Die Institutionalisierung der Gedenkstättenarbeit und die Professionalisierung von Gedenkstätten-Mitarbeiterinnen und -arbeitern haben in den vergangenen 20 Jahren große Fortschritte erzielt, weshalb man sich heute die Frage nach einer akademischen Institutionalisierung der Professionalisierung der Aus- und Fortbildung von Gedenkstätten-Mitarbeitenden stellen kann. In diesem Zusammenhang ist es sicherlich sinnvoll, sich der Beziehung zu Nachbardisziplinen im Vermittlungsbereich zu vergewissern, um Anschlussmöglichkeiten und Kooperationsfelder in den Blick zu nehmen.
Die Didaktik der Geschichte, die an der Lehrerbildung mitwirkt, und die Aus- und Fortbildung von Expertinnen und Experten für die historisch-politische Bildung an Gedenkstätten haben bekanntlich nicht dieselben Aufgaben, Zielsetzungen und Adressaten. Unterschiede bestehen, um nur zwei prominente Beispiele zu nennen, darin, dass das »historische Lernen«, dass das Zentrum der geschichtsdidaktischen Ausbildung von Lehrkräften bildet, für die Gedenkstättenpädagogik zwar einen sehr wichtigen, aber nicht den einzigen Zugang zum Lernen an Gedenkstätten darstellt. Auch zielt die akademische Ausbildung von Lehrenden auf Kompetenzen für das Unterrichten von Schulklassen, während sich die Vermittlungsarbeit an Gedenkstätten auch an Jugendliche außerhalb von Schulklassen und darüber hinaus an Erwachsene richtet. Gleichwohl gibt es viele Überschneidungsfelder, insbesondere auch solche, die für beide Seiten sehr hohe Relevanz besitzen. Dies lässt eine grundsätzliche Kooperation – in welcher Form auch immer – nicht nur als sinnvoll, sondern auch als notwendig erscheinen.
Als Beispiel soll hier die gemeinsame Aufgabe angeführt werden, die theoretischen, normativen und pragmatischen Aspekte der Geschichts- und Erinnerungskultur in der Gesellschaft grundsätzlich zu reflektieren und die jeweils eigenen Fragestellungen, Zielsetzungen und Konzepte in diesem Kontext zu begründen. Dies erfordert notwendigerweise eine Bezugnahme auf die Kategorien des Geschichtsbewusstseins und der Geschichtskultur, die die theoretische Basis der Disziplin der Didaktik der Geschichte bilden und inzwischen auch im Gedenkstättendiskurs präsent sind. Wenn man den Beitrag von Waltraud Schreiber im GedenkstättenRundbrief Nr. 122 (S. 25–34) vom Dezember 2004 im Kontext heutiger gedenkstättenpädagogischer Publikationen liest, erschließt sich sehr deutlich, dass eine ausführliche Erklärung der Grundkonzepte der Geschichtsdidaktik, die Schreiber damals für nötig hielt, heute längst überflüssig ist. Die Expertinnen und Experten für die historisch-politische Bildungsarbeit an Gedenkstätten sind in Bezug auf das historische Lernen an diesem besonderen Gedenk-, Erinnerungs- und Lernort – und auch darüber hinaus – mit den Geschichtsdidaktikerinnen und -didaktikern durch einen fest etablierten gemeinsamen theoretischen Reflexionsrahmen verbunden. Dementsprechend haben auch die synergetischen Effekte zugenommen. Viele Fragen, die mit Gedenkstätten und der damit verbundenen Geschichts- und Erinnerungskultur zusammenhängen, werden auf beiden Seiten und oftmals im Austausch miteinander diskutiert. Dabei greift die Geschichtsdidaktik Impulse aus der Gedenkstättenpädagogik auf und umgekehrt. Beispiele sind die Suche nach didaktischen Antworten auf das Ende des kommunikativen Gedächtnisses im Bereich der Erinnerung an Nationalsozialismus und Holocaust (Zeitzeugen), das Nachdenken über die Kategorien Authentizität, Medialität und Performanz nicht nur in Bezug auf die Gedenkstätten selbst, sondern auch im Hinblick auf die allgegenwärtigen populären Präsentationen der Geschichte des Nationalsozialismus und Holocaust, die Einfluss auf die jugendlichen und erwachsenen Besucher einer Gedenkstätte nehmen, ferner die kritische Diskussion des emphatischen Postulats des »Lernens aus der Geschichte« und allzu vordergründige Funktionalisierungen der historischen Bildung vor Ort für Menschenrechts- und Demokratieerziehung (Stichwort: Prävention gegen demokratiefeindliche politische Haltungen), des Weiteren die Reflexion der didaktischen Herausforderungen, die sich aus der Spannung zwischen dem Regulativ eines selbstständigen, ergebnisoffenen und kritischen historischen Denkens einerseits und der moralisch-normativen Verbindlichkeit des Lernens an Gedenkstätten andererseits ergeben können, oder auch die Auseinandersetzung damit, was das Prinzip des »Gegenwartsbezug« beim historischen Lernen an Gedenkstätten heißen kann und soll. Ebenso sind zu nennen die Themen der Inklusion von Besuchergruppen, die selbst Diskriminierung, Menschenrechtsverletzungen und Flucht erfahren haben und die Diskussion über das Verhältnis zwischen dem staatsoffiziell vorgegebenen Gedenk- und Erinnerungsgebot sowie der immer schon gegebenen und zugleich sich wandelnden Pluralität der familialen oder gruppenspezifischen Erinnerungsnarrative. Anzuführen sind des Weiteren das gestiegene Interesse an einer transnationalen und international vergleichenden Perspektivierung des Opfer-Gedenkens selbst wie auch des historischen Lernens vor Ort, wie auch das relativ neue Thema der verflechtungsgeschichtlichen Verschränkung des spezifischen NS-Rassismus mit dem kolonialen und kolonialrassistischen Erbe in der deutschen Gesellschaft, das postkoloniale Perspektiven aufgreift. Schließlich ist auch die Besucherforschung zu erwähnen; einschlägige empirische Forschungsvorhaben wurden und werden sowohl von Gedenkstätten-Expertinnen und -Experten als auch von Geschichtsdidaktikerinnen und -didaktikern durchgeführt, mitunter auch in Kooperation.
Was nun den Stellenwert insbesondere der Gedenkstätten für die Opfer der NS-Verbrechen im Studium zukünftiger Geschichtslehrerinnen und -lehrern betrifft, so zählen die beiden Themenfelder »Historisches Lernen (von Schulklassen) am außerschulischen Lernort der Gedenkstätte für die Opfer von NS-Verbrechen« und »Gedenkstätten als Teil der bundesrepublikanischen Geschichts- und Erinnerungskultur« zu hochrangigen Inhalten des geschichtsdidaktischen Curriculums. Dies verweist auf die Bedeutung der Erinnerung an die NS-Verbrechen für das offizielle Selbstverständnis der Bundesrepublik und auf die üblicherweise an jene Themen geknüpften pädagogischen Erwartungen hinsichtlich der politischen Bildung und insbesondere der Demokratie- und Menschenrechtserziehung. In Bayern ist ein Gedenkstättenbesuch inzwischen ein obligatorischer Teil des Geschichtsunterrichts der Sekundarschule geworden, was sich unter anderem auch darin widerspiegelt, dass bei den zentralen Staatsexamensprüfungen erwartet wird, dass alle Studierenden das Thema »Historisches Lernen an Gedenkstätten« aus geschichtsdidaktischer Perspektive erschließen können. Auch wählen Studierende immer wieder entsprechende Themen für ihre Qualifikationsarbeiten (dies gilt auch für die 2. Phase) und arbeiten dabei fallweise mit Gedenkstättenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern zusammen, während diese umgekehrt immer wieder Lehraufträge im Bereich der universitären Geschichtsdidaktik wahrnehmen oder dort auch eigene Qualifikations- oder Promotionsvorhaben ansiedeln.
Gleichwohl gibt es vermutlich nicht wenige Studierende, die die erste Phase ihrer Ausbildung zu Geschichtslehrerinnen und -lehrern abschließen, ohne in einer einzigen Lehrveranstaltung oder Exkursion das Thema »Gedenkstätten« vertieft zu haben. Sie begegnen dem Gegenstandsbereich und damit auch gedenkstättenpädagogischen Publikationen und Diskursen wohl am häufigsten in der Form eines Teilsegments umfassenderer geschichtsdidaktischer Themen. Zu nennen sind hier beispielsweise Lehrveranstaltungen zur Vermittlung der Geschichte des Nationalsozialismus und der DDR, zur Geschichts- beziehungsweise Erinnerungskultur und Geschichtspolitik der Bundesrepublik, zum historischen Lernen an historischen Stätten oder an außerschulischen Lernorten oder – noch allgemeiner – zu bestimmten geschichtsdidaktischen Unterrichtskonzepten und -prinzipien (etwa handlungs- bzw. projektorientierter Geschichtsunterricht, entdeckendes Lernen, historisches Lernen mit Zeitzeugen sowie Videografien).
Es besteht jedoch kein institutionalisiertes Lehr- und Studienangebot für eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema »Gedenkstätten« in der ersten Phase des Studiums für Geschichtslehrerinnen und -lehrer, was ebenso für die zweite (Referendariat) und dritte Phase (Fortbildung) gilt. Dieser Umstand kann sich durchaus erschwerend auf die Kooperation von Gedenkstättenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern mit Lehrkräften beim Besuchen von Schulklassen auswirken.
Angesichts der geschichtskulturellen und pädagogischen Relevanz der aktuellen gedenkstättenpädagogischen Fragestellungen einerseits und der mangelnden institutionellen Verankerung dieser Themen in der ersten und zweiten Phase der Lehrer-bildung andererseits, scheint es erforderlich, insbesondere der verstärkten Fortbildung von Geschichtslehrerinnen und -lehrern, die auf gedenkstättenpädagogischen und geschichtsdidaktischen Grundlagen beruht, mehr Aufmerksamkeit zu schenken. In letzter Zeit wurde ich wiederholt mit der Frage konfrontiert, wie Lehrkräfte einen Gedenkstättenbesuch vorbereiten und – vor allem – welches historische Wissen sie als minimale Grundlage dafür betrachten. Den Hintergrund bilden Erfahrungen von Gedenkstättenpädagoginnen und -pädagogen mit Schulklassen, deren Wissens- und Verständnisvoraussetzungen so gering waren, dass die Möglichkeiten einer gedenkstättenpädagogischen Gestaltung des Gedenkstättenbesuchs erheblich beeinträchtigt wurden. Mir sind keine aktuellen Untersuchungsergebnisse bekannt, weder zur Frage, wie Gedenkstättenbesuche in den Unterricht eingebettet werden, noch zur Frage, wie Lehrkräfte die Themen Nationalsozialismus, Konzentrationslager und Holocaust oder DDR-Staatsverbrechen tatsächlich unterrichten. Doch gehe ich – angesichts der Komplexität der oben aufgeführten Fragestellungen – mit guten Gründen davon aus, dass bei nicht wenigen Geschichtslehrerinnen und -lehrern erhebliche Unsicherheit in Bezug auf den Unterricht zu den Themen Nationalsozialismus, Holocaust und Gedenkstätten sowie bei Gedenkstättenbesuch besteht und sie sich daher möglicherweise umso mehr auf die Angebote der Gedenkstätten verlassen, je mehr diese pädagogisiert und professionalisiert sind. Nicht nur Lernende, sondern ganz gewiss auch Lehrkräfte können sich beim konkreten Fortdenken des Postulats des »Nie wieder!« in Bezug auf Gegenwart und Zukunft überfordert fühlen, auch wenn sie als Vermittlungspersonen davon überzeugt sind, dass aus der historischen Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus und Holocaust notwendigerweise ein Imperativ zum verantwortungsbewussten Eintreten für Demokratie und Menschenrechte, auch gegen Diskriminierung und Rassismus in der Gegenwart abgeleitet werden muss.
Wenn man also auf Seiten der Gedenkstätten darüber nachdenkt, eine – wo immer auch anzusiedelnde – Studienausbildung für Gedenkstättenpädagoginnen und -pädagogen aufzubauen, dann sollte darin nicht nur das Thema der Kooperation mit Geschichtslehrkräften, sondern auch die Gestaltung von einschlägigen Workshops mit ihnen und Fortbildungen für diese eine Rolle spielen. Des Weiteren wäre es wünschenswert, Studien-Module zu entwickeln, die – möglicherweise über Formen des Distant oder Blended Learning – auch für Studierende des Faches Geschichte und anderer einschlägiger Unterrichtsfächer – im Sinne einer zusätzlichen Vertiefung oder Schwerpunktbildung zugänglich sind, um die Grundlagen für eine verbesserte Einbeziehung des Themas »Gedenkstätten« im Unterricht zu sichern. Denn für die geschichtsdidaktischen Studienanteile der Lehrerbildung gilt, dass eine obligatorische Integration gedenkstättenpädagogischer Lehrveranstaltungen, die auch für die Professionalisierung von (zukünftigen) in Gedenkstätten Tätigen genutzt werden könnten, von möglichen Ausnahmefällen einmal abgesehen, nicht umsetzbar ist. Denn die obligatorischen Ausbildungsinhalte der Didaktik der Geschichte sind zu zahlreich und die verfügbaren Studienanteile zu gering. Bessere Möglichkeiten eröffnen sich vielleicht in transversalen oder interdisziplinären Studien-Konzepten, in denen Expertinnen und Experten für die historisch-politische Bildung an Gedenkstätten, Geschichts- und Politikdidaktik, Kulturwissenschaften, Museumspädagogik und andere Disziplinen an einem polyvalenten Studiengang zusammenwirken, der in seinem inhaltlichen Zentrum die gewünschte Professionalisierung der Gedenkstättenpädagoik bietet und zugleich auch bestimmte Module für entsprechende Vertiefungen und Schwerpunkte in der Lehrendenaus- und fortbildung öffnet.
Diese Überlegungen wollen nicht mehr als eine mögliche Richtung der Diskussion andeuten, wie sie sich aus Sicht der Didaktik der Geschichte darstellen könnte. In jedem Fall aber stellt eine Kooperation der historisch-politischen Bildung an Gedenkstätten und der Didaktik der Geschichte eine wertvolle Ressource für – so denke ich – beide Seiten dar, die mehr als bisher auch in konkreten Ausbildungs- sowie Professionalisierungszusammenhängen genutzt werden sollte, nachdem sie sich theoretisch und diskursiv bereits sehr gut entfaltet hat. Von Seiten der Studierenden für das Lehramt Geschichte glaube ich aufgrund meiner Erfahrungen annehmen zu dürfen, dass der Ausbildungsbereich Gedenkstättenpädagogik und Geschichtskultur im Sinne eines Schwerpunkt- oder Profilbereichs durchaus auf Interesse stößt, sei es in Verbindung mit dem Lehramtsstudium oder in Verbindung mit einer weiteren Qualifikation für politisch-historische Vermittlungskompetenz und -expertise.
Prof. Dr. Susanne Popp ist Lehrstuhlinhaberin für Didaktik der Geschichte an der Universität Augsburg. Ein ihr wichtiger Arbeitsschwerpunkt liegt beim Thema Geschichtskultur und den damit verbundenen geschichtsdidaktischen Herausforderungen für die Ausbildung von Geschichtslehrerinnen und -lehrern sowie den Geschichtsunterricht. Dieser Schwerpunkt umfasst neben der Präsentation von Geschichte in populären Geschichtsmagazinen und in Geschichtsmuseen auch das historische Lernen an Gedenkstätten.