Als der kanadische Historiker Sébastien Tremblay am Mittwoch, den 14. Juli 2021 aufwachte, empfand er große Freude. An diesem Tag – das erzählte er kürzlich im Rahmen eines Runden Tisches des German Historical Institute in London – an diesem Tag also habe die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten mitgeteilt, die Gedenkkugel, die an lesbische Häftlinge des Frauen-KZ Ravensbrück erinnert, sei nunmehr genehmigt und könne auch offiziell gesetzt werden. Der Setzung dieses Gedenkzeichens war eine sechsjährige und unerbittlich geführte Debatte in und außerhalb der Stiftungsgremien vorausgegangen.
Diese Mitteilung am 14. Juli 2021 war, wie Tremblay ausführte, ein »emotional moment for many«. Mit der Setzung der Gedenkkugel in der Gedenkstätte Ravensbrück sei ein »turning point«, ein Wendepunkt erreicht: Waren für Gedenkzeichen bislang die Kategorien des nationalsozialistischen Strafrechts entscheidend – und konnte der lesbischen Häftlinge in Ravensbrück nicht gedacht werden, weil der § 175 nicht für sie galt – rückten mit der Genehmigung der Gedenkkugel die »patriarchalen und rassistischen Aspekte des Regimes« in den Blick – und damit die sogenannte Volksgemeinschaft, die mit ihrer beispiellosen Denunziationsbereitschaft die staatliche Verfolgung queerer Menschen überhaupt erst ermöglichte.
Der ausschließliche Fokus auf die strafrechtliche Verfolgung männlicher Homosexueller in der Erinnerungskultur wie auch in der historischen Forschung hat einer strukturellen Analyse und Wahrnehmung homophober und queerfeindlicher Gewalt der »Volksgemeinschaft« lange Zeit im Weg gestanden. Dabei war das nationalsozialistische Strafrecht keineswegs allein verantwortlich für die Verfolgung queerer Menschen: Verfolgung war zur Zeit des NS vor allem auch ein soziales, ein gesellschaftliches Problem.
Und wie sollten wir auch die Tatsache deuten, dass in 70 Ländern homosexuelle Handlungen von Männern unter Strafe stehen, in 44 gilt dies auch für Frauen? Wie soll man erklären, dass das ungarische Parlament den Grundsatz, ein Mensch könne nur ausschließlich als Mann oder als Frau definiert werden, in seine Verfassung aufgenommen hat? Und damit non-binären Personen die Anerkennung – und damit eigentlich auch die Existenzberechtigung – verweigert? Dass in Russland – mit Unterstützung der orthodoxen Kirche – sexuelle Minderheiten der Androhung von Haftstrafen ausgesetzt sind? Warum wurde 2020 in Dresden ein schwules Paar mit dem Messer angegriffen? Einer der beiden Männer erlag seinen Verletzungen. Auch der aktuelle Rechtsextremismus betrachtet die faktische Diversität der Gesellschaft als ein Grundübel – ich komme darauf zurück.
Wenn wir also davon ausgehen, dass Homophobie und Queerfeindlichkeit nicht nur strafrechtlich, sondern immer auch gesellschaftlich begründet sind, dann stellt sich die Frage, warum sowohl in der historischen und kulturwissenschaftlichen Forschung als auch in der Erinnerungskultur die Verfolgung queerer Menschen zur Zeit des Nationalsozialismus erst so spät Aufmerksamkeit gefunden hat. Vielen von Ihnen wird die Rede des Bundespräsidenten Richard von Weizäcker 1985 bekannt sein, als er – das erste Mal – Homosexuelle (explizit nur die »getöteten Homosexuellen«) in seine Liste der NS-Opfer aufnahm. Es dauerte noch einmal weitere 33 Jahre, bis 2018 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier angemessene Worte fand, indem er nicht nur der Toten, sondern ebenso »all jener Verfolgten oder Diskriminierten« gedachte, »die eine lesbische, intersexuelle oder transsexuelle Orientierung gehabt haben«.
Vielleicht ist es hilfreich, die Gründe nachzuzeichnen, die in Deutschland einer angemessenen und historisch informierten Befassung mit der Verfolgung queerer Menschen so lange Zeit im Wege standen. Im Folgenden möchte ich Ihnen drei Gründe dafür vorstellen, anschließend kurz einige Fallstricke der queeren Erinnerungskultur skizzieren, um dann mit einer politischen Schlussbemerkung zu enden.
Queere Diversität
Ein erster Grund für die späte Wahrnehmung der Verfolgung queerer Menschen ist der Folgende, wie Stephanie Schüler-Springorum in ihrer Rede im Thüringer Landtag zum 27. Januar 2023 so treffend ausführte:
»Wenn wir heute die Verfolgung queerer Menschen« zur NS-Zeit erinnern, »dann sind wir mittendrin in unseren Wohnzimmern, Fotoalben und Familiengeschichten. (… ) Vermutlich würde bei fast jedem oder jeder von uns bei intensiver Familienrecherche ein alleinstehender Großonkel auftauchen, früher gerne ‚Hagestolz‘ genannt, oder die etwas skurrile alte Tante, die immer mit einer Freundin zum Wandern fuhr. Und auch wenn vielleicht keiner dieser Verwandten während des Nationalsozialismus verhaftet wurde, so litten sie all die Jahre, vor und nach 1945, doch unter der Angst der Verfolgung, unter der Verstellung, den zerstörten Lebensentwürfen.«
Queere Menschen bilden keine homogene, keine geschlossene Gruppe, die in Akten öffentlichen Gedenkens im Kollektivsingular anzusprechen wäre. Schwule, Lesben und Trans*personen haben sich auch damals nicht ausschließlich in ein- und derselben queeren »Community«, wie wir heute sagen, bewegt – trotz gemeinsamer Lokale und Zeitschriften, die ab 1933 geschlossen und eingestellt wurden. Schwule, Lesben und Trans*personen verfügten und verfügen bis heute über je eigene Kulturen, eigene Emanzipationserfahrungen und Formen des Miteinanders. Gleichwohl aber ist es wichtig im Auge zu halten, dass Geschlechtsnonkonformismus in jeder Form dem NS-Regime als verfolgungswürdig galt: Queerness bedeutet – soziologisch gefasst – eine »antinormative Position in der sozialen Ordnung« einzunehmen. Es geht also um Lebensentwürfe, die nicht »in die dominanten […] Drehbücher« bürgerlicher und heteronormativer Lebensführung passen und dies schon gar nicht im sogenannten Dritten Reich.
Hinzu kommt – zweitens – dass Schwule, Lesben und Trans*personen auch strafrechtlich keine homogene Gruppe bildeten: Die §§ 175 und 175a betrafen bekanntlich ausschließlich Männer, deren Homosexualität, so Reichsführer SS Heinrich Himmler, die »deutsche Volkskraft« bedrohte und als »Volksseuche« galt. Etwa 50. 000 Männer wurden zur NS-Zeit zu Gefängnis-, ab 1935 auch zu Zuchthausstrafen verurteilt. In der Bundesrepublik sind bis 1969 erneut etwa 50. 000 Homosexuelle verurteilt worden, ebenso viele wie in den zwölf Jahren des »Dritten Reiches«.
Im Unterschied zur männlichen wurde weibliche Homosexualität nicht kriminalisiert. Der Grund dafür liegt in dem asymmetrischen Geschlechterverhältnis: Während Männer öffentliche Funktionen wahrnahmen und – so die Befürchtung – ihre »Entscheidungen durch homosexuelle Motive verfälscht werden konnten«, spielten Frauen in der Öffentlichkeit kaum eine Rolle. Weibliche Homosexualität erschien entweder gar nicht oder »nur als abgeleitete, der männlichen Homosexualität quasi subsumierte«. Simone de Beauvoir hat – wie später auch Pierre Bourdieu, George L. Mosse, Judith Butler u. a. – bereits 1949 argumentiert, dass die männliche Geschlechtsidentität mit der Vorstellung des Allgemeinen oder auch Universalen einhergehe, während das Weibliche, wenn überhaupt, dann stets explizit charakterisiert und benannt werden müsse.
Die »deutsche Volkskraft« erfuhr keine Beeinträchtigung durch die diskursiv nicht existente weibliche Homosexualität, wohl aber durch Verstöße von Frauen gegen die pronatalistische Bevölkerungspolitik. Die Sprache der entsprechenden Gesetze, Erlasse und Verordnungen dokumentiert das Amalgam von Vorstellungen anthropologisch unerwünschter, »minderwertiger« und »erbbiologisch« belasteter Frauen mit sexualisierten Bildern moralischer Verworfenheit.
Hier einige Beispiele:
Frauen, unter ihnen Lesben, sind – ebenso wie Trans*personen – zur NS-Zeit aufgrund von sexuell und sozial deviantem Verhalten angezeigt und verfolgt worden: Wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, wegen Kuppelei, wegen groben Unfugs und »staatsabträglichen Verhaltens«. Sie sind verfolgt worden als »Volksschädlinge«, als »Asoziale«, wegen »Umgangs mit Fremdvölkischen«, »Wehrkraftzersetzung«, »Rassenschande«, aufgrund von »Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit« oder wegen Verstößen gegen das »gesunde Volksempfinden«, das »Heimtückegesetz« oder die »Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft« – die Liste ließe sich fortsetzen.
Möglicherweise brachte der Geschlechtsnonkonformismus von Frauen während der NS-Zeit eine noch größere Gefahr mit sich als nur die Affären mit anderen Frauen. Der ebenso politische wie gesellschaftliche Antifeminismus ließ jedes abweichende Verhalten von Frauen, jede Form der Devianz als verfolgungswürdig erscheinen, insbesondere dann, wenn sich verschiedene Merkmale – die Wahl der Kleidung des anderen Geschlechts, die Zugehörigkeit zu einer »falschen« »Rasse«, soziales Außenseitertum, weibliche Maskulinität u. a. m. – zu Verdachtsmomenten verdichteten. Vorherrschend war, wie Sabine Hark formuliert, »das Bild der verfemten, perversen, monströs-maskulinen, bisweilen krankhaft-kriminellen Außenseiterin«. Sie schien – ebenso wie Trans*personen und feminine Männer – die Ordnung der zwei diametral entgegengesetzten Geschlechtscharaktere – männlich und weiblich – infrage zu stellen. Deutlich wird, dass Geschlechtsnonkonformismus in jeder Form für alle queeren Menschen in der NS-Zeit fatale Folgen haben konnte.
Die schwierige Quellenlage
Neben der Tatsache, dass queere Menschen weder zur NS-Zeit noch danach eine homogene Gruppe bildeten und sie in den Familiengedächtnissen eher weiße Flecken hinterließen, gibt es einen dritten Grund für die jahrzehntelange Vernachlässigung des Themas, und das ist die schwierige Quellenlage.
Zunächst: Es gibt die Akten der Ermittlungs- und Strafverfahren, die aber queere Menschen einzig aus der Perspektive der Verfolgungsbehörde thematisieren. Wie aber ist der Lebensweg eines Menschen zu verstehen, wenn sein Bild einzig und allein aus der Perspektive nationalsozialistischer Strafverfolgung gezeichnet ist? Wie lässt sich das Portrait eines oder einer Verfolgten zeichnen, wenn über ihre Motive, ihr Selbstverständnis, ihr Leben nichts weiter bekannt ist als die kriminalisierende und damit immer auch lückenhafte und verzerrende Berichterstattung der Verfolgungsbehörden? Ich füge hinzu, dass sich dieses Problem auch massiv in der Rekonstruktion von Biografien verfolgter Sinti und Roma zeigt.
Hinzu kommt, dass lebensgeschichtliche Zeugnisse, sogenannte Ego-Dokumente, rar sind, denn in der Regel wurden sie von den Betroffenen nicht als überlieferungswürdig angesehen. Ein Beispiel ist der Brief des wegen des § 175a verurteilten Wehrmachtssoldaten Fritz Spangenberg an seine Schwester, an dessen Ende er ein Streichholz anbrachte mit der Aufforderung, damit den Brief zu verbrennen. Weil die Schwester dem Wunsch nicht folgte und den Brief aufbewahrte, kann er heute zur Rekonstruktion von Spangenbergs Biografie beitragen. Doch das ist eine Ausnahme. In der Suche nach queeren Stimmen aus der NS-Zeit begegnen wir also in erster Linie einem substantiellen Schweigen, dem Unaussprechlichen eigener Lebenserfahrung, die der Mehrzahl queerer Menschen zu eigen zu sein scheint.
Francesca Melandri, italienische Autorin, betont in ihrem Aufsatz mit dem Titel »Ultraschall des Schweigens« nun zu Recht, dass Machtstrukturen im Schweigen prächtig gedeihen: »Jeder Missbrauch erhält seine Macht durch das Schweigen, das ihn umgibt.« Melandri geht davon aus, dass von jeder früheren Generation ein Schweigen überliefert werde, das dann von der folgenden Generation zur Sprache gebracht werden müsse.
Auch die französische Schriftstellerin Annie Ernaux hat das Schweigen thematisiert und befindet, dass »das, worüber die Gesellschaft Schweigen bewahrt, […] all jene, die diese Dinge empfinden, sie aber nicht benennen können, zu Einsamkeit und Unglück verdammt. Eines Tages wird dieses Schweigen gebrochen, ganz plötzlich oder allmählich, endlich bekommen die Gefühle einen Namen, endlich werden sie anerkannt, während darunter ein neues Schweigen entsteht.«
Fallstricke
… und damit komme ich zu den Fallstricken queerer Erinnerungskultur: Es gibt die Tendenz, Homosexualität zur NS-Zeit ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Verfolgung zu thematisieren. Dabei steht einem solchen Ansatz allein schon die Tatsache entgegen, dass – im Unterschied etwa zu den aus rassistischen Gründen Verfolgten – etwa 90 Prozent der schwul-lesbischen Bevölkerung nicht in die Fangnetze des NS-Regimes geraten sind. Die große Mehrzahl hat diese Jahre – wenn auch maskiert, in diskreten Partnerschaften oder Schutzehen – vergleichsweise unbeschadet überstanden, auch wenn ihr Leben stets und ständig gefährdet war.
Hinzu kommt, dass Schwule, Lesben und Trans*personen in allen politischen und gesellschaftlichen – und damit auch sozial schwierigen – Milieus anzutreffen waren. Ein Beispiel ist Theodor Gehring, der in Hamburg sein Geld mit sexuellen Dienstleistungen verdiente: Er denunzierte etwa 200 seiner männlichen Freier, die er in den Jahren zuvor auch noch erpresst hatte. Ich erwähne auch die Ravensbrücker Lagerälteste Klara Pförtsch, die sich dem internationalen Ravensbrück-Gedächtnis wegen ihrer Brutalität eingeprägt hat: Sie konnte es sich aufgrund ihrer privilegierten Position leisten, im Lager eine Unterkunft mit ihrer Geliebten zu teilen.
Parteiangehörige, SS-Mitglieder sowie Polizisten und Soldaten der Wehrmacht konnten wegen Homosexualität strafrechtlich belangt werden. Ein besonderes Augenmerk des NS-Regimes galt dabei der Verführung Jugendlicher. Diese würde, so die NS-Ideologie, wie die Infektion einer ansteckenden, gefährlichen Krankheit wirken und Schritt für Schritt auf eine »Verseuchung« des »Volkskörpers« hinauslaufen – eine Vorstellung, die wiederum bruchlos an homophobe Vorurteile anknüpfte und diese verstärkte.
Aber die queere Erinnerungskultur übersieht gern die sogenannten Jugendverführer, die queeren SS-Angehörigen und NSDAP-Mitglieder, die lesbische Reichsreferentin beim Bund Deutscher Mädel und die erpresserischen Stricher. Sie favorisiert gute Menschen, die reinen Opfer, die schuldlos Denunzierten, Verfolgten und Ausgestoßenen. Problematische Biografien entgehen dem aktivistischen Blick: Niemand möchte diese Leute in der eigenen Tradition sehen und gar ihr Erbe antreten. Die Folge ist: Die queere Erinnerungskultur agiert extrem selektiv.
Da würde ich mir mehr Mut wünschen – für den Blick in die Grauzonen, Gemengelagen und Ambivalenzen, Mut für den Blick auch auf die historisch schwierigen Fälle. Das kann mit den konventionellen Formen öffentlichen Gedenkens vermutlich nicht gelingen. Hier aber kann sich ein Feld öffnen für künstlerische Impulse, für innovative Ansätze, für queere Kreativität, an der es keineswegs mangelt.
Und nun zu meiner Schlussbemerkung, die explizit politisch ausfallen muss:
Im Frühjahr 2024 brachten Unbekannte im Umfeld der Gedenkstätte Ravensbrück Aufkleber an, auf denen drei Worte zu lesen waren: »national, hetero, weiß«. Im Sommer des Jahres bezog eine Gruppe schwarzgekleideter Männer mit dem Schriftzug »Heimat« auf ihren T-Shirts Position aus Anlass einer Christopher Street Day-Kundgebung in Oranienburg. Sie trugen ein Transparent mit dem Satz: »Es gibt nur zwei Geschlechter«.
Der aktuelle Rechtsextremismus reproduziert hetero-patriarchale Muster und betrachtet die faktische Diversität der Gesellschaft als ein Grundübel. Identitätsmarker wie national, weiß und hetero erweisen sich in dieser Kombination als Ausdruck einer infantilen Regression mit dem Ziel der Wiederherstellung eines homogenisierten Volkskörpers. Heteronormativität gerät zu einem Kampfbegriff, um emanzipatorische Politik, die auf Akzeptanz gesellschaftlich geächteter Gruppen gerichtet ist, zu verhindern, um die Dynamik sozialer und kultureller Exklusion zu befeuern. Das ist und bleibt inakzeptabel – zumal die Geschichte gezeigt hat, dass die Ablehnung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt unmittelbar verknüpft ist mit anderen Formen der Diskriminierung wie Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Fremdenfeindlichkeit.
Dr. Insa Eschebach ist Gastwissenschaftlerin am Institut für Religionswissenschaft der FU Berlin. Von 2005 bis 2020 leitete sie die Gedenkstätte Ravensbrück.