Zur Situation der Homosexuellen im Dritten Reich

Anmerkungen zu Alexander Zinns Forschungsübersicht im Gedenkstättenrundbrief 202, Juni 2021
03/2022Gedenkstättenrundbrief 205, S. 42-44
Burkhard Jellonnek

Der Historiker Hans-Joachim Schoeps sprach 1963 davon, dass es für die Homosexuellen die Stunde Null nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches nicht gegeben habe. Alexander Zinn hält das für "übertrieben", denn "KZ-Haft drohte natürlich niemandem mehr"[1]. Das ist so richtig, wie es gegenüber den weiterhin von Verfolgung, Gefängnis und Ausgrenzung und Stigmatisierung bedrohten Homosexuellen dieser Zeit wenig empathisch ist und ihr zehntausendfach erlebtes Schicksal ungewürdigt hinterlässt.

Auch die frühe Bundesrepublik und ihre Repräsentanten waren nicht bereit, die Homosexuellen als Opfer eines rassistisch agierenden Staates und seiner gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit anzuerkennen. Dass Strafrechtspolitiker der Weimarer Republik in einer dann durch die aufstrebenden Nationalsozialisten nicht durchgeführten Strafrechtsreform den ohnehin damals völlig anderes aufgestellten § 175 kippen wollten, weil auch die entsprechenden Aufklärungsbemühungen des jüdischen Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld Früchte trugen, wurde nicht in der Nachkriegsdiskussion berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht stellte 1957 unmissverständlich fest, dass es sich hier dezidiert nicht um NS-Unrecht gehandelt habe, sondern geltender Rechtsauffassung der damaligen Zeit gefolgt wurde.[2]

Zinn schreibt zurecht, dass bundesdeutsche Gerichte in der Adenauer-Zeit bis 1969 noch etwa 50 000 Männer nach dem Homosexuellenparagrafen verurteilten - ebenso viele wie in der NS-Zeit. Sie kamen nicht in ein Konzentrationslager: auf sie wurden keine Hunde gehetzt, sie kamen nicht in den Steinbrüchen der Lager ums Leben, sie mussten keiner "freiwilligen Entmannung" zustimmen, um ihre Freiheit wiederzuerlangen. Aber auch sie liefen in dieser Phase Gefahr, durch eine Verurteilung nach § 175 ihre gesellschaftliche Reputation, ihre berufliche Stellung zu verlieren. Noch viel zu wenig wissen wir über die Angebote der damals "hilfreichen" Mediziner, die den betroffenen, an ihren sexuellen Wünschen zerbrechenden Männern damals medizinische "Angebote" machten. Belegen lassen sich mit Einwilligung des Patienten durchgeführte Kastrationsmaßnahmen, die auch in den 1960er-Jahren noch durchgeführt wurden.[3]

Wie die Stimmung unter Betroffenen, in ihren Familien, Freundeskreisen und in ihren Unterstützerkreisen war, die nicht zuletzt auch in der Politik Gehör fanden, das zeigt die von dem Homosexuellen-Vorkämpfer und Schriftsteller Rolf Italiaander herausgegebene Essay-Sammlung "Weder Krankheit noch Verbrechen. Plädoyer für eine Minderheit"[4] aus dem Jahr 1968. Übertrieben hatte Schoeps damals wahrlich nicht.

Kritisch zu hinterfragen sind auch die Schlussfolgerungen, die Alexander Zinn aus den Ergebnissen seiner grundsätzlich zu teilenden Darstellung des Forschungsstandes zieht. Zu denken ist an seine hier auf die Ergebnisse der Studie über die KZ-Einweisungen der Kripo Köln von Jürgen Müller rekurrierende These, die er im Übrigen durch eigene Studien zu Leipzig zu untermauern glaubt, wonach "der 'gewöhnliche' Homosexuelle in der Regel nicht mit der Einweisung in ein Konzentrationslager bedroht war. Vielmehr seien es bestimmte Homosexuellentypen" gewesen ("Jugendverführer", Prostituierte, Pädophile).[5] Bei seinem eigenen Datenbestand aus Leipzig, bei dem es am Ende nach Zinns Berechnungen unter 81 KZ-Häftlingen nur einen Homosexuellen gab, bei dem "einigermaßen zweifelsfrei nachweisbar" war, dass es "alleine die einvernehmliche Homosexualität war, die zur KZ-Einweisung führte."[6] Zinns Verschiebebahnhof, um die eigene These zu unterstützen, vermag nicht zu überzeugen. Sicherlich sind in seiner Studie gut die Hälfte der in die Konzentrationslager eingewiesenen homosexuellen Männer Pädophile und "Jugendverführer, die Sex mit Kindern und Jugendlichen hatten, aber warum man hier diejenigen Homosexuellen herausrechnet, die beispielsweise als "Juden", "Berufsverbrecher" etc. mit einem zweiten Winkel in das Lager kamen, bleibt fraglich. Zumal Zinn selbst schreibt, dass die Homosexuellen im Lager weit mehr als andere Opfergruppen um ihr Leben zu fürchten hatten.

Im Übrigen war Himmlers Erlass vom 12. Juli 1940 auch in seiner Eindeutigkeit nicht auf bestimmte Zielgruppen beschränkt: Der Reichsführer-SS befahl, "in Zukunft alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen."[7] Darüber hinaus sieht man im Zuge der zunehmenden Kriegsgebundenheit eine fortschreitende Entschiedenheit auch gegenüber den Homosexuellen als Gesamtgruppe. Als der gutachterlich tätige Psychotherapeut Dr. Martin Brustmann einem Todesurteil im Juni 1943 widersprach, wurde er auf Veranlassung des Reichsführers-SS seiner Aufgaben entbunden: Während es "um Sein oder Nichtsein unseres Volkes" gehe, sei es unvertretbar, "derartige weiche Touren zu verfolgen und einen Menschenaufwand um eine Anzahl entgleister Strolche zu betreiben, dessen Arbeit in keinem Verhältnis zum Erfolg"[8] stehe.

Zeitgleich ging auch der Aufstieg des Mediziners Dr. Carl-Heinz Rodenberg im entsprechenden Zuständigkeitsbereich des Reichssicherheitshauptamtes voran. Am 6. November 1944 wurde der mit zahlreichen Forschungsbeiträgen hervorgetretene SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat mit der weiteren "Klärung des Entmannungsproblems ... im Hinblick auf den Personenkreis (Triebverbrecher wie Homosexuelle, sonstige Sittlichkeitsverbrecher ...) und um die Schaffung der erforderlichen Maßnahmen gesetzgeberischer und verwaltungsrechtlicher Art (Entmannung Homosexueller)" beauftragt.[9] Im geplanten, aber durch das Kriegsende nicht mehr vollzogenen Gemeinschaftsfremdengesetz wären diese Überlegungen bitterer Ernst geworden.[10]

Aber auch der Blick auf einzelne Fallgeschichten von homosexuellen Opfern,[11] die in die Konzentrationslager verbracht wurden, lässt deutlich werden, dass es sich hier auch um homosexuelle Männer handelte, die einvernehmlichen Sex mit erwachsenen Partnern hatten und die in den 1940er-Jahren nach Buchenwald, Dachau und in andere Konzentrationslager verbracht wurden. Selbst wenn am Ende der Strafverfolgungskette nicht dieser letzte Schritt stand, konnten homosexuelle Männer aber weiterhin in die Gefängnisse kommen, wenn es sich um die Erstverurteilung handelte. Dass am Ende des Dritten Reiches deren Polizeien wohl nur zehn Prozent der Betroffenen habhaft wurde, darf nicht zu der These verleiten, das System habe sich letztendlich nur für Pädophile und "Jugendverführer" interessiert. Das Gegenteil war der Fall: Ideologisch stand für die NS-Machthaber ihre Verfolgungsaufgabe in Bezug auf diese Gruppe von erklärten "Staatsfeinden" außer Frage. Das Hauptproblem bestand sicherlich in der Heraus- wie Überforderung durch die aufwendige Ermittlungsarbeit, die keinen Zugriff auf bestehende Melderegister zur Verfügung hatte, sondern im Einzelfall umfangreiche Recherchen verlangte. Hinzu kamen die Einschränkungen durch das Kriegsgeschehen und die Personalkapazitäten der Polizeien.

Trotz alledem gab es ein erhebliches Risiko für die betroffenen Homosexuellen, den Sicherheitsorganen wie ihren Zuträgern wie Blockwarten oder Parteigängern aufzufallen und ins Netz zu gehen. Denn auch daran besteht kein Zweifel: auch für diese Minderheit gab es in aller Regel keine Unterstützung aus einer auch im Dritten Reich mehrheitlich homophoben Bevölkerung. Und aus der Tatsache, dass es einzelne Richter gab, die mildere Urteile gegenüber Homosexuellen fällten, sollte man keine weitreichenderen Schlüsse zur Einstellung der Justiz dieser Aufgabenstellung gegenüber ableiten.

 

Dr. Burkhard Jellonnek wurde 1989 mit der Dissertation "Homosexuelle unter dem Hakenkreuz" mit der damals ersten wissenschaftlichen Studie zum Thema an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster promoviert. Der Historiker beschäftigte sich als Leiter der Landeszentrale für politische Bildung des Saarlandes zwei Jahrzehnte mit Themen der Erinnerungsarbeit wie der Gedenkstätte Gestapo-Lager Neue Bremm in Saarbrücken und veröffentlichte auch zahlreiche Aufsätze zum Thema Homosexuellenverfolgung im Dritten Reich.

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[1] Zinn, Alexander: Homosexuelle als Staatsfeinde, in: Gedenkstättenrundbrief Nr. 202, S. 3-12, hier: S. 3. Vgl. Dissertation Zinn, Alexander: "Aus dem Volkskörper entfernt". Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus. Frankfurt am Main 2018, dazu kritisch: Jellonnek, Burkhard: Gegen das Weichzeichnen des NS-Terrors. Ein Kommentar zu Alexander Zinns Buch "Aus dem Volkskörper entfernt"? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus, in: Invertito. Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten, 21. 2019, S. 162-178.

[2] Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1957, in: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 6, 1957, S. 389 ff

[3] Nachzulesen in den Forschungsberichten des Marburger Mediziners Professor Langelüddeke. S.: Lange-lüddeke, Albrecht: Die Entmannung von Sittlichkeitsverbrechern. Berlin 1963

[4] Italiaander, Rolf (Hg.): Weder Krankheit noch Verbrechen. Plädoyer für eine Minderheit. Hamburg 1969

[5] Müller, Jürgen: Praxis polizeilicher Vorbeugungshaft, in: Mußmann, Olaf (Bearbeiter): Wissenschaftliche Tagung Homosexuelle in Konzentrationslagern. Vorträge. Bad Münstereifel 2000, S. 39-43, hier S. 43, zitiert nach Zinn, Anm. 1.

[6] Zinn, Anm. 1, hier s. Anm. 26.

[7] Bundesarchiv Koblenz (BAK) R 58/RD 19/29 - 15 - f.198, zitiert nach Jellonnek, Burkhard: Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Paderborn 1990, S. 153

[8] Berlin Document Center (BDC), Personalaktie Dr. med, Martin Brustmann, hier zitiert nach Jellonnek, Anm. 6, S. 174 f.

[9] BAK R58/240; BDC Dr. Carl-Heinz Rodenberg, zitiert nach Jellonnek, Anm. 5, S. 127-129, S. 159-162

[10] Jellonnek, Anm. 6, S. 161-171.

[11] Zuletzt etwa: Sparing, Frank und Matthis Krischel: Kastration von homosexuellen Männern im Nationalsozialismus. In: Ministerium der Justiz des Landes NRW (Hg.): Justiz und Homosexualität. O. O. 2020, S. 52-73; Munier, Julia Noah: Lebenswelten und Verfolgungsschicksale homosexueller Männer in Baden und Württemberg im 20. Jahrhundert. Stuttgart 2021, S. 269-283.