Verankerung von Gedenkstättenbesuchen im Unterricht

gemäß der Rahmenlehrpläne der Länder (Teil 2)[1]
02/2007Gedenkstättenrundbrief 135, S. 9-16
Stefanie Rauch

Gedenkstättenbesuche in den Rahmenlehrplänen

Mit den neuen Lehrplänen scheint grundsätzlich weniger Zeit für die Behandlung des Nationalsozialismus zur Verfügung zu stehen, besonders in den Gymnasien. Unterschiede in den Lehrplänen zwischen Hauptschule und Gymnasium tendieren, wie etwa in Berlin und Brandenburg, zu einer unterschiedlichen Ausdifferenzierung von sich gleichenden Themen.

In Sachsen steht eine Exkursion zu einer Gedenkstätte in den Lehrplänen der Mittelschule, in Sachsen-Anhalt ist in der Sekundarstufe I ein Hinweis auf einen Besuch der Gedenkstätte Bernburg zu lesen, allerdings sei dies nach Auskunft der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt weder für die Sekundarstufe I noch für die Sekundarstufe II obligatorisch. In Thüringen steht die Behandlung der Geschichte der KZ Buchenwald und Dora zwar im Lehrplan, nicht jedoch, ob eine Exkursion zu den Gedenkstätten unternommen werden soll. Bei der Auseinandersetzung mit der Nachkriegsgeschichte wird die Nachnutzung des ehemaligen KZ Buchenwald als Speziallager behandelt. Lediglich in den Schulen mit Förderleistung ist ein Hinweis auf den Besuch einer Gedenkstätte zu finden.

In Mecklenburg-Vorpommern wird laut den allgemeinen Leitlinien für den Geschichtsunterricht der Besuch außerschulischer Lernorte unterstützt und dabei werden auch historische Gedenkstätten genannt, ohne diese genauer zu bezeichnen. In den Klassen 9/10 können wahlweise Besuche einer historischen Gedenkstätte vorbereitet und ausgewertet werden.

In den Berliner Lehrplänen der Sekundarstufe I finden sich Hinweise auf Denkmale und Museen sowie Gedenktage und Ausstellungen, nicht aber ausdrücklich auf Gedenkstätten. Der Besuch von Mahn- und Gedenkstätten ist in der Sekundarstufe I Brandenburgs vorgesehen.

In den neuen gemeinsamen Lehrplänen Berlins und Brandenburgs für die Sekundarstufe II soll der Besuch eines außerschulischen Lernortes sowohl für Grund- als auch Leistungskurse verbindlich sein, allerdings werden die außerschulischen Lernorte nicht weiter spezifiziert. Für die Schulen Brandenburgs ist außerdem vermerkt, dass eine derartige Exkursion entsprechend den regionalen Gegebenheiten fakultativ ist.

In den Lehrplänen Schleswig-Holsteins, Bremens und von Rheinland-Pfalz finden Gedenkstättenbesuche keine Erwähnung. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen sehen für Hauptschulen keine Exkursionen zu Gedenkstätten vor. In Hamburg sind Gedenkstättenbesuche in den Lehrplänen vorgesehen, nicht aber für Schüler der Integrierten Gesamtschule. In den saarländischen Lehrplänen für das Gymnasium wird keine entsprechende Exkursion erwähnt. In Hessen und Niedersachsen sind Gedenkstättenbesuche für alle Schularten der Sekundarstufe I in den Lehrplänen enthalten.

In der Sekundarstufe II können in Baden-Württemberg in den Leistungskursen (Wahlbereich) und in Hessen eine Erinnerungsstätte für die Opfer nationalsozialistischer Gewalt aufgesucht werden. Namentlich erwähnt werden die Gedenkstätten Bergen-Belsen, Buchenwald, Dora, Neuengamme, „Goldene Bremm“ (Saarbrücken), Natzweiler-Struthof, Hinzert und Bernburg.

Hinweise auf die Vorbereitung des Gedenkstättenbesuchs finden sich nicht. In Thüringen soll jedoch laut Lehrplänen die Geschichte der KZ Buchenwald und Dora behandelt werden, sowie in Bayern die Geschichte des KZ Dachau als Zentrum des süddeutschen Lagersystems.

Eine entsprechende Vor- und Nachbereitung kann aber Bedingung sein für die Förderung der Exkursion durch die Landeszentralen für politische Bildung oder andere Stellen, wie die Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten oder die Kulturbehörde Hamburg. Aus den jeweiligen Förderbedingungen wird jedoch nicht deutlich, ob und auf welche Weise die Vor- und Nachbereitung der Schulklassen durch die Lehrkräfte überprüft wird.

Förderung von Gedenkstättenbesuchen

Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit gewährt für Schulklassen, von Haupt- und Förderschulen ab der 8. Klasse, bei den anderen Schularten ab der 9. Klasse, einen Fahrtkostenzuschuss von einem Euro pro Kilometer zu den KZ-Gedenkstätten Dachau (einschließlich der Außenlager Kaufering) und Flossenbürg. Auch Mehrtagesfahrten können gefördert werden. Begrenzt wird die Förderung auf 20 Schulklassen pro Tag, „um die Würde dieser Orte zu wahren“. Eine gründliche Vorbereitung der Schüler auf den Besuch einer Gedenkstätte durch die Lehrkräfte wird verlangt.[2]

2002 beteiligten sich 1668 Klassen (Dachau: 1521, Flossenbürg: 147) mit insgesamt 41.698 Schüler an Fahrten zu den bayerischen KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg. Dafür wurden 135.142 Euro von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit aufgebracht.[3]

Die Erklärung „Zur Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der Schule. Ein Beitrag zur Information von Länderseite“, die vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben 1997 wurde, enthält drei Beiträge aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

„Besondere Bedeutung“ habe laut dem bayerischen Beitrag „das `Lernen vor Ort´, d.h. die Erkundung regionaler oder lokaler Zeugnisse jüdischer Vergangenheit und der Besuch von KZ-Gedenkstätten. Hier werden am charakteristischen und anschaulichen Beispiel bleibende Eindrücke von der Eigenart des jüdischen Lebens in Deutschland und vom Verhältnis zwischen Deutschen und Juden vermittelt.“[4]

„Großes Gewicht“ werde „in diesem Zusammenhang den Besuchen von Schulklassen in den KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg beigemessen. Aufgrund eines Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 31. Mai 1960 werden Unterrichtsfahrten von Schulklassen zu diesen Gedenkstätten [...] gefördert.

[...] An Ort und Stelle stehen Schülern und Lehrern zur eingehenden Information durch das Staatsministerium dafür abgeordnete qualifizierte Lehrkräfte bei Führungen zur Verfügung; eine speziell für Schulklassen erarbeitete schriftliche Führungshilfe wird kostenlos verteilt. Zur Vor- und Nachbereitung bzw. zur Vertiefung hat das Museums-Pädagogische Zentrum in München für alle Lehrer zusätzliche Handreichungen erarbeitet [...].“[5]

In Baden-Württemberg werden in der Regel eintägige Fahrten von Trägern der Jugendarbeit, Schulen und Studierendengruppen gefördert, das Mindestalter der Teilnehmer soll 12 Jahre betragen. Bedingung ist, dass die besuchte Gedenkstätte ein didaktisches Konzept aufweist, eigenes Dokumentationsmaterial einsetzt und über die notwendige organisatorische Grundausstattung, insbesondere Räume für Vorträge, Filme u.a., verfügt. Die Studienfahrt soll in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte geplant und durchgeführt werden. Gefördert werden können Fahrten zu Gedenkstätten innerhalb Baden-Württembergs, zu Einrichtungen bis zu 100 km außerhalb der Landesgrenze sowie nach Dachau. Erwartet wird eine gründliche Vor- und Nachbereitung. Bezuschusst wird bis zur Hälfte der Fahrtkosten. In einzelnen Fällen kann bei mehrtägigen Fahrten im Rahmen eines bewilligten Projektes ein voller Zuschuss gewährt werden.[6]

Mit dem baden-württembergischen Landesbildungsplan 2005 sind Gedenkstättenbesuche als im Unterricht, aber außerhalb der Schule stattfindende Bildungsangebote ausdrücklich vorgesehen. Besonders berücksichtigt werden die rund 50 regionalen Gedenkstätten im Land Baden-Württemberg. Dabei sind Führungen und projektorientiertes Arbeiten vorgesehen sowie Präsentationen und die Erarbeitung von Modulen. Die beiden letztgenannten können dabei gemäß Bildungsplan Prüfungscharakter (bis zum Abitur) annehmen. Eine weitere Förderstufe sieht die Freistellung von Stundendeputaten für einzelne Lehrer vor, die vor Ort die Betreuung der Schüler übernehmen.[7]

Nachdem in Hessen die Förderung der Gedenkstättenbesuche 2005 gestrichen war, wurde sie 2006 durch eine Initiative des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung (HLZ), das aus Landtagsabgeordneten besteht, erneut realisiert. Ob das für die nächsten Jahre wieder gelingt, ist noch nicht sicher. Die HLZ fördert sowohl Eintagesbesuche bis zur Hälfte der Kosten für Fahrt und Führung als auch mehrtägige Projekte bei einem Eigenanteil der Schüler von derzeit 13 Euro pro Tag. Die Gedenkstätte muss sich nicht in Hessen befinden.

Zur Vor- und Nachbereitung können Zeitzeugen eingebunden werden, wobei die HLZ sowohl den Kontakt herstellt als auch die Fahrtkosten und ein kleines Honorar für die Zeitzeugen übernimmt. Publikationen können ebenfalls über die HLZ bezogen werden.

Zudem fördert die HLZ in Namen des Landes Hessen die Gedenkstätten Breitenau und Hadamar durch Beteiligung an den Personalkosten. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, namentlich das Dokumentations- und Informationszentrum Stadtallendorf, die Gedenkstätte Trutzhain, die ehemalige Synagoge Erfelden sowie anderen hessische Initiativen. Im Fokus der Finanzierung steht dabei die pädagogische Arbeit vor Ort.[8]

Inwieweit speziell Eintagesfahrten von Schulklassen zu Gedenkstätten gefördert werden, zumal Gedenkstättenbesuche nicht verpflichtend sind, wird aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen zur politischen Bildung in Sachsen-Anhalt“ nicht deutlich. Jedoch findet eine „Förderung einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus“[9] ab einem Mindestalter der Teilnehmer von 15 Jahren statt, wobei die besuchte Gedenkstätte innerhalb Sachsen-Anhalt liegen soll, jedoch sind begründete Ausnahmen möglich. Maximal die Hälfte der Kosten wird bezuschusst, auch hier sind aber Ausnahmen möglich. Unter anderen Fahrtkosten und Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung sowie Referenten werden gefördert. Der Eigenanteil bei Veranstaltungen von einem halben oder ganzen Tag beträgt mindestens 5 Euro pro Teilnehmer, für eine Übernachtung mindestens 10, für zwei Übernachtungen mindestens 15 Euro.

In Rheinland-Pfalz werden Fahrten von Schulklassen zum NS-Dokumentationszentrum Rheinland-Pfalz/Gedenkstätte KZ Osthofen und zur Gedenkstätte ehemaliges SS-Sonderlager/KZ Hinzert durch die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz gefördert. Fahrtkosten werden mit maximal 50% bezuschusst, zwei Euro pro Teilnehmer werden für Verpflegung gewährt, wenn die Exkursion mindestens fünf Stunden dauert. Die Unterkunft bei mehrtägigen Fahrten kann mit 5,50 Euro pro Teilnehmer gefördert werden. Auch Honorarkosten zum Beispiel für eine Führung werden bezuschusst.

Die im November 2004 gegründete Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten gewährt seit der Auflösung der Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung zum 31.12.2004 Gruppen auf Antrag einen Zuschuss zu den Fahrtkosten für Besuche von Gedenkstätten in Niedersachsen. Verfügen sollte die Einrichtung über eine Dauerausstellung, qualifizierte Besucherbetreuung, eine dokumentarische Sammlung und ausreichende Räumlichkeiten für Besuchergruppen. Genannt werden die Dokumentations- und Gedenkstätte Sandbostel, die Gedenkstätten KZ Moringen, KZ-Außenlager Braunschweig Schullstraße, NS-Justiz und Strafvollzug in der JVA Wolfenbüttel, Augustaschlacht in Ohrbeck bei Osnabrück, Bergen-Belsen (Lohheide), „Alte Pathologie“ für die Opfer der NS-Euthanasie in Wehnen bei Oldenburg, das Dokumentations- und Informationszentrum Emslandlager in Papenburg, die Dokumentationsstelle Pulverfabrik Liebenau, die Gedenk- und Dokumentationsstätte KZ Drütte in Salzgitter, die Bildungs- und Gedenkstätte „Opfer der NS-Psychiatrie“ in Lüneburg sowie die Mahn- und Gedenkstätte Ahlem in Hannover.

Dafür stehe derzeit ein jährlicher Etat von 35.000 Euro zur Verfügung. Die Vergabemodalitäten befinden sich zum Zeitpunkt der Anfrage in Überarbeitung.

Gewährt werden kann ein Zuschuss bis zu 50% der Fahrtkosten. 2005 wurden etwa 160 entsprechende Fahrten bezuschusst, zum größten Teil von Schulklassen. Bedingung ist die Vereinbarung einer pädagogischen Betreuung durch eine Fachkraft der jeweiligen Gedenk- oder Dokumentationsstätte und eine angemessene Vorbereitung der Exkursion. Schulklassen werden erst ab der 8. Klasse gefördert.[10]

Nach Auskunft der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen werden weder durch sie selbst noch durch das Schulministerium NRW noch durch andere Stellen Fahrten von Schulklassen zu Gedenkstätten gefördert.[11] Lediglich „Projekte der Gedenkstättenarbeit zur Aufarbeitung der deutschen Geschichte“[12] können eine Förderung erhalten.

Laut dem Beitrag Nordrhein-Westfalens in der oben genannten Erklärung der Kultusministerkonferenz soll der Unterricht „im besonderen Maße die Perspektive der Opfer vermitteln und den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit geben, den Alltag der Menschen im Nationalsozialismus anschaulich und konkret kennen zu lernen. In der Handreichung werden deshalb Projekte zur Lokalgeschichte (z.B. "Wir untersuchen, wo in unserer Gemeinde früher jüdisches Leben stattfand, wo Juden wohnten und was aus ihnen geworden ist, wo Synagogen standen.") und der Besuch einer Gedenkstätte oder eines ehemaligen Konzentrationslagers vorgeschlagen. Sie empfiehlt außerdem die Lektüre von Jugendbüchern und gibt Hinweise auf Veröffentlichungen, die unter dem Gesichtspunkt der Alltagserfahrung und des Schülerbezugs besonders geeignet sind.“[13]

Schulische Gedenkstättenbesuche werden durch die Berliner Landeszentrale für politische Bildung nicht gefördert. Vorbereitende Veranstaltungen zu einer entsprechenden Exkursion können aber bezuschusst werden.[14] In Sachsen findet keinerlei Förderung durch die Landeszentrale für politische Bildung statt.[15]

Nach Auskunft der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg werden aufgrund fehlender finanzieller Mittel keine Gedenkstättenbesuche finanziert.[16]

Nach Angaben der Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg fördert diese die vom Landesjugendring angebotenen „Alternativen Stadtrundfahrten“ mit jährlich ca. 5.000 Euro, wobei auch Exkursionen zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme und ihren Außenstellen mit im Programm enthalten sind.[17]

In Bremen werden von der Landeszentrale für politische Bildung Bremen Fahrten von Schulklassen zur Gedenkstätte Bergen-Belsen gefördert. Jedoch konnte in den Jahren 2005 und 2006 wegen einer fast ganzjährigen Haushaltssperre nur in einem kurzen Zeitraum gefördert werden. Ab 2007 wird das Programm aber wieder in vollem Umfang durchgeführt werden.[18]

Ebenfalls wegen fehlender finanzieller Mittel kann von der Landeszentrale für politische Bildung Schleswig-Holstein keine Förderung schulischer Exkursionen durch geführt werden. Im Jahr 2006 sei lediglich die Fahrt einer Schulklasse nach Bergen-Belsen bezuschusst worden, eine Förderung finde daher nur „punktuell“ statt.[19]

Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern fördert keine schulischen Gedenkstättenbesuche, dafür sei der Schulträger zuständig. Jedoch können Exkursionen von freien Trägern der politischen Bildung, die für Schüler angeboten werden, gemäß der Förderrichtlinien bezuschusst werden. Als freie Träger genannt werden die Europäische Akademie Mecklenburg-Vorpommern, die Arbeiterwohlfahrt, Arbeit und Leben Mecklenburg-Vorpommern, der Arbeiter-Samariter-Bund sowie Politische Memoriale e.V.

Die Veranstaltungen sollen in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden und das Mindestalter der Teilnehmer beträgt in der Regel 14 Jahre. Abhängig ist die Förderung von einer Eigenbeteiligung und kann bis zur Hälfte der Gesamtausgaben ausmachen. Gefördert werden die Honorarkosten von Referenten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung pro Tag und Teilnehmer mit bis zu 50 Euro pro Tag. Fahrtkosten werden ab 5 Euro und bis maximal 20 Euro pro Schüler erstattet, wenn die Bildungsmaßnahme mindestens sechs Stunden dauert und eine Übernachtung umfasst.[20]

In Thüringen werden durch die Landeszentrale für politische Bildung (LZT) seit mehreren Jahren prinzipiell nur mehrtägige Projekte in KZ-Gedenkstätten gefördert, die in Zusammenarbeit der Schulen mit den Gedenkstätten als Eigenveranstaltungen durchführt werden. Für diese mehrtägigen Projekte gelten die gleichen Bedingungen, wie bei anderen Jugendseminaren der LZT.[21]

Nach der Analyse einer Reihe von Berichten Thüringer Lehrer, die mit ihren Schulklassen die Gedenkstätte Buchenwald besucht hatten, wurde die Förderung von „Kurzzeitpädagogik“[22] zugunsten von Projektarbeit eingestellt. Begründet wird dies mit dem zu hastigen Durchlaufen der verschiedenen Stationen der Gedenkstätte mit ganzen Schulklassen, wenn die Veranstaltung maximal einen Tag dauert. Die Auseinandersetzung mit der Geschichte des ehemaligen KZ Buchenwald leidet dadurch eher darunter, als dass sie zu einem Erkenntnisgewinn beiträgt. Hinzu kommt, dass die Lehrkräfte selbst oft nur schlecht vorbereitet sind. Darüber hinaus werden häufig zu hohe Erwartungen an eine abschreckende Wirkung des Gedenkstättenbesuchs gerade für zu Rechtsradikalismus neigenden Schülern gestellt.[23]

Exkursionen zu Gedenkstätten werden in der Regel nicht durch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung (BLZpB) gefördert. Seltene Ausnahmefälle bestätigen die Regel. Einzelne Seminare, Ausstellungen, Filme etc., die im Zusammenhang mit Gedenkstätten stehen, können aber durchaus von der BLZpB gefördert werden, insbesondere, wenn sie im Land Brandenburg statt finden.[24]

Im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Bundesland Brandenburg gibt es seit 2001 im Referat 36 die Arbeitsstelle „Gedenkstättenpädagogik“. Deren Aufgabe ist die Entwicklung und Unterstützung pädagogischer Programme im Rahmen der Demokratie- und Menschenrechtserziehung an Orten staatlicher Verbrechen und organisierter Verletzung von Menschenrechten sowohl während der Zeit des „Dritten Reiches“ als auch nach 1945. In Zusammenarbeit mit der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, den Gedenkstätten in Brandenburg, den Opferverbänden, den Kirchen und Religionsgemeinschaften und weiteren Organisationen wird die pädagogische Arbeit zu zeitgeschichtlichen Themen koordiniert. Zehn Gedenkstättenlehrer entwickeln konkrete pädagogische Konzepte für die Demokratie- und Menschenrechtserziehung in Gedenkstätten und Museen. Darüber hinaus beraten sie Schulen bei der Durchführung von Gedenkstättenfahrten, Zeitzeugenbegegnungen und Projekttagen.[25]

Zuschüsse für Gedenkstättenbesuche gibt es im Saarland nicht. Gängige Praxis sei es nach Auskunft des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlands einen der beiden Wandertage pro Schuljahr für einen entsprechenden Gedenkstättenbesuch zu nutzen. Häufig besuchten beispielsweise Geschichts- oder Politikkurse das ehemalige KZ Struthof im Elsass. Derartige Besuche mit sachkundiger Führung würden zu einem relativ günstigen Preis von der Volkshochschule Saarbrücken angeboten.[26]

Resümee

In wenigen Lehrplänen sind Gedenkstättenbesuche obligatorisch, wenn dann eher in der Sekundarstufe I als in der Sekundarstufe II. Empfehlungen zu adäquater Vor- und Nachbereitung lassen sich nicht finden. Meist sind entsprechende Erwähnungen von Exkursionen auch vielmehr als Hinweise zu Arbeitsmethoden und weniger als verpflichtende Veranstaltungen zu verstehen. Damit sind sie vom Stundenplan und der freien Zeit, die zur Verfügung steht, abhängig. Gerade jedoch in den Lehrplänen der Gymnasien, besonders der achtstufigen, werden an den Stunden im Bereich Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg Kürzungen vorgenommen. Entscheidend ist somit das Engagement einzelner Lehrkräfte und die Förderung der Gedenkstättenbesuche durch staatliche Institutionen, wie etwa die Landeszentralen für politische Bildung, die aber nicht in jedem Bundesland geleistet wird. Strukturell bedingt sind so besonders Schulen, in deren unmittelbarer Nähe sich keine Gedenkstätten befinden, und bei denen keine Förderung geleistet wird, womöglich eher geneigt, auf entsprechende Exkursionen zu verzichten.

Die Förderung der Gedenkstättenbesuche gestaltet sich höchst unterschiedlich. Generell gefördert wird in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Bremen ab 2007. In Sachsen, Schleswig-Holstein und im Saarland gibt es keine Fördermittel. Zuschüsse zu Projekten sind in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen möglich. Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg fördern die Arbeit freier Träger mit Schülern. In Berlin kann die Vorbereitung von Exkursionen finanziell unterstützt werden.

In den Lehrplänen finden sich zunehmend regionale Bezüge und Hinweise auf die Einbeziehung außerschulischer Lernorte, meist jedoch ohne diese genauer zu benennen. Ebenso wenig wird auf inhaltliche Unterschiede zwischen Gedenkstätte, Denkmal und Museum hingewiesen.

Es gibt Tendenzen zu einer Vereinheitlichung der Lehrpläne in der Sekundarstufe I, wobei ein Rahmenlehrplan zwischen den verschiedenen Schulformen in unterschiedlicher Weise ausdifferenziert wird. In Berlin und Brandenburg hat dies in den neuen Lehrplänen zur Folge, dass grundsätzliche alle Schulen zum Besuch außerschulischer Lernorte angehalten sind. Im Allgemeinen kann jedoch eine Einsparung gerade an den Stellen im Lehrplan befürchtet werden, die Exkursionen vorsehen, deren Zeitaufwand die Begrenzung der Stundenanzahl übersteigen würde.

Der vergleichsweise geringen Förderung von Gedenkstättenbesuchen stehen Forderungen seitens der Politik nach verstärktem Einsatz gegen rechtsextreme Tendenzen gegenüber. Die Gedenkstätten selbst warnen davor, sie zur unmittelbaren Bekämpfung von Rechtsextremismus zu instrumentalisieren. Ihr Beitrag liegt in der Vertiefung historischen Wissens, der Förderung der Urteilsfähigkeit sowie der kritischen Hinterfragung aktueller gesellschaftspolitischer Entwicklungen. Dies trägt mittelbar auch zur Festigung demokratischen Gedankenguts gegenüber rechtsextremen Anschauungen und Handlungen bei.

Es wäre wünschenswert, dass alle Schülerinnen und Schüler das Angebot erhielten, zumindest einmal im Laufe ihrer Schulzeit eine Fahrt zu einer Gedenkstätte zu unternehmen. Durch eine Verankerung der Exkursionen in den Lehrplänen der Länder in Verbindung mit der Förderung der Gedenkstättenfahrten, etwa durch die jeweiligen Landeszentralen für politische Bildung, wie es in manchen Bundesländern bereits der Fall ist, könnte dies gewährleistet werden.

Stefanie Rauch studiert Geschichte in Berlin. Sie hat im Rahmen eines Praktikums beim Gedenkstättenreferat der Stiftung Topographie des Terrors diesen Beitrag erarbeitet.

Literatur:

  • Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit vom 16. Mai 2001 Nr. LZ-03303-0 (KWMBl I 11/2001), geändert durch Bekanntmachung vom 28.08.2002 Nr. LZ 4 - 0371(KWMBl I 17/2002).
  • Leo, Annette/Reif-Spirek, Peter, „Es darf sich dort entsprechend der vorhandenen Hinweissschilder frei bewegt werden“. Eine Analyse von Berichten Thüringer LehrerInnen über Klassenfahrten zur Gedenkstätte Buchenwald, in: GedenkstättenRundbrief 2/1999 (Stiftung Topographie des Terrors, Hrsg.), S. 12-20.
  • Tradierung des Wissens über den Holocaust in den Schulen des Freistaates Bayern, in: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(Hrsg.) Zur Auseinandersetzung mit dem Hoocaust in der Schule. Ein Beitrag von Länderseite, Bonn 1997, S. 9-20.
  • Tradierung des Wissens über den Holocaust in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen, in: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(Hrsg.) Zur Auseinandersetzung mit dem Hoocaust in der Schule. Ein Beitrag von Länderseite, Bonn 1997, S. 21-32.
  • Tradierung des Wissens über den Holocaust in den Schulen des Freistaates Sachsen, in: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(Hrsg.) Zur Auseinandersetzung mit dem Hoocaust in der Schule. Ein Beitrag von Länderseite, Bonn 1997, S. 33-44.
  • Dittrich, Ulrike, Synopse zur Behandlung des Holocaust im Geschichtsunterricht auf der Grundlage der Lehrpläne aus den einzelnen Bundesländern zum Fach „Geschichte“ für die Sekundarstufe I. Stand: Dezember 2005, in:www.lernen-aus-der-geschichte.de/resmedia/document/document/Synopse2005-0.pdf

 

[1] Der erste Teil des Aufsatzes ist im GedenkstättenRundbrief Nr. 134, Dezember 2006 erschienen.

[2] Vgl. www.km.bayern.de/blz/gedenkstaetten/klassenfahrten.asp, Aufgerufen am 28. 9. 2006

[3] Vgl. Tätigkeitsbericht 2002 der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildung, Seite 10; aktuelle Zahlen liegen nicht vor

[4] Tradierung des Wissens über den Holocaust in den Schulen des Freistaates Bayern, S. 16

[5] ebd., S. 17f

[6] Vgl. www.leu.bw.schule.de/bild/Aschul-Jugendbildung.pdf, Seite 9/10

[7] Nach Auskunft der LPB Baden-Württemberg vom 25. 9. 2006

[8] Nach Auskunft der HLZ vom 18. 8. 2006

[9] LZPB Sachsen-Anhalt, Rd.Erl. Der StK vom 30. 6. 2003 – 13-04011-2, S. 1

[10] Nach Auskunft der Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten vom 18. 9. 2006

[11] Nach Auskunft der LZPB NRW vom 8. 9. 2006

[12] LZPB NRW www.politische-bildung.nrw.de/wir/ueberuns/arbeitsbereiche/511/index.html

[13] Tradierung des Wissens über den Holocaust in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen, S. 30

[14] Nach Auskunft der LZpB Berlin vom 25. 9. 2006

[15] Nach Auskunft der sächsischen LZpB vom 25. 9. 2006

[16] Nach Auskunft der LZpB Hamburg vom 22. 9. 2006

[17] Nach Auskunft der Kulturbehörde Hamburg vom 26. 9. 2006

[18] Nach Auskunft der LZpB Bremen vom 27. 9. 2006

[19] Nach Auskunft der LZpB Schleswig-Holstein vom 22. 9. 2006

[20] Nach Auskunft der LPB Mecklenburg-Vorpommern vom 25. 9. 2006

[21] Nach Auskunft der LZT vom 11. 9. 2006

[22] Leo. Annette/Reif-Spirek, Peter 1999, S. 20

[23] Vgl. ebd.

[24] Nach Auskunft der BLZpB vom 11. 9. 2006

[25] Vgl. Internet: www.tolerantes.brandenburg.de – Aufgerufen am 21. 9. 2006

[26] Nach Auskunft des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft vom 13. 9. 2006