EU Gedenkstättenförderung: Gedenkstätten zur Erinnerung an nationalsozialistische Deportationen

EU
8. März 2006

Projektbeschreibung:

Gedenkstätten zur Erinnerung an nationalsozialistische Deportationen.(Amtsblatt der Europäischen Union, C 51/21 vom 02.03.2006)..Gefördert werden Tätigkeiten zur Erhaltung der wichtigsten mit der .Deportation in Verbindung stehenden Schauplätze, Archive und Denkmäler .sowie zur Bewahrung des Gedenkens an die Opfer an diesen Stätten. Diese .Förderung bezieht sich auf die Entschließung des Europäischen Parlaments .von 1993, die den Schutz der Stätten der von den Nationalsozialisten .errichteten Konzentrationslager als historische Mahnmale einführt, also .den historischen Zeitraum von Mitte der 1930er Jahre bis 1945...Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kulturorganisationen, die auf dem .genannten Gebiet aktiv sind, mit eigenem Rechtstatus und mit Sitz in .einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU. Der Zuschuss der EU beträgt .zwischen 10.000 und 40.000 Euro und darf 75% der förderfähigen .Gesamtkosten des Projektes nicht übersteigen...Der förderbare Projektzeitraum, in dem die Kosten anerkannt werden, .muss spätestens am 15. November 2006 beginnen...Einreichfrist: 21.04.2006..Weitere Informationen und Formulare: Generaldirektion Bildung und Kultur.http://europa.eu.int/comm/culture/eac/other_actions/support_eur_org/mem_form_en.html.

Kontakt

Homepage: europa.eu.int/comm/culture/eac/other_actions/support_eur_org/mem_form_en.html