Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes

Förderinstrument im geschichtspolitischen Spannungsfeld[1]
06/2016Gedenkstättenrundbrief 182, S. 3-17
Detlef Garbe

Unter der plakativen Überschrift »Falsche Priorität. Das Holocaust-Gedenken läuft Gefahr, in die zweite Reihe der deutschen Geschichtspolitik zu geraten«[2] publizierte die Wochenzeitung »Jüdische Allgemeine« am 23. Januar 2014 ihren Leitartikel zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Der Autor des Leitartikels, Habbo Knoch, damals noch Geschäftsführer der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, beklagte einen »geschichtspolitischen Paradigmenwechsel«. Er bezog sich auf den Abschnitt »Gedenken und Erinnern, kulturelles Erbe, Baukultur«[3] des im Monat zuvor zwischen CDU, CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrags. Die neue Bundes-regierung lege ihr Primat anscheinend nicht mehr auf die Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen, sondern auf die Aufarbeitung des SED-Unrechts.

Die Bundesregierung trat dieser Kritik »entschieden entgegen«. In ihrer Antwort vom 1. April 2014 auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion »Die Linke« erklärte sie apodiktisch: »Die Einschätzung von Prof. Dr. Habbo Knoch trifft nicht zu.«[4] Die weiteren Ausführungen waren jedoch nicht dazu angetan, die Zweifel an der Fortführung der geschichtspolitischen Leitlinien, die spätestens seit der deutschen Vereinigung in das Selbstverständnis der neuen Bundesrepublik Eingang gefunden haben,[5] zu beseitigen.

Die dem Abschnitt im Koalitionsvertrag vorangestellte Beteuerung, dass in der deutschen Erinnerungskultur dem »systematischen Völkermord an den europäischen Juden sowie an anderen Völkern und Gruppen […] immer eine außerordentliche Bedeutung zukommen«[6] werde, fand in der anschließenden Nennung der in dieser Legislaturperiode beabsichtigten Schwerpunktsetzungen jedenfalls keine Entsprechung. Obwohl es nach wie vor hinsichtlich der Forschungsförderung zur Geschichte des Nationalsozialismus kein Pendant zur Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gibt, wird diese »finanziell stabilisiert«; die für Leistungen an NS-Opfer gegründete Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«, die mit den gleichen, unbestreitbaren starken Einschränkungen aufgrund des niedrigen Zinsniveaus zu kämpfen hat, erfährt eine solche Stabilisierung allerdings nicht. Zwar werden im Koalitionsvertrag eine Reihe von Gedenk- und Dokumentationsstätten zur Erinnerung an Stalinismus und SED-Diktatur genannt, die es fortzuentwickeln und – im Fall der zweifellos wichtigen Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau – auch neu in die institutionelle Förderung des Bundes aufzunehmen gelte (dies ist inzwischen auch umgesetzt), doch wird von den Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus hingegen keine einzige genannt. Hier wird offenbar keine Notwendigkeit zur Fortentwicklung gesehen. Die Bundesregierung hält trotz steigender Besucherzahlen und Bedarfe – so die Antwort vom 1. April 2014 auf die erwähnte parlamentarische Anfrage – »die finanzielle und personelle Ausstattung in den vom Bund mitgeförderten Gedenkstätten zu den NS-Verbrechen grundsätzlich für ausreichend«[7].

Noch mehr als diese Erklärungen der Großen Koalition – oder genauer die Zustimmung der jetzigen SPD-Fraktion zu diesen geschichtspolitischen Zielsetzungen – irritie-ren die weitgehend ausgebliebenen Reaktionen in der Fachöffentlichkeit und den Medien. Dabei war zehn Jahre zuvor noch ein Sturm der Entrüstung aufgezogen, als die damalige Oppositionsfraktion der CDU/CSU Ende 2003 einen von einer Gruppe Abgeordneter um Günter Nooke initiierten Antrag vorlegte, um die Konzeption des Bundes zur Gedenkstättenförderung zu revidieren.

Die Entwicklung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes

Um diese veränderten Wahrnehmungen besser verstehen zu können, gilt es zunächst auf die Anfänge der Konzeption zurückzublicken, deren schrittweise Herausbildung untrennbar mit der deutschen Vereinigung und der sich anschließenden Debatte um das staatliche Selbstverständnis der neuen, der Berliner Republik verbunden ist: Bereits im Einigungsprozess stellte sich die Frage nach der weiteren Unterhaltung der in der DDR errichteten Mahn- und Gedenkstätten, die zudem Anfang 1990 durch die Berichterstattung über die Nachnutzung von Buchenwald und Sachsenhausen als sowjetische Speziallager und die Auffindung der Gräber der dort nach 1945 in der Verantwortung des NKWD umgekommenen Opfer in den Blick der Politik gerieten. Seit 1990 wurde sowohl im Bundesministerium des Inneren als auch im Unterausschuss Museen und Denkmalpflege der Ständigen Konferenz der Kultusminister die Frage der Zuständigkeit des Bundes für Gedenkstätten diskutiert. Zunächst beschränkte die Bundesregierung ihr Engagement aber auf die Berliner Gedenkstätten Haus der Wannseekonferenz, Topographie des Terrors und Gedenkstätte Deutscher Widerstand sowie auf die drei großen KZ-Gedenkstätten in den neuen Bundesländern, Buchenwald, Sachsenhausen und Ravensbrück. Der Regierungsbeschluss aus dem Jahr 1993 sah in diesen Fällen eine Förderung mit 50 Prozent der Gesamtkosten für eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Vor dieser Kabinettsregelung 1993 und ihrem Vorlauf hatte es keine Wahrnehmung einer Bundesverantwortung für Gedenkstätten gegeben, mit ganz wenigen Ausnahmen. Dazu gehörte 1988 das Engagement des Bundes für die Errichtung der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz und die finanzielle Förderung der Errichtung von Dauerausstellungen in Hadamar und Ladelund. Doch dies waren Entscheidungen in Einzelfällen gewesen, die konzeptionell nicht untermauert waren.

Der grundlegende Wandel in der Auseinandersetzung mit den Stätten der NS-Verbrechen erfuhr also erst nach 1990 im vereinigten Deutschland – entgegen anfänglichen Befürchtungen der in- und ausländischen Verfolgtenverbände, dass nunmehr die Gedenkstätten abgewickelt werden würden – eine weitere Stärkung. Zum einen wuchs im Zuge der erforderlichen Neukonzeption der ehemaligen Nationalen Mahn- und Gedenkstätten der DDR und der Einrichtung von Gedenkstätten, die an das Unrecht des SED-Regimes erinnern, das Bewusstsein dafür, dass es auch eine gesamtstaatliche Verantwortung für die an die NS-Verbrechen erinnernden Gedenkstätten gibt. Zum anderen verstärkten Fragen nach der nationalen Identität und nach den Lehren aus der zweifachen Diktaturerfahrung in Deutschland das Interesse allgemein an den Gedenkstätten. Es entstanden in diesen Jahren eine Reihe neuer Einrichtungen, andere konnten wesentlich erweitert werden.

Die vom Deutschen Bundestag in der 13. Wahlperiode eingesetzte Enquete-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der Deutschen Einheit« legte am 17. Juni 1998 im Bundestag ihre über die Parteigrenzen hinweg getragenen Empfehlungen zur Förderung von Gedenkstätten vor. Für die mit der Beratung befasste Berichterstattergruppe »Gedenkstätten« unter der Leitung von Siegfried Vergin (SPD) war es selbstverständlich, dass eine Konzeption nicht auf die neu errichteten Gedenkstätten beschränkt werden dürfe, die an Verfolgung und Widerstand in der DDR erinnern, sondern auch die Gedenkstätten einbeziehen müsse, die der Dokumentation der NS-Verbrechen dienen.[8] In den Diskussionen war von großer Bedeutung, dass in Buchenwald, Sachsenhausen und weiteren Lager- und Haftstätten sowohl vor als auch nach 1945 Menschen in großer Zahl zu Tode kamen. Durch die Nachnutzung der nationalsozialistischen Konzentrationslager als NKWD-Speziallager waren diese zu »Orten mit doppelter Vergangenheit« geworden. Von daher befürwortete die zur Aufarbeitung des DDR-Erbes eingesetzte Enquete-Kommission die Beteiligung des Bundes »an Gedenkstätten in ganz Deutschland«, sofern gewisse Kriterien erfüllt seien. Genannt wurden neben der »gesamtstaatlichen Bedeutung« eine »herausragende historische Bedeutung«, ein auf der »Authentizität des Ortes« gründendes »unverwechselbares Profil«, ein »wissenschaftlich, museologisch und gedenkstättenpädagogisch fundiertes Konzept«, ein begleitendes »Engagement von Opfer- und Betroffenenverbänden sowie Vereinen und Initiativen« und die Beteiligung des jeweiligen Sitzlandes an den Kosten.[9]

Nach der Ablösung der schwarz-gelben durch eine rot-grüne Regierung 1998 legte Kulturstaatsminister Michael Naumann auf der Grundlage dieser Empfehlungen im Juli 1999 eine Gedenkstättenkonzeption des Bundes[10] vor, die zum einen eine Ausweitung der Bundesförderung für Neugestaltungsvorhaben in den großen KZ-Gedenkstätten im Westen (Bergen-Belsen, Dachau, Flossenbürg und Neuengamme) vorsah, und sich zum anderen auch ausdrücklich zu einer dezentralen Erinnerungskultur bekannte und deshalb auf dem Weg der Projektförderung erstmals auch eine Unterstützung von Gedenkstätten ermöglichte, die sich in kommunaler oder privater Trägerschaft befanden. Dabei orientierte sich die Konzeption unter ausdrücklicher Berufung auf die durch den Kulturföderalismus vorrangige Verantwortung der Bundesländer an dem Gedanken der Komplementärfinanzierung. Hervorzuheben ist auch, dass vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit staatlichen Instrumentalisierungen in der DDR in der Gedenkstättenkonzeption von 1999, die mit ihrer Betonung von Partizipation und Dezentralität eine große geschichtspolitische Errungenschaft darstellte, ausdrücklich die »Unabhängigkeit der Gedenkstätten von politischen Weisungen«[11] betont wurde, die auch deshalb mit einer Reihe von Gremien, Fachkommissionen und Beiräten unter Beteiligung der Opferverbände flankiert wurden.

Man mag es als List der Geschichte bezeichnen, dass die Verantwortung des Bundes für die Hinterlassenschaften der einstigen nationalsozialistischen Terrorstätten erst durch den Umweg der Auseinandersetzung mit den Folgen des SED-Regimes erkannt und anerkannt wurde.

Die insbesondere in den alten Bundesländern zunächst von einem bürgerschaftlichen und gesellschaftskritischen Engagement getragenen Gedenkstätten verwandelten sich nun in eine spezifische Form zeithistorischer Museen und in Lernorte historisch-politischer Bildung. Der Prozess zunehmender Professionalisierung und Institutionalisierung war nicht zuletzt eine direkte Folge der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, die zur Gründung einer Reihe von Gedenkstättenstiftungen führte.

Geschichtspolitisch motivierte Infragestellungen der Konzeption

Ich komme zurück zum Antrag der CDU/CSU vom November 2003. Dieser Antrag zur »Förderung von Gedenkstätten zur Diktaturgeschichte in Deutschland – Gesamtkonzept für ein würdiges Gedenken aller Opfer der beiden deutschen Diktaturen«[12[ kündigte die sogenannte Faulenbach-Formel auf, die darauf abzielt, Opferkonkurrenzen zu vermeiden und die die Unterschiede der Regime betont. Sie lautet: »Die NS-Verbrechen dürfen nicht mit Hinweis auf das Nachkriegsunrecht relativiert, dieses Unrecht darf aber auch nicht angesichts der NS-Verbrechen bagatellisiert werden.«[13] Diese Formel, die Bernd Faulenbach 1992 in die Beratungen um die Neukonzeption der brandenburgischen Gedenkstätten eingebracht hatte und die anschließend von den Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages zur Aufarbeitung der SED-Diktatur aufgegriffen wurde, bildete fortan die Grundlage für eine parteiübergreifende Verständigung. Mit dem Antrag von CDU und CSU wurde dieser Konsens nun aufgekündigt.

Es bedurfte einer massiven Intervention des Zentralrats der Juden und eines Gespräches am 22. April 2004 bei der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel, um den Antrag in einer Neufassung um die klarstellende Formulierung zu ergänzen: »Das Nationalsozialistische Regime hat mit dem millionenfachen Mord an den europäischen Juden ein singuläres Verbrechen begangen, das immer ein spezielles Gedenken erfordern wird.«[14] Damit war dem geschichtspolitischen Generalangriff, der mit der Einbeziehung des Opfergedenkens an Bombenkrieg und Vertreibung in ein gemeinsames Gedenkstättenkonzept noch weiteren Konfliktstoff bot, zwar kein Erfolg vergönnt, doch ist das gewünschte Ziel einer politischen Gleichstellung der beiden deutschen Diktaturen keineswegs fallen gelassen worden.

Der trotz des Votums für die prinzipielle Gleichrangigkeit der Gedenkstättenarbeit in Ost und West weiterhin bestehende Unterschied zwischen den institutionell geförderten KZ-Gedenkstätten in den neuen Ländern und den auf dem Weg der Projektförderung unterstützten KZ-Gedenkstätten in den alten Ländern war einer der Gründe für die 2008 unter der Großen Koalition beschlossene Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption.[15] Die Fortschreibung bekräftigte zunächst nachdrücklich die wesentlichen Grundgedanken der Konzeption von 1999. Auch in dem genannten geschichtspolitischen Konflikt berief sich die Bundesregierung ausdrücklich auf die Faulenbach-Formel[16], zugleich plädierte sie aber mit der Fortschreibung für eine Parallelisierung der Förderung von Gedenkstätten für Opfer des Nationalsozialismus und von Gedenkstätten für Opfer des DDR-Unrechts. Doch berücksichtigte die Behörde des federführenden Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in der Fortschreibung, dass keine Diktatur »zu Lasten der anderen aufgearbeitet wird«[17] und dass eine verstärkte Förderung von Gedenkstätten, die an das DDR-Unrecht erinnern, nicht zulasten der Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus gehen dürfe, da ansonsten in der deutschen und internationalen Öffentlichkeit eine schwierige Debatte zu erwarten wäre. Auch aus diesem Grund wurden die entsprechenden Fördermittel für Gedenkstätten ab dem Haushaltsjahr 2009 »um 50 Prozent auf insgesamt 35 Millionen Euro jährlich angehoben«[18].

Mit dieser deutlichen Zunahme der Förderung konnte sowohl die Einbeziehung auch der großen westdeutschen KZ-Gedenkstätten in die institutionelle Förderung als auch die gleichzeitige Stärkung der an die Verfolgung in der SBZ und der DDR -erinnernden Gedenkstätten realisiert werden. Erneut kamen der geschichtspolitische Streit und die Konfliktvermeidungsstrategie des BKM de facto allen Gedenkstätten zugute.

Die Klagen aus dem Bereich der an das DDR-Unrecht erinnernden Gedenkstätten, sie seien finanziell benachteiligt, sind nicht nur deshalb unberechtigt. Es gibt inzwischen erfreulicherweise zahlreiche derartige für die historisch-politische Bildung gleichfalls wichtige Gedenkstätten, die neben Haushaltsmitteln der Länder und teilweise des Bundes auch Mittel der aus dem einstigen SED-Vermögen gespeisten Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Anspruch nehmen können. Eine entsprechende Förderung für Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus existiert nicht. Auch ist die Lobby für die an DDR-Unrecht erinnernden Einrichtungen eher stärker, nicht zuletzt aufgrund des nicht ganz so weit fortgeschrittenen Alters der ehemals in der DDR Verfolgten, von denen sich einige als Abgeordnete direkt in die Beratungen des Bundestags einbringen können.

Als 2004 der von Günter Nooke initiierte Antrag zur »Förderung von Gedenkstätten zur Diktaturgeschichte in Deutschland« im Bundestag diskutiert wurde, warnte die damalige Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weiss, im Bundestag vor einem »Paradigmenwechsel in der Geschichtsbetrachtung« durch die beabsichtigte »Gleichsetzung der Opfer des Nationalsozialismus, der Opfer des SED-Regimes und der deutschen Zivilopfer, die Bombenkrieg und Vertreibung zu erleiden hatten«[19]. Sie fügte hinzu: »Ich will noch einmal sagen: Auch die zu beargwöhnende Gleichsetzung verschiedener Opfergruppen ist eine Relativierung und alles, was nach Relativierung aussieht, nach Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen an den europäischen Juden, kann dem Ansehen Deutschlands im Ausland nur schaden.«[20]

Heute fehlt es an einem solchen Einspruch, obwohl sich im jetzigen Koalitionsvertrag vieles von dem findet, was damals schon unter Federführung von Günter Nooke von der CDU/CSU-Fraktion beabsichtigt war, sich politisch aber nicht durchsetzen ließ. Heute führt die damalige Opposition, die die Schwerpunkte in der Geschichtspolitik und Gedenkstättenförderung anders gewichtet wissen möchte, die Regierung und gibt die Leitlinien vor. Für den sozialdemokratischen Koalitionspartner, der in den 1990er-Jahren mit Angelika Krüger-Leißner, Siegfried Vergin, Hans-Jochen Vogel und Christina Weiss, um nur einige Namen zu nennen, die wegweisende Konzeption zur Stärkung einer wissenschaftlich fundierten, zivilgesellschaftlich getragenen und gegenüber geschichtspolitischen Zugriffen weitgehend unabhängigen Gedenkstättenarbeit auf den Weg brachte, scheint diese Frage nicht (mehr) von hohem politischen Belang zu sein.

Aktuelle Grundlinien der Gedenkstättenkonzeption

Heute sind die Gedenkstätten fester Bestandteil der bundesdeutschen Erinnerungskultur. Sowohl die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus als auch an das Unrecht in der DDR hat in den Gedenkstätten ihren Ort. Der Bund und nahezu alle Bundesländer, aber auch einige Landkreise und Kommunen unterhalten heute in ihrer Trägerschaft Gedenk- und Dokumentationsstätten, die zumeist direkt an den authentischen Orten eingerichtet wurden, dort Ausstellungen und weitere moderne Informationsangebote präsentieren und – soweit noch vorhanden – die baulichen Relikte zugänglich machen. Die größeren Gedenkstätten sind heute moderne, über vielfältige mediale Informationsangebote verfügende Museen und historisch-politische Bildungsstätten, deren Besucherzahl seit Jahren stetig steigt und inzwischen bei insgesamt weit über fünf Millionen jährlich liegt. Aufgrund der großen Zahl kleinerer, mittlerer und größerer Einrichtungen und ihrer flächendeckenden Verteilung wird heute von einer »Gedenkstättenlandschaft« gesprochen, auf die vielfach als Beleg für eine dezentrale, in der deutschen Gesellschaft verankerte Erinnerungskultur verwiesen wird.

Doch die kleineren Einrichtungen, die oftmals ihren Betrieb nur durch ehrenamtliche Mitarbeit aufrechterhalten können, sind noch immer erheblich unterfinanziert. Auch spiegeln sich in der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Trägerschaft die besonderen Probleme der in der Bundesrepublik erst nach jahrzehntelangem Beschweigen und gegen vielfaltige Widerstände erstrittenen Gedenkstätten, ihre nur partielle öffentliche Akzeptanz sowie ihre noch immer angefochtene Stellung. Nur die größeren Gedenkstätten sind als Stiftungen öffentlichen Rechts organisiert. Zumeist sind die Gedenkstätten in den Ländern entweder als Museen der Kulturadministration oder als Bildungseinrichtungen den Landeszentralen für politische Bildung zugeordnet.

Die Gedenkstättenförderung des Bundes orientiert sich an der föderalen Struktur der Bundesrepublik, ihre Leitlinie beschrieb der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bei der Vorstellung der Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption wie folgt: »Die Bundesrepublik Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für die Folgen des Zweiten Weltkrieges und für die Verbrechen des Nationalsozialismus, seit der Wiedervereinigung auch für das Unrecht und die Hinterlassenschaft der SED-Diktatur. Staat und Gesellschaft sind bei allen Unterschieden zwischen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft verpflichtet, der Verantwortung für die Folgen beider totalitärer Ideologien des 20. Jahrhunderts nachzukommen, an die Leiden der Opfer zu erinnern und das begangene Unrecht aufzuarbeiten. Dieser Verantwortung müssen sich Bund, Länder, Gemeinden sowie die gesellschaftlichen Kräfte gemeinsam stellen.«[21]

Zur Beantwortung der Frage, wie sich die Gedenkstättenförderung des Bundes in den letzten Jahren entwickelt hat und ob hier der befürchtete Paradigmenwechsel schon ablesbar ist, bedarf es eines Blicks auf die Förderentscheidungen des Bundes. Dies geschieht anhand der Auswertung der Haushaltspläne für den Geschäftsbereich der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien.[22] Insbesondere interessiert natürlich die Frage, ob und welche Auswirkungen der geschichtspolitischen Debatten hier sichtbar sind, wie sich Erinnerungskonkurrenzen und Schwerpunktsetzungen niederschlagen.

Die betreffende Titelgruppe 06 im Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der 2016 laut Haushaltsplanentwurf eine kräftige Steigerung um 115 Millionen Euro erfahren soll,[23] firmiert unter dem Namen »Pflege des Geschichtsbewusstseins«. In BKM-Selbstdarstellungen wird das Aufgabenfeld heute angemessener mit »Aufarbeiten und Gedenken« umschrieben.

Von den veranschlagten Gesamtausgaben in Höhe von 1,17 Milliarden Euro waren im Haushaltsjahr 2015 insgesamt knapp 71 Millionen für die Pflege des Geschichtsbewusstseins vorgesehen.

Das klingt sehr viel und ist es auch, wobei es sich natürlich relativiert, wenn es mit anderen Förderungen verglichen wird. So ist der Aufwand für das Deutsche Historische Museum, dem auch die Stiftung Flucht, Vertreibung und Versöhnung zugeordnet ist, mit 52 Millionen Euro nicht wesentlich geringer als der für die gesamte Titelgruppe, aus der die Gedenkstätten und vergleichbare Einrichtungen gefördert werden. Selbst wenn man in Betracht zieht, dass auch einige Zuwendungen zu den Bereichen Erinnerungskultur und Aufarbeitung außerhalb der Titelgruppe geleistet werden, so zum Beispiel mit fast zwei Millionen Euro für die Finanzierung des Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg, sind viele Maßnahmen in der Titelgruppe 06 verortet, die keine direkten Bezüge zur Gedenkstättenförderung haben. Dazu zählen die Finanzierung des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen und der in Berlin tätigen Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht: Beide Institutionen sind im BKM-Haushalt mit 13,7 beziehungsweise 15,5 Millionen Euro verortet.

Institutionelle Förderung

Im Folgenden möchte ich auf die drei unterschiedlichen Förderwege eingehen, die auch häufig miteinander verwechselt werden. Der erste Förderbereich zielt auf jene Gedenkstätten, die vom Bund »institutionell gefördert« werden. Durch die zugesagte jährliche Förderung beteiligte sich der Bund hier direkt an der Trägerschaft und übernimmt unmittelbar Mitverantwortung. Die BKM ist hier auch stark in den für die Wirtschafts- und Stellenpläne zuständigen Entscheidungsgremien vertreten, in den Stiftungsräten oder vergleichbaren Organen. Im Fall der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, die als Teil der Landesverwaltung zur Hamburger Kulturbehörde gehört, ist dies entsprechend einer zwischen Land und Bund getroffenen Verwaltungsvereinbarung der Haushaltsausschuss.

Neben den Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen und jenen, die sich dem Unrecht und Verfolgung in der SBZ und DDR widmen, sind in die institutionelle Förderung auch Stätten mit zweifacher Vergangenheit (dies betrifft vor allem die Gedenkstätten Buchenwald und Sachsenhausen) und weitere Erinnerungsorte (hier vor allem die »Politiker-Gedenkstätten«) einbezogen.

Die institutionelle Förderung von Gedenkstätten weist keineswegs immer eine hälftige Mitfinanzierung, sondern sehr unterschiedliche Bundesanteile aus. Bei der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas ist der Bund mit einer 100-prozentigen Finanzierung alleiniger Träger. Besondere Regelungen liegen auch bei der Förderung der Gedenkstätte Deutscher Widerstand mit einem Bundesanteil von 70 Prozent vor. Bei den anderen in Berlin und den sogenannten neuen Bundesländern institutionell geförderten Gedenkstätten ist in der ersten Gedenkstättenkonzeption von 1999 eine hälftige Beteiligung von Bund und den jeweiligen Sitzländern vereinbart. Bei den vier großen KZ-Gedenkstätten in den alten Ländern (Bergen-Belsen, Dachau, Flossenbürg und Neuengamme), die erst mit der Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption 2008 in die institutionelle Förderung aufgenommen wurden, ist der Bund mit Anteilen zwischen 26 und 40 Prozent an der Finanzierung beteiligt. Da bei diesen Gedenkstätten jedoch keine Festlegung auf einen prozentualen Anteil, sondern eine Festschreibung von Fördersummen erfolgte, führten die üblichen Kostensteigerungen und insbesondere Tariferhöhungen in den letzten Jahren zu einem kontinuierlichen Absinken des Finanzierungsanteils seitens des Bundes. Hier gibt es zwar zum Haushalt 2016 erstmals eine Aufstockung der Fördersummen (für Bergen-Belsen und Neuengamme um 35 bzw. 21 Tsd. Euro), aber hier bedarf es weiterhin einer dynamischen Anpassung des Bundesanteils. Zudem weisen einige der Gedenkstätten, bei denen der Bund laut Konzeption eine hälftige Mitfinanzierung der Betriebskosten zugesichert hat, darauf hin, dass die seitens der Länder zum Ausgleich von Kostensteigerungen und zur Bedarfsanpassung erhöhten Zuwendungen vom Bund nicht nachvollzogen wurden.

Mit der von der BKM institutionell geförderten Stiftung Sächsische Gedenkstätten liegt ein weiterer Sonderfall vor, denn im Unterschied zu anderen landesweiten Stiftungen beispielsweise in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist hier in den 1990er-Jahren eine ganze Landesstiftung mit ihren Gedenkstätten in Bautzen, Dresden (Münchener Platz), Pirna, Zeitheim und dem Dokumentations- und Informationszentrum Torgau in die institutionelle Förderung einbezogen worden. Und neuerdings wurde dieser Kreis entsprechend dem Koalitionsvertrag von 2013 wie erwähnt sogar noch um den Jugendwerkhof in Torgau erweitert. Dies geschah im Widerspruch zur Ansage des Bundes, dass mit der Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption von 2008 der Kreis institutioneller Förderungen definitiv abgeschlossen sei, sodass Projekte wie der neue Denkort Bunker Valentin, um dessen Aufnahme in die institutionelle Förderung über Jahre Bremer Bürgermeister auch unter Verweis auf das Bundeseigentum am Bunker in Farge gerungen haben, hier chancenlos blieben – trotz ihrer historischen Bedeutung und der großen Opferzahlen.

Zu den institutionell geförderten Einrichtungen zählen auch andere zeitgeschichtliche Museen, insbesondere die an bedeutende Staatsmänner (Konrad Adenauer, Willy Brandt, Otto von Bismarck, Friedrich Ebert und Theodor Heuss) erinnernden »Politiker-Gedenkstätten«. Demnächst dürfte hierzu auch die geplante Bundesstiftung Helmut Schmidt hinzukommen.

Projektförderung

Im Zentrum des öffentlichen Interesses steht oft der zweite Bereich, die »Projektförderung«. In ihren Entscheidungen über Förderungen lässt sich die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien von einem Expertengremium beraten, dessen Zusammensetzung in der Gedenkstättenkonzeption von 2008 begründet wurde und das in seiner pluralen Struktur sicherlich nicht die Fürsprecher für eine stärkere Förderung der DDR-Aufarbeitung benachteiligt. Doch wenn Anträge die in der Gedenkstättenkonzeption geforderten Kriterien wie die Exemplarität, die Kooperation von Einrichtungen und die Qualität des Projektkonzepts nicht erfüllen, stoßen auch förderungspolitisch gewünschte Gewichtsverschiebungen an ihre Grenzen, zumal die Administration der BKM hier souverän die Regularien der Gedenkstättenkonzeption, die finanztechnischen und verwaltungsmäßigen Vorschriften anwendet. Sicherlich sind in mancher Hinsicht, wie der Prüfung der baulichen Belange durch das zuständige Fachministerium auf der Grundlage der »Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen« (RZBau) oder in der Abwicklung durch das Bundesverwaltungsamt, auch bürokratische Erschwernisse gewachsen.

Auch wenn der Beratung über die Anträge im Expertengremium großes Gewicht zukommt, liegt die Förderentscheidung bei dem oder der jeweiligen Beauftragten der der Bundesregierung für Kultur und Medien, die auch nicht ausnahmslos den Empfehlungen des Gremiums gefolgt sind. Neben qualitativ-inhaltlichen Begründungen sind Entscheidungen wie stets auch dem politischen Kräftefeld geschuldet. Allerdings hat der oft aus den Ländern und anderweitig artikulierte politische Erwartungsdruck in der Regel nicht dazu geführt, dass sich die Spitze des BKM davon hat abbringen lassen, den Empfehlungen des Expertengremiums zu folgen.

Die Übersicht zu den in den Jahren 2010 bis 2015 bewilligten Projektförderungen, die wie alle Zahlen und Statistiken unter Vorbehalt zu stellen ist, zeigt die Verteilung nach Bundesländern. Erstmals ist nun mit dem bewilligten Antrag für die Neugestaltung der KZ-Gedenk- und Begegnungsstätte Ladelund auch Schleswig-Holstein mit einem Projekt vertreten. Hamburg fehlt in diesem Zeitraum, war aber in früheren Jahren durch die als Projekt mitfinanzierte Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme stärker vertreten. Beim Ländervergleich muss man bedenken, dass die Schwerpunkte weniger durch die Förderentscheidungen des Bundes gesetzt werden, sondern stärker dadurch bedingt sind, ob es den Gedenkstätten gelingt, in den Sitzländern, über deren Kulturministerien die Anträge befürwortend eingereicht werden müssen, entsprechende Komplementärmittel (in der Regel mindestens 50 Prozent) zu akquirieren. Die Frage, ob es sich hierbei um reine Landesmittel, um gemeinsam von Kommunen, Landkreisen und Land aufgebrachte Mittel oder auch um Mittel anderer Einrichtungen und Stiftungen aus dem Land handeln kann, bedarf dabei durchaus ebenso wie die Handhabung von Eigen- und Drittmittel einer Präzisierung.

Einmalige oder mehrjährige Maßnahmen

Der dritte Fördersektor betrifft die »einmaligen oder mehrjährigen Maßnahmen«. Wenn in Haushalten etwas so unbestimmt ausgedrückt wird, dann ist es schon vorstellbar, dass dort auch sehr viel Unterschiedliches untergebracht werden muss und soll. In der Regel handelt es sich um Zuschüsse für Investitionen, denen durch Beschluss des Bundestags ein besonderes Förderungsinteresse des Bundes zugeschrieben wurde.

Zu den »ein- und mehrjährigen Maßnahmen« zählten beispielsweise Archivprojekte mit dem russischen Militärarchiv in Podolsk bei Moskau (RGWA) und der Bau des NS-Dokumentationszentrums in München. Diese Maßnahmen sind jeweils politisch, zuweilen zwischenstaatlich oder international gesondert vereinbart worden. Das im Mai 2015 eröffnete NS-Dokumentationszentrum München wurde gemeinsam von der Landeshauptstadt München, dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik finanziert; der Anteil des Bundes ist mit 9,4 Millionen Euro beziffert. Unter den mehrjährigen Maßnahmen werden beispielsweise auch die 15 Millionen Euro ausgewiesen, die für das vom Bundestag beschlossene Einheits- und Freiheitsdenkmal in Berlin und ein zum gleichen Thema geplantes Denkmal in Leipzig vorgesehen sind.

Die ein- und mehrjährigen Maßnahmen sind also eine eigenständige Förderlinie neben der institutionellen Förderung und der Projektförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption. Folglich werden diese Maßnahmen auch nicht durch das Expertengremium begleitet. Bei großen Bauvorhaben erhielten auch einige der institutionell geförderten Gedenkstätten aus diesem Fördersektor zusätzliche Zuschüsse für Investitionen, so die Stiftungen Buchenwald und Dora und die Brandenburgische Gedenkstätten, für den Bereich nach 1945 die Gedenkstätten Hohenschönhausen und Berliner Mauer.

In den Sektoren der institutionellen Förderungen und bei den ein- und mehrjährigen Maßnahmen sind die Bereiche der an das Unrechtsregime in der SBZ und der DDR erinnernden Gedenkstätten, die Orte mit zweifacher Vergangenheit und weitere Erinnerungsstätten recht stark vertreten. Jedenfalls finden sich hier für eine außerordentliche Bedeutung der Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes keine besonderen Anhaltspunkte. Sie sind unter den institutionell geförderten Einrichtungen achtmal vertreten, der DDR-Bereich fünfmal, ferner befinden sich drei Stiftungen in der ständigen Förderung und Mitträgerschaft des Bundes, die Orte mit zweifacher Vergangenheit umfassen. Im Haushaltsjahr 2015 zeigte sich bei den »Maßnahmen« noch stärker die politisch erwünschte »Parallelisierung«. Während als Zuschüsse für Investitionen bei den an DDR-Unrecht erinnernden Gedenkstätten 650 Tsd. Euro ausgewiesen sind, sind bei den Investitionszuschüssen an Gedenkstätten, die das NS-Regime thematisieren, 297 Tsd. Euro vorgesehen. Da aber gerade der Fördersektor der Maßnahmen stark von aktuellen Bauvorhaben bestimmt ist, ist der Aussagewert begrenzt, zumal im Haushalt 2015 hier die Löwenanteile bei den Investitionszuschüssen für Orte mit doppelter Vergangenheit (1487 Tsd. Euro) und weitere Erinnerungsorte und -anlässe (1141 Tsd. Euro) ausgewiesen sind.

Im Vergleich der Gedenkstätten, die an Verbrechen in der SBZ und an DDR-Unrecht erinnern, mit denen, die der Opfer der Konzentrationslager der SS und anderer NS-Verbrechen gedenken, liegt der Schwerpunkt nur bei der Projektförderung (noch) deutlich auf der Auseinandersetzung mit dem historisch einzigartigen Erbe der nationalsozialistischen Völkermordverbrechen. So galten im Zeitraum von 2010 bis 2015 insgesamt 43 nach dem Gedenkstättenkonzept des Bundes bewilligte Projektförderungen der Erinnerung an NS-Verbrechen (42,9 Mio. Euro), 14 der Erinnerung an SBZ-/DDR-Unrecht (6,1 Mio. Euro) und ein Projekt, die Förderung der ständigen Ausstellung in der Gedenkstätte Münchner Platz Dresden, einem Ort zweifacher Vergangenheit (0,2 Mio. Euro). Der Rahmen der Projektförderungen reichte bei den Gedenkstätten zur Erinnerung an NS-Verbrechen von der mehrjährig durchgeführten Neukonzeption und Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg (2. Bauabschnitt: 4,5 Mio. Euro) bis zur Erneuerung der Ausstellung »Inspektion der Konzentrationslager« in Oranienburg (24,5 Tsd. Euro). Bei den Gedenkstätten zur Erinnerung an SBZ-/DDR-Unrecht bewegte sich die Spannweite von der Neukonzeption des Grenzlandmuseums Eichsfeld (1,3 Mio. Euro) bis zur Erstellung einer Ausstellungsplanung für die Point Alpha Stiftung (33,7 Tsd. Euro).

Zumindest im Bereich der Projektförderungen findet demnach – wenn man diese Angaben für die Jahre 2010 bis 2015 zugrunde legt – der befürchtete Paradigmenwechsel in den Haushaltszahlen und der sich darin ausdrückenden Förderpraxis nicht (oder noch nicht) seinen Niederschlag. Ich führe dies auf die hohe Qualität vieler Anträge auf Projektförderung zurück, die aus dem Bereich der Gedenkstätten zur Erinnerung an die NS Verbrechen erarbeitet werden. Die Gedenkstätten verfügen über eine längere Geschichte, herausgebildete historisch-politische und museale Kompetenzen, einen höheren Vernetzungsgrad und über eine im Regelfall profiliertere Darstellung. Man kann das auch andersherum sagen: Die konzeptionelle Schwäche vieler Anträge aus dem Bereich der Gedenkstätten zur Erinnerung an das DDR-Unrecht führt dazu, dass diese nicht förderungsfähig waren.

Keine Novellierung, aber verbesserte Förderpraxis

Meinen Beobachtungen zufolge gibt es bei der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, die sich über zwei Jahrzehnte entwickelt und insgesamt bewährt hat, keinen Bedarf für eine weitere Novellierung, wohl aber eine Reihe von Veränderungsnotwendigkeiten in der Förderpraxis. Eine Novellierung scheint mir auch deshalb nicht auf der Agenda zu stehen, da unter den aktuellen Verhältnissen eine Veränderung der Konzeption vermutlich nicht zum Besseren führen dürfte. Die Konzeption selber ist ein Instrument, das vieles ermöglicht, selbst die Förderung kleinerer Gedenkstätten.

Dass eine grundsätzliche Infragestellung der Konzeption nicht zum Besseren führen dürfte, ist doppelt begründet: Zum einen wird die Austarierung der erinnerungskulturellen Gewichte politisch gegenwärtig stärker infrage gestellt und dabei die Stimme der Gedenkstätten für die Opfer des NS-Terrors durch das Sterben der Zeitzeugen und eine nachlassende Bedeutung ihrer Lobby tendenziell schwächer. Zum anderen unterliegt der Begriff der Gedenkstätte ohnehin einer gewissen Auflösung oder Defundierung. So fanden inzwischen eine Reihe von Erinnerungsorten Aufnahme in eine Förderung nach der Gedenkstättenkonzeption, bei denen das, was Gedenkstätten auszeichnet, nämlich dass es sich um historische Stätten handelt, an denen Menschen totalitärer Gewalt zum Opfer fielen, so nicht zutrifft. Das trifft beispielsweise ebenso auf die Dokumentationsstätte in der ehemaligen NS-Ordensburg in Vogelsang in der Eifel zu wie auf das Museum zur DDR-Alltagsgeschichte in Eisenhüttenstadt. Beide Einrichtungen sind zweifellos wichtige Museen, aber als Gedenkstätten sind sie nur schwierig einzuordnen.

In den Gedenkstätten sind mittlerweile vielerorts Neugestaltungsprojekte mit den dafür erforderlichen, oft umfangreichen baulichen Maßnahmen abgeschlossen. Doch besteht angesichts des voranschreitenden Verfalls historischer Relikte in den KZ-Gedenkstätten weiterhin ein großer Sanierungsbedarf und die Unterhaltung der Bauzeugnisse stellt die Gedenkstätten auf Dauer vor große Herausforderungen. Gleichwohl wird zukünftig ein Schwerpunkt der Förderung auf pädagogische Projekte zu legen sein, insbesondere auf Formate zur transnationalen Zusammenarbeit und zur intergenerationellen Vermittlung. Dabei sollten vor allem auch neue Vorhaben in den Blick genommen werden, die in besonderer Weise innovativ sind, zum Beispiel in der berufsgruppenbezogenen Arbeit oder in der Vermittlung der deutschen Vergangenheit an Menschen mit Migrationshintergründen.

Innovative Konzepte für historisch-politisches Lernen oder für andere, vielleicht auch eher künstlerisch geprägte Formen der Auseinandersetzung mit dem Erbe der Staatsverbrechen des 20. Jahrhunderts bedürfen dabei auch weniger der Begründung aus der Exemplarität des jeweiligen Ortes, als dies bei den Bau- und Neugestaltungsprojekten gefordert war. Überhaupt war die starke Konzentration im Antragsverfahren auf »Alleinstellungsmerkmale« – ein Begriff, der übrigens im Wortlaut der Gedenkstättenkonzeption des Bundes selbst nicht enthalten ist – wenig zielfördernd. Natürlich wohnt jedem Ort auch jeweils etwas Eigenes inne. Teilweise wirkten dabei die Begründungen für das Besondere, das Einzigartige der jeweiligen Orte in Projektanträgen aber sehr angestrengt und konstruiert. Dass Bernburg, Brandenburg an der Havel, Grafeneck, Hadamar und Pirna alles Orte mit Tötungsanstalten der »Euthanasie«-Verbrechen waren, kann doch nicht unter Hinweis auf fehlende »Exemplarität« deren historische Bedeutung als Stätten des Massenmordes schmälern. Für Förderentscheidungen sind Gesichtspunkte wie die Substanz der Relikte, deren didaktische Aufbereitung, die Besucherzahlen oder auch die regionale Verteilung von Gedenkstätten meines Erachtens nicht weniger bedeutsam als die einem Ort zugeschriebene Exemplarität.

Weitere Verbesserungspotenziale in der Förderpraxis sehe ich in der Ermöglichung länderübergreifender Projekte, bei denen zwei oder mehrere Bundesländer gemeinsam einen Antrag einbringen. Dies liegt insbesondere bei Gedenkstätten nahe, die wie der Denkort Bunker Valentin nicht nur ein Bundesland betreffen. Zwar liegt der Bunker selbst in Bremen, die ehemaligen Lagerstandorte, von denen aus die Häftlinge zur Zwangsarbeit gestellt wurden, aber in Niedersachsen. Auch zahlreiche Archiv- und Datenbankprojekte etwa zu einer Transport-Konkordanz zwischen den Lagern, einer gemeinsamen Erschließung von Bild- und Interviewbeständen oder einem umfassenden Kalendarium des KZ-Systems bieten sich für gemeinsame Förderanträge an.

Angezeigt ist meines Erachtens auch eine externe Evaluierung der Gedenkstättenförderung, um zu valideren Einschätzungen zu deren Reichweite, Effekten und Defiziten zu gelangen, die als Grundlage für eine Optimierung der Förderpraxis dienen können. Schon 2008 war in den Debatten im Kulturausschuss des Bundestages über die Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption die Vorlage von Berichten zum Stand der Gedenkstättenentwicklung angeregt worden. Zwar legte die Bundesregierung 2013 einen 262-seitigen Bericht zum Stand der Aufarbeitung der SED-Diktatur mit ausführlichen Erläuterungen zu den Perspektiven für an das DDR-Unrecht erinnernde Gedenkstätten vor,[24] für die NS-Erinnerungsorte eine solche Standortbestimmung aber bislang unterblieb. Dies kann die falsche Vorstellung befördern, auf diesem Gebiet sei im Grunde schon alles getan.

Eine Evaluierung würde vermutlich auch aufzeigen, dass immer wieder innovative Vorhaben daran scheitern, dass die Länder über ihr bisheriges Engagement hinaus keine zusätzlichen Komplementärmittel in mindestens hälftiger Höhe aufbringen. Gerade für kleinere Gedenkstätten, die sich in kommunaler oder privater Trägerschaft befinden, wäre ein Instrument wie die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erforderlich, die auch jenseits der Regularien einer Bund-Länder-Komplementärfinanzierung Projekte der an das DDR-Unrecht erinnernden Gedenkstätten fördern kann. Auch hier liegt ein Ungleichgewicht vor, denn eine vergleichbare, aus Bundesmitteln gespeiste Fördereinrichtung gibt es für die Aufarbeitung der NS-Verbrechen nicht.

Diese Überlegungen sollen nicht die Grundkonstruktion der Gedenkstättenförderung auf der Basis einer Komplementärfinanzierung infrage stellen, denn diese stärkt die bleibende Verantwortung der Länder als auch das Engagement auf kommunaler Ebene. In vielen Fällen stärkte erst die Möglichkeit einer Mitfinanzierung durch den Bund vor Ort, in den Landkreisen und Ländern die Bereitschaft, die erforderlichen Aus- und Neugestaltungen von Gedenkstätten in Angriff zu nehmen. Auch die weiteren Anforderungen wie der Beleg der Nachhaltigkeit, die Gewährleistung einer gesicherten Personalbetreuung auf hauptamtlicher Basis und die Einhaltung von Bagatellgrenzen sind zweckmäßig und zielführend. Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes hat sich als kultur- und geschichtspolitisches Förderinstrument also insgesamt bewährt – trotz der Notwendigkeiten zu Verbesserungen in der Förderpraxis, trotz der Kritik an Prioritätensetzungen und trotz der nicht unbegründeten Gefahr eines Paradigmenwechsels.

Diese Konzeption stellt eine der zentralen Voraussetzungen dafür da, dass die Gedenkstätten in den zurückliegenden zwei bis drei Jahrzehnten von der Peripherie ins Zentrum der Geschichtskultur gerückt sind. Da Gedenkstätten inzwischen zur Staatsräson gehören, unterliegt die Gedenkstättenförderung zweifellos stets der Gefahr einer zu stark dirigistischen Steuerung durch Politik und Verwaltung. Dagegen entspricht es den Grundlinien der Konzeption, die Dezentralität, die Kreativität und Unabhängigkeit der Gedenkstätten zu stärken. Diese Intention der Bundesgedenkstättenkonzeption gilt es zu wahren und zu stärken, damit Gedenkstätten nicht zu staatlichen Erinnerungsagenturen werden. Verlieren Gedenkstätten ihre Anstößigkeit, sind sie als Lernorte nicht zukunftsfähig, denn ihre Aufgabe besteht darin, das Verstörende, das von den historischen Orten und ihrer Geschichte ausgeht, wach zu halten. Sonst steht zu befürchten, dass mit den Erfolgen der Gedenkstättenentwicklung deren praktische Folgenlosigkeit einhergeht.

Detlef Garbe, Dr. phil., ist seit 1989 Leiter (seit 2007 Direktor) der KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Zudem ist er Mitglied zahlreicher Fachbeiräte, etwa im Expertengremium Gedenkstättenförderung bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien.

 

Weitere Materialien zur Bundesgedenkstätten-Konzeption sind hier abrufbar:

Gedenkstättenkonzeption des Bundes; Projektförderungen (2010–2015)

Projektförderungen der Gedenkstättenkonzeption des Bundes (Stand 4. 12. 2013)

Haushaltsjahr 2015: Institutionelle Förderungen; Zuschüsse gemäß § 26 Abs. 3 BHO; Ein- und mehrjährige Maßnahmen; Zuschüsse für Investitionen

 

[1] Der Text beruht auf einem für die Veröffentlichung im Newsletter aktualisierten Vortrag, den der Autor bei der 4. bundesweiten Gedenkstättenkonferenz am 10. Dezember 2015 im Landeshaus Kiel gehalten hat. Eine stark gekürzte Fassung wurde veröffentlicht im Newsletter Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein, Nr. 9, April 2016, S. 511.

[2] Habbo Knoch, Falsche Priorität. Das Holocaust-Gedenken läuft Gefahr, in die zweite Reihe der deutschen Geschichtspolitik zu geraten, in: Jüdische Allgemeine, Nr. 4, 23. 1. 2014, S. 1.

[3] Vgl. Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 18. Legislaturperiode [unterzeichnet am 16. 12. 2013], S. 91–92, www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf, Zugriff: 26. 5. 2016.

[4] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/837 – Vorhaben der Bundesregierung zur NS-Erinnerungspolitik, Deutscher Bundestag, Drucksache 18/970, 1. 4. 2014, Vorbemerkung der Bundesregierung, S. 1–2, hier S. 1.

[5] Vgl. Erik Meyer, Erinnerungskultur als Politikfeld. Geschichtspolitische Deliberation und Dezision in der Berliner Republik, in: Wolfgang Bergem (Hrsg.), Die NS-Diktatur im deutschen Erinnerungsdiskurs, Opladen 2003, S. 121–136; Carola S. Rudnick, Die andere Hälfte der Erinnerung. Die DDR in der deutschen Geschichtspolitik nach 1989, Bielefeld 2011, S. 33 ff.

[6] Vgl. Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Anm. 3), Abschnitt »Gedenken und Erinnern, kulturelles Erbe, Baukultur«, S. 91.

[7] Deutscher Bundestag, Drucksache 18/970, 1. 4. 2014 (Anm. 4), [Antwort der Bundesregierung auf Frage 1], S. 2.

[8] Vgl. Siegfried Vergin, Wende durch die »Wende«: Der lange kurze Weg zur Gedenkstättenkonzeption des Bundes. Mitarb.: Michael Reinold, in: GedenkstättenRundbrief (2001), Nr. 100, S. 91–100.

[9] Schlussbericht der Enquete-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit«, Deutscher Bundestag, Drucksache 13/11000, 10. 6. 1998.

[10] Unterrichtung durch die Bundesregierung: Konzeption der künftigen Gedenkstättenforderung des Bundes und Bericht der Bundesregierung über die Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Bundestag, Drucksache 14/1569, 27. 7. 1999.

[11] Ebenda, Abschnitt 2 »Konzeption zur Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten«, S. 3–5.

[12] Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen) [und weiterer Abgeordneter] und der Fraktion der CDU/CSU: Förderung von Gedenkstätten zur Diktaturgeschichte in Deutschland – Gesamtkonzept für ein würdiges Gedenken aller Opfer der beiden deutschen Diktaturen, Deutscher Bundestag, Drucksache 15/1874, 4. 11. 2003.

[13] Zit. nach Prof. Dr. Bernd Faulenbach: Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 16. 2. 2005 (Beantwortung des Fragenkatalogs), [Deutscher Bundestag], Ausschuss für Kultur und Medien, Ausschussdrucksache 15(21)158, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/daten/2002/stellungnahme_faulenbach.pdf, Zugriff: 26. 5. 2016.

[14] Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen) [und weiterer Abgeordneter] und der Fraktion der CDU/CSU: Förderung von Gedenkstätten zur Diktaturgeschichte in Deutschland – Gesamtkonzept für ein würdiges Gedenken aller Opfer der beiden deutschen Diktaturen, Deutscher Bundestag, Drucksache 15/3048, 4. 5. 2004, S. 1.

[15] Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes. Verantwortung wahrnehmen, Aufarbeitung verstärken, Gedenken vertiefen, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/9875, 19. 6. 2008.

[16] Ebenda, S. 2: »Jede Erinnerung an die Diktaturvergangenheit in Deutschland hat davon auszugehen, dass weder die nationalsozialistischen Verbrechen relativiert werden dürfen noch das von der SED-Diktatur verübte Unrecht bagatellisiert werden darf.«

[17] CDU/CSU, Fraktionen im Deutschen Bundestag, Gedenkstättenkonzept stärkt die Erinnerungskultur. Konzeption trägt zur Festigung des antitotalitären Konsenses in Deutschland bei, Pressemitteilung, 13. 11. 2008, www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/gedenkstaettenkonzept-staerkt-die-erinnerungskultur, Zugriff: 26. 5. 2016.

[18] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Gedenkstättenkonzeption der Bundesregierung von breiter Mehrheit des Parlaments getragen, Pressemitteilung Nr. 413, 13. 11. 2008.

[19] Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 15/114, Stenografischer Bericht, 114. Sitzung, 17. 6. 2004, S. 10459 (A).

[20] Ebenda, S. 10459 (D)–10460 (A).

[21] Erklärung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, zur Gedenkstättenförderung des Bundes anlässlich der Übergabe des Diskussionsentwurfs zum neuen Gedenkstättenkonzept, www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/AufarbeitungGedenken/Gedenkstaettenfoerderung/gedenkstaettenfoerderung.html, Zugriff: 2. 8. 2007.

[22] Die Bundeshaushalte sind einsehbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/bundeshaushalt.html;jsessionid=DDDFD987C691AD8EBD36F4AC65F4E9D1.

[23] Kulturstaatsministerin Monika Grütters: Steigender Etat ist kräftiger Impuls für die Kultur, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressemitteilung 411 vom 13. 11. 2015, www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/11/2015-11-13-bkm-steigender-etat.html?nn=40270, Zugriff: 26. 5. 2016.

[24] Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED-Diktatur, Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12115, 3. 6. 2013; dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/136/1713698.pdf, Zugriff: 26. 5. 2016.