Zur Bedeutung der Beschäftigung mit Mitarbeiterinnen des Reichssicherheitshaupt­amts am Beispiel der Stenotypistin bei der Besprechung am Wannsee am 20. Januar 1942

09/2019Gedenkstättenrundbrief 195, S. 30-40
Elke und Marcus Gryglewski

In einem Aufsatz zur Überlieferungsgeschichte und revisionistischen Fälschungsvorwürfen gegen das Protokoll der Wannsee-Konferenz thematisiert Christian Mentel 2013 in einer Fußnote die Tatsache, dass es zwar bereits 1962 konkrete Hinweise auf die Anwesenheit einer Sekretärin bei der Besprechung am Wannsee am 20. Januar 1942 gegeben habe, diese aber im Laufe der jahrzehntelangen Beschäftigung von Historikerinnen und Historikern nicht wieder aufgegriffen worden seien.[1] Obwohl seit der Eröffnung der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz im Jahre 1992 auch hier in unterschiedlichen Kontexten immer wieder von der möglichen Anwesenheit einer Sekretärin gesprochen wurde, verfolgte niemand der festen oder freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Frage.

Als 2019 eine erneute externe Nachfrage zur Anwesenheit einer Sekretärin, die sich auf eine Zitierung Mentels in einem der populären ZEITGeschichte-Hefte bezog,[2] an die Gedenk- und Bildungsstätte herangetragen wurde, führte Marcus Gryglewski eine diese Frage betreffende Recherche durch. Im Folgenden wird die Geschichte von Frau Ingeburg Werlemann, später Wagner kurz vorgestellt und in den Kontext der Bedeutung ihrer Thematisierung für den Umgang mit den nationalsozialistischen Verbrechen gesetzt.[3]

Fräulein Ingeburg Werlemann/Frau Ingeburg Wagner – Sekretärin von Adolf Eichmann

Ingeburg Werlemann wurde am 28. April 1919 in Berlin-Altglienicke geboren. Nach ihrer Ausbildung zur Sekretärin, im Rahmen derer sie wie üblich auch einen Kurs in Stenographie belegte, arbeitete sie zunächst beim Generalbauinspekteur Berlin und für kurze Zeit bei der Militärärztlichen Akademie als Schreibkraft.

Sie war seit 1934 Mitglied im Bund Deutscher Mädel, später auch bei der Deutschen Arbeitsfront und wirkte als Helferin des NSV. Am 1. September 1938 trat sie in die NSDAP ein. Ab dem 1. März 1940 war sie in Eichmanns Referat im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) tätig, wo sie zunächst als »Kanzleiangestellte« für Theodor Dannecker arbeitete. Ab Ende 1940, höchstwahrscheinlich nach Danneckers Abordnung nach Paris im September, war sie dann direkt Eichmann zugeordnet. Bis zum Frühjahr 1945 blieb sie im Vorzimmer des Referatsleiters und seines Stellvertreters Rolf Günther, zusammen mit dem Geschäftsführer des ab März 1941 nach einer organisatorischen Verschiebung unter dem berüchtigten Kürzel IV B 4 firmierenden Eichmann-Referats Rudolf Jänisch. Eine weitere dem Vorzimmer fest zugeordnete Sekretärinnenstelle wurde in dieser Zeit mehrmals neu besetzt.[4] Als sie am 20. Januar 1942 bei der heute als Wannsee-Konferenz bekannten Besprechung aller Wahrscheinlichkeit nach für Adolf Eichmann stenotypierte, war sie die dienstälteste Sekretärin des Referats. Im Juni 1944 heiratete sie den Wehrmachtsoffizier Heinz Wagner.

Viele Nachkriegsaussagen von Sachbearbeitern des Referats, u.a. die von Jänisch und von Kolleginnen, bestätigen Werlemann/Wagners besondere Stellung im Vorzimmer und sprechen ausdrücklich von »Eichmanns Sekretärin«. Sie selbst erklärte im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen, es habe Bemühungen seitens ihres Mannes und Schwiegervaters gegeben, sie aus der Abteilung von Eichmann versetzen zu lassen, was aber von Eichmann mit dem Argument, sie befände sich in »kriegswichtigem Einsatz«, abgelehnt wurde.[5]

Somit blieb sie bis Anfang Mai 1945 im Dienst des Referats IV B 4, deren Reste im Februar 1945 nach Prag verlegt wurden. Dort wurde sie Anfang Mai zunächst verhaftet, dann jedoch zusammen mit ihrer Mutter über die tschechische Grenze abgeschoben und kehrte über Dresden nach Berlin zurück. Nach einer kurzen Inhaftierung in Berlin durch die sowjetische Militäradministration, Freilassung und erneuter Inhaftierung am 1. September 1945, wurde Frau Wagner letztlich im Speziallager Sachsenhausen interniert, wo sie bis August 1948 inhaftiert blieb. Im Speziallager lernte sie Käte Werth kennen und ging mir ihr eine Beziehung ein. Von da an blieben beide Frauen zusammen. Ingeburg Wagner ließ sich einvernehmlich von ihrem Mann scheiden. In dem Scheidungsurteil heißt es, »dass seit Ende 1944 jede eheliche Gemeinschaft der Parteien ausgehoben [gewesen] sei«.[6] Kinder waren nicht aus der Ehe hervorgegangen.

Nach ihrer Entlassung wohnte sie wieder bei ihrer Mutter im Hessenwinkel in Berlin-Wilhelmshagen. Nach eigenen Angaben »floh« sie 1951 in die Bundesrepublik und war ab April des Jahres in Bonn gemeldet.[7] Hier betrieb ihre Partnerin Käte Werth als ausgebildete Fotografenmeisterin ein florierendes Unternehmen, die Werth-­Color Kopieranstalt, in das Ingeburg Wagner einstieg und im kaufmännischen Bereich arbeitete. Käte Werth war auch als Fotografin überaus erfolgreich und arbeitete beispielsweise für die Regierung Brandt. Ende der 1980iger-Jahre verzogen sie nach Garmisch-Partenkirchen. Sie verpartnerten sich, gaben in ihrem Umfeld jedoch an, dies aus steuerlichen Gründen zu tun. 2009 starb Käte Werth, im darauffolgenden Jahr Ingeburg Wagner. Ihr Nachlass wurde von Nachfahren einer entfernteren Verwandten von Frau Werth verwaltet. Deren Auskunft nach fanden sich dort »Unmengen« Literatur, u.a. von und über Leni Riefenstahl. Von der Tätigkeit von Ingeburg Wagner als Sekretärin in Eichmanns Vorzimmer war dem Umfeld bis 2019 nichts bekannt.[8]

Ingeburg Wagner wurde im Rahmen von Ermittlungsverfahren und Prozessen wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen nach heutigem Kenntnisstand insgesamt sieben Mal zu ihrer Tätigkeit im RSHA, insbesondere ihrer Funktion bei Adolf Eichmann befragt. So kam es auch zu Aussagen zu ihrer Anwesenheit als Schreibkraft bei der Besprechung am Wannsee.

In der Hauptverhandlung gegen einen der leitenden Mitarbeiter von Adolf Eichmann, Otto Hunsche, sagte sie 1962 zum ersten Mal in dieser Sache aus. Sie habe auf einer Konferenz im Gästehaus am Wannsee stenographiert:

StA [Staatsanwalt].: »Haben Sie im RSA. [RSHA] Befehle zu Gesicht bekommen, welche die sogenannte Endlösung betrafen?«

Zeugin: »Nein. Es ist richtig, daß ich Geheimsachen für Eichmann geschrieben habe.«

[…]

Nebenkläger: »Am 20.1.1942 fand die Konferenz am Großen Wannsee statt. Diese wurde von IV B 4 vorbereitet. Sie ging in die Geschichte ein. Haben Sie dort im Feber [fälschlicherweise Februar] Protokoll geführt?«

Vertr.[eter des Angeklagten]: »Ich spreche mich dagegen aus.«

StA.: Ich schließe mich der Frage des Herrn Dr. Ormond an und frage gleich, ob der Angekl. am 27.10. Protokoll geführt hat?«

Angekl.: »Ich? Zu dieser Zeit war Suhr noch da!«

Der Gerichtshof zieht sich zur Beratung zurück. Nach Beratung beschlossen und verkündet: Die beiden Fragen werden zugelassen.

Zeugin: »Ich war einmal am Wannsee. Ob das diese Konferenz war, daß weiß ich nicht mehr. Einmal habe ich ein Protokoll geführt im Gästehaus am Wannsee. Ich weiß nicht, ob der Angekl. [Hunsche] Protokoll geführt hat. Der StA. hat mir aus einem Buch ein Protokoll vorgelegt. Er glaubte, ich hätte das geschrieben. Meiner Erinnerung [nach] kann ich das nicht getan haben.«[9]

Wichtig an dieser Befragung ist, dass die Frage nach der Wannsee-Konferenz für sie völlig überraschend gestellt wird. In der zweitägigen Zeugenvernehmung durch die Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. einen Monat zuvor war sie daraufhin nicht angesprochen worden. Ebenso bezeichnend wie die Tatsache, dass sie darauf hinweist, »Geheimsachen« für Eichmann geschrieben zu haben, aber keine, welche die so genannte Endlösung betrafen, ist, dass sie die Frage nach dem Protokoll der Wannsee-Konferenz nicht einfach mit dem in ihrer kurzen Befragung insgesamt sieben Mal benutzten »Das weiß ich nicht.« beantwortet oder schlicht verneint. Auch differenziert sie hier bereits zwischen dem Mitstenografieren der Besprechung und der Anfertigung des Protokolls. Damit sind ihre Aussagen in dieser Vernehmung im Hinblick auf die Wannsee-Konferenz stimmig, da das Protokoll, wie hinlänglich bekannt, von Adolf Eichmann in Absprache mit Reinhard Heydrich verfasst wurde.

Fünf Jahre später wird sie in einer Vernehmung im Rahmen der Komplexermittlungen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft gegen ehemalige Angehörige des RSHA zum zweiten Mal zur Wannsee-Konferenz befragt.

»Auf Vorhalt, daß ich vor dem Schwurgericht am 25. 6. 1962 ausgesagt habe, daß ich einmal in Wannsee gewesen sei und Protokoll geführt habe, bestätige ich diese Angabe. Mir ist in Erinnerung, daß bei der fraglichen Besprechung u.a. Heydrich zugegen gewesen ist. Über die Besprechungen war ein stenographisches Protokoll zu fertigen, welches ich und – wie ich mich zu erinnern glaube – auch Frau Behrendt aufgenommen hat. Ob unsere stenographischen Aufzeichnungen die Grundlage für das reinschriftliche Besprechungsprotokoll in dem Vorgang IV B 4 1456/41 gRs (1344) gewesen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich vermag aus der Erinnerung heraus auch nicht mehr zu sagen, ob die mir vorgelegte Reinschrift des Besprechungsprotokolls vom 20.1.1942, also über die sog. »Wannsee-Konferenz«, von mir stammt. Ich möchte in diesem Zusammenhang sogar meine Unkenntnis darüber zum Ausdruck bringen, ob wir, d.h. Frau Behrendt und ich, gerade an dem besagten 20. 1. 1942 an einer Konferenz in Wannsee als Protokollführerinnen beteiligt waren. Ich kann nicht ausschließen, daß dies möglicherweise zu einem anderen Zeitpunkt geschehen sein könnte. Ich möchte meinen, daß an der Besprechung, an der ich teilgenommen habe und die mir in Erinnerung ist, auch Novak zugegen gewesen ist. An Eichmann als Besprechungsteilnehmer vermag ich mich nicht zu erinnern; dagegen halte ich die Anwesenheit Günthers für wahrscheinlich und die von Jänisch für sicher.«[10]

Anstatt hier ihre Aussage von 1962 zu widerrufen, ergänzt sie die Information, dass die fragliche Besprechung im Gästehaus stattgefunden habe, noch durch den Hinweis der Anwesenheit Heydrichs. Gerade dadurch wird aus der Teilnahme an einer Besprechung im Gästehaus am Wannsee die an der Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942. Denn eine andere hat es, wie wir heute wissen, bis zum Tod des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD Anfang Juni 1942 dort nicht gegeben. Gleichzeitig beginnt sie hier bereits geschickt die »Verwirrspielchen« mit Personen, die an der Besprechung teilgenommen haben könnten, um ihre vermeintliche »Unkenntnis«, ob sie »gerade an dem besagten 20. Januar 1942« Protokoll geführt habe angesichts der Bedeutung des Ereignisses zu stützen. Dass sie eine vermeintliche Anwesenheit einer weiteren Schreibkraft, Margot Behrendt, mit dem Einschub – »wie ich mich zu erinnern glaube« – abschwächt, verdeutlicht ebenfalls ihre Ablenkungsversuche und ein dabei möglicherweise vorhandenes Unwohlsein.[11] In ihren weiteren Aussagen blieben das Gästehaus am Wannsee und die Teilnahme Heydrichs Konstanten – auch die Teilnahme Eichmanns stellte sie später nicht mehr in Frage, was ohnehin nur schwer vorstellbar gewesen wäre.

Ingeburg Wagners Aussagen deckten sich an mehreren Stellen mit Aussagen von Adolf Eichmann. So hatte auch er bei seinen Vernehmungen in Israel von der Anwesenheit einer Stenotypistin gesprochen.[12] Insbesondere aber gab es Übereinstimmungen im Hinblick auf den Verlauf der Besprechung. So führte sie bei einer weiteren Befragung 1970 aus:

»Die Tatsache, daß ich als Protokollführerin zu einer Besprechung abgeordnet wurde, die in Anwesenheit des Herrn Heydrich im Gästehaus am Wannsee in einem Kreis von etwa 12 bis 20 Personen [stattfand] hat mir in Bezug auf die gegen die Juden geplanten Maßnahmen, wenigstens meiner heutigen Erinnerung nach, keine Erkenntnisse vermittelt. Ich erinnere mich an das, was dort besprochen worden ist, nicht mehr. Weiß sogar nicht einmal mehr, ob Judenangelegenheiten besprochen wurden. Wenn mir gesagt wird, daß danach noch weitere Besprechungen auch in der Kurfürstenstrasse stattgefunden haben, habe ich an diese keine Erinnerung. Die Besprechung, an der ich teilgenommen habe, war im übrigen am Wannsee. Von der Besprechung weiß ich selbst nur noch, daß mein Versuch stenographische Aufzeichnungen zu machen, mißglückte, weil viel durcheinander gesprochen wurde. Ob dann doch ein Protokoll durch ein zusammenfassendes Diktat gefertigt worden ist, kann ich nicht mehr sagen. Mit mir war noch Frau Behrend[t] dort. Wer von der Dienststelle anwesend gewesen ist, ist mir ebenfalls nicht mehr in Erinnerung. Dunkel erinnere ich mich daran, daß möglicherweise Günther und Novak dort gewesen sind. Vielleicht war auch Eichmann anwesend.«[13]

Hier finden sich zwar erneut die Hinweise auf das Gästehaus, die Anwesenheit von Heydrich und erneut die Ausweitung des Personenkreises. Entscheidend ist jedoch die Aussage, es sei schwierig gewesen zu stenografieren, weil alle durcheinander gesprochen hätten. Diese deckt sich dabei mit einer Äußerung Eichmanns, der in Jerusalem in der Sitzung vom 24. Juli 1961 unter anderem zu der Frage, wann während der Besprechung genau ganz offen von »Töten und Eliminieren und Vernichten« gesprochen wurde, aussagte:

»Es war auch im offiziellen Teil, Herr Präsident, aber der offizielle Teil, wenn man so will, der setzte sich wieder aus zwei Teilen zusammen – nämlich der Anfang – wo alles ruhig gewesen ist und zu gehorchen hat und dann gegen das Ende zu, wo die Sache durcheinandergesprochen wurde und wo die Ordonanzen überreichten die ganze Zeit Cognac oder andere Getränke und es ist nicht, daß etwa eine alkoholische Wirkung zustandegekommen wäre – ich will damit nur sagen, es war eine offizielle Angelegenheit – aber doch wieder keine chefoffizielle Angelegenheit, wo jeder ruhig war und jeder jeden ruhig aussprechen ließ, sondern wo am Ende alles durcheinander gesprochen wurde.«[14]

Bei dem ruhigen Teil der Besprechung bezieht sich Eichmann auf die Sequenz, in der Heydrich die bereits stattgefundenen Maßnahmen bilanzierte und die zukünftig geplanten gegen die jüdische Bevölkerung vorstellte. In der diesem Referat folgenden lebhaften Aussprache meldeten sich – wie man dem Protokoll entnehmen kann – einzelne Anwesende mit Wünschen und Vorschlägen zum Ablauf und zur Organisation der »Endlösung« zu Wort. Dass Frau Werlemann/Wagner ihre Aussagen im Hinblick auf die Anwesenheit tatsächlicher und vermeintlicher Teilnehmer bei der Konferenz im Verlauf der Jahre veränderte, lässt darauf schließen, dass sie sich über mögliche »juristische« Konsequenzen zunehmend im Klaren war und deswegen versuchte, die Staatsanwaltschaften in die Irre zu führen.

Die Bedeutung der Beschäftigung mit Frauen als Täterinnen und Mitläuferinnen

Trotz mehrfacher Hinweise auf eine Schreibkraft bei der Besprechung am Wannsee hat es bis 2019 keine systematische Recherche gegeben. Dies ist auf mehreren Ebenen symptomatisch für den Umgang mit Frauen als Mitläuferinnen (oder Täterinnen) im System der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik. Im Hinblick auf die Justiz wurde Frau Werlemann/Wagner zwar bei mehreren Prozessen verhört, ihre Aussagen hatten aber keine juristischen Folgen. Zunächst als potenzielle Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord, wurde sie jedoch schließlich lediglich als Zeugin verhört.

Nachdem jedoch z.B. die RSHA-Verfahren juristisch gescheitert waren und die meisten Angeklagten nach einer Gesetzesänderung noch nicht einmal wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden konnten, geriet auch sie wieder in Vergessenheit. Eine Beobachtung oder gar systematische Begleitung der NSG-Verfahren durch die Wissenschaft hatte es ohnehin nicht gegeben.

Ab den 1990er-Jahren, als die Geschichtswissenschaft begann, die Prozessunterlagen als Quellen zu benutzen, wurden ihre Aussagen ebenfalls nicht zur Kenntnis genommen. Bei der Fokussierung auf Täter und Tatkomplexe dürfte eine einfache Sekretärin völlig irrelevant erschienen sein. Insbesondere Matthias Heyl hat die Bedeutung hervorgehoben, sich auch mit den Täterinnen der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik auseinanderzusetzen.[15] Während er dabei auf die weiblichen Wachmannschaften in Konzentrationslagern abzielt und es mittlerweile unstrittig ist, diese Tätergruppe auch im Blick zu haben, fehlt bleibend ein Bewusstsein für weibliche (Mit-)Täterschaft im Bereich der sogenannten Schreibtischtäter(innen) im Kontext des systematischen Massenmords an den europäischen Jüdinnen und Juden. Selbst im Rahmen der seit 1992 stattfindenden Seminare mit Angehörigen der öffentlichen Verwaltung, im Rahmen derer Kommunal- und Finanzverwaltung intensiv in den Blick genommen wurden, richtete sich der Blick zwangsläufig auf Männer – sei es in der Rolle der Täter, als auch in der Rolle der Widerständigen. Lediglich im Hinblick auf den Fürsorge- und Gesundheitssektor finden Frauen größere Beachtung, was mit diesem bereits zur Zeit des Nationalsozialismus mehr als klassischen Berufsfeld für Frauen zusammenhängt.[16]

Den Blick auch auf Frauen in allen damals möglichen Tatkomplexen zu richten, unterstützt die Auseinandersetzung mit dem Konkreten und bedeutet, die Dimension der Verbrechen einschließlich der sich für die gesamte Gesellschaft daraus ergebenden Folgen an sich heranzulassen. Darüber hinaus birgt es die Chance, sich mit sogenannten Männer- und Frauenbildern im Nationalsozialismus zu befassen. Dabei geht es nicht darum, eine vermeintliche Gleichheit zwischen allen Männern und allen Frauen herzustellen – selbst die Sekretärinnen einzelner Teilnehmer der Wannsee-Konferenz waren, wie exemplarisch gezeigt werden kann, sehr unterschiedlich. Vielmehr kann man nachvollziehen, welche Rollenbilder geprägt wurden und Erwartungen mit sich brachten. Diese zu verstehen, erleichtert es auch, Nachkriegsdiskurse bis in die Gegenwart zu Männern und Frauen nachzuvollziehen. So spiegeln die Zeugnisse, die Frau Werlemann/Wagner durchgängig von ihren Vorgesetzten erhielt, das Bild einer verlässlichen Sekretärin, wie es bis heute existiert. Beispielsweise heißt es in dem von Eichmanns Stellvertreter Rolf Günther am 25. 5. 1944 im Zuge der Bearbeitung des Heiratsantrags durch das Rasse- u. Siedlungshauptamt ausgestellten »Dienstleistungszeugnis für die Kanzleiangestellte Ingeburg Werlemann, geb. 28. 4. 1919 in Berlin-Altglienicke, ledig, gottgläubig (bis 1927 evangl.), NSDAP-Nr. 6941822«:

»Frl. Werlemann wurde im März 1940 vom Reichssicherheitshauptamt als Kanzleiangestellte eingestellt. Seit Ende 1940 ist sie aufgrund ihrer einwandfreien dienstlichen Leistungen und ihrer guten Allgemeinbildung im Vorzimmer des Referenten tätig.

Frl. Werlemann ist ein flotte und zuverlässige Mitarbeiterin, die ihren vielseitigen Arbeiten sauber und zur vollsten Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten erledigt. Besonders hervorzuheben ist neben ihrer guten und selbstständigen Arbeitsleistung ihre klare politische Haltung sowie ihre anständige Führung in und außer Dienst. Frl. Werlemann ist mit ihrem ausgeglichenen Wesen und ruhigen Charakter eine der bewährtesten Mitarbeiterinnen der Dienststelle.

Im Auftrage: [handschriftlich:] Günther«[17]

Einige der hier aufgeführten »Tugenden« galten Jahrzehnte noch für Sekretärinnen unterschiedlicher Branchen als lobenswert.

Ganz anders verhält es sich – um nur andeutungsweise auf ein anderes Beispiel einzugehen – mit der Sekretärin von Martin Luther aus dem Auswärtigen Amt, Ursula Marx. Liest man ihr Tagebuch, bekommt man den Eindruck einer nicht eigenständig handelnden Person. Ihre Beobachtungen und Kommentare reduzieren sich auf Beschreibungen ihres Tagesablaufs und die Frage, wen sie in welchen Zusammenhängen kennenlernen konnte.[18]

Die Diskussion um das Wissen über die nationalsozialistischen Verbrechen und die Shoah

Einer der bedeutendsten Aspekte bei der Auseinandersetzung mit dem NS ist die Frage des Wissens der nichtjüdischen deutschen Bevölkerung um die Verbrechen. Damit eng verbunden ist nämlich einerseits die Forderung nach einem Lernen aus der Geschichte, andererseits leitet sich hieraus die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für das Geschehen ab. Völlig unstrittig ist die Komplexität des Themas – werden hier doch Schlussfolgerungen auf der Grundlage eines Gesamtwissens getroffen, der Kenntnis um alle Stufen der Verfolgung einschließlich des systematischen Massenmords, was für die sogenannte einfache Bevölkerung im historischen Kontext nicht möglich war.[19] Dennoch gibt es interessante und wegweisende Fälle, die exemplarisch für das »Wissen können, wer wissen wollte« stehen – Einzelpersonen oder Berufsgruppen, anhand derer Mechanismen und Strukturen verdeutlicht werden können, die es den Einzelnen ermöglichten, etwas zu sehen und gleichzeitig nicht wahrzunehmen.

Das Protokoll der Besprechung am Wannsee steht auch exemplarisch für die Nutzung von Tarnbegriffen, die es den Mitarbeitenden unterschiedlicher Referate in unterschiedlichen Ministerien/Institutionen ermöglichten, mitzuwirken an der Vernichtungspolitik und nach 1945 für sich in Anspruch zu nehmen, keine Kenntnis darüber gehabt zu haben. Durch das Verhör Adolf Eichmanns in Jerusalem ist belegt, dass die Anwesenden offen über die Verfolgungsstufen sprachen. Das von Eichmann erstellte Ergebnisprotokoll lässt eine Analyse und »Enttarnung« der Begriffe zu, ob es um »Evakuierung« oder um »Endlösung« geht. Mit der Nutzung solcher Begriffe ging eine Form von Beruhigung der am Massenmord mitwirkenden Verwaltung einher. Wer immer wieder den Vorgang der »Evakuierung« einer Familie auf den Tisch bekam, musste sich ab einem bestimmten Punkt unter Umständen nicht mehr fragen, was hinter dem Begriff stand.

Die Auseinandersetzung mit der Besprechung am Wannsee und dem Protokoll zeigt neben den direkt am Mord beteiligten Vertretern von SS und Polizei eine Berufsgruppe, die 1942 schon so tief in die Ausgrenzung, Verdrängung, Verfolgung und Ermordung involviert war, dass viele sich gar nicht gefragt haben, ob das jetzt systematische europaweite Morden »richtig« oder »falsch« sei. Sie diskutierten lediglich die aus ihrer (Täter-)Perspektive notwendigen juristischen Grundlagen und strategischen Fragen zur Umsetzung. Eine »lernende Verwaltung«, die mit jeder Deportation ab November 1938 an Erfahrungen reicher geworden war, die konsequent um möglichst »reibungslose« Abläufe bemüht war.

Diese quasi Normalität des Handelns anhand konkreter Personen und ihres Umgangs damit nach 1945 zu untersuchen und zu dekonstruieren, gehört heute zu den wichtigsten Aufgaben der Gedenk- und Bildungsstätte. Dabei ist es bleibend schwierig, sich nicht schnell und »einfach« von einem SS-Mann oder Polizisten zu distanzieren – sofern man nicht bei der Polizei arbeitet – und für sich selber in Anspruch zu nehmen, man hätte anders gehandelt.

Auch die an der Besprechung teilnehmenden Staatssekretäre oder Parteifunktionäre bieten den meisten Besucherinnen und Besuchern wenig Identifikationspotenzial, wenn sie nicht zu den Angehörigen der Ministerien gehören, die heute Fortbildungen im Haus der Wannsee-Konferenz durchführen.

Eine Sekretärin hingegen, deren Berufsbild viel leichter zu erfassen ist, und die weitaus mehr zu den sogenannten vermeintlich kleinen Leuten gehört, steht exemplarisch für die Möglichkeit, auch in »niedrigeren« Berufsgruppen im Reichsgebiet auf bestimmte Weise über die Vorgänge informiert gewesen sein zu können.

Im Zuge der RSHA-Ermittlungen sagte 1967 die 1943/44 zum Referat IV B 4 gekommene Sekretärin, Erika Albrecht, geb. Miethling aus:

»Näheren Kontakt hatte ich eigentlich nur mit Frau Wagner/früher Werlemann, mit der ich mich gelegentlich unterhielt. Frau Wagner war zwar eine ganz überzeugte Nationalsozialistin, hörte sich jedoch meine kritischen Bemerkungen ruhig an. Nach meiner Überzeugung muß Frau Wagner erheblich mehr als ich gewußt haben. Sie hat aber bis Kriegsende nie mit mir über ihre Kenntnisse vom wirklichen Schicksal der Juden gesprochen. Auch nach dem Kriege, als wir zusammen im Lager Sachsenhausen waren, sagte sie mir nur, daß alles schrecklich gewesen sei, gab aber nie zu erkennen, wie weit ihr Wissen über das wirkliche Schicksal der Juden gegangen war. Nach meiner Meinung hat Frau Wagner mit Sicherheit gewußt, was wirklich mit den Juden geschah. Sie hielt sich aber streng an die Geheimhaltungsvorschriften. Ich kann deshalb keine konkreten Anhaltspunkte dafür geben, daß sie ihr Wissen in irgendeiner Form auch einmal äußerte.«[20]

Abgesehen von der möglichen Schutzbehauptung in Bezug auf die eigenen Kenntnisse »über das wirkliche Schicksal der Juden« ist die Aussage insofern interessant, als sie sich in Teilen mit der Feststellung der Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt deckt, die fünf Jahre vorher nach der vermutlich ersten Vernehmung von Frau Wagner im Hunsche-Verfahren 1962 konstatierte:

»Bei der Vernehmung erschien auffällig, daß die Zeugin sich zum Teil an kleinste Einzelheiten aus der Zeit ihrer Tätigkeit bei der Judenabteilung des RSHA erinnern konnte, während sie bei grundlegenden und wesentlichen Dingen sich auf mangelndes Erinnerungsvermögen berief.

Es besteht der Eindruck, daß die Zeugin sehr wohl mehr weiß, als sie wahrhaben möchte. Dabei ist sie ausdrücklich belehrt worden, daß es nicht um Ermittlungen gegen ihre Person geht, sondern um die Klärung der strafrechtlichen Verantwortung ihrer früheren Vorgesetzten. Insoweit ist sie über die Strafbarkeit nach § 257 StGB ausdrücklich belehrt worden.«[21]

Die Aussagen zum Wissen von Frau Wagner sind im Hinblick auf die Besprechung am Wannsee insofern wichtig, als sie sich bei den Vernehmungen im RSHA-Verfahren sehr geschickt verhielt und es verstand wie o.g., auch falsche Fährten z.B. in Bezug auf die Teilnehmer der Wannsee-Konferenz zu legen. Damit wollte sie unausgesprochen ihr angeblich mangelndes Gedächtnis in Bezug auf den Verlauf oder die Inhalte der Besprechung bestätigen, ohne sich vollkommen unglaubwürdig zu machen.

Für die Bildungsarbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen ist dieses Wissen bei der Beschäftigung mit der Biografie von Ingeburg Wagner noch unter zwei weiteren Aspekten wichtig. Ungebrochen ist das Phänomen der »Hitlerisierung« – Hitler hat die Autobahnen gebaut, er hat die Konzentrationslager errichtet und er hat Jüdinnen und Juden ermordet. Dass eine Sekretärin in dem gesellschaftlichen System eine Funktion hatte, verdeutlicht unzweifelhaft, dass die nationalsozialistische Verfolgungspolitik nur umgesetzt werden konnte, weil unterschiedliche Berufsgruppen und weite Teile der Gesellschaft darin eingebunden waren. Vergleichbar ist das bis heute regelmäßig von Erwachsenen und Jugendlichen vorgetragene Argument, alle Zuschauerinnen und Zuschauer hätten, wie die Täter und Täterinnen aus Angst vor Strafe an der Verfolgung mitgewirkt.

Selbstverständlich darf nicht verfälscht werden, dass in der Zeit des Nationalsozialismus eine Diktatur herrschte und wer sich wirklich widersetzte, mit schweren Strafen rechnen musste. Gleichwohl hinterfragt die Beschäftigung mit der Biografie einer Sekretärin, die mehr als pflichtbewusst ihre Arbeit erledigte und offensichtlich bis in die Nachkriegszeit auch an jemandem wie Leni Riefenstahl großes Interesse zeigte, dass es neben Gehorsam aus purer Angst oder anderen Gründen auch Eigeninitiative in unterschiedlichen Kontexten gab.

Fazit

Die Annahme, dass bei der Besprechung am Wannsee zur Erstellung eines Protokolls mitgeschrieben oder stenografiert wurde, ist aus verwaltungstechnischen Gründen naheliegend. Dies gilt auch für die Annahme, dass Eichmann, der den Auftrag zur Erstellung eines Ergebnisprotokolls bekommen hatte, dafür eine der ihm vertrauten und vertrauenswürdigen Sekretärinnen aus seinem Vorzimmer im Referat IV B 4 heranzog. Dass dies nicht zur Gänze geklärt wurde, liegt an der Entwicklung im Umgang mit Täterschaft nach 1945. Hatte man sich im Diskurs mehrheitlich zunächst auf die »Bestien« der SS oder »großen« Täter konzentriert, von denen eine Distanzierung sehr einfach war, wurde im Verlauf der Jahrzehnte deutlich, dass auch das Handeln sogenannter kleiner Täter und Mitläufer wichtig ist. Der Blick blieb dabei fokussiert auf männliche Täter. Das Wissen um die Notwendigkeit, auch Täterinnen und Mitläuferinnen in den Blick zu nehmen, ist jung und so bleibt das Bedauern, dass nicht mehr die Möglichkeit besteht, Frau Werlemann/Wagner zu befragen.

Für die Bildungsarbeit in der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz gilt: Die Chance über Frau Werlemann/Wagner zu sprechen, ihre Rolle und ihr Wissen, sollte auf keinen Fall vertan werden. Dass ihre Anwesenheit mit zeitgenössischen Dokumenten nicht 100 % geklärt werden kann, kann ebenso vermittelt werden.

 

Dr. Elke Gryglewski, Politikwissenschaftlerin, hat von 1992 bis 1995 zunächst als freie Mitarbeiterin danach als feste angestellte Pädagogin für die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz gearbeitet. Seit 2015 ist sie stellvertretende Direktorin und leitet die Bildungsabteilung.

Marcus Gryglewski arbeitet seit 1992 als freier Mitarbeiter in der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz. Als selbstständiger Historiker hat er an der zweiten Ausstellung zu den Verbrechen der Wehrmacht und der aktuellen Dauerausstellung im Haus der Wannsee-Konferenz als Kurator mitgewirkt.

 

[1] Mentel, Christian: Das Protokoll der Wannsee-Konferenz. Überlieferung, Veröffentlichung und revisionistische Infragestellung, in Kampe, Norbert/ Klein, Peter (Hg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1941. Dokumente, Forschungsstand, Kontroversen, Köln 2013, S. 119.

[2] Weinke, Annette: Geheimakte »Endlösung«, in: ZEITGeschichte Nr. 1/2017: Der Weg in den Holocaust, S. 71.

[3] Hier wird es nicht um die detaillierte Darstellung der Rechercheergebnisse gehen. Dazu ist ein gesonderter Aufsatz in Vorbereitung, der neben der vollständigen Argumentationskette, warum es, obwohl kein direkter dokumentarischer Beleg vorliegt, keinen vernünftigen Zweifel gibt, dass »Fräulein Werlemann« die Wannsee-Konferenz stenografierte, auch die entsprechenden Quellennachweise enthalten wird.

[4] Ingeburg Werlemann war, als sie ins Eichmann-Referat kam, fast 21 Jahre und gehörte damit eher zu der Gruppe der älteren Kanzleiangestelltinnen.

[5] Zeugenvernehmung Ingeburg Wagner vom 21. Mai 1962 im Ermittlungsverfahren des Oberstaatsanwalts bei dem Landgericht Frankfurt a.M. 4/4a Js 586/56 gg. Otto Hunsche, S. 7.

[6] Urteil des Landgerichts Berlin, 22 RT 674/48 vom 12. November 1948.

[7] Bescheinigung nach § 10 AbS. 4 des Häftlingshilfegesetzes, HHG/B/131/E/138 vom 26. April 1958.

[8] Für die Auskünfte und persönlichen Dokumente zu Frau Werlemann/Wagner und Frau Werth möchten wir uns bei Thomas Brandt und der Familie ganz herzlich bedanken.

[9] Aussage Ingeborg Gertrude [Ingeburg Gertrud] Wagner vom 25.6.1962 vor dem Schwurgericht Frankfurt a.M., 4 Ks 1/62 gg. Otto Hunsche, handschriftliches Hauptverhandlungsprotokoll des 4. Verhandlungstages.

[10] Zeugenvernehmung vom 23. Mai 1967, S. 7, GStA Berlin, 1 Js 1/65.

[11] Margot Behrendt war zu dem fraglichen Zeitpunkt tatsächlich ebenfalls im Vorzimmer von Eichmann und Günther tätig. Ob sie ebenfalls auf der Wannsee-Konferenz stenographierte muss hier offen bleiben. Frau Behrendt wurde nie staatsanwaltschaftlich ermittelt oder gar vernommen, da sie in der DDR lebte. Auch bei der Stasiunterlagenbehörde liegen keine Erkenntnisse zu ihr vor. Für die Auskünfte danken wir Henry Leide, BSTU Rostock sehr.

[12] Vgl. die Zusammenstellung der entsprechenden Passagen in: Kampe/Klein: Wannsee-Konferenz, S. 77–110.

[13] Zeugenvernehmung vom 11. September 1970, S. 7, GStA Berlin, 1 Js 1/65.

[14] Sitzungsprotokoll 107. Sitzung des Bezirksgerichts Jerusalem am 24.7.1961, zitiert nach Kampe/ Klein: Wannsee-Konferenz, S. 107–108.

[15] Vgl. u.a. Heyl, Matthias: Gender als Kategorie in der gedenkstättenpädagogischen Praxis der Gedenkstätte Ravensbrück – ein Werkstatttext, in: Der Bürger im Staat 1/2015: Homophobie und Sexismus, S. 44–51.

[16] Erste Ansätze auch zu den Schreibtischtäterinnen, vgl. die Dissertation von Century, Rachel: ­Dictating the Holocaust: Female administrators of the Third Reich, Department of History, Royal Holloway, University of London, 2012: https://pure.royalholloway.ac.uk/portal/files/16138925/2013CenturyRphd.pdf; die Buchveröffentlichung erfolgte erst 2017.

[17] Bundesarchiv Berlin, R 9361-III/513631, Bl. 7.

[18] Für den Hinweis bedanken wir uns bei Chris Jasch und Tillmann Müller-Kuckelberg vom Haus der Wannsee-Konferenz.

[19] Vgl. hier z.B. Bajohr, Frank: Zwischen Zustimmung, Ablehnung und Hinnahme. Reaktionen der Bevölkerung auf »Euthanasie« und Holocaust, in: informationen. Wissenschaftliche Zeitschrift des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933–1945, 42. Jhrg., Nr. 86 (11/2017): Unwertes Leben? Über den Umgang mit der »Euthanasie«, S. 8–14.

[20] Zeugenvernehmung vom 24. Oktober 1967, GStA Berlin, 1 Js 1/65.

[21] Vermerk vom 22. Mai 1962, OStA F.a.M., 4/4a Js 586/56; im Übrigen stützten sich die Anklage z.B. im Boßhammer-Verfahren des RSHA-IV B 4-Komplexes, was den für eine Verurteilung entscheidenden Nachweis des Wissen »um das Schicksal« der Juden betraf, in einem nicht unerheblichen Maße auf die Aussagen der vernommenen Sekretärinnen.