Kooperationsmöglichkeiten zwischen Gedenkstätte und Archiv

Eine Handreichung der BKK.
03/2021Gedenkstättenrundbrief 201, S. 21-33
Ulrich Nieß und Susanne Schlösser

Zur Einführung

Auf ihrer letzten, infolge der Corona-Pandemie rein virtuellen Gesamtkonferenz am 5. Oktober 2020 verabschiedete die Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) einstimmig eine "Handreichung zur Zusammenarbeit zwischen Kommunalarchiven und Gedenkstätten".[1]

Sie ist nachfolgend auch hier veröffentlicht, versteht sie sich doch als Angebot an die Gedenkstätten für eine breite Zusammenarbeit.[2] In ihr betonen die Kommunalarchive einmal mehr ihre Rolle als Vermittler demokratischer Werte und dass geschichtliches Wissen hilft, um Entwicklungen einordnen und analysieren zu können. Hierin treffen sie sich in ihrem Selbstverständnis ganz mit jenem der Gedenkstätten und Erinnerungsorte.

Doch was ist überhaupt die Bundeskonferenz der Kommunalarchive, abgekürzt BKK? Gegründet vor dreißig Jahren, als die deutsche Teilung überwunden wurde, sieht die BKK ihre Hauptaufgabe darin, als Interessenvertretung der Kommunalarchive über den Deutschen Städtetag zu agieren. Neben dem internen Erfahrungsaustausch will sie vor allem die Spitzenverbände, insbesondere den Deutschen Städtetag, beraten, u.a. durch Vorbereitung von Empfehlungen und Positionspapieren.[3] Diese Empfehlungen, Handreichungen oder Positionspapiere werden in den fünf Unterausschüssen der BKK - Aus- und Fortbildung, Bestandserhaltung, Informationstechnologie, Überlieferungsbildung und Historische Bildungsarbeit - vorbereitend erarbeitet und dann abschließend von der 25 Mitglieder umfassenden Gesamtkonferenz verabschiedet. Eine ihrer zentralen Positionen wurde in dem 2002 verabschiedeten Papier "Das Kommunalarchiv" niedergelegt.[4] Es begründet die Notwendigkeit der Unterhaltung von Archiven als öffentliche Aufgabe, geht auf einzelne Aufgabenfelder und Leistungsbereiche der Archive ein und präzisiert die Herausforderungen für die Zukunft. So heißt es dort unter anderem: "Kommunalarchive (...) fördern und stärken Demokratie und Demokratieverständnis durch historische Stadtgeschichtsarbeit (Publikationen, Vorträge, Ausstellungen, Aufarbeitung von geschichtlichen Ereignissen der näheren Vergangenheit wie z.B. den Folgen der NS-Zeit und der DDR-Vergangenheit)." Aufbauend auf diesem Grundsatzpapier sind inzwischen eine ganze Reihe von weiteren Positionspapieren verabschiedet worden, die Präzisierungen und Anwendungen für bestimmte Bereiche geben, u.a. auch für die Historische Bildungsarbeit. Federführend betreut wird der dafür zuständige Unterausschuss seit einigen Jahren von den beiden Autoren, denen es wichtig war, die in Mannheim seit über drei Jahrzehnten erfolgreich praktizierte Zusammenarbeit zwischen der 1990 eröffneten KZ-Gedenkstätte Mannheim-Sandhofen[5] und dem Stadtarchiv Mannheim, dem heutigen MARCHIVUM (= Mannheims Archiv, Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung), als ein mögliches Modell für andere Kommune vorzustellen. Denn seit jeher archiviert in Mannheim das MARCHIVUM für die Gedenkstätte ihre gesamten Unterlagen und unterstützt durch die Finanzierung einer Stelle deren Arbeit, ist aber gleichwohl nur einer von drei Partnern neben dem Stadtjugendring Mannheim e.V. und dem Verein "KZ-Gedenkstätte Sandhofen e.V." .Von Anfang an begegneten sich die drei Organisationen auf Augenhöhe.

Die in Mannheim praktizierte Arbeitsteilung wird als eine Option im BKK-Papier verallgemeinert. Das breite Feld an Möglichkeiten für Kooperationen sowohl auf dem Feld der Archivierung wie bei der Bildungsarbeit wird aufgezeigt. Schließlich sind beide Einrichtungen, Gedenkstätten wie Archive, nicht nur Hüter authentischer Überlieferung, sondern sie haben eine gemeinsame Verantwortung mit vielgestaltigen Bildungsangeboten positiv wie identitätsstiftend im Bereich Erinnerungskultur zu wirken. Gerade in einer Zeit, in der rechtspopulistische Strömungen, die bis in die Mitte der Gesellschaft vordringen, den gesellschaftlichen Konsens aufzubrechen drohen, sind gemeinsame Anstrengungen ein Gebot der Stunde.

 

Handreichung zur Zusammenarbeit zwischen Kommunalarchiven und Gedenkstätten

Zusammengestellt im Auftrag der BKK von Antje Diener-Staeckling (Münster),
Joachim Kemper (Aschaffenburg), Ulrich Nieß (Mannheim),
Wolfgang Sannwald (Tübingen), Annekatrin Schaller (Neuss) und
Susanne Schlösser (Mannheim) unter Mitarbeit von Gerold Bönnen (Worms) und Sybille Thelen (Landeszentrale für politische Bildung Stuttgart, Gedenkstättenreferat)

Beschluss der Bundeskonferenz Kommunalarchiv auf ihrer Herbst-Sitzung
(Video-Konferenz vom 5. 10. 2020)

Einführung

Das Papier beschäftigt sich mit der Frage von Kooperationen zwischen Archiven und Gedenkstätten.[6] Darunter werden hier gefasst Gedenkstätten und Erinnerungsorte, die der NS-Zeit, der Flucht und Vertreibung nach 1945, der Zeit der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR oder der Demokratiebewegung seit dem 19. Jahrhundert gewidmet sind. Ausgangspunkt für die Handreichung war die Beobachtung, dass viele der in den letzten Jahrzehnten entstandenen Gedenkstätten auf das Engagement von Bürgerinitiativen zurückzuführen und teilweise ohne oder mit nur geringer Beteiligung der örtlichen Archive entstanden sind.

Aus dieser Ausgangssituation sind eigene Sammlungen der Gedenkstätten erwachsen, die möglicherweise umfangreicheres Material zu dem von der jeweiligen Gedenkstätte betrachteten Zeitraum aufweisen als die örtlichen Archive selbst. Nachdem Gründung und Aufbau der Gedenkstätten inzwischen vielerorts erfolgreich abgeschlossen sind, stellt sich immer mehr die Frage der dauerhaften Archivierung dessen, was in Gedenkstätten - zunächst insbesondere auch für Dokumentations- und Forschungszwecke bzw. die inhaltliche Gestaltung der Präsentationen und die Erarbeitung des pädagogischen Angebots - gesammelt wurde. Daher rührt der Gedanke, ob es nicht sinnvoll sein könnte, dass das örtliche Archiv und die Gedenkstätten dafür Kooperationen eingehen. Neben dieser Kernaufgabe von Archiven, bei denen die Gedenkstätten von dem bereits vorhandenen Know-how profitieren könnten, betätigen sich beide Institutionen vor Ort oft auch auf dem Feld der Erinnerungskultur (z.B. Stolpersteine, Gedenktage), manchmal in Kooperation, manchmal auch jeder für sich. Deshalb soll hier auch betrachtet werden, welche Zusammenarbeit in diesem Bereich sinnvoll sein und welche Synergien dadurch erreicht werden könnten. Dabei ist wichtig zu betonen, dass sich Archive und Gedenkstätten, die zum großen Teil ehrenamtlich getragen sind, auf Augenhöhe begegnen sollten. Wenn jede Institution ihre Stärke in die Kooperation einbringt, können beide Seiten nur gewinnen. Dazu ist natürlich eine Vertrauensbasis zwischen den Kooperationspartnern notwendig, die vielleicht erst wachsen muss für den Fall, dass bisher eher ein Konkurrenzverhältnis bestanden haben sollte. Kooperation bedarf eines gemeinsamen Willens und wächst mit gemeinsamen Projekten. Und sie tut gut daran, perspektivisch schriftliche Regeln zu fixieren.

1. Umfrage bei den Kommunal- und Kreisarchiven

Zur Überprüfung der in der Einleitung genannten Beobachtungen wurde zunächst eine Umfrage bei den Kommunal- und Kreisarchiven durchgeführt, um den Ist-Zustand zu ermitteln. Eine Onlinebefragung wurde über den Verteiler des VdA und durch entsprechende Kontakte der BKK bekannt gemacht. In der Zeit vom 14. Mai bis zum 15. Juni 2019 wurde ein Fragebogen, der elf Fragen umfasste, freigeschaltet. Fehlanzeigen waren ausdrücklich gewünscht, um abschätzen zu können, wie oft Archive und Gedenkstätten vor Ort überhaupt vorhanden sind. 291 Archive haben sich an der Umfrage beteiligt. Wenn wir die offiziell in einschlägigen Publikationen erfasste Zahl von derzeit 1370 kommunalen Archiven (Kreis-, Gemeinde- und Stadtarchive) zum Maßstab anlegen, dann beläuft sich der Rücklauf auf 21,24 % - ein durchaus beachtlicher Wert, der allgemeine Aussagen erlaubt. Festzuhalten ist auch, dass sich Archive aus allen Bundesländern beteiligt haben und dass die Streuung zwischen Groß-, Mittel- und Kleinstädten ebenfalls gegeben war.

Weniger als die Hälfte, nämlich 127 Archive, haben eine oder mehrere Gedenkstätten in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Die weitaus meisten Gedenkstätten (106) erinnern dabei an die NS-Zeit. Flucht und Vertreibung nach 1945 werden in 15 Gedenkstätten thematisiert, der sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR sind 19 und der Demokratiebewegung ab dem 19. Jahrhundert sechs Gedenkstätten gewidmet.

Als Träger der Gedenkstätten stehen Vereine/Initiativen/Stiftungen (63) fast gleichauf mit den Kommunen (67). Bund (7) und Länder (18) sind deutlich weniger vertreten. In 13 Fällen bilden Archiv und Gedenkstätte eine Verwaltungseinheit. Vereinzelt treten auch Kirchen oder Industriebetriebe als Träger der Gedenkstätten auf.

Bei der Frage nach der Bewertung der bisherigen Kooperation zwischen Archiv und Gedenkstätte liegen die Extreme zwischen Stufe 1 "findet nicht statt" (30) und Stufe 10 "sehr gut" (29) fast gleichauf. Die 8 weiteren Bewertungsmöglichkeiten verteilen sich relativ gleichmäßig dazwischen. Lediglich Stufe 8 "ziemlich gut" fällt mit 20 Bewertungen etwas aus dem Rahmen.

Wenn Kooperationen zwischen Archiven und Gedenkstätten stattfinden, dann zumeist bei Gedenkveranstaltungen/Veranstaltungen (61) oder bei Ausstellungen und Publikationen (jeweils 53). Gemeinsame Forschungsprojekte (46) liegen noch im oberen Bereich. Die geringste Kooperation besteht auf dem Gebiet der IT, den Datenbanken (27). Bei Sonstiges wird relativ häufig die klassische Archivbenutzung durch die Gedenkstätte genannt.

Im Bereich der Überlieferungsbildung kooperieren 64 Archive mit Gedenkstätten, das ist etwa die Hälfte. Vorwiegend sind dies Archive und Gedenkstätten, die beide in kommunaler Trägerschaft sind. Die Zusammenarbeit reicht von der Übernahme der Gedenkstättenunterlagen durch das Archiv über Beratung der Gedenkstätte, wie sie die Archivierung selbst durchführen kann, bis hin zu Absprachen bezüglich der Überlieferungsbildung. Wenn keine Kooperation in diesem Bereich stattfindet, wurden als häufigste Gründe genannt "keine Zuständigkeit" (15) oder "Gedenkstätte hat ein eigenes Archiv" (13). Etwa gleichauf lagen die Antworten "Gedenkstätte hat kein Interesse daran" (8) und "darüber wurde noch nie diskutiert" (6).

Bei der Frage nach Perspektiven und Wünschen für die weitere Zusammenarbeit gab es ein breites Antwortspektrum. Neben dem Wunsch nach weiterhin guter Zusammenarbeit bei denen, die bereits eine funktionierende Kooperation haben (13), sprechen sich viele Archive (41) dafür aus, in Zukunft eine intensivere Zusammenarbeit in unterschiedlichen Bereichen zu etablieren. Nur fünfmal wurde geantwortet, dass es Akzeptanzprobleme zwischen Archiv und Gedenkstätte gibt, die sich darin ausdrücken, dass beide bei der Übernahme von Unterlagen konkurrieren und deshalb an eine Kooperation derzeit nicht zu denken sei.

Fazit der Umfrage ist daher, dass eine Handreichung, die die Kooperationsmöglichkeiten anhand von konkreten Beispielen darlegt, dazu beitragen kann, dass die vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit vielleicht noch öfter als bisher in entsprechende Projekte münden wird.

2. Empfehlungen zur Kooperation im Bereich Überlieferungsbildung

2.1 In Gedenkstätten entstehen archivwürdige Unterlagen

Erinnerungskulturelle Akteure, beispielsweise Gedenkstätten oder Gedenkinitiativen, bearbeiten in der Regel erinnerungskulturelle Themen und erzeugen dabei archivwürdige Unterlagen. Formal entstehen einerseits Briefwechsel in Form von Papierbriefen oder E-Mails. Die Korrespondenz wird mit Überlebenden, Kommunen, Behörden, andere Engagierten in der Erinnerungskultur oder Privatpersonen geführt. Diese Unterlagen haben unmittelbaren Wert als Zeugnisse des jeweiligen erinnerungskulturellen Diskurses. Niederschriften von Interviews und Gesprächen mit Überlebenden und erinnerungskulturell Engagierten haben zudem eine historische Dimension, dokumentieren Vergangenes aus subjektiver Perspektive.

Neben schriftlichen Unterlagen finden sich oft audiovisuelle Medien, vor allem Ton- oder Video- sowie Filmmitschnitte, vorzugsweise von Zeitzeugengesprächen und Interviews. Die Sammeltätigkeit von erinnerungskulturell aktiven Menschen hat dazu geführt, dass sich in deren Unterlagen Originaldokumente oder Sachzeugnisse aus den Zeiträumen finden, denen ihr Interesse galt. Diese können beispielsweise von Überlebenden stammen und aus persönlichen Dokumenten und Selbstzeugnissen - wie Tagebüchern und Briefen - oder Fotografien beziehungsweise Fotoalben bestehen. Nicht selten finden sich in den Gedenkstätten ganze oder Teilnachlässe, auch von Nachkommen aus Opferfamilien, die als "Zeitzeugen der Zeitzeugen" agieren. Mitunter finden sich auch Objekte, die musealen Charakter haben.

Schließlich sind die erarbeiteten Sammlungen nicht selten von wissenschaftlichem Wert. Dieser besteht selbst dann, wenn Laienhistorikerinnen und -historiker zu einem Thema Kopien oder Auszüge von Quellen in Archiven angefertigt, zusammengestellt oder ausgewertet haben. Der Ertrag der Zusammenstellung ist dann in der Regel größer als der zu vernachlässigende Wert einer wiederbeschaffbaren Archivalienkopie.

Inhaltlich sollte bei der Bewertung solcher Unterlagen neben der intendierten historischen Perspektive stets auch die erinnerungskulturelle Dimension bei Bewertungsentscheidungen berücksichtigt werden: Wie hat sich eine regionale Gesellschaft zur jeweiligen Zeit gegenüber den zeitkritisch Engagiertem und ihren Anliegen verhalten? Das ist von erheblichem Erkenntnisinteresse, insbesondere für die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Diese hat sich beispielsweise in ihrem Grundgesetz explizit in Auseinandersetzung mit den Gewaltverbrechen der NS-Zeit zwischen 1933 und 1945 definiert. Auch mit der Erinnerung an das Unrecht in der SBZ/DDR beschäftigte sich der Bundestag im Rahmen einer Enquete-Kommission in den 1990er-Jahren. Welche erinnerungskulturelle Praxis und welche erinnerungskulturellen Diskurse sind demgegenüber vor Ort oder in einer Region entstanden?

Die Unterlagen, die erinnerungskulturelle Akteurinnen und Akteure produziert haben, sind also oft von erheblichem öffentlichen Interesse. Umgekehrt bringen sie eine Reihe von Anforderungen mit sich, um sie jenseits ihres einstigen Entstehungszwecks zu erhalten und allgemein, unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben, zugänglich zu machen. Eine Dimension ist die der Langzeitarchivierung, d.h. des "ewigen" technischen und inhaltlichen Erhalts. Das betrifft in besonderem Maße etwa Fotografien und persönliche Papiere von Überlebenden der NS-Verfolgung. Es betrifft aber nicht zuletzt auch technische Medien wie Tonbänder, Videokassetten oder Dokumente der elektronischen Kommunikation und Speicherung. Der Erhalt von Unterlagen ist das Spezialthema der öffentlichen Archive, die bereits jetzt archivfachlich entwickelte und gepflegte Systeme für die Speicherung und Sicherung elektronischer Unterlagen betreiben.

2.2 Rechtliche Aspekte

Wenn sich erinnerungskulturelle Sammlungen langfristig nur in der Verfügungsgewalt von Privatpersonen oder Vereinen befinden, bergen sie mitunter auch rechtliche Risiken. Das Hauptrisiko besteht in der Endlichkeit menschlichen Lebens und der Zufälligkeit von Erbauseinandersetzungen oder der Kontinuität in Vereinen. Was geschieht mit Sammlungen nach dem Tod der Personen, die die Sammlung angelegt haben? Oft genug handelt es sich um ein äußerst verdienstvolles Lebenswerk. Wer garantiert dafür, dass dieses erhalten bleibt? Institutionen der öffentlichen Hand wie öffentliche Archive sorgen für die Tradierung des Erarbeiteten über die Beschränkungen menschlicher Lebensläufe hinaus. Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der Unterlagen erfordert auch die Anwendung zumindest einfacher Regeln für die Katalogisierung und Verzeichnung. Das Erschließen gehört zur archivischen Kernkompetenz und nur wenige, größere Gedenkstätten können sich bislang die (befristete) Einstellung von Archivfachkräften leisten.

Schließlich gibt es eine weitere rechtliche Dimension, deren Auswirkungen immer komplexer werden. Bei der Ablage und Nutzung der erinnerungskulturellen Unterlagen durch Dritte sind stets Aspekte des Urheber- und Nutzungsrechts, des Datenschutzes und von Persönlichkeitsrechten mit zu bedenken. Gerade bei Dokumentationen, die Zeugnisse von Opfern der Verfolgung, Deportation und von Gewaltverbrechen enthalten, muss auf die Sicherung der Persönlichkeitsrechte ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Wer sammelt, der baut oft auch Datenbanken auf, scannt dafür beispielsweise Fotografien ein oder stellt sie in Karteien und anderen datenerschließenden Systemen zusammen. Urheber-, Nutzungs- wie Persönlichkeitsrechte werden etwa beim Scannen von Fotografien berührt, aber auch Datenschutz und Persönlichkeitsrechte tangiert, wenn Datenbanken und Karteisammlungen aufgebaut und öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Aspekte müssen im Rahmen des rechtlich Zulässigen erfolgen. Dazu können Archive stets beratend Gedenkstätten unterstützen. Zudem genießen Archive sowohl infolge der Datenschutzgrundverordnung wie auch nach dem Landesdatenschutzgesetz zahlreiche Vorzugsrechte, z.B. bei der Übernahme ansonsten zu löschender Meldedaten, die aktuell keine andere Institution hat. Und die Archive bedienen sich langjährig erprobter rechtlicher Regelungen, um mit Anforderungen nach dem Schutz und der Vertraulichkeit von Unterlagen umzugehen. Insbesondere können privatrechtlich oder archivrechtlich Sperrfristen und Nutzungsklauseln zu Deposita (im öffentlichen Archiv hinterlegte Unterlagen unter Wahrung des Eigentumsrechts beim Nachlassgeber) und übernommenen Unterlagen in den dazu üblichen Verträgen vereinbart oder festgesetzt werden.

2.3 Gemeinsame Datenbanken, Cloud, Verträge

Das Beziehungsfeld von Archiven und Gedenkstätten ist in nicht wenigen Fällen durch die Anlage von Sammlungen auf Seiten der Gedenkstätten geprägt. Hier sind oftmals umfangreiche Dokumentationen und Forschungsergebnisse zu erwarten. Datenbanken wurden dabei in vielen Fällen angelegt, die wiederum mehr oder weniger systematisch auch auf Archivquellen bzw. -recherchen basieren. Neben technischen Fragen, die für den Erhalt und die zukünftige "Lesbarkeit" der gespeicherten und miteinander verknüpften Informationen bzw. Images essenziell sind (inkl. Frage von Schnittstellen), stehen aus Archivsicht fachliche bzw. wissenschaftliche Fragen im Vordergrund, beispielsweise die korrekte Nutzung und Zitation der herangezogenen Bestände sowie die Gewähr der Weiternutzung etwaiger Archivalien-Images. Auch Fragen des Datenschutzes, von Urheberrechten und von Persönlichkeitsrechten, namentlich bei onlinefähigen Datenbanken, sind, wie schon erwähnt, zu beachten. Bei Kontakten bezüglich der Überlieferungsbildung sollte in jedem Fall die Existenz älterer oder neuerer Datenbanken geprüft werden. Sofern es für das beteiligte Archiv möglich erscheint, sollten auch Kooperationen bedacht werden hinsichtlich der Datenbanken, evtl. können diese auch Teil von Verträgen zwischen den Archivträgern und den Trägereinrichtungen der Gedenkstätten (Vereinen etc.) werden. Die oftmals von engagierten Bürgerinnen und Bürger erarbeiteten Datenbanken basieren auf dem Engagement von Ehrenamtlichen. Diese sollten unbedingt in sämtliche Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden bzw. in die weitere Kooperation integriert werden: hier ist ein Ansatz für Archive vorhanden, die in der Theorie viel beschworene Zusammenarbeit im Feld der Freiwilligenarbeit, des Citizen Science oder auch des Crowdsourcing mit Leben zu füllen. Als Beispiel eines umfangreichen und langjährigen Kooperationsprojekts sei an dieser Stelle die "Biographische Datenbank Jüdisches Unterfranken" genannt[7], die seit einigen Jahren von einem gleichnamigen Verein getragen wird. An der Datenbank bzw. im Verein arbeiten derzeit über 20 Ehrenamtliche mit, die u.a. mit der Aufarbeitung und Auswertung von Archivalien und Literatur, aber auch mit Digitalisierungsaufgaben betraut sind; das Projekt kooperiert mit einem regionalen Forschungsinstitut in Würzburg, aber auch mit dem Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg, wo sich ein Arbeitskreis des Vereins wöchentlich trifft und seitens des Archivs beraten wird. Die Personendatenbank umfasst aktuell über 45 000 Datensätze. Sie ist unverzichtbares Hilfsmittel für jedwede Erforschung der jüdischen Geschichte Unterfrankens im 19./20. Jahrhundert und vielfältig mit Stolpersteininitiativen verbunden. Dennoch bleibt auch hier, trotz der intensiven Zusammenarbeit, vieles an Fragen zu klären: etwa die der mittelfristigen Betreuung, des technischen Supports, der Langzeitsicherung und letztlich auch die Frage von "Zuständigkeiten". Auch aus diesem Grund sind Verträge sicherlich ein probates Mittel, um Kooperationen auf feste Füße zu stellen.

Der Umgang mit Datenbanken bzw. grundsätzlich Sammlungen und Dokumentationszentren sollte, wo immer möglich, durch Verträge und Vereinbarungen abgesichert werden. Deposital- oder Schenkungsverträge sind dafür sehr hilfreich. Zudem verfügen inzwischen immer mehr Kommunalarchive über ein sogenanntes "Digitales Magazin", d.h. sie sind technisch in der Lage, die Langzeitarchivierung von Datenbanken sicherzustellen und damit auch den Erinnerungsstätten eine technische Plattform zu ermöglichen.[8]

2.4 Fördermöglichkeiten für Projekte

Wie das Beispiel Datenbanken erhellt, muss davon ausgegangen werden, dass ein überlokales bzw. überregionales Interesse am jeweiligen Archiv-, Sammlungs- bzw. Dokumentationsgut der Gedenkstätten bzw. Kommunalarchive besteht, vor allem wenn dieses der Erinnerungsarbeit im weitesten Sinne des Wortes dient. Dabei interessieren zumeist biografische Daten und visuelle Zeugnisse und die Nachfrage kommt oft aus vielen Teilen der Welt. Auch aus diesem Grunde ist zu überlegen, ob bei der Erschließung, Präsentation und Vermittlungsarbeit nicht auch gemeinsame Anträge beider Kooperationspartner für Projektförderungen sinnvoll sind. Selbst wenn ein Antrag scheitert, so hilft er doch meist beiden Seiten, einen Einblick in die Besonderheiten in den Beständen des jeweiligen Partners zu erhalten.

Die Projektfördermöglichkeiten sind vielfältig. So unterstützt beispielsweise die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) seit vielen Jahren die Digitalisierung ganzer Archivbestände. Dadurch können wertvolle Bestände aus den jeweiligen Gedenkstätten bzw. Kommunalarchiven leicht weltweit online nutzbar gemacht werden. Doch neben solchen großen Organisationen existieren eine ganze Reihe von externen Förderern, ob als öffentlich-rechtliche Institutionen oder als Stiftungen usw., die für einzelne Projekte offen sind und mindestens eine Teilfinanzierung ermöglichen. Dies gilt nicht nur für den Erhalt und die Zugänglichmachung von Beständen, sondern gleichermaßen für solche im Bereich der historisch-politischen Bildungsarbeit. Die Chancen erhöhen sich deutlich, wenn gemeinsame Anträge gestellt werden.

Im Gedenkstättenbereich unterhalten sowohl der Bund wie die Länder eine Reihe von Fördermöglichkeiten für spezifische Projektanträge, die sich zwar in der Regel stärker auf den Bildungsbereich fokussieren, aber durchaus auch Präsentation und Zugänglichkeit der Sammlungen beinhalten können. In Baden-Württemberg unterstützt beispielsweise die Landeszentrale für Politische Bildung Projekte, die der wissenschaftlichen Forschung und Dokumentation, einschließlich der Konservierung und Bewahrung der Sammlungsbestände und der Archivierung dienen.[9]

3 Empfehlungen zur Kooperation im Bereich Erinnerungsarbeit

3.1 Erinnerungsarbeit im öffentlichen Raum

Zahlreiche Berührungspunkte zwischen Archiven und Gedenkstätten bestehen auf dem Feld der Erinnerungsarbeit im öffentlichen Raum. Kommunalarchive sind wichtige Ansprechpartner, wenn es um Forschungen z.B. zu Stolperstein-Biografien oder Mahnmalen geht. Archive sind ebenso an der Organisation von Gedenktagen u.ä. beteiligt. Die Mitwirkung an der Erforschung von Biografien verfolgter oder ermordeter Menschen zählt sicherlich zu den gedenkhistorisch grundlegenden Aufgaben der Archive; hier versteht es sich fast von selbst, dass in vielen Fällen Vertretungen von Gedenkstätten und Initiativen bzw. Vereinen auf die Archive zukommen, zumal gerade die Stolperstein-Initiativen Vorhaben aus der Mitte der Bürgerschaft sind. Auch die Mitwirkung von Schülerinnen und Schüler gehört vielerorts zur Selbstverständlichkeit - bis dahin, dass z.B. israelische und deutsche Schulen zusammenarbeiten und Stolpersteine gemeinsam verlegen.

Andererseits werden viele Archive auch seitens der Stadtverwaltungen in grundlegende Entscheidungen einbezogen bzw. sind mitunter federführend tätig, wenn es um Erinnerungsmale in den Städten geht. Die Kontakte zu lokalen Akteurinnen und Akteuren der Gedenkarbeit sind dabei vielfältig. Sichtbaren Ausdruck findet historische Erinnerung im kommunalen Raum unter anderem in Plätzen, Brücken bzw. Gebäuden sowie vor allem in der Benennung von Straßen. Im weiteren Sinn finden sich, teils in kaum überschaubarer Fülle, Denkmäler, Gedenk- und Informationstafeln; auch Gräber und Grabsteine auf Friedhöfen sowie sog. "Ehrengräber" können für erinnerungspolitische Diskussionen sorgen. Besonders hergebrachte personenbezogene Straßenbenennungen wurden und werden in vielen Städten kritisch hinterfragt; zumeist sind die Archive an der Entscheidungsfindung federführend beteiligt, sei es bei der Erstellung von Gutachten für einzelne umstrittene Straßen, sei es bei der umfassenden Untersuchung von Straßennamen (nach z.B. antisemitisch, kolonialistisch bzw. nationalsozialistisch konnotierten Namensträgern). Gerade die Kritik an Straßennamen und die Entscheidung für Umbenennungen führt zu Diskussionen in der Stadtgesellschaft.Die ergänzende Kommentierung von bestehenden Straßennamen, wie sie vielerorts als Alternative zur Umbenennung getätigt wird, sollte mit bedacht werden. Sofern Archive an den genannten Prozessen beteiligt sind, ist es sinnvoll, wenn Richtlinien oder Empfehlungen städtischerseits erarbeitet werden, die von Politik und Verwaltung mitgetragen werden und die gleichzeitig transparent für die Öffentlichkeit einsehbar sind.[10]

3.2 Zusammenarbeit bei pädagogischen Projekten

Sowohl Archive als auch Gedenkstätten sind Institutionen der historisch-politischen Bildungs- und Erinnerungsarbeit. Auf diesem Feld besteht die hohe Kernkompetenz der Gedenkstätten. Archive verfügen über authentische Quellen, die multiperspektivisch und differenziert die Verfolgung und Unterdrückung während der NS-Zeit und in der DDR nachvollziehbar machen, Gedenkstätten wirken in besonderer Weise durch die Authentizität des Ortes. Ziel sollte es daher sein, dass beide Institutionen zusammenarbeiten, wo immer dies möglich und angeraten erscheint. Gedenkstätten werden dabei im Rahmen der historisch-politischen Bildung häufiger von Lerngruppen aufgesucht als Archive, sie sind als Bildungseinrichtungen in der Regel vermutlich bekannter als Archive, auch wenn vergleichende empirische Erhebungen nicht vorliegen.

Drei Felder der Zusammenarbeit bei pädagogischen Projekten seien hier kurz skizziert:

a) Authentische Quellen und Orte zusammenführen

Archive und Gedenkstätten können sich in der historisch-politischen Bildungsarbeit hervorragend ergänzen. Archive können authentische Quellen zur Verfügung stellen, Gedenkstätten das Lernen an authentischen Orten bieten. Als beispielhaft dafür kann das Angebot der Arolsen Archives gelten.[11] Es stellt Lerngruppen vor dem Besuch einer Gedenkstätte Quellen zu NS-Opfern aus dem Herkunftsort der Lerngruppe zur Verfügung, so dass über die lokalen Schicksale eine Verschränkung von Archivquellen und Gedenkstättenbesuch hergestellt wird und ein intensiverer pädagogischer Lernprozess bei den Teilnehmenden angestoßen werden kann. Ein solches Angebot, das auf diese Weise die regelmäßig stattfindenden Gedenkstättenfahrten der Schulen vor Ort vorbereitend begleitet, ist im Prinzip für jedes Kommunalarchiv denkbar.

b) Gedenktage gestalten

Gedenktage wie der 27. Januar, der 3. Oktober oder der 9. November sind häufig Anlass für Projekte von Schulen, bei denen sowohl Gedenkstätten als auch Archive in der Vorbereitung und Durchführung unterstützend tätig werden. Mitunter präsentieren dabei Schülergruppen ihre Ergebnisse bei einer öffentlichen Gedenkveranstaltung, die inhaltlich oftmals von der Gedenkstätte bzw. dem Kommunal-/Kreisarchiv unterstützt, wenn nicht gar federführend vorbereitet wird. Eine sich gegenseitig ergänzende Kooperation zwischen beiden Partnern, die den Jugendlichen auch Orientierung und ihnen den Zugang erleichtert, ist daher erstrebens- und wünschenswert.

c) Methodischer Austausch

Im Gegensatz zu Archiven, die auch zahlreiche andere Aufgaben zu erfüllen haben, stehen in den Gedenkstätten zumeist die historisch-politische Bildung und die pädagogischen Aufgaben im Vordergrund der Arbeit, sie sind kompetent und auf diesem Feld beständig unterwegs. Insofern verfügen sie meist über ein umfangreicheres didaktisch-methodisches Know-how in der Bildungsarbeit. Davon können wiederum die Archive profitieren. Andererseits bieten auch Archive als Kenner der Quellen und deren kritischer Auswertung den Zugang zu individuellem historisch-entdeckendem Lernen, das Erfahrung vermittelt: "Geschichte wird gemacht". Ein regelmäßiger Austausch zwischen beiden Institutionen ist daher sehr empfehlenswert, ob auf lokaler, regionaler oder bundesweiter Ebene. Für eine nachhaltige Vernetzung könnten z.B. regelmäßige Treffen, unter Einbeziehung von Interessierten wie Pädagoginnen und Pädagogen, eingerichtet werden.

3.3 Beispiel Jugendguides

Seit 2012 qualifizieren KulturGUT e.V. - Gemeinnützige Gesellschaft zum Erhalt historischer Objekte und der Landkreis Tübingen Menschen zwischen 15 und 26 Jahren zu Jugendguides. Mittlerweile haben über 150 das Zertifikat erworben, das ihnen die Teilnahme an mindestens 40 Stunden Exkursion, Seminaren und Workshops zwischen Mai und November eines Jahres bescheinigt. Zentrales Modul ist eine dreitägige Exkursion von einem ehemaligen Außenlager des KZ Natzweiler-Struthof zur Gedenkstätte an diesem Stammlager im Elsass. Das Kreisarchiv und das Kreisjugendreferat unterstützen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Formulierung ihrer jeweils eigenen Haltung zum Thema. Sie vermitteln ihnen zudem das Know-how, sich erinnerungskulturelle Inhalte rasch anzueignen und diese vor Gruppen zu präsentieren sowie mit Gruppen umzugehen. Der Qualifizierung, deren jährliche Durchführung der Landkreis Tübingen finanziert, liegt die Vermittlung von drei Wahrnehmungsebenen zugrunde:

1. die erinnerungskulturellen Inhalte, 2. deren Präsentation und die Wirkabsicht der Autorenschaft, 3. die eigene Positionierung dazu.

Neben der Exkursion gibt es ein Wochenendseminar "Authentisch agieren als Jugendguide" und anschließend Workshops zu konkreten ortsbezogenen Inhalten, beispielsweise "Auf den Spuren der Stolpersteine", "Eugenik und Euthanasiemorde", "Die Universität mit Hakenkreuz". Die Jugendguides-Qualifizierung von KulturGUT e.V. und Landkreis ist auch für Personen offen, die nicht im Kreisgebiet leben. Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und die Landeszentrale für politische Bildung bieten Jugendguide-Ausbildungen in Gedenkstätten an.[12]

3.4 Schnittstellen zu Einrichtungen der Flüchtlinge und Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg

Zwischen 1946 und 2010 wurden rund 590 verschiedene Heimatstuben, Heimatmuseen, Heimatarchive, Patenschaftsarchive und Patenzimmer gegründet, von denen rund 400 noch als eigenständige Einrichtungen bestehen. Die meisten davon finden sich in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, in den westlichen Besatzungszonen die Hauptaufnahmeländern für Flüchtlinge und Vertriebene nach dem Zweiten Weltkrieg.[13]

Aus unterschiedlichen Gründen wird es immer schwieriger, diese Sammlungen eigenständig zu betreiben. Deshalb werden viele in die Obhut von Archiven und/oder Museen übernommen, falls nicht Heimatsammlungen seit Jahrzehnten bereits in Archiven verwahrt werden. In manchen Fällen mag sogar die "Rückgabe" der Sammlungen an die frühere Heimatregion eine Option sein. Die Gefahr von Verlusten bei der Auflösung derartiger Sammlungen ist aber nicht gering und wäre mehr als zu bedauern, da sie die amtliche Überlieferung ergänzen und auch für die Migrationsforschung ausgesprochen interessant sein können. Eine Lösung können zentrale Archive oder Museen sein, wie beispielsweise in Bayern das Sudetendeutsche Archiv, das dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv als Depositum übergeben wurde. Hierdurch können auch grenzübergreifende Projekte interessant sein.[14]

Schlussbetrachtung

Die hier vorgestellten Empfehlungen plädieren für eine intensive Zusammenarbeit zwischen Archiv(en) und Gedenk-/Erinnerungsstätte(n) vor Ort. Sie wollen die Möglichkeiten aufzeigen, auf welchen Feldern Kooperationsformen denkbar sind. Dabei kann es hilfreich sein, eine Grundsatzvereinbarung zwischen den Einrichtungen zu treffen - viel wichtiger aber ist, dass sie auch gelebt und ausgebaut wird. Archive wie Gedenkstätten sind in hohem Maße auf dem Gebiet der Geschichts- und Erinnerungsarbeit tätig. Ihr gemeinsames Agieren stärkt sie beide. War die Nachkriegszeit noch stark von der Erinnerung und den Verlusterfahrungen der Heimatvertriebenen geprägt, so erlebte ab den 1980/90er-Jahren das Gedenken an die NS-Verbrechen in der deutschen Politik und Öffentlichkeit einen nachhaltigen Schub. Auch die Aufarbeitung der SBZ/DDR-Vergangenheit oder das Erinnern an Vorläufer bzw. Vorkämpfer der deutschen Demokratie haben in den letzten drei Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Gerade aus den Erfahrungen des erlebten Totalitarismus und seiner Überwindung - dem Ende von nationalistischer wie kommunistischer Unterdrückung - hat Deutschland seine Identität aufbauen können. Im Ergebnis weist die Bundesrepublik heute eine meist institutionalisierte, professionalisierte wie vielgestaltige Erinnerungs-, Dokumentations- wie Gedenkstättenlandschaft mit unterschiedlichen Trägermodellen auf. Diese Gedenkstätten wiederum verdeutlichen durch ihre Bildungs- wie Forschungsprogramme den Wert archivischer Quellen, etwa an ganz konkreten wie anschaulichen Opfer- und Täterbiografien. Damit einher geht stets die Vermittlung demokratischer Werte und Prinzipien und das Lernen aus der Geschichte, um die Folgen von Radikalisierung zu erkennen oder etwa die daraus resultierende herausgehobene Stellung der Grund- und Menschenrechte im Grundgesetz zu betonen. Es sind zumeist die Schicksale und Lebenswege von Menschen vor Ort, die in ihrer Unmittelbarkeit wirkungsmächtig und nachhaltig auf das Geschichtsbewusstsein einer Gemeinschaft wie der Stadt wirken können.

Angesichts aktuell zu beobachtender Tendenzen, die deutsche Erinnerungskultur, vor allem die NS-Geschichte wie die SBZ/DDR-Vergangenheit, zu marginalisieren bzw. revisionistisch umzudeuten, bisweilen gar eine Rehabilitierung etwa der NS-Zeit oder von autoritär-populistischen bis diktatorischen Regimen zu betreiben, ist der gemeinsame Diskurs um die Folgen einer doppelten Diktaturerfahrung wie das Betonen demokratischer Werte und Menschenrechte eine zentrale Aufgabe. Beide Einrichtungen, Gedenkstätten wie Archive, agieren dabei nicht nur als Hüter authentischer Überlieferung, sondern sie haben eine gemeinsame Verantwortung in einer pluralistischen Gesellschaft, die mit vielgestaltigen Bildungsangeboten im Bereich Erinnerungskultur positiv wie identitätsstiftend wirken kann. Die kollektiv gespeicherte Erinnerung, wie sie Archive und Gedenkstätten vermitteln, ist einer der besten und wirksamsten Schutzschilder, um politische Wachsamkeit zu fördern und ein Abgleiten in extremistische bzw. nationalistische oder rechtspopulistische Strömungen zu verhindern. Auch aus dieser gesellschaftspolitischen Verantwortung heraus wollen die hier vorgestellten Empfehlungen Anregungen zur Kooperation für ein gemeinsames Aufgabenfeld geben.

Der Historiker und Archivar Prof. Dr. Ulrich Nieß ist seit 2001 Leiter des Stadtarchivs Mannheim, das 2018 in MARCHIVUM - Mannheims Archiv, Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung umbenannt wurde. Seit 2010 ist er Mitglied der BKK und Leiter des Unterausschusses Historische Bildungsarbeit.

 

Die Historikerin und Archivarin Dr. Susanne Schlösser leidete bis Ende 2020 im MARCHIVUM die Abteilung Historisches Archiv, der bis 2018 auch das Sachgebiet KZ-Gedenkstätte Sandhofen unterstellt war.

 

[1]www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/Handreichung_Archiv_Gedenkstaetten_Endfassung_2020 %2010 %2012.pdf

[2] Die Verfasser danken Dr. Thomas Lutz für seine spontane Bereitschaft, die Handreichung in diesem Gedenkstättenrundbrief zu veröffentlichen.

[3] Zu Geschichte, Rolle und Selbstverständnis der BKK vgl. Ernst Otto Bräunche: Die Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag (BKK) - 30 Jahre Interessenvertretung der Kommunalarchive, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 92 (2020), S. 2-11.

[4]www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/P_das_Kommunalarchiv_BV.pdf.

[5]www.kz-gedenkstaette-sandhofen.de.

[6] Das Autorenteam bedankt sich sehr für Hinweise und Anregungen durch Dr. Thomas Lutz (Leiter des Gedenkstättenreferats der Stiftung Topographie des Terrors) und Dr. Katrin Hammerstein (Leiterin und Fachreferentin Gedenkstättenarbeit bei der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg)

[7]https://juedisches-unterfranken.de (aufgerufen am 6. 2. 2020).

[8] In den meisten Bundesländern entstehen zurzeit Verbünde oder Verbundarchive zur elektronischen Langzeitarchivierung. So sind z.B. nicht wenige Stadt-, Gemeinde- und Kreisarchive dem Verbund DIMAG bzw. dem DAN-Verbund (Digitale Archivierung Nord) angeschlossen, eine Software-Suite, die von einem Verbund von Landesarchiven, u.a. Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen, entwickelt wird. DIMAG wird von den Entwicklungspartnern auch öffentlichen Archiven im jeweiligen Bundesland zur Verfügung gestellt, der Anwenderkreis wächst stetig.

[9] Leitfaden unter www.gedenkstaetten-bw.de/fileadmin/gedenkstaetten/pdf/foerderung/2017/grundsaetze_gedenkstaettenfoerderung_juni_2016.pdf (aufgerufen 4. 2. 2020)

[10] Als Beispiel genannt sei der "Leitfaden zur Erinnerungskultur im öffentlichen Raum in Karlsruhe" des Stadtarchivs Karlsruhe (gemeinsam erarbeitet mit dem Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt). www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/erinnerungskultur.de (aufgerufen am 10. 2. 2020).

[11]https://arolsen-archives.org (aufgerufen am 4. 2. 2020)

[12] Vgl. www.gedenkstaetten-bw.de/fileadmin/gedenkstaetten/pdf/veranstaltungen/2020/info_jugendbegleiter_ausbildung_2020.pdf, www.gedenkstaetten-bw.de/jugendarbeit-gedenk

[13] Vgl. Dokumentation der Heimatsammlungen in Deutschland auf der Homepage des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Oldenburg, hwww.bkge.de/Heimatsammlungen (aufgerufen am 27. 2. 2020); und Eisler, Cornelia: Verwaltete Erinnerung - symbolische Politik. Die Heimatsammlungen der deutschen Flüchtlinge, Vertriebenen und Aussiedler. Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Band 57. München 2015, S. 12.

[14] Für bayerisch-tschechische Kooperationen sei auf www.portafontium.de/?language=de verwiesen (aufgerufen am 6. 2. 2020).