Die Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes

10/1999Gedenkstättenrundbrief 91, S. 22-31
Michael Reinold

Es würde wohl keinen überraschen, wenn »Sparen« zum Wort des Jahres 1999 – zumindest für die Politik – gekürt würde. Auch im Bereich der Kulturpolitik verkünden Minister und Parlamentarier zur Zeit eher Kürzungspläne als inhaltliche Perspektiven. Um so überraschender ist es dann, wenn die Bundesregierung in Gestalt ihres Beauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Michael Naumann, eine neue Konzeption der Gedenkstättenförderung, sogar eine finanzielle Ausweitung der Förderung, ankündigt.1 Das findet bei den Gedenkstätten zunächst Zustimmung, ruft aber auch eine Menge Fragen hervor: Wie soll die künftige Förderung aussehen, wer entscheidet darüber und welche Einrichtungen sollen künftig gefördert werden? Namen und Einrichtungen werden in Diskussionen gehandelt, die eher verwirren als aufklären.

Daher will der folgende Beitrag die Gründzüge der neuen Konzeption darstellen. Dazu gehört auch eine Darstellung der Empfehlungen der Enquête-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit« des Deutschen Bundestages für eine Gedenkstättenkonzeption des Bundes, die im Juni 1998 vorgelegt wurden und die Grundlage für die neue Konzeption der Bundesregierung bilden. Es geht an dieser Stelle weniger um eine grundsätzliche, geschichtspolitische Würdigung, sondern vor allem um die praktischen Auswirkungen und Konsequenzen für die Gedenkstätten, die aus der neuen Konzeption folgen.

Die bisherige Förderpraxis

Bis zu Beginn der 90er Jahre gab es für die Gedenkstätten in der Bundesrepublik keine Förderung durch den Bund. Deren Förderung wurde – im föderalen Selbstverständnis der Bundesrepublik – als Ländersache angesehen. Allerdings bliebe zu fragen, ob es nicht eher geschichtspolitische Gründe für diese – vornehm ausgedrückt – Zurückhaltung waren.2 Erst im Zuge der Entwicklungen der Vereinigung wurde eine Bundesförderung für Gedenkstätten möglich. Im Zusammenhang mit dem verstärkten Engagement des Bundes in den neuen Ländern im Kulturbereich beteiligte sich der Bund an der Förderung der Gedenkstätten Buchenwald, Sachsenhausen, Ravensbrück, Bautzen, Torgau, Mödlareuth und an den Berliner Gedenkstätten Haus der Wannsee-Konferenz, Deutscher Widerstand und Hohenschönhausen sowie an der Stiftung Topographie des Terrors. Voraussetzung für diese Beteiligung war die hälftige Mitfinanzierung durch das jeweilige Sitzland und die Erfüllung bestimmter qualitativer Kriterien. Der Deutsche Bundestag begrenzte diese Förderung auf zehn Jahre (ab 1993) und lehnte eine Ausweitung auf die alten Länder strikt ab.

Bereits in den damaligen Diskussionen, nicht zuletzt im Innenausschuß des Bundestages, waren diese Begrenzungen umstritten. Völlig zu Recht wurde vorgebracht, daß eine Begrenzung auf die neuen Länder weder historisch noch fachlich gerechtfertigt sei, zumal sich gesamtstaatliche Repräsentation und Verantwortung (wie sie als Grundlage bereits in der alten Konzeption formuliert wurden) nicht auf einen Teil des Landes beschränken könne. Die alte Konzeption der Förderung war daher vorläufig und vor allem inhaltlich eher provisorisch.

Dennoch war sie nicht umsonst. Angesichts der vielfältigen Aufgaben der Gedenkstätten in den neuen Ländern war sie eine gute Stütze, sei es im Bereich der Neugestaltung der KZ/NS-Opfer-Gedenkstätten, beim Aufbau der Gedenkstätten zum Bereich NKWD/SED-Diktatur oder bei den sensiblen Fragen der Dokumentation zweier Verfolgungsperioden an einem Ort. Gerade der Umgang mit der »doppelten Diktaturgeschichte« fand große öffentliche Aufmerksamkeit, die auch zu einem Forum zur Diskussion über Gedenkstätten und ihre Gestaltung insgesamt wurde. Durch die Bundesförderung wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die »Früchte« dieser Diskussionen auch in neuen Ausstellungen und Konzeptionen sichtbar werden zu lassen. Insbesondere in Buchenwald wurde diese Möglichkeit intensiv genutzt, um eine international Maßstäbe setzende Gedenkstätte aufzubauen. Aber auch die Gedenkstätten zur SED-Diktatur erhalten notwendige Mittel, um im schwierigen Prozeß des Aufbaus einer Gedenkstättenlandschaft arbeiten zu können.

So machen die »Ergebnisse« der Bundesförderung, d.h. die gute finanzielle Ausstattung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ländern, ihren eigenen Ausgangsfehler deutlich. Inzwischen ist die Ausstattung von Gedenkstätten in den neuen Ländern – zum Teil jedenfalls – besser als in den alten Ländern. Vergleichbare Einrichtungen (zu Buchenwald oder Sachsenhausen) wie Dachau, Bergen-Belsen oder Neuengamme müssen unter weitaus schlechteren finanziellen und somit auch institutionellen Bedingungen arbeiten. Um so deutlicher wird jetzt auch die jahrzehntelange politische Vernachlässigung dieser Orte in der Bundesrepublik.

Überlegungen für eine neue Konzeption

Im Zusammenhang der Diskussionen um die sowjetischen Speziallager und ihre Dokumentation in den Gedenkstätten befaßte sich der Deutsche Bundestag erstmals intensiver mit Fragen der Gedenkstättengestaltung. Die Enquête-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur« gab in ihrem Abschlußbericht Empfehlungen zum Umgang mit dieser »doppelten Vergangenheit« (so der politisch geprägte Begriff) an den Gedenkstätten sowie Empfehlungen zum Aufbau von Gedenkstätten für die Opfer der SED-Diktatur. Bereits in diesen Diskussionen wurde deutlich, daß Fragen der »doppelten Vergangenheit« und des Aufbaus von Gedenkstätten zur SED-Diktatur nicht losgelöst von Geschichte und Bedeutung der NS-Diktatur-Gedenkstätten zu diskutieren sind. Auch die Vorläufigkeit der Förderkonzeption der Bundesregierung wurde offensichtlich. Daher beauftragte der Deutsche Bundestag die Nachfolger-Enquête-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit« Empfehlungen für eine »umfassende Gedenkstättenkonzeption des Bundes« zu erarbeiten. Ausdrücklich wurde dieser Auftrag auf beide Diktaturen bezogen.

Die dazu eingerichtete Berichterstattergruppe »Gedenkstätten« setzte ihren Schwerpunkt zwar auf die besonderen Probleme der Gedenkstätten in den neuen Ländern (hier vor allem zur SED-Diktatur), nahm bei grundsätzlichen Betrachtungen über die Rolle der Gedenkstätten die Gedenkstättenlandschaft in ganz Deutschland zur NS-Diktatur wie SED-Diktatur in den Blick. Die grundsätzlichen Aussagen zur Bedeutung der Gedenkstätten in der demokratischen Erinnerungskultur im Bericht der Kommission beziehen sich daher auf die Gedenkstätten in Deutschland insgesamt. In der dreijährigen Arbeit der Kommission hat dies öffentlich, sogar international für einige Verwunderung, aber auch polemische Verwirrung (beispielsweise im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Kommission in der Gedenkstätte Buchenwald) gesorgt. Vielfach wurde es – zunächst jedenfalls – nicht verstanden, warum eine Parlamentskommission zur Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit, sich auch mit der Bedeutung der NS-Gedenkstätten beschäftigt. Sicher, vor dem Hintergrund des öffentlichen Umgangs mit den NS-Gedenkstätten und vor allem den Opfern der NS-Diktatur in der Bundesrepublik mag mancher diese Beschäftigung als anmaßend empfunden haben (eine Parlamentskommission zur Aufarbeitung der NS-Diktatur gab es nie). Dennoch ist der Zusammenhang offenbar: Eine Diskussion der Legitimationsfunktion der »Nationalen Mahn- und Gedenkstätten« für die SED-Diktatur konnte ohne Vergleiche zur Bedeutung der NS-Gedenkstätten in der Bundesrepublik nicht auskommen. Wie in anderen Bereichen auch, vor allem in der Rechtssprechung, sind Fehler und Versäumnisse bei der Aufarbeitung der NS-Diktatur erst im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur benannt oder schrittweise korrigiert worden. Auch dieser Zusammenhang müßte geschichtspolitisch näher betrachtet werden. Für die Gedenkstätten bleibt aber das Ergebnis, daß mit dem Bericht der Kommission der Deutsche Bundestag erstmals ausführlich und im Konsens aller Fraktionen die Bedeutung der Gedenkstätten würdigt und konkrete Anforderungen formuliert.3 Diese Grundsätzlichkeit und der zugrundeliegende Konsens geht im wesentlichen auf Siegfried Vergin zurück, der als stellvertretender Vorsitzender der Kommission die Arbeitsgruppe zu Gedenkstätten leitete.

Die Empfehlungen der Kommission sind weithin auf Zustimmung gestoßen, Stellungnahmen dazu sind auch im GedenkstättenRundbrief veröffentlicht worden. Entscheidend für die Qualität der Empfehlungen war die Arbeitsweise der Kommission. Zahlreiche Stellungnahmen von Fachleuten, Gedenkstätten und Opfervertretern wurden eingeholt und gemeinsam diskutiert, verschiedene Gedenkstätten wurden besucht. Die besonderen Arbeitsmöglichkeiten, die eine Enquête-Kommission bietet, wurden von engagierten Abgeordneten genutzt.4

Die Kommission definiert Gedenken und Erinnern als Teil des demokratischen Selbstverständnisses der Bundesrepublik. Den Gedenkstätten an den authentischen Orten (angesichts der Vernachlässigung, Umnutzung oder Verbauung der Orte wäre besser von historischen Orten zu reden) wird in der demokratischen Erinnerungskultur eine herausragende Bedeutung beigemessen, die dezentrale Gedenkstättenlandschaft insgesamt wird gewürdigt. Der Bericht benennt die vielfältigen Aufgaben der Gedenkstätten, hebt deren internationale Bedeutung und deren Bedeutung als Orte der Trauer und als Friedhöfe hervor und reflektiert den Einschnitt, der mit dem Sterben der Erfahrensgeneration eintritt. Die Wandlung zu besonderen zeithistorischen Museen wird ebenso beschrieben wie die Aufgaben politischer Bildung und internationaler Jugendbegegnungen. Von dieser Grundlage ausgehend formuliert die Kommission grundsätzliche Empfehlungen für eine Förderkonzeption des Bundes: Aufhebung der Befristung, Ausdehnung der Förderung auf die alten Bundesländer, Möglichkeit der Projektförderung für regionale Projekte.

Schließlich legt die Kommission eine Liste mit Gedenkstätten vor, die für eine dauerhafte Förderung oder für eine Projektförderung empfohlen werden. Diese Liste ist in enger Abstimmung mit den jeweiligen Ländern entstanden, beschränkt sich aber – aufgrund der Entstehungsgeschichte der Kommission – allein auf die neuen Länder und Berlin. Ausdrücklich wird jedoch betont, daß die definierten Kriterien auch für Gedenkstätten in den alten Ländern gelten und die Förderung auf Einrichtungen dort ausgedehnt werden sollten.

Die neue Konzeption der Gedenkstättenförderung des Bundes

Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen formulierte die Absicht, eine neue Konzeption der Gedenkstättenförderung vorzulegen, die auf den Empfehlungen der Enquête-Kommisson aufbauen sollte. In der ersten Jahreshälfte 1999 fanden dazu verschiedene Gespräche mit Sachverständigen und Vertretern der Länder auf Fachebene beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien statt. Im Juli wurde die neue Konzeption der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag zugeleitet.

Die neue Förderkonzeption knüpft in großen Teilen an die Empfehlungen der Kommission an. Auch die neue Konzeption der Bundesregierung würdigt die herausragende Bedeutung der Gedenkstätten für die demokratische Erinnerungskultur und formuliert darauf aufbauend folgende Eckpunkte:

1. Die Pflege der Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft und die SED-Diktatur sowie das Gedenken an deren Opfer wird in der demokratischen Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland vor allem von bürgerschaftlichem Engagement getragen. Die Förderung der Erinnerung, des Gedenkens und von Gedenkstätten ist zunächst eine Aufgabe der Gesellschaft, der Kommunen und der Länder.

2. Der Bund kann jedoch Gedenkstätten und Projekte fördern, wenn sie von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind, ein wissenschaftlich fundiertes Konzept vorliegt und das jeweilige Sitzland sich angemessen beteiligt.

3. Die bisherige Befristung der Gedenkstättenförderung wird aufgehoben.

4. Unter dem Gesichtspunkt der Verantwortlichkeit und der Verpflichtung des Gesamtstaates und auch der außenpolitischen Bezüge kann der Bund sich künftig nach Maßgabe der Bundeshaushalte an der Förderung von Gedenkstätten in ganz Deutschland beteiligen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

      L Die Gedenkstätte befindet sich an einem Ort von herausragender historischer Bedeutung, der im öffentlichen Bewußtsein exemplarisch für einen bestimmten Verfolgungskomplex steht.

      L Die Gedenkstätte verfügt über ein spezifisches, unverwechselbares Profil, das sich auf der Authentizität des Ortes gründet.

      L Es muß ein wissenschaftlich, museologisch und gedenkstättenpädagogisch fundiertes Konzept vorliegen.

5. Im Einzelfall können auch Vorhaben sonstiger Einrichtungen gefördert werden, wenn sie von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind und die Qualitätskriterien erfüllen.

6. Voraussetzung ist in allen Fällen eine angemessene Beteiligung des Sitzlandes.

7. Die Bundesregierung wird sich bei der Entscheidung über Förderanträge von einem Expertengremium beraten lassen.

8. Die Bundesregierung respektiert die politische Unabhängigkeit der Gedenkstätten.

Die neue Konzeption berücksichtigt damit die wesentlichen Empfehlungen der Kommission:

L Aufhebung der Befristung: Dies gibt den bisher geförderten Gedenkstätten Planungssicherheit über 2003 hinaus und anerkennt die Bedeutung dieser Einrichtungen (was sich nicht zuletzt an den Besucherzahlen festmacht). Damit kann auch garantiert werden, daß die weiterhin anstehenden Aufgaben der Umgestaltung (z.B. in Ravensbrück und Sachsenhausen) weiterhin bewältigt werden können.

L Ausweitung der Förderung auf die alten Länder: Damit wird der Hauptmangel der alten Konzeption beseitigt. Die neue Konzeption benennt deutlich den Nachholbedarf in den alten Ländern und stellt vergleichbare, in der historischen Bedeutung ohnehin gleichgewichtige Einrichtungen auf eine Ebene.

L Möglichkeit der Projektförderung für regionale Projekte: Damit soll die dezentrale Gedenkstättenlandschaft in der Bundesrepublik gewürdigt werden.

Zur Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben wird die Bundesregierung – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsausschuß – mehr Mittel zur Verfügung stellen. Zu den bisher festgelegten Mitteln für die bereits geförderten Einrichtungen sollen in 2000 zehn Millionen DM, in 2001 und 2002 jeweils 15 Millionen DM und im Jahr 2003 schließlich 20 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden. Wenn man bedenkt, daß bei diesen Ansätzen die Haushaltskürzungen im Rahmen des sogenannten »Zukunftsprogramms« bereits berücksichtigt sind, so ist die Ausweitung der Förderung sicherlich als Erfolg zu werten.5

Die Förderung durch den Bund ist an zwei entscheidende Voraussetzungen geknüpft. Zum ersten müssen bestimmte Qualtitätskriterien erfüllt werden (Ziffer 4): Diese Kriterien gehen auf Empfehlungen zurück, die Prof. Rürup im November 1997 vor der Enquête-Kommission vorgetragen hatte. Sie gewährleisten bzw. setzen die notwendige Kontinuität in der Gedenkstättenarbeit voraus. Die Bundesregierung hat ein Sachverständigengremium eingesetzt, daß die Erfüllung dieser Kriterien begutachten soll, wobei die individuellen Ausgangsbedingungen vor Ort, der jeweilige historische Hintergrund zu beachten sein werden.

Die zweite Voraussetzung ist weitergehend und im Grunde Bedingung sine qua non. Der Bund beteiligt sich an der Gedenkstättenförderung, d.h. eine angemessene Förderung des jeweiligen Sitzlandes (in der Regel mit mind. 50%) ist Grundvoraussetzung, sei es bei der institutionellen Förderung oder der begrenzten Projektförderung.

Diese notwendige Beteiligung der Länder ist mehrfach begründet:

Zum ersten wird damit die gemeinsame Verantwortung aller staatlichen Ebenen für den Umgang mit den Relikten der Geschichte deutlich. Die Unterstützung durch das jeweilige Land ist zudem eine Gewähr dafür, daß die jeweilige Gedenkstättenlandschaft vor Ort auch politisch getragen wird. Denn einerseits kann Erinnerung nicht staatlich verordnet werden und andererseits wird dies der Gedenkstättenlandschaft in Deutschland gerecht, die im wesentlichen aus bürgerschaftlichem Engagement heraus entstanden ist.

Zum zweiten gewährleistet die gemeinsame Bund-Länderförderung eine wirkliche Besserstellung der so geförderten Einrichtungen. Würde der Bund eine alleinige Förderung zur Regel machen, so stünde zu befürchten, daß sich die Länder aus der Förderung einzelner Einrichtungen ganz zurückziehen könnten. Die gemeinsame Förderung entspricht somit der gemeinsamen Verantwortung.

Schließlich ist die gemeinsame Förderung Teil der Kulturpolitik im föderalen Staat. Trotz der besonderen Bedeutung der Gedenkstätten im Rahmen des demokratischen Selbstverständnisses vollzieht sich die Förderung dieser Einrichtungen mit dem Instrumentarium der klassischen Kulturpolitik. Angesichts des kulturpolitischen Selbstbewußtseins der Länder und der Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes bleibt die Gedenkstättenförderung zunächst Sache der Länder – worauf die Länder selbst übrigens großen Wert legen. Die Verantwortung des Bundes gründet sich auf der besonderen Bedeutung der Gedenkstätten im demokratischen Selbstverständnis und der internationalen Bedeutung dieser Einrichtungen. Im Rahmen dieser gesamtstaatlichen Verantwortung und Repräsentanz kann der Bund jedoch nur Einrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung – so der kulturpolitische Fachbegriff – fördern. Zur Definition dieser gesamtstaatlichen Bedeutung werden die o.g. Kriterien herangezogen. Gesamtstaatliche Bedeutung ist hier nicht als historisch wertender Begriff zu verstehen – und in der Perspektive Überlebender und ihrer Angehöriger nur schwer vermittelbar. Mit der Qualifizierung »Gedenkstätte von gesamtstaatlicher Bedeutung« soll somit auch keine Rangfolge begründet werden.

Dennoch wird dies so öfter, nicht zuletzt seitens lokaler Gedenkstätten so verstanden. Die Bundesförderung eröffnet den so geförderten Gedenkstätten natürlich ganz andere Möglichkeiten. Aber dies muß nicht zu Lasten der kleineren Einrichtungen gehen. Gerade die »großen« Einrichtungen stellen ihre Infrastruktur und Möglichkeiten auch den kleineren Einrichtungen zur Verfügung, eine enge Kooperation bzw. reger Austausch aller Gedenkstätten ist guter Brauch, was gerade am GedenkstättenRundbrief abzulesen ist. Im übrigen haben sich die »großen« Einrichtungen in ihren Stellungnahmen (Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Bundes- und Landesförderung) auch immer für die Förderung der regionalen und lokalen Gedenkstättenlandschaft eingesetzt. Nicht zuletzt deren Stellungnahmen für die Enquête-Kommission haben dazu beigetragen, daß die herausragende Bedeutung der dezentralen Gedenkstättenlandschaft gewürdigt wurde, was schließlich zur Möglichkeit der Projektförderung für regionale Projekte auch durch den Bund geführt hat.

Die kulturpolitischen Rahmenbedingungen des Bundes gelten natürlich auch für die Gedenkstätten. D.h. eine flächendeckende Förderung von Gedenkstätten durch den Bund kann es nicht geben. Die Beteiligung des Sitzlandes, die Erfüllung der Qualitätskriterien und der Definition ›gesamtstaatliche Bedeutung‹ muß bei institutioneller Förderung wie bei regionalen Projekten gegeben sein. Angesichts der vielfältigen Gedenkstättenlandschaft überschreiten die Wünsche nach Bundesförderung sicherlich die finanziellen Möglichkeiten des Bundeshaushaltes. Daher ist eine Prioritätensetzung bei der Förderung unausweichlich. An dieser Stelle wird die besondere Bedeutung der Länder offenbar. Denn von Länderseite aus muß eine erste Prioritätensetzung erfolgen. Es kann nicht Sache des Bundes sein, beispielsweise zwischen Sachsenhausen und Ravensbrück oder Dachau und Flossenbürg Prioritäten bzw. Akzente zu setzen. Diese Vorentscheidungen müssen – um beim Beispiel zu bleiben – in Bayern und Brandenburg erfolgen. Dort gibt es mit den Stiftungen und Beiräten auch die notwendige Kompetenz, nicht zuletzt auch das besondere Vertrauensverhältnis der Überlebenden zu »ihrer« Gedenkstätte.

Allerdings wird auch die Bundesebene nicht um eine Prioritätensetzung umhin kommen – nämlich dann, wenn über die Förderanträge der Länder insgesamt zu entscheiden ist. Hier wird sich die Bundesregierung einerseits von einem Sachverständigengremium beraten lassen, andererseits wird es regelmäßige Gespräche mit den Ländern dazu geben müssen.

Zum Verfahren der Bundesförderung und den praktischen Konsequenzen

Angesichts der notwendigen Voraussetzung der Länderbeteiligung bei der Gedenkstättenförderung können Förderanträge für Gedenkstätten und Projekte nur über die jeweiligen Länder, d.h. Landesregierungen beim Kulturbeauftragten der Bundesregierung eingebracht werden. Es macht also überhaupt keinen Sinn, wenn Gedenkstätten direkt Anträge nach Bonn/Berlin schicken. Der Weg zur Bundesförderung kann nur über die jeweiligen Landesregierungen führen, die das jeweilige Projekt befürworten und verbindlich finanziell (in der Regel zu 50%) unterstützen müssen. Erst dann wird das Sachverständigengremium beim Bundesbeauftragten die Anträge beraten können. Anträge sind also zunächst an die jeweils zuständige Institution auf Landesebene zu richten; dort muß dann entschieden werden, ob das Land für das jeweilige Vorhaben eine Bundesförderung beantragt, sich somit auch an der Finanzierung beteiligt.

Praktisch bedeutet dies, daß nun die Länder am Zuge sind, Landesgedenkstättenkonzeptionen zu entwickeln bzw. fortzuschreiben, die den neuen Rahmenbedingungen gerecht werden. Dabei wird es darum gehen müssen, Prioritäten und Akzente der Förderung im eigenen Land festzulegen. Eine engere Kooperation der regionalen Gedenkstätten scheint daher notwendig. In diesen Austausch sollten alle Gedenkstätten in der Bundesrepublik einbezogen werden – »große« und regionale Einrichtungen, Gedenkstätten zur NS-Diktatur wie zur SED-Diktatur. Die Gedenkstättenseminare des Gedenkstättenreferates der Topographie des Terrors, wie die Arbeit von Thomas Lutz sind hier ein sehr guter Ansatzpunkt. Diese Zusammenarbeit ist meiner Meinung auch notwendig, um einen unwürdigen Kampf um die begrenzten Mittel zu verhindern. Auch nach der Ausweitung der Förderung auf Bundesebene sind die Mittel ja begrenzt und so ergibt sich die Alternative zwischen der Abstimmung der Gedenkstätten untereinander oder eines – angesichts des Themas fast schon makaber anmutenden – Kampfes um die Mittel. In anderen Kulturbereichen ist diese Kooperation längst Praxis, sie bietet Gewähr, die Möglichkeiten der Bundesförderung sinnvoll einzusetzen – für »große« und »kleine« Einrichtungen. Hier sind also zunächst die Gedenkstätten und die Stiftungen gefordert. Ohne Kooperation dort, wird es den Haushältern in den Parlamenten eine leichte Übung sein, konkurrierende Einrichtungen gegeneinander auszuspielen, mit dem Ergebnis einer deutlich reduzierten Förderung.

Diese Aufgabe der Abstimmung kann und sollte der Bund den Gedenkstätten und auch den Ländern nicht abnehmen. Weder besitzt die Bundesregierung dafür die notwendige fachliche Kompetenz (dazu gibt es die Stiftungen vor Ort) noch die politische Legitimität in der pluralistischen, freiheitlichen Demokratie. Dennoch wird auch das Sachverständigengremium der Bundesregierung inhaltliche Positionen zeigen müssen, wenn dort die notwendigen Prioritäten gesetzt werden sollen. Mit der Chance des Gesamtüberblicks jenseits der örtlichen Verpflichtungen könnten dort auch Perspektiven der Gedenkstättenentwicklung in Deutschland insgesamt diskutiert und beraten werden bzw. wie neue Perspektiven gezielt unterstützt werden können. Dabei wird sich das Gremium zwischen fachlichen und ministeriellen/verwaltungstechnischen Erfordernissen bewegen und gleichzeitig auf seine politische Unabhängigkeit achten müssen. Es darf weder Lobbyverein der Gedenkstätten noch Gehilfe (partei-) politischer Interessen sein. Keinesfalls darf dieses Gremium zu einer Übereinrichtung oder einem politischen Kontrollorgan werden. Die Arbeit der Stiftungen in den Ländern, die Abstimmung der Gedenkstätten untereinander kann und soll dadurch in keiner Weise ersetzt oder eingeschränkt werden. Es geht vielmehr um eine sachverständige Beratung auf der Ebene der Bundesregierung in Ergänzung zu den politischen Gesprächen mit den jeweiligen Ländern. In diesem Zusammenspiel lassen sich sinnvoll Perspektiven für die demokratische Erinnerungskultur entwickeln, die einerseits der vielfältigen, dezentralen Gedenkstättenlandschaft gerecht werden, andererseits die Kompetenzen des Bundes beachten. Die Möglichkeit zur begrenzten Projektförderung ist zweifellos ein großer Fortschritt. Dennoch bleibt der Schwerpunkt der Bundesförderung auf den Einrichtungen von »gesamtstaatlicher Bedeutung«. Wenn es gelingt, in Abstimmung mit den Ländern zu fachlich begründeten Prioritäten für die Bundesebene zu kommen, kann die neue Konzeption des Bundes gemeinsam mit den Konzeptionen der Länder zu einer wirklichen Verbesserung der Gedenkstättenförderung beitragen. Es wäre sicher sinnvoll, hier die Erfahrungen der Kooperation zu berücksichtigen, die in einem ähnlich gelagerten Fonds im Land Niedersachsen gesammelt wurden.

Zum jetzigen Zeitpunkt (Oktober 1999) kommt es zunächst auf die Zustimmung des Deutschen Bundestages an: einerseits die fachliche Zustimmung seitens des Kulturausschusses – angesichts des mittlerweile erreichten Konsenses der Fraktionen dürfte dies nicht allzu schwer sein6 – andererseits die Zustimmung des Haushaltsausschusses zur Ausweitung der finanziellen Förderung. Erst wenn diese Zustimmung erfolgt ist, kann über die Anträge der Länder entschieden werden.

In der neuen Konzeption der Bundesregierung werden verschiedene Einrichtungen für eine mögliche Förderung genannt. Diese Liste hat bereits für einige Verwirrung gesorgt. Es handelt sich dabei weder um eine abschließende Förderliste noch um getroffene Entscheidungen.

Grundsätzlich führt diese Liste alle Vorschläge für eine Gedenkstättenförderung auf, die von der Enquête-Kommission unterbreitet wurden. Diese Vorschläge beruhen – wie bereits erwähnt – auf den langjährigen Beratungen der Kommission und den ausdrücklichen Vorschlägen der Landesregierungen im Osten. Dies erklärt die »Ungleichgewichtigkeit« dieser Liste zugunsten der neuen Länder. All diese Vorschläge müssen nun erstens von den jeweiligen Ländern mit Finanzzusagen verknüpft und zweitens vom Sachverständigengremium der Bundesregierung begutachtet werden. Dieses Gremium wird dann – in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundeshaushaltes und Vorschlägen der Länder – über Art und Umfang der Förderung beraten.

Gleichzeitig benennt der Bericht der Bundesregierung einzelne Gedenkstätten, deren Förderung ab dem Haushaltsjahr 2000 für sachgerecht angesehen wird. Dies sind die Gedenkstätten: Bergen-Belsen, Dachau, Neuengamme, Pirna-Sonnenstein, Münchner Platz Dresden, Brandenburg-Görden und Mittelbau-Dora. Auch hier ist nicht endgültig über Art und Umfang entschieden, auch hier muß das Sachverständigengremium angehört und mit den Ländern beraten werden. Allerdings soll diese Liste bereits Akzente der neuen Konzeption sichtbar werden lassen, wie zum Beispiel die Ausdehnung auf die alten Länder; außerdem haben die jeweiligen Länder die Bereitschaft zur notwendigen Konfinanzierung signalisiert.

Nun sind – wie bereits ausgeführt – die Länder am Zuge. Gemeinsam mit den Gedenkstätten und Stiftungen sollte nun über notwendige Abstimmungen und Kooperationen nachgedacht werden. Dann kann die neue Konzeption der Bundesregierung auch zu einer wirklichen Verbesserung der Gedenkstättenförderung werden. Auch die neue Konzeption ist natürlich offen für Kritik und kann – wo notwendig – auch verändert werden.7 Aber zunächst sollte man Erfahrungen in der Umsetzung sammeln. Und schließlich wird kein Alternativvorschlag an den Rahmenbedingungen vorbeikommen: die notwendige Prioritätensetzung im Rahmen der verfügbaren Mittel und die Beschränkung der Bundesförderung auf die »gesamtstaatliche Bedeutung und Repräsentanz« im Rahmen der föderalen Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes.

Die neue Konzeption der Bundesregierung markiert einen zweifachen Einschnitt. Einerseits würdigt die Konzeption Erinnern und Gedenken als Teil des demokratischen Selbstverständnisses. Der Beigeschmack der »Nestbeschmutzung« ist – an dieser Stelle jedenfalls – vergangen. Die neue Konzeption bleibt aber nicht bei diesem allgemeinen Bekenntnis stehen, sondern benennt – erstmals in einem offiziellen Dokument der Bundesregierung – fachlich fundiert die Voraussetzungen und Anforderungen an die Förderung der Gedenkstätten in der demokratischen Erinnerungskultur, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Paradigmenwechsels zum »kulturellen Gedächtnis«.

Zur Stützung dieser demokratischen Erinnerungskultur wird ein neues Förderkonzept vorgelegt. Dies markiert den zweiten Einschnitt. Die Gedenkstätten werden nun – wenn die Förderkonzepte wirken sollen – die Instrumentarien der Kulturpolitik besser nutzen müssen, wozu sicher auch eine angemessene Lobbyarbeit gehört. Die stärkere Vernetzung mit der politischen Bildung, mit wissenschaftlichen Einrichtungen und anderen (zeit-)historischen Museen bedeutet eben auch, den »Wettbewerb« mit diesen Einrichtungen zu suchen.

Auch wenn die neue Konzeption fachlich fundiert ist, bleibt sie vor allem eine Förderkonzeption. Eine geschichtspolitische Analyse oder Bewertungen kann und soll ein Regierungskonzept auch nicht liefern. Dies ist Sache öffentlicher Diskussionen, an der sich sicher auch Politiker beteiligen, aber in keinem Falle darf der Eindruck entstehen, als solle über die Gedenkstättenförderung ein offiziöses Geschichtsbild vermittelt werden.

Daher ist es auch Unsinn zu behaupten, die neue Konzeption der Bundesregierung würde eine »Gleichsetzung« der Diktaturen betreiben.8 Im Gegensatz zum Bericht der Enquête-Kommission unternimmt die Konzeption der Bundesregierung keine Analyse zum Vergleich der Diktaturen. Aber sie schließt sich dem Urteil der Enquête-Kommission an, wenn ausdrücklich zwischen »NS-Terrorherrschaft« und »SED-Diktatur« unterschieden wird. Die Wortwahl ist mit Bedacht gewählt! Niemand vergißt über der Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Gedenkstätten zu unterschiedlichen Diktaturen, über den kulturpolitischen Notwendigkeiten finanzieller Fördermodelle die unterschiedlichen Dimensionen der beiden Diktaturen.

Intellektuelle und menschliche Sensibiliät bleibt gefordert. Gedenkstätten sind – nach langjährigem bürgerschaftlichem Engagement – nun auch Teil offizieller Politik und der Ministerialverwaltungen geworden. Man sollte nie vergessen, daß all dies im wesentlichen auf das Engagement vor allem der Überlebenden und der Bürgergesellschaft zurückgeht. Der neue Stellenwert der Gedenkstätten in der Politik ist keine »Erfolgsstory«, sondern hat eine Geschichte der Vernachlässigung, Verleugnung und Demütigung der Opfer, quer durch die Gesellschaft und Parteien.

Keine noch so professionelle Umsetzung der Gedenkstättenförderung sollte vergessen, daß es dabei um mehr als die Förderung zeithistorischer Museen oder Einrichtungen politischer Bildung geht. Viele Gedenkstätten bleiben für Überlebende und deren Angehörige in aller Welt Orte der Trauer, vielfach Friedhöfe. Der Respekt davor sollte nie verloren gehen.

Für die Politik heißt dies, sich mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit mit den Fragen der Erinnerungskultur auseinanderzusetzen – auch dann, wenn es nicht unbedingt »chic« ist und Sende- oder Redezeiten einbringt. Ein sensibler Umgang mit Symbolen und öffentlichen Aussagen gehört ebenso dazu, wie die Fähigkeit zu erkennen, wo stille und würdevolle Präsenz deutscher Politiker notwendig ist. Auch eine neue, junge Generation ist davon nicht frei – das Gedächtnis und die Erinnerung der Völker reichen länger als der Horizont der bundesdeutschen Nachkriegsgeneration.

1   Die Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes liegt im Deutschen Bundestag als Drucksache 14/1569 vor. Die Drucksache ist erhältlich über das Referat Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages oder kann über das Internet (www.bundestag.de) abgerufen werden. Die Konzeption wird zur Zeit im Ausschuß für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags behandelt.

2     Dieser Zusammenhang wäre einer grundsätzlichen Erörterung wert, erste Bemerkungen dazu in meinem Beitrag »Demokratische Erinnerungskultur« in museumskunde 64(1/99), S. 14ff.

3     Bericht der Enquête-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit« BT Drs. 13/11.000; zu Gedenkstätten Kap 6 »Gesamtdeutsche Formen an die beiden deutschen Diktaturen und ihre Opfer«.

4     Ende des Jahres werden die Materialien der Kommission im Buchhandel veröffentlicht.

5     Neben den Mittel im Rahmen des Gedenkstättenkonzepts erhalten einzelne Gedenkstätten begrenzte Unterstützung im Rahmen des Aufbauprogramms Kultur in den neuen Ländern, aus Mitteln der Hauptstadtkulturförderung (hier ins. die Sanierung der sowjetischen Ehrenmale) sowie im Rahmen der Projektförderungen der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

6   Vgl. dazu auch die Debatte zur Gedenkstättenförderung im Deutschen Bundestag vom 22. April 1999.

7   Hier denke ich besonders an den Bereich der Jugendbegegnungsstätten, der in der neuen Konzeption zwar erwähnt, aber nicht stark akzentuiert ist. In den nächsten Jahren sollten hier gemeinsame Konzepte mit dem Bundesjugendministerium, dem Auswärtigen Amt, internationalen und nationalen Einrichtungen entwickelt werden.

8     So beispielsweise der Vorwurf des PDS-Bundestagsabgeordneten Heinrich Fink.