deshalb der notwendigen Verbindung von Opfergedenken, kritischer Erinnerung und geschichtswissenschaftlich fundierter historischer Bildung bewusst. Gedenkstätten am authentischen Ort sind in Perspektive eines zukunftstauglichen Gedenkstättenbegriffs Leidens- und Tatorte, gegebenenfalls Friedhöfe, Orte des Trauerns und Gedenkens, aber auch denkmalgeschützte bauliche historische Dokumente und spezifische zeithistorische Museen und Bildungseinrichtungen. Deshalb gehört zu ihren Aufgaben, Sammlungen aufzubauen, zu pflegen und zu bewahren und für Ausstellungen wie für die pädagogische Arbeit nutzbar zu machen; weiterhin haben sie die Aufgabe zu dokumentieren und moderne Ausstellungen auf der Höhe der historischen Forschung einzurichten, Publikationen und Bildungsmaterialien zu erstellen, vielfältige öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zu kreieren, wissenschaftliche Tagungen durchzuführen und anwendungsbezogen zu forschen bzw. mit Forschungseinrichtungen zu kooperieren. Ganz in diesem Sinne hieß es im Abschlussbericht der eingangs erwähnten Enquetekommission: »Die Gedenkstätten nehmen in ihrer Arbeit immer mehr die Aufgaben moderner zeithistorischer Museen wahr, wobei das Gedenken an die Opfer am authentischen Ort dadurch nicht an Bedeutung verlieren darf. In diesem Prozess arbeiten die Gedenkstätten mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Sie veranstalten Fachtagungen und Konferenzen und machen Forschungsergebnisse einem breiten Publikum durch Publikationen, Schriftenreihen und mittels anderer Medien zugänglich.«[3] Und dementsprechend vermerkte die bisherige Gedenkstättenförderkonzeption: »Daher gehört es zu den Aufgaben der Gedenkstätten, in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen für die Ausstellungen wissenschaftliche Grundlagen im Rahmen des Gedenkstättenauftrags zu erarbeiten. Neben der Funktion als Gedenkorte haben die Gedenkstätten im gesellschaftlichen Kontext eine herausragende Bedeutung als Lernorte.«[4]

D Marginalisierung des bürgerschaftlichen Engagements

Während die bisherige Gedenkstättenförderkonzeption die Bedeutung kritischen historischen Erinnerns als gesellschaftliche Aufgabe betonte und die große Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements ausdrücklich würdigte, ist davon im jetzt vorgelegten Diskussionspapier kaum mehr die Rede. In der Konzeption von 1999 verpflichtete sich die Bundesregierung, »die Heterogenität der Trägerschaften von Gedenkstätten (zu) achten und (zu) unterstützen. Damit trägt sie dazu bei, den dezentralen und pluralen Charakter der Gedenkstättenlandschaft zu festigen, der sich durch ein Neben- und Miteinander von ehrenamtlicher und professioneller Arbeit, lokaler, regionaler und überregionaler Verantwortungsübernahme sowie individuellem und kollektivem Engagement auszeichnet.«[5] Im Gegensatz dazu erscheint der Entwurf für die Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption als Verlagerung der grundsätzlich gesellschaftlichen Verpflichtung des Erinnerns und Gedenkens in Fachinstitutionen, deren gesellschaftliche Einbindung und Vernetzung nicht mehr förderungswürdig erscheint. So ist auch nicht mehr die Rede davon, dass auch bürgerschaftliche Initiativen und Projekte Initialförderung erhalten können, wenn sie beispielhafte, fachlich fundierte Vorhaben auf den Weg bringen. Mit der Ausblendung der Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements werden zugleich die schwierigen Anfänge der KZ-Gedenkstättenarbeit in der Bundesrepublik übergangen (während die negative Seite historischen Erinnerns in der DDR im Sinne politischer Funktionalisierung deutlich benannt wird). Die bisherige Konzeption benannte die problematische Seite bundesrepublikanischer Erinnerungskultur dagegen klar und verstand sich nicht zuletzt als Antwort auf sie: »Im Gegensatz zu den ehemaligen ›Nationalen Mahn- und Gedenkstätten der DDR‹ beruhen die Gedenkstätten in den alten Bundesländern vor allem auf der Initiative von Überlebenden der Lager und dem bürgerschaftlichen Engagement von Deutschen, die sich oft gegen vielfältige gesellschaftliche und politische Widerstände für den Erhalt der authentischen Orte eingesetzt haben. Erst ab den achtziger Jahren konnten sie auf breitere gesellschaftliche und politische Unterstützung rechnen.«[6] Eine Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption sollte das hier zum Ausdruck kommende Niveau des Geschichtsbewusstseins nicht unterschreiten und die Förderungswürdigkeit bürgerschaftlichen Engagements nicht eliminieren.

E Von Erinnerungskultur als gesellschaftlicher Aufgabe zur staatlichen Geschichtspolitik?

Die bisherige Gedenkstättenförderkonzeption betont explizit die inhaltliche Autonomie und politische Unabhängigkeit der Gedenkstätten[7] und hebt damit ein Kernmerkmal demokratischer Erinnerungskultur hervor. Der Entwurf der Fortschreibung verzichtet hierauf. Dies fällt umso mehr auf, weil der Entwurf sich parteilichen Geschichtsdeutungen nicht enthält, etwa wenn dort festgelegt wird, in welcher Weise das Thema »Alltag in der DDR« inhaltlich zu behandeln ist.[8] Aufarbeitung und Interpretation von Geschichte sollte dem wissenschaftlichen Diskurs und der öffentlichen Debatte überlassen werden. Ein deutliches Bekenntnis zur Unabhängigkeit von staatlichen bzw. politischen Weisungen ist auch deshalb notwenig, weil die Stiftungsentwicklung in verschiedenen Bundesländern in diesem Zusammenhang zu denken gibt.

F Zum Verhältnis der beiden Diktaturen

Zu Recht wird in dem Entwurf festgestellt, dass auch die kritische Auseinandersetzung mit dem DDR-Kommunismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die sich nicht auf die neuen Bundesländer beschränken darf. Und zu Recht wird in diesem Zusammenhang ebenfalls unterstrichen, dass bei der Bildung kritischen Geschichtsbewusstseins in Bezug auf Nationalsozialismus und DDR-Kommunismus differenziert vorgegangen werden muss und den »Unterschieden zwischen NS-Terrorherrschaft und SED-Diktatur Rechnung zu tragen« ist und dem Genozid an den europäischen Juden »als Menschheitsverbrechen bisher nicht bekannten Ausmaßes […] unvergleichliche Bedeutung« zukommt.[9] Dem widerspricht allerdings die unmittelbar darauffolgende Bemerkung zur Parallelisierung der Erinnerung an DDR-Kommunismus und Nationalsozialismus. Gerade in diesem Punkt sind eine den historischen Tatsachen entsprechende unzweideutige Sprache und Haltung erforderlich.

Der Entwurf muss entsprechend überarbeitet werden. Die verschleifende Rede von den »beiden totalitären Systemen« trägt zur Klarheit nicht bei. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass der Nationalsozialismus nicht von außen aufgezwungen wurde, sich auf ein hohes Maß an Zustimmung und Selbstmobilisierung im Deutschen Reich stützen konnte und deshalb als Terrorherrschaft im eigentlichen Sinn in erster Linie in den besetzten Ländern auftrat bzw. auftreten musste. Gerade vor diesem Hintergrund ist der Widerstand in Deutschland und Europa besonders zu würdigen – von Widerstand ist im Entwurf nur in Bezug auf die DDR die Rede – und auch derjenigen Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken, die im Entwurf – in dem nur der Holocaust expressis verbis erwähnt wird – nicht zur Sprache kommen. Zu denken ist insbesondere an den Massenmord an Sinti und Roma sowie an anderen Bevölkerungsgruppen (wie z.B. der osteuropäischen Intelligenz oder sowjetischen Kriegsgefangenen). Andernfalls trägt der Entwurf gewollt oder ungewollt zur weiteren historischen Entkontextualisierung und Entkonkretisierung der Shoah bei.

G Die DDR auf der Höhe des Forschungsstandes kritisch erinnern

Auch der DDR-Kommunismus lässt sich im Wissen um den Charakter moderner Mobilisierungsdiktaturen nicht auf sein Gewalt- und Bedrohungspotential beschränken. Die Frage nach dem Verhältnis von Repression und Bindekräften bleibt – auch als Frage nach Identifikationsmomenten, Anpassung oder Mitläufertum – virulent und dient keineswegs der Verharmlosung. Die dem Entwurf implizite Darstellung der gesamten DDR-Bevölkerung als Opfer staatlicher Repressions- und Verfolgungspolitik fällt hinter den Forschungsstand zurück, wie auch der Begriff SED-Diktatur zunehmend dazu tendiert, die Rolle der Sowjetunion und der Blockparteien zu überblenden. Die damit verbundene dichotome Engführung ostdeutscher Erfahrungswelt befördert unabsichtlich eher Ostalgie als dass sie ihr entgegenwirkt.

H Institutionelle Förderung von westdeutschen KZ-Gedenkstätten – Zusammensetzung des Expertengremiums

Uneingeschränkt begrüßt die Arbeitsgemeinschaft die Aufnahme der großen westdeutschen KZ-Gedenkstätten in die institutionelle Förderung und die Fortsetzung der Projektförderung. Allerdings sollte nicht übersehen werden, dass die bisherige Praxis auf Grund von Bund-Länderabsprachen hinsichtlich der Größenordnung der Förderung seit dem Jahr 2000 einer Quasi-Projektförderung entsprach. Mehr als um die angemessene Deklarierung der Förderung geht es deshalb um eine den Aufgaben der Gedenkstätten entsprechende auskömmliche Finanzierung ihrer Arbeit.

Die Zusammensetzung des für die Mittelvergabe entscheidenden Expertengremiums sollte aber dringend geändert werden. Der gegenwärtige Vorschlag marginalisiert die Gedenkstätten und läuft auf ein Übergewicht des zweiten Diktaturbereichs hinaus. Während das »Deutsche Historische Museum« (DHM) sowie das »Institut für Zeitgeschichte« (IFZ) im Bereich beider Diktaturen arbeiten, haben das »Haus der Geschichte« in Bonn/Leipzig sowie die »Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur« ihre Aufgaben nur in der Behandlung der Geschichte nach 1945. Die »Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur« – zu der es, auch unter Fördergesichtspunkten, kein Pendant im NS‑Bereich gibt – wird zudem selbst zum Träger institutioneller Förderung aufgewertet und kann nicht als uneigennütziger und unparteilicher Entscheider angesehen werden, wie im übrigen auch nicht die genannten Museen oder das »Institut für Zeitgeschichte« (als Träger der Erinnerungsstätte auf dem Obersalzberg), die, wie die »Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur«, potentiell zumindest mittelbar Antragsteller auf Förderung entsprechender Projekte in ihrem Zuständigkeitsbereich seien können. Es ist deshalb nicht einzusehen und begründbar, warum gerade die »Arbeitsgemeinschaft der KZ‑Gedenkstätten« als Mitglied im Expertengremium in einen Gaststatus zurückversetzt werden soll. Darüber hinaus ist ernst zu nehmen, dass es in erster Linie die in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gedenkstätten waren, die professionelle Standards für die Gedenkstättenarbeit entwickelt und umgesetzt haben. Anders gesagt, mit der Herabstufung der Arbeitsgemeinschaft wird gleichzeitig zentraler Sachverstand zurückgestuft.

Vor diesem Hintergrund und wegen der offensichtlichen Ungleichgewichtung der Erinnerungsbereiche und dementsprechend der Fachkompetenzen schlägt die Arbeitsgemeinschaft vor, außer der Arbeitsgemeinschaft auch das »International Comitee of Memorial Sites« (IC Memo), einer Unterorganisation des der UNESCO zugehörigen »Internationalen Museumsbundes« (ICOM), das »Gedenkstättenreferat der Stiftung Topographie des Terrors« als auch – wie bisher – die »Bundeszentrale für Politische Bildung« zu Vollmitgliedern des Gremiums zu berufen. Das Gedenkstättenreferat verfügt über den besten Überblick über die Entwicklung der deutschen und internationalen Gedenkstätten; die Bundeszentrale über ausgewiesene Kompetenzen im Bildungsbereich.

I Gedenkstätteninadäquate Fassung des Kriteriums der nationalen bzw. internationalen Bedeutung

Der Entwurf fasst das Förderkriterium der nationalen bzw. internationalen Bedeutung unzulänglich, insofern die historische Bedeutung des authentischen Ortes, an dem eine Gedenkstätte eingerichtet werden soll oder bereits eingerichtet ist, nicht berücksichtigt wird. Berücksicht werden soll nur »die Bedeutung des Ortes […] in der geschichtlichen und gegenwärtigen Erinnerungskultur und in der öffentlichen Wahrnehmung in Deutschland und im Ausland.«[10] Als Indikatoren der Erfüllung dieses Kriteriums werden dann überwiegend – zugespitzt formuliert – Belege für Vermarktungserfolge aufgelistet. Gedenkstättenarbeit hat nicht zuletzt darin bestanden, verdrängte und vergessene oder in ihrer Bedeutung heruntergespielte Orte gegen vielfache Widerstände ins öffentliche Bewusstsein zurückzuholen. Keiner dieser Orte wäre nach der jetzigen Fassung der Kriterien von nationaler oder internationaler Bedeutung und damit förderungswürdig gewesen. Mit der Ausblendung der historischen Bedeutung wird zugleich die Bedeutung ausgeblendet, die die Orte für Überlebende und Angehörige der Opfer haben. Diese ist weder an die Besucherzahl oder an die Besucherherkunft oder den Gedenkstättenbesuch bekannter Persönlichkeiten gebunden.[11] Hier werden äußerliche Erfolgskriterien der Vermarktung von Museen unbedacht auf Gedenkstätten übertragen und dadurch deutlich, wohin es führen kann, wenn der Sachverstand von Gedenkstätten hintan gestellt wird. D. h. nicht, dass Gedenkstätten nicht besucherorientiert arbeiten sollten oder hohe Besucherzahlen nicht wünschenswert wären. Es heißt aber auch, nicht zu vergessen, dass Gedenkstätten in der Lage sein müssen, unter Umständen auch nicht gern gehörte Botschaften – ohne Rücksicht auf das Besucheraufkommen – zu vermitteln und dass den Mitteln der Anziehung von Besuchern um der Sache willen und aus Gründen der Pietät deutlich Grenzen gesetzt sind.

J Forschung an Gedenkstätten

Gedenkstätten von nationaler, erst recht von internationaler Bedeutung müssen auch personell so ausgestattet sein, dass sie zumindest zu anwendungsbezogener Forschung auf bestem Niveau in der Lage sind. Ohne Vorhaltung solcher Kompetenzen wäre die Reform der ehemaligen Nationalen Mahn- und Gedenkstätten der DDR (Buchenwald, Sachsenhausen, Ravensbrück) gar nicht möglich gewesen. Bildungs- und Ausstellungsarbeit ließen sich nicht auf der Höhe der Zeit halten. Den Einrichtungen fehlte das Potential zur Selbstinnovation, universitärer Forschung die Nahtstelle zu den Einrichtungen und umgekehrt. Internationale Partnerinstitutionen, wie z.B. Yad Vashem oder das US Holocaust Memorial Museum in Washington, setzen zudem solche Kompetenzen als selbstverständlich vorhanden voraus, wenn sie um Unterstützung eigener Forschungs-, Ausstellungs- oder Publikationsprojekte oder Kooperation bitten. Zudem gibt es in der Bundesrepublik nicht einen einzigen entsprechend einschlägig denominierten Lehrstuhl, Gedenkstättenpädagogik eingeschlossen.

K Archive als genuine Bestandteile erinnerungskultureller Lernlandschaften auch für den NS-Bereich

In Bezug auf die kritische Auseinandersetzung mit dem DDR-Kommunismus bezieht der Entwurf zu Recht Archive als genuine Elemente diktaturkritischer Lernlandschaften mit ein. Für den NS-Bereich steht dies aus. Bereits eingangs ist darauf hingewiesen worden, dass es hier kein Gegenstück zur Birthler-Behörde gibt. Um so wichtiger ist die Erschließung und institutionelle Einbindung entsprechender Archive – wie z.B. das erst seit kurzem für Forschung überhaupt geöffnete des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen, das Konzentrationslager-Archiv schlechthin – in die Gedenkstättenlandschaft.

L Mehr als eine unverbindliche »Ständige Konferenz der Leiter der Berliner NS-Gedenkorte«

Eine ständige Konferenz der Leiter der NS-Gedenkorte in Berlin ist nicht ausreichend. Sie spiegelte nur die gegenwärtige Situation wider. Angesichts der räumlichen und thematischen Aufsplitterung der Möglichkeiten, sich mit dem Nationalsozialismus auseinanderzusetzen, ist vielmehr eine tatsächliche und nicht zuletzt unter Bildungsgesichtspunkten folgenreiche Verdichtung der Arbeit der vorhandenen Einrichtungen – unter Einbeziehung der Gedenkstätte Sachsenhausen in diesen Arbeitsverbund – dringend notwendig. Ohne die Einrichtung zumindest einer Geschäftsstelle ist eine solche inhaltliche und pädagogische Verdichtung nicht zu erreichen.

M Trennung der Aufarbeitungslandschaften

Aus dem geschichtswissenschaftlich wie ethisch-moralisch begründeten Gebot, Nationalsozialismus und DDR-Kommunismus differenziert und entsprechend ihres Ortes in der deutschen Geschichte aufzuarbeiten und zu vermitteln, folgt, die jeweiligen Aufarbeitungslandschaften getrennt zu halten. D. h. nicht, dass die Einrichtungen der einen und der anderen Sphäre nicht miteinander Austausch pflegen oder fachlich kooperieren sollten. Grundlage dafür sind Sachlichkeit und Professionalität. Kooperation auf dieser Basis lässt sich nicht verordnen. Abgesehen davon gibt es sie in verschiedenen Bereichen längst.

N Bisheriges Expertengremium

Der hier Stellung nehmende Sachverständige war bisher Mitglied des Gremiums. In seiner letzten Sitzung am 2. Februar 2007 haben die Mitglieder einvernehmlich gegenüber dem Staatsminister festgestellt: Das Gremium hat – bis auf Ausnahmen, die sich an einer Hand abzählen lassen – einstimmig entschieden. Grundlage der Entscheidungen war allein die fachliche Qualität der vorgelegten Anträge. Eine größere Zahl an Anträgen in Bezug auf den DDR-Kommunismus wäre wünschenswert gewesen. In den bisherigen Förderentscheidungen des Bundes spiegelt sich deshalb auch quantitativ die Antragslage – und das Förderengagement von Bundesländern – wider, nicht aber eine Bevorzugung des einen oder des anderen Bereichs. Professionelle Defizite auf geschichtswissenschaftlichem, museologischem und pädagogischem Gebiet sind in manchen Fällen ebenso sichtbar geworden, wie – häufig komplementär – Defizite in der Ausstattung mit wissenschaftlichen Beiräten bzw. kontinuierlicher wissenschaftlicher Begleitung.

Seitens des BKM sind Gedenkstätten und Länder mehrfach auf Existenz und Aufgabenstellung des Gremiums aufmerksam gemacht worden, u.a. durch eine Veranstaltung in Berlin mit Mitgliedern des Gremiums nach Beschluss dieser Fördermöglichkeit. Vermittelt wurde auch, dass das Gremium ausschließlich beratende Funktion hat und nicht über Förderungen entscheidet.

Die Arbeit des Gremiums war durchgängig von hoher Diskursivität gekennzeichnet, sowohl unter den Sachverständigen wie in Bezug auf die beantragenden Einrichtungen. In Zweifelsfällen hat das Gremium Mitglieder mit der fachlichen Erkundung von Einrichtungen vor Ort beauftragt, Vertreter der Einrichtungen und politisch oder administrativ Verantwortliche zum Gespräch im Rahmen der Sitzungen eingeladen, auf fachliche Mängel in grundsätzlich befürwortbaren Anträgen hingewiesen und sie nicht kurz angebunden abgelehnt, sondern zur Überarbeitung gestellt. Das Gremium war plural besetzt und hat sich strikt auf seine fachlich beratende Funktion beschränkt. Die Antragstellung über die Länder hat sich als adäquat erwiesen. Nur so ließ sich die Komplementärförderung durch diese transparent machen.

O Stiftung Aufarbeitung

Die Stiftung hat in hohem Maße anerkennenswerte Arbeit geleistet. Die Ausweitung ihres Arbeitsauftrages hin zur institutionellen Förderung sollte eine nachvollziehbare Verstärkung der wissenschaftlichen Begleitung der Arbeit der Stiftung und der Begutachtung von Förderanträgen zur Folge haben. Wie bereits eingangs erwähnt, fehlt ein Gegenstück zu dieser Stiftung im NS-Bereich. Daraus folgt nicht, die Arbeit der Stiftung einzuschränken. Vielmehr geht es darum, hinsichtlich der Dimensionierung und strukturellen Unterfütterung der beiden Erinnerungsbereiche dafür zu sorgen, solche Asymmetrien entsprechend des Stellenwertes des Nationalsozialismus in der deutschen Geschichte zu beheben.

P »Belohnung« von Mehraufwand bei Kooperationsanträgen

Das Verfahren ist dann sinnvoll, wenn es den tatsächlichen Mehraufwand einer Gedenkstätte hinsichtlich der Vorbereitung und Ausarbeitung von Anträgen für Kooperationsanträge abdeckt. Ein Problem entsteht im Fall einer Antragsablehnung, da der Mehraufwand dann nicht abgegolten wird. Dies kann dem Zustandekommen von Kooperationsprojekten im Wege stehen.

Q Freiheits- und Einheitsdenkmal

Die Errichtung eines Denkmals in Erinnerung an die demokratischen Emanzipations-, Partizipations- und Freiheitsbewegungen unter Einschluss der Einheitsbestrebungen ist grundsätzlich begrüßenswert. Hinsichtlich seiner konkreten inhaltlichen Ausgestaltung ist aber ernst zu nehmen, dass der Wiedergewinn von Freiheit und Einheit 1989/1990 eine andere historisch-gesellschaftliche Voraussetzung hatte, als die Freiheits- und Einheitsbestrebungen in Reaktion auf Feudalismus bzw. deutsche Kleinstaaterei. Die Wiedergewinnung von Freiheit- und Einheit 1989/90 kann von der Hinwendung zum Nationalsozialismus 1933 als einer zentralen Ursache ihres Verlustes nicht abgekoppelt werden.
 

[1] Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind: Dr. h.c. Barbara Distel, Leiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau; Dr. Detlef Garbe, Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme; Dr. Insa Eschebach, Leiterin der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück; Prof. Dr. Volkhard Knigge, Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora; Thomas Lutz, Leiter des Gedenkstättenreferats der Stiftung Topographie des Terrors; Prof. Dr. Günter Morsch, Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten; Jörg Skriebeleit, Leiter der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg; Dr. Jens-Christian Wagner, Leiter der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora; LRD Wilfried Wiedemann, Geschäftsführer der Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten.

[2] Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption, Entwurf v. 22. Juni 2007, S. 2f.

[3] Schlussbericht der Enquete-Kommission »Überwindung der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit«, S. 242.

[4] Konzeption der zukünftigen Gedenkstättenförderung des Bundes vom 27. Juli 1999, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1569, S. 3.

[5] Ebda, S. 3f.

[6] Ebda, S. 4

[7] Ebda, S. 3 und 4.

[8] Vgl. Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption, Entwurf vom 22. Juni 2007, S. 13.

[9] Ebda, S. 2.

[10] Ebda, S. 25.

[11] Ebda, S. 26.