Bericht zur Gedenkstätte Hadamar

03/1984Gedenkstättenrundbrief 5, S. 8-12
Peter Chroust

Unserem heutigen Wissen nach wurden in der damaligen Landesheil- und Pflegeanstalt Hadamar zwischen Januar 1941 und März 1945 im Rahmen der sogenannten "Euthanasie" rund fünfzehntausend Menschen umgebracht, die als geisteskrank galten. Diesen Morden ging eine Vielzahl propagandistischer und staatlicher Maßnahmen voraus, die allerdings auf weit zurückreichende "Vorarbeiten" aufbauen konnten.
Schon Ende des 19. Jahrhunderts war mit der Ideologie des Sozialdarwinismus versucht worden, die Prinzipien von "Entwicklung" und "natürlicher Auslese" aus der Natur auf gesellschaftliches Leben zu übertragen. Im Konkurrenzkampf der sich rasch entwickelnden Industriegesellschaft sollten nur die "Gesunden" und "Starken“ letztlich also nur die voll Arbeitsfähigen, überleben dürfen.

Rapide anwachsendes Massenelend sowie tiefgreifende politische und soziale Veränderungen als Folge des verlorenen Ersten Weltkriegs verhalfen dem Sozialdarwinismus in der Weimarer Republik zu einer Neuauflage. So forderten zwei angesehene Wissenschaftler, der Jurist Karl BINDING und der Psychiater Alfred HOCHE, bereits 1920 in einer gemeinsamen Schrift ("Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens") die straffreie Tötung von sogenannten "Ballastexistenzen“, "Defektmenschen" und "geistig Toten". Im Zeitalter von Massenarbeitslosigkeit, Hunger und zunehmend en Krankheit sollte eine gesellschaftliche Krise medizinisch "geheilt" werden.

Doch erst mit der nationalsozialistischen Machtübernahme war der politische Rahmen gegeben, solches Denken im großen Maßstab praktisch umzusetzen. Bereits im Juli 1933 folgte das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", das die zwangsweise Sterilisierung von sogenannten "Erbkranken" (nicht nur bei Schizophrenie oder Epilepsie, sondern auch bei "schwerem Alkoholismus") ermöglichte und dem im Dritten Reich mehr als dreihunderttausend Menschen zum Opfer fielen. Immer neue Kampagnen sollten die Zwangsmaßnahmen gegen psychisch Kranke, Behinderte und sogenannte "Asoziale" in der Öffentlichkeit absichern, um möglichem Protest vorzubeugen.

Die systematische Tötung von Geisteskranken begann 1939 an Kindern. Durch einen Geheimerlaß des Reichsinnenministers wurden alle Ärzte und Hebammen aufgefordert, behinderte Neugeborene und Kinder bis zu drei Jahren zu melden. Entschieden drei ärztliche Gutachter auf "positiv", auf "Behandlung", was hier "Töten" bedeutete wurden die Kinder in einer der über 30 sogenannten "Kinderfachabteilungen" ermordet. Bis zum Frühjahr 1945 waren es ungefähr fünftausend.
Grundlage dar umfangreichen Tötungen an Erwachsenen bildete eine persönliche Ermächtigung HITLERs (1.9.1939) für den Chef der "Kanzlei des Führers”, BOUHLER, und für HITLERs Leibarzt, BRANDT.

Damit waren "nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranke" zum "Gnadentod" freigegeben. Was als humanitäre Maßnahme etikettiert wurde, bedeutete jedoch nichts anderes als die industriemäßig durchgeführte Vernichtung von Menschenleben. Die Aktion verlief in folgenden Etappen:
Die Heil- und Pflegeanstalten bekamen zunächst einen umfangreichen Meldebogen durch das Reichsinnenministerium zugesandt, in dem u.a. nach der Krankheitsdauer, nach der Häufigkeit von Besuchen und nach der Arbeitsfähigkeit der Patienten gefragt wurde. Die ausgefüllten Meldebogen wurden von Gutachtern der „Reichsarbeitsgemeinschaft für Heil- und Pflegeanstalten" (RAG) mit "positiv", d.h. "töten“, oder "negativ", d.h. "leben lassen", beurteilt. Der Sitz dieser getarnten Euthanasie-Organisation in der Berliner Tiergartenstraße 4 brachte der gesamten Vernichtungsaktion den Namen "T 4" ein.
Die zu tötenden Patienten wurden durch ein weiteres Tarnunternehmen, die "Gemeinnützige Krankentransport-Gesellschaft" (GeKraT), von den Heimatanstalten - zur Verwischung von Spuren oft über mehrere Zwischenstationen - in eine der sechs Tötungsanstalten verlegt.
Die Angehörigen erfuhren von dieser Verlegung meist erst, wenn die Tötung (durch Kohlenmonoxidgas) bereits unmittelbar bevorstand oder schon verübt war. Zunehmende Ängste in der Bevölkerung angesichts willkürlicher Auslegung, wer eigentlich "unheilbar krank" sei, führten zu Protesten (Bischof Graf von GALEN u.a.) und schließlich 1941 zum Abbruch der Euthanasieaktion in ihrer ursprünglichen Form. Rund siebzigtausend Menschen waren bis dahin bereits getötet worden - etwa so viel, wie auch 1939 geplant.
Über zehntausend von ihnen starben zwischen Januar und August 1941 in der Gaskammer von Hadamar.

Die Hadamarer Verbrennungsöfen und das "eingearbeitete" Personal wurden teilweise in den Vernichtungslagern von Sobibor, Majdanek, Treblinka und Belzec weiter eingesetzt. Aber auch die Morde an Geisteskranken waren nicht beendet. Am 13./14. August 1941 begann mit einem Transport von hundertneunundzwanzig Männern aus Bremen die zweite Phase der Erwachsenen-Euthanasie in Hadamar (fälschlicherweise oft als "wilde Euthanasie" bezeichnet, ihr genaues

Ausmaß ist bislang noch nicht bekannt). Auch für diese Verlegungen war wieder eine Tarnorganisation, die "Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege"/Zentraldienststelle der Aktion T 4 verantwortlich. Die Menschen wurden jetzt nicht mehr in großen Gruppen durch Gas, sondern in kleiner Zahl durch Überdosen von Medikamenten ermordet. Ärztlicher Direktor, Oberschwester und Oberpfleger suchten in einer morgendlichen Konferenz die jeweiligen Todeskandidaten des Tages aus.

Im Frühsommer 1943 entstand in Hadamar zusätzlich eine Abteilung für jüdische Mischlingskinder, die sich in Fürsorgeerziehung befanden. Wir wissen heute von mindestens dreißig getöteten Kindern

ihr doppelter "Makel", als "rassisch unwert" und "asozial" zu gelten, hatte ihre Vernichtung heraufbeschworen. Etwa ein Jahr später begann eine weitere Teilaktion: die Ermordung angeblich an Tuberkulose leidender Zwangsarbeiter, hauptsächlich Polen und Sowjetbürger. Von den zuständigen hessischen Arbeitsämtern eingewiesen, wurden sie, zumeist junge Männer, Frauen, aber auch Kinder, innerhalb weniger Stunden nach ihrer Ankunft durch Injektionen getötet.

Rund fünfhundert Menschen fanden auf diese Weise zwischen Juli 1944 und März 1945 ihren gewaltsamen Tod.
Die hier gegebene kurze Zusammenfassung zu den Morden an Geisteskranken läßt die Aktionen in polnischen und russischen Anstalten, die Invalidenselektion in den Konzentrationslagern (Aktion „14f13“) und die Morde an psychisch auffälligen deutschen Juden und Zwangsarbeitern aus.

Das Standesamt Hadamar verzeichnet für die Zeit dieser zweiten Phase (bis März 1945) über viertausend Todesfälle in der Anstalt Hadamar.