Ortsbestimmung
Das ehemalige Außenlager »Klinkerwerk« wurde nahe der damaligen Reichs-, heutigen Bundesstraße 273, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Lehnitzschleuse am »Hohenzollernkanal« (heute: Oder-Havel-Kanal), Teil des »Groß-Schifffahrtsweges Berlin-Stettin« angesiedelt. Diese strukturell günstige Lage für ein Industrieunternehmen wurde später durch einen Eisenbahnanschluß ergänzt. Auf dem Gelände wurden ab 1938, als SS-eigener Betriebe, ein Ziegelwerk, eine Brotfabrik und ein Steinbearbeitungswerk geplant bzw. errichtet. Ein Teilgelände zwischen Brotfabrik und dem Produktionsgelände des Ziegelwerkes nutzte die SS bereits seit 1936 als Schießplatz.
Die Nord-Süd-Ausdehnung ist – je nach Ausdehnung des sumpfigen Stintgrabenfließes – mit etwa 1100 Metern, die West-Ost-Ausrichtung bis zum Stintgraben mit circa 300 bis 500 Meter anzusetzen. Ursprünglich gehörte dieses rund 44 ha große Gelände zu einem beliebten Wandergebiet mit Buschwerk und dichtem Wald des Staatsforstes Sachsenhausen/Oranienburger Heide.
Firmengründungen und Zielsetzungskonflikte
Die Bauideen Hitlers für Berlin, München, Nürnberg, Weimar und andere deutsche Städte, die der von ihm 1937 zum »Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt« bestallte Architekt Albert Speer planerisch umzusetzen hatte, erforderten Ausbau wie Neugründung von Firmen der Baumaterialwirtschaft: Steinbrüche, Tongruben und Werke für die Zement- und Ziegelproduktion. Bereits bestehende und die neu zu errichtenden Unternehmen sollten in die Gesamtverantwortung eines Inhabers gelegt werden. Die Organisation des Projekts wurde dem damaligen SS-Verwaltungsamt
(SS-Gruppenführer Oswald Pohl) in München übertragen, das ab 1939 als SS-Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft, ab 1942 als SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (WVHA) in Berlin angesiedelt war. Als Firmenzentrum mit Firmendach-Funktion wurde deshalb am 29. April 1938 die Deutsche Erd- und Steinwerke GmbH mit dem Sitz in Berlin aus der Taufe gehoben und am 10. Juni 1938 in das Handelsregister eingetragen.1 Im Firmen-Organisationsplan der Deutschen Erd- und Steinwerke 2 heißt es: Das Unternehmen ist ein Organ des Reichsführers SS [ ]. »Es ist dieser Dienststelle der NSDAP wirtschaftlich, personell und finanziell so eingegliedert, dass es keinen eigenen Willen hat [ ]. Seine Aufgabe besteht in erster Linie darin, im Interesse der Allgemeinheit die Arbeitskraft von Häftlingen der Konzentrationslager [ ] einzusetzen. Anstelle einer Behördenverwaltung ist die kaufmännische Organisationsform der G.m.b.H. gewählt worden, um den wirtschaftlichen Effekt der Häftlingsarbeit nach den für einen privatwirtschaftlichen Betrieb geltenden Grundsätzen für einen bestimmten Zeitpunkt festzuhalten.« Dieser Organisationsplan vom 16. 8.1940 nennt für die Geschäftsleitung: SS-Gruppenführer Oswald Pohl, SS-Standartenführer Dr. Salpeter und SS-Hauptsturmführer Mummenthey, der Firmen-Mitgründer Ahrens abgelöst hatte.
»Die Zentrale des Unternehmens befindet sich in Berlin W. 50, Geisbergstraße 21. Es bestehen folgende Werke: 1) Klinker- und Ziegelwerke: Oranienburg, Hamburg, Weimar 2) Granitwerke: Mauthausen/Oberdonau, Flossenbürg/Oberpfalz, Groß Rosen über Striegau Schles. Hinzu kommt die Steinbearbeitungswerkstätte Oranienburg.«3 Hamburg steht für das Werk in Neuengamme, Weimar für das Werk in Berlstedt. Der Briefkopf eines Schreibens der »Deutschen Erd- und Steinwerke G.m.b.H.« Großziegelwerk Oranienburg bei Berlin vom 2. Oktober 1942 nennt außerdem zugehörig die Granitwerke in Natzweiler (Elsaß) und Marburg/Drau, das Ziegelwerk Prambachkirchen (Oberdonau) und das Oberschlesische Kieswerk Auschwitz.4 Zum Gesamtcharakter der SS-Wirtschaftsbetriebe, zu denen nicht nur die Deutschen Erd- und Steinwerke gehörten5, äußerte sich Oswald Pohl in einem Brief vom 25.2.1941 an den Reichsforstmeister (Göring-J. M.): Bei den SS-Wirtschaftsbetrieben »handelt es sich um Organe des Reichsführer SS zur Beschäftigung der Konzentrationslagerinsassen. [ ], die nicht als Privatgesellschaften anzusehen sind. Sie tragen hoheitlichen Charakter [ ]. Die Beschäftigung der Häftlinge [ ] geht auf eine Anregung des Führers dem Reichsführer SS gegenüber zurück und ist von diesem [ ] als staatspolitische Maßnahme angeordnet worden. Daraus folgt, daß die [ ] bereits errichteten, zum Teil geplanten Betriebe niemals als Industriebetriebe im üblichen Sinne angesehen werden können. Vielmehr handelt es sich um Nebenbetriebe des Konzentrationslagers (Häftlingsbetriebe), die ihren Ursprung in den Konzentrationslagern selbst haben und ohne dieselben weder errichtet worden noch lebensfähig wären.«6 Die Gründung und Führung der SS-Unternehmen als Firmen bürgerlichen Rechts, wie auch die Zusammenführung aller SS-eigenen Betriebe im Zusammenschluß »Deutsche Wirtschaftsbetriebe G.m.b.H. – DWB« 1940 war also eine vielschichtige, vielseitige Tarnung gegenüber der bürgerlichen Öffentlichkeit. Die Zielsetzungen für die Konzentrationslager lagen dabei grundsätzlich im Widerstreit mit den wirtschaftlichen Interessen der SS. Das lähmte sowohl die Effektivität der SS–Wirtschaftsunternehmungen als auch deren Organisation. Die Widersprüchlichkeit der Zielsetzungen waren: Die Sicherung der Unabhängigkeit von staatlichen und privatwirtschaftlichen Strukturen durch Ausbeutung der KZ-Häftlinge, deren so genannte Erziehung zur Arbeit und Heranbildung zu Facharbeitern in den SS-Betrieben (Auffassung vertreten von Pohl, Speer) versus Vernichtung von Häftlingen in den Konzentrationslagern (Goebbels). Himmler hat in widersprüchlicher Haltung beiden Zielrichtungen zugesprochen. Hinzu kamen seit 1939 die sich, je nach Kriegssituation, ständig ändernden Voraussetzungen:7
»Die Führung eines Konzentrationslagers und aller in seinem Organisationsbereich liegenden wirtschaftlichen Betriebe [ ] liegt bei dem Lagerkommandanten. Er allein ist daher auch verantwortlich für die größte Ergiebigkeit der wirtschaftlichen Betriebe [ ] und für den Einsatz der Arbeitskräfte. Dieser Einsatz muß im wahrsten Sinne des Wortes erschöpfend sein, um ein Höchstmaß an Leistung zu erreichen. [ ] Die Arbeitszeit ist an keine Grenzen gebunden [ ] und wird vom Lagerkommandanten allein festgesetzt. [ ] Mahlzeiten, Appelle u. a. sind daher auf ein nicht mehr zu verdichtendes Mindestmaß zu beschränken.« Der jeweilige Werkleiter hatte Gefahren oder Nachteile betrieblicher oder wirtschaftlicher Art zu melden und der Lagerkommandant sollte klares fachliches Wissen besitzen, das er mit kluger und weiser Führung der Menschengruppen verbinden sollte, um diese zu einem hohen Leistungspotenzial zusammenfassen zu können.8 Dies dürfte insgesamt eine Überforderung gewesen sein, sollte aber bei den KZ-Kommandanten ökonomisches Eigeninteresse wecken und die Zielsetzungskonflikte überbrücken. Die gängige tarnende Täuschungsabsicht wurde auch zur Selbsttäuschung.
»Hinsichtlich der Vernichtung asozialen Lebens steht Dr. Goebbels auf dem Standpunkt [ ] Der Gedanke der Vernichtung durch Arbeit sei der beste.«9 Derart präziser Sprachgebrauch war bei der Konzentrationslager-SS nicht üblich. Bevorzugt wurden Tarnbegriffe wie Sport treiben, wenn Häftlinge bis zur völligen Erschöpfung geschunden wurden oder Sonderkommando (SK), das die KZ-Gefangenen als »Strafkommando« dechiffrierten.
Vor dem »Kriegstribunal der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland« fand in der Zeit vom 23. Oktober bis zum 1. November 1947 ein Verfahren gegen die Täter des ehemaligen KZ Sachsenhausen, derer man hatte habhaft werden können, statt. Der Angeklagte Fritz Ficker, der im Sommer 1942 die Strafkompanie im Klinkerwerk Oranienburg (Sachsenhausen) befehligt hatte, gab in der Voruntersuchung an, in dieser Zeit habe, allein in diesem SK, »die Sterblichkeit [ ] täglich 12 bis 15 Mann bei einer Gesamtzahl von 70 bis 80 Mann betragen.«10 Sein Lagerkommandant gab an, er habe vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA), der Gestapo und dem Sicherheitsdienst (SD) des Reichsführers SS konkrete Mordbefehle erhalten.11 Diese Befehle wurden, wenn die Morde an sowjetischen Kriegsgefangenen außer Acht bleiben, nicht im Hauptlager ausgeführt, sondern im weitläufigen Gelände des Klinkerwerks. Das selbständige Außenlager Klinkerwerk war das eigentliche Tötungsareal des »Muster- und Schulungs-Konzentrationslagers« Sachsenhausen. Eingebettet in ein bis heute existierendes Waldgebiet war hier Gelegenheit, diese Befehle, wie auch Morde aus eigenem Entschluß, weitgehend geheim zu halten.
Zur Aufgabenstellung und Zielsetzung können für das selbständige Außenlager Klinkerwerk zusammengefaßt werden: 1. Baustoffe- und (ab 1943) Rüstungsproduktion (Ziegelsteine, Steinbearbeitung; Rohstoffrückgewinnung aus Kriegsbeutematerial, Wurfgranaten), 2. Vernichtung durch Arbeit (wenn nicht als Programm, dann als Realität), 3. Morde an unerwünschten Einzelpersonen und an Männern mißliebiger Haftgruppen.
Zu den Stationen des Rundganges
Ein Mahnmal
An der Bundesstraße 273, östlich der Brücke über den Oder-Havelkanal, direkt an der Zufahrt zum Klinkergelände steht eine Gedenkmauer aus roten Ziegelsteinen.12 Auf einer Bronzetafel wird mitgeteilt, dass auf dem angrenzenden Gelände von 1938–1945 das »Klinkerwerk, ein Außenlager des Konzentrationslagers Sachsenhausen«, stand: »Der unmenschlichen Ausbeutung und dem grausamen Terror der SS fielen tausende Häftlinge aus vielen Nationen zum Opfer. Ihr Heldentum – unser Vorbild im Kampf gegen Faschismus und Krieg.« Die Entstehungszeit dieses Textes wurde nicht ermittelt. Das Mahnmal befand sich ursprünglich auf dem Gelände des Produktionsgeländes Klinkerwerk und wurde mit Beginn der Geländenutzung durch die »Kasernierte Volkspolizei« (nachfolgend: »Nationale Volksarmee«/Ministerium für Nationale Verteidigung der DDR) und die »Deutsche Volkspolizei« (Ministerium des Innern der DDR) am heutigen Standort aufgestellt. Das geschah 1956 bzw. 1959. Der Zugang zum ehemaligen »Klinkergelände« war dann, insbesondere auch für Angehörige ausländischer Militärmissionen, verboten. Ein mehrsprachiges weißes Hinweisschild stand bis 1990 an der erwähnten Geländezufahrt, nahe der Fernstraße 273. Diese Situation ist Teil der Erklärung, warum die Geschichte dieses Territoriums bei den Einwohnern Oranienburgs nicht in aktiver Wahrnehmung verblieb und auch nicht zum Arbeits- und Forschungsbereich der damaligen »Nationalen Mahn- und Gedenkstätte (NMG) Sachsenhausen« gehörte. Offensichtlich wurden aber die Menschen nicht ins Gedenken einbezogen, die auch auf diesem Gelände litten und starben, aber einst den Haftbegründungsgruppen »Asoziale, Berufsverbrecher, Bibelforscher, 175er, Juden, Sonderabteilung Wehrmacht, … Zigeuner« zugewiesen waren und keinen politischen Widerstand geleistet hatten. Dieses Ausgrenzen, Verdrängen, Verleugnen und Unterschlagen, das unzulässig immer noch »Vergessen« genannt wird, war Realität in beiden deutschen Staaten; und wird im vereinten Deutschland durchaus noch praktiziert.
Die SS-Brotfabrik
Aus den umfangreichen Schriftverkehren des Forstamtes Sachsenhausen und des Regierungsforstamtes in Potsdam mit dem SS-Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft und anderen zuständigen Dienststellen zu Miet-, Pacht- und Kaufverträgen, insbesondere zur Preisgestaltung für beabsichtigte Geländeankäufe, geht hervor: Im Juli 1939 war das Gelände zwischen SS-Schießplatz und der damaligen Reichsstraße 273 noch Waldgelände. »Der Reichsführer SS wünscht sofort einen [ ] Kahlhieb [ ], damit das Bauen sich nicht verzögert, denn schon am 1.11. d. J. soll die Bäckerei (Brotfabrik) betriebsfertig sein.13 Deren geplante Kapazität: 100 000 Brote täglich.«14 Die vorläufige Besitzeinweisung in das Gelände könne »gegen Zahlung einer Abschlagsumme von 10 000 RM sogleich erfolgen«. Die Fläche müsse aber erst noch abgeholzt werden. »Bei fleißiger Arbeit der Häftlinge dürfte die Fläche bereits in den nächsten Tagen frei sein. Der Holzbestand sei erst durchschnittlich 30 Jahre alt.«15 Die Häftlinge hatten mit einfachsten Werkzeugen Bäume zu fällen. Das Roden der Baumwurzeln erfolgte mit der Hand. »Sie hatten Werkzeuge und Arbeitsbedingungen, von denen kein vernünftig denkender und handelnder Mensch seine Arbeiter ausrüsten und belasten würde, wenn er ihnen Lohn zahlen müßte.«16 In einer einem Bericht aus dem Jahre 1951 beigefügten Skizze wird das zwischen Bäckerei und Reichsstraße 273 immer noch verbliebene Waldgelände als »Toteneck« bezeichnet. Beschrieben wird die Situation, als die Häftlingskolonnen bis 1941 täglich noch vom Hauptlager zur Arbeit im Klinkergebiet marschieren mußten: »Toteneck. Waldgebiet. Hier sprangen sehr oft die gequälten Menschen aus den Hundertschaften heraus, wurden aber in allen Fällen umgelegt.«17 – Baufertigstellung und Produktionsaufnahme der SS-Brotfabrik verzögerten sich gegenüber der ursprünglichen Planung erheblich. Am 27. November 1940 wurde dann aber festgehalten, daß »deren Fertigstellung unmittelbar bevorsteht. [ ] Neben der Brotfabrik sind einige behelfsmäßige Wohnbaracken errichtet worden, die später wieder abgerissen werden.«18 Mit der schrittweisen Besitzeinweisung in das Gelände der Brotfabrik war am 14. 8.1939 begonnen worden.19 Mit Wirkung vom 21.10.1941 gingen die Eigentumsrechte der Brotfabrik von den SS-eigenen »Deutschen Ausrüstungswerken G.m.b.H. (DAW)« an den SS-Firmenkomplex »Deutsche Lebensmittel G.m.b.H.«.20 Der lange, wegen des Kaufpreises strittige Geländekaufvertrag ist schließlich am 30. April 1943 unterschrieben und beurkundet worden.21 Die Brotfabrik »versorgt nur das Lager Oranienburg und gewisse Berliner SS-Formationen, liefert aber nicht an die Zivilbevölkerung.« Da das Gelände nicht bis an den Kanal heranreicht, »benutzt deshalb die Brotfabrik den Hafen der Klinkerwerke.«22
Aus mehreren Interviews und einer Gebäudebegehung mit einem Mann23, der dort als Gefangener des KZ Sachsenhausen rund 19 Monate gearbeitet hat, waren wichtige Informationen zu erhalten.24 Zusammenfassend hier eine Auswahl: Die neben der Brotfabrik errichteten behelfsmäßigen Wohnbaracken dienten den Bäckermeistern und sonstigen in der Brotfabrik beschäftigten, so genannten Zivilarbeitern, alle in
SS-Rängen, als Quartier. Der Betriebsleiter (auch SS) wohnte mit Frau und Diener (ein Häftling) im Bäckereigebäude. Dessen technische Ausstattung war auf aktuellem Stand: Mehllift, Bremer Universal-Kettenöfen über zwei Geschosse, so genannte Ausziehöfen auf zwei Ebenen usw. Nach der Einstellung der Versuchsreihe in Cölbe bei Marburg und nachfolgend in Berlin gab es auch in Oranienburg zeitweilig Produktionserprobungen für »Dauerbrot/Konservenbrot«.
Nicht in der Fabrik arbeitende Häftlinge liessen in nachvollziehbarem Neidgefühl erkennen, daß sie gern mit den Brotfabrik-Gefangenen getauscht hätten: berufsbezogene Arbeit, saubere Kleidung, tägliches Duschen – immer genug Brot. Die Hygieneregelungen für die Häftlinge waren aus der Sorge der SS um die eigene Gesundheit erwachsen, und zusätzliches Brot für Solidaritätsaktionen mußte schließlich erst organisiert werden. Der Zeitzeuge aus der Brotfabrik25: Die Häftlinge der Brotfabrik und der Verantwortliche für den Brotraum bzw. für die Lieferungen riskierten dabei hohe Lagerstrafen, wenn nicht ihr Leben. Ohne diesen Einsatz wären die Solidaritätsaktionen im Hauptlager und im Häftlingslager des Klinkerwerkes so nicht möglich gewesen. – Im Mai 1946 wurde der Backbetrieb durch die Konsumgenossenschaft Niederbarnim wieder aufgenommen; 1991 dann endgültig abgewickelt und eingestellt. Danach begannen Zerstörungen des Gebäudes und der Ausbau vieler Einbauten aus den Jahren 1939–45. Gebäude und Gelände der ehemaligen SS-Brotfabrik stehen jetzt unter Obhut des Bundesvermögensamtes und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Oberhavel.
Der SS-Schießplatz
Die Stadt Oranienburg war am 01.04.1935 regulärer SS-Standort geworden. Im Oranienburger Schloß »wurde die SS-Wachtruppe Oranienburg-Columbia, die kurz darauf in »SS-Wachverband V Brandenburg« umbenannt wurde, aufgestellt.«26 In einem Rundschreiben mit dem Briefkopf: »Der Führer der SS Totenkopfverbände und Konzentrationslager« vom 28. Juli 1938 wird allen Führern der bis dahin vier SS-T.-Standarten, den »Kommandanten der K.L.Bu., Da., Flo., Sa., Dir. F/KL. Li. und der San-Abteilung SS-TV.« mitgeteilt: »Die Führung des Stabes wird am Dienstag, den 2. August 1938 nach Oranienburg verlegt. Postanschrift: Oranienburg bei Berlin, ohne Straßenbezeichnung.«27
Vermutlich war zu diesem Zeitpunkt der repräsentative Hauptflügel des nach seinem Grundriß bezeichneten T-Gebäudes am bereits so benannten Adolf-Hitler-Damm (heute: Bernauer Straße, Heinrich-Grüber-Platz) noch nicht fertiggestellt. Die Dienstschreibmaschinen verfügten jetzt aber über die Schrifttype »SS-Rune«; die ungeliebte Notlösung des doppelten »S« wurde überflüssig. Symbolik war wichtig.
Oranienburg war nun auch der Amtssitz der zentralen KZ-Planung und -Lenkung: »Inspektion der (aller) Konzentrationslager (IKL)«. »Sachsenhausen« war nicht nur eines der »K. L.« und ein Modellager, sondern auch Ausbildungslager. Der gesamte, ehemals von der SS genutzte Bereich südlich des Hauptlagers ist ein Zeitzeugnis, um dessen Erhaltung durch Nutzung noch gerungen werden muß. Das so genannte T-Gebäude beherbergt heute das Oranienburger Finanzamt, die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, die Leitung von Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen und eine Ausstellung zur IKL.
Bereits vom 29.11.1935 datiert ein »Antrag der SS-Wachtruppe Brandenburg auf Errichtung von Schießständen an der Lehnitzer Schleuse.«28 Am 2.12.1935 signalisiert der »Landforstmeister (LFM) Potsdam« der Wasserbaudirektion in Eberswalde sein Einverständnis mit dem beantragten Bau des SS-Schießstandes und auch »mit der Schüttung der Erdmassen auf der Fläche B.«29 Die erwähnten Erdmassen waren beim Aushub einer zweiten Schleusenkammer der Lehnitzschleuse am »Grosschifffahrtsweg Berlin-Stettin« angefallen und sollten für den Bau der Schußbahnbegrenzungen genutzt werden. Im Bericht über eine Ortsbesichtigung der geplanten Schießstandanlage wird die vorgesehene Länge der Schießbahnen mit 300 Meter angegeben, für den Kugelfang werde aber »noch weiteres Gelände im Anschluß an die Schüttfläche benötigt.«30 Aus dem weiteren Schriftverkehr geht hervor, daß Schleusenausbau und Schüttungen Ende 1935 begonnen haben und das Schüttgelände schon 1936 von der SS als Schießstand genutzt wurde.31 Beigefügte Skizzen zu Pachtvertragstexten bezeichnen sowohl die geplante Lage der Schüttfläche zwischen Groß-Schifffahrtsweg und Stintgraben, als auch die des geplanten Kugelfangs.32 Der Beginn des Schießplatzausbaus verzögerte sich erheblich, da die Wasserbauverwaltung das Gelände noch weiterhin mit Schüttungen versah. »Frühestens im Mai 1937 kann an den weiteren Ausbau des Schießstandes gegangen werden.«33 1940 befinden sich auf dem Schießstandgelände auch ein teilweise unterkellertes Wach- und Schießstandgebäude mit einem Vollgeschoß, ohne Dachausbau als »massiver Putzbau mit Ziegeldach« und zwei weitere, nicht unterkellerte Gebäude; möglicherweise die Munitionslager.34 Die Geländenutzung als Schießstand der Oranienburger SS lag also vor Baubeginn des Konzentrationslagers Sachsenhausen und den konkreten Planungen für das später benachbart liegende Klinkerwerk. Der eigentliche Bau des Schießplatzes wird in zahlreichen Häftlingsberichten und in Prozeßakten in die Zeit März bis November 1938 gelegt.35
Vom Grundausbau des Schießplatzes 1938 berichtet Eric Collins, als Erich Cohn einst stellvertretender Gemeindevorsteher des Dorfes Sachsenhausen bei Oranienburg, der schon 1933 im Lager Oranienburg gefangen war, dann auf dem Bau arbeiten mußte und 1938 ins KZ Sachsenhausen gesperrt und nun zum Schießplatzbau kommandiert wurde: »Alle 10 Meter ein SS-Posten am Fuße des Sandwalles. Oben auf dem langen Wall Juden, die Sand hinunterschippten. Hin und wieder mußten sie auch Sport treiben, d.h. sich mit seitwärts ausgestreckten Armen drehen, mal rechts, mal links herum. Nach einer Zeit wieder weggeschickt; einige taumelten in verkehrter Richtung durch die Postenkette: Auf der Flucht erschossen.«36
Im Pankower Sachsenhausenprozeß vor dem Gericht der SMAD (1947) beschreibt der Zeuge Fritz Graf dafür den SS-Begriff »Bärentanz« und, daß dort Juden andere jüdische Häftlinge lebendig begraben mußten.37 Herbert Schmidt, wegen seines Bekenntnisses zu Jehova als Mitglied der »Internationalen Bibelforschervereinigung (IBV)« in Sachsenhausen, war 1938 im Baubüro des Schießplatzes eingesetzt. Er berichtet, wie Häftlinge dort in die Situation »Fluchtversuch« getrieben wurden: Die Mütze eines so Verurteilten wurde über die Postenkette geworfen. Dann kam der Befehl, die Mütze zurückzuholen. Dabei fiel dann der tödliche Schuß. Herr Schmidt hatte den »Vorfall« zu protokollieren. »So wurde der deutschen Justiz vorgeführt, wie ein Häftling angeblich auf der Flucht erschossen worden sein sollte. Der SS-Mann bekam 2 Tage Sonderurlaub und der Häftling war tot.« Im »SK Klinker« seien etwa 60 Bibelforscher gewesen, die meist als Handwerker eingesetzt wurden. »Da die Zeugen Jehovas immer bemüht waren, andere Häftlinge zu missionieren, wurden sie in diesem Sonderkommando von anderen Häftlingen isoliert. Man nannte uns Himmelskomiker, Kanarienvögel.« Nach den Progromen vom 9. November 1938 seien die »ganzen Juweliere, Geschäftsleute vom Kurfürstendamm [ ] alle nach Sachsenhausen überführt und mußten dann den Schießstand an der Lehnitzschleuse zuende bauen.«38 – Ein junger Mann aus Wien, der wegen des Vorwurfs einer Liebesbeziehung zu einem anderen Mann nach Sachsenhausen gebracht worden war und seine Erlebnisse und Beobachtungen unter dem Pseudonym 39 Heinz Heger veröffentlichte, berichtet, daß beim Bau des Kugelfangs Häftlinge auch lebende Zielscheiben waren: »Juden, Homos und Zigeuner [ ] wurden als Abschaum der Menschheit bezeichnet, die überhaupt kein Lebensrecht auf deutschem Boden hätten und daher vernichtet werden müßten. [ ] Aber der allerletzte Dreck aus diesem Abschaum, das waren wir, die Männer mit dem rosa Winkel.
Wieder waren bei diesem Arbeitskommando nur Homosexuelle eingesetzt, tageweise einzelne Juden, die jedoch abends nie lebend ins Lager zurückkamen. [ ] Wir mußten mit Schubkarren Erde und Lehm heranfahren und einen Erdhügel für den Kugelfang aufschütten, der sich hinter den bereits stehenden Zielscheiben erheben sollte. [ ] Mit Prügeln und Androhung der Auspeitschung zwangen uns die Capos und die SS-Männer, weiterzuarbeiten. Nun pfiffen die Kugeln durch die Reihen und viele meiner Leidensgenossen sanken zusammen, manche nur verletzt, aber manche auch zu Tode getroffen. Wir hatten bald herausgefunden, daß die SS-Männer weniger gern auf die Zielscheiben schossen, sondern viel lieber uns Arbeitshäftlinge als Ziel benutzten.« In den 14 Tagen seines Einsatzes beim Schießplatzbau habe es mehr als 15 Tote gegeben. Er sei nach zwei Tagen von einem Kapo aus der unmittelbaren Todeszone gerettet worden, unter der Bedingung, diesem zu Gefallen zu sein. Verurteile mich deshalb, wer mag.40
Dass in Sachsenhausen lebende Menschen als Zielscheiben verwendet wurden, bestätigt grundsätzlich, ohne eindeutige Ortszuweisung, der im Berlin-Pankower Sachsenhausenprozeß angeklagte, ehemalige Blockführer der Isolierung und zeitweilige Kommandoführer im Klinkerwerk, Fritz Ficker.41 In der Urteilsschrift des zweiten Prozesses »Otto Kaiser« in Köln wurde grundsätzlich festgestellt: »Im März 1938 begannen die Arbeiten am sogenannten Schießstand [ ] in der Nähe des späteren »Klinkerwerkes«. Dort arbeiteten vornehmlich die Angehörigen der Isolierung [ ]. Fast täglich gab es als Opfer von Übergriffen und Mißhandlungen Tote. [ ] In der Isolierung waren die sogenannte Strafkompanie, die »Bibelforscher«, sogenannte politisch Rückfällige, sogenannte Amtsanmaßer, Homosexuelle, zeitweise auch sogenannte Wilddiebe sowie von den jüdischen Häftlingen diejenigen untergebracht, die von den Nationalsozialisten als sogenannte Rassenschänder angesehen wurden.«42
Von 1963 bis 1990 wurde der Schießplatz von der »Deutschen Volkspolizei«, dann vorübergehend auch von der Oranienburger Schützengilde, zuletzt ausschließlich von Polizeikräften des Landkreises Oberhavel genutzt. Anhaltende Proteste des Beirates der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten führten 1994 zu dessen Schließung. Stiftung und Untere Denkmalschutzbehörde bemühen sich um die Sicherung der lokalen gegenständlichen Zeitzeugnisse, insbesondere um die Erhaltung des vormaligen
SS-Schützenhauses, das ggf. Informationsherberge für den künftigen »Geschichtspark Klinkerwerk« sein könnte.
Der zweite Teil des Beitrags wird im GedenkstättenRundbrief Nr. 104 im Dezember 2001 erscheinen.
1 Vgl. Enno Georg, Die Wirtschaftlichen Unternehmungen der SS, in: Hans Rothfels und
Theodor Eschenburg (Hrsg.), Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte Nummer 7 [künftig zitiert: Die Wirtschaftlichen Unternehmungen], Stuttgart 1963, mit Fußnote 113
(NO-1275, Gesellschaftsvertrag), S. 43. – Siehe auch: Bundesarchiv [künftig zitiert: BArch], NS3-880, Gesellschaftsvertrag, in: Hermann Kaienburg (siehe: Anmerkung 7), Fußnote 22, S. 75.
2 Diese Schreibweisen sind in Korrespondenzen und Veröffentlichungen zu finden, die an die Deutschen Erd- und Steinwerke G.m.b.H. gerichtet sind, oder etwas über dieses Unternehmen mitteilen. Eine firmeneigene, offizielle Abkürzung ist mir nicht bekannt. [künftig: DEST]
3 Landesarchiv Berlin [künftig zitiert: LArchB], A Pr. Br. Rep. 107, Der Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt, Nr. 123/2 Werksteinplatz Oranienburg 1940–1945, Organisationsplan, Bl. 5
4 LArchB, A Pr. Br. 107 Nr. 123/2, Vertragskorrekturen, Bl. 53
5 NO-1039, Anlagen: An Reichsführer SS, Betr.: Wirtschaftliche Unternehmungen des
SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, Hohberg an Pohl vom 10. 4. 1943, Dokumentabdruck
in: SS im Einsatz, hrsg. vom Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR, Berlin 1967, S. 229–234. – Auszugsweise seien hier genannt: Haus- und Grundbesitz, Möbel, Heilmittel, Baustoffe, Porzellan und Keramik, Ernährungsbetriebe, Bücher.
6 LArchB, A Pr. Br. Rep. 107 Nr. 123/3, Abschriften aus den Akten der Reichsführung SS betr. das Werksteinlager in Oranienburg, WVHA-Pohl an Reichsforstmeister, Bl. 83.
7 Vgl. Hermann Kaienburg, Vernichtung durch Arbeit. Der Fall Neuengamme, 2. Aufl.,
Bonn 1991, S. 70–91, 227–295.
8 BArch, NS 3/1078a, Befehl Oswald Pohls vom 30. 4. 1942 an alle Lagerkommandanten, Werkleiter [ ]. Dokument-Faksimile in: Johannes Tuchel, Die Inspektion der Konzentrationslager 1938–1945. Das System des Terrors, Schriftenreihe der Stiftung
Brandenburgische Gedenkstätten Nr. 1 (Hrsg.), Berlin 1994, S. 92f. .
9 Aktennotiz des Justizministers Thierack über eine Besprechung mit Goebbels am 14. September 1942, Zitatauszug aus: Beweisdokumente für die Spruchgerichte in der Britischen Zone, S. 229;
in: SS im Einsatz, S. 224.
10 Fritz Sigl, Todeslager Sachsenhausen. Ein Dokumentarbericht vom Sachsenhausen-Prozeß,
Berlin 1948, S. 47.
11 Fritz Sigl, Todeslager Sachsenhausen, S. 39 f.
12 Die im Klinkerwerk produzierten Steine waren gelb!
13 Brandenburgisches Landeshauptarchiv [künftig zitiert: BLHA], Pr.Br.Rep. 2A Regierung Potsdam III F Nr. 16126, Verkauf von Forstland der Gemarkung Oranienburg, Forst an die Deutsche Lebensmittel GmbH in Berlin-Lichterfelde- West zum Bau einer Brotfabrik (SS-Sache) 1939–1945, Schriftwechsel Landforstmeister Potsdam – Forstamt Sachsenhausen vom 1. Juli 1939, Bl. 6
14 Enno Georg, Die Wirtschaftlichen Unternehmungen, S. 59
15 LArchB, A Pr. Br. Rep. 107 Nr. 123/3, Landforstmeister am 12. 7. 1939 an Forstamt Sachsenhausen, Bl. 47 f.
16 Günter Wackernagel, Gedanken eines Betroffenen und Zeitzeugen zu dem Thema Zwangsarbeit im KZ Sachsenhausen, Persönliche Zusendung an den Autor vom 19. April 1998, Bl. 9. Ehemaliger politischer Häftling im KZ Sachsenhausen vom 23. 9.1937 bis 30.10.1940, dann im KZ Neuengamme. – Umfangreiches Berichtsmaterial Herrn Wackernagels ist auch im Archiv Sachsenhausen zu finden. Ich danke Herrn Wackernagel, dass er am hier berichteten Rundgang teilnahm und am Ort
entstandene Fragen beantwortete.
17 Archiv Sachsenhausen [künftig zitiert: AS], LAG XII/17, Bericht Heinrich Winkelhoff
vom 22.1. 1951, Bl. 6
18 LArchB, A Pr. Br. Rep. 107 Nr. 123/3, Schreiben vom 27. November 1940, Erläuterungen zu
Einzeichnungen in einem Meßtischblatt: Von der SS beanspruchte Gelände in Oranienburg, Bl. 69
19 LAB, Pr. Br. Rep. 107, Nr. 123/3, Abschrift vom 19. 2. 1942, Bl. 103
20 BLHA, Pr. Br. Rep. 2A Regierung Potsdam III F Nr. 16126, Brief RFSS, HA VuW vom 23. 10. 1941 an Preuß. Landforstmeister, Bl. 74
21 LArchB, A Pr. Br. Rep. 107 Nr. 123/3, Kaufvertrag, Bl. 120–123
22 LArchB, A Pr. Br. Rep. 107 Nr. 123/2, Protokoll einer Besprechung mit dem kaufmännischen Leiter der Deutschen Lebensmittel G.m.b.H. in Berlin Wannsee, Jos. Repp am 14.5.1943, Bl. 78
23 Wilhelm Nagel. Jahrgang 1922, gelernter Bäcker, meldete sich, um dem RAD zu entkommen, freiwillig 1940 zur Waffen-SS. Wegen Wehrkraftzersetzung in den SS- und Polizeistraflagern Danzig und Dachau. Oktober 1943 – April 1945 Häftling im KZ Sachsenhausen. Dort für die SS ein Verräter, für die Mithäftlinge ein Spitzel. 1944/45 Verantwortlicher für den Brotraum in der
Brotfabrik. Seit der Befreiung bis Mai 1998: vergebliche Kämpfe um Anerkennung als NS-Opfer bzw. seiner Arbeit für die Rentenzahlungen. – Ich danke Herrn Nagel, daß er meine Einladung zum hier berichteten Rundgang annahm und die Fragen der Rundgangteilnehmer beantwortete.
24 Bibliothek Sachsenhausen, Joachim Müller: Der Bereich Oder-Havel-Kanal Oranienburg. Bäckerei Schießplatz Klinkerwerk Hafen Steinbearbeitungswerk. Recherche und Gutachten für Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen 1994, Interviews mit Herrn Nagel und Protokoll einer gemeinsamen Gebäudebegehung der ehemaligen SS-Brotfabrik im Dezember 1994, S. 8–15
25 Wilhelm Nagel: siehe Anmerkungen 23 und 24
26 Johannes Tuchel, Die Systematisierung der Gewalt. Vom KZ Oranienburg zum KZ Sachsenhausen, in: Günter Morsch (Hrsg.), Konzentrationslager Oranienburg (Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Nr.3), Berlin 1994, S. 118f. .
27 BArch, NS 3/291, Abschrift, Betreff: Verlegung der Dienststelle nach Oranienburg, 28. Juli 38, Dokument-Faksimile in: Johannes Tuchel, Die Inspektion der Konzentrationslager, S. 51
28 BLHA, Pr. Br. Rep. 2A Regierung Potsdam III F Nr. 3104, Landabgabe an die SS im Bereich der
Forstämter Königs Wusterhausen, Königswald, Kolpin, Neuthymen und Sachsenhausen 1934–1944, Brief der Preußischen Geheimen Staatspolizei IKL, Berlin SW 11, Prinz Albrecht-Straße an Reg.F.A., Regierung Potsdam vom 29. 11 . 1935, unpaginiert.
29 Ebd., LFM an Wasserbaudirektion Eberswalde am 2. 12.1935 .
30 Ebd., Schreiben FA Shsn. an LFM Potsdam vom 20. 1. 1936 .
31 Ebd., Schreiben vom 24. 6. 1940, unpaginiert.
32 Ebd., Anlagen zu den Briefen/Pachtvertragstexten vom 24./30. 9. 1936 und Ersuchen um Pachtflächenerweiterung vom 14. 12.1937, (zusätzliche Flächen), unpaginiert.
33 BLHA, Pr. Br. Rep. 2A Regierung Potsdam III F Nr. 3104, FA Shsn. an LFM Potsdam am 29.8.1936, unpaginiert.
34 BLHA, Pr. Br. Rep. 2A Regierung Potsdam I Pol. Nr. 1195, Grundstücksverzeichnisse des
Konzentrationslagers Sachsenhausen und der 2. SS-Totenkopfstandarte »Brandenburg«,
Oranienburg, aufgestellt nach dem Stande vom 31. März 1940, Bl. 27–29.
35 Der Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von
nationalsozialistischen Massenverbrechen in Konzentrationslagern bei dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Köln [künftig zitiert: Staatsanwaltschaft Köln], 24 Js 167/64 – (40 – 2/68) 24 Ks 2/68 (Z), Urteilsschrift vom 20. April 1970 des Schwurgerichts in der Strafsache gegen Otto Kaiser und 7 andere Bewacher des Konzentrationslagers Sachsenhausen [künftig zitiert: Urteilsschrift Otto Kaiser II], Urteilbände I und II in einem Band, S. 28-30 – Otto Kaiser war u.a. Blockführer in der Isolierung des KZ Sachsenhausen. 1948 in britischer Internierungshaft. 1960 in Untersuchungshaft genommen. 1963–1965 Verfahren » Otto Kaiser I«, Verurteilung zu 15 Jahren Zuchthaus. 1967–1970 Verfahren »Otto Kaiser II« mit dem Urteil: Lebenslänglich. Beide Verfahren liefen vor dem Landgericht Köln.
36 Eric Collins (so nannte sich Herr Cohn nach seiner Ausweisung nach Großbritannien), Bericht (episodenhaft) über die von mir in den KZ's Kindl Brauerei Oranienburg (1933) und Sachsenhausen (1938) verbrachten Zeiten, S. 5. Geschrieben im Januar 1983 in Oldenburg/Oldenburg. Zusendung an den Autor durch Frau Margarethe Collins am 4.12.1994. (Kopie im AS: R 130/8).
37 Fritz Sigl: Todeslager Sachsenhausen. Berlin 1948, S. 41
38 Vorläufiger Bericht von Herbert Schmidt. Im Besitz des Autors
39 Ein Pseudonym wählte Herr K., weil in Österreich homosexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen auch nach dem Wiedererstehen des österreichischen Staates strafbar und gesellschaftlich geächtet blieben. Seine Familie wünscht deshalb die Beibehaltung der Anonymisierung; auch nach dem Ableben des Herrn K. am 15.03.1994. Der Mann, der sich Heinz Heger nannte, war mehr als 7 Jahre in Haft; auch in den Lagern Sachsenhausen und Flossenbürg.
40 Heinz Heger: Die Männer mit dem rosa Winkel, Hamburg 1972. 3. Auflage, Gifkendorf 1989,
S. 33, 51-53
41 Fritz Sigl: Todeslager Sachsenhausen, S. 111
42 Staatsanwaltschaft Köln, Urteilsschrift Otto Kaiser II, S. 28 f. und S. 18 f.