Das Seminar begann am Donnerstagabend mit zwei Impulsreferaten zum Thema »Möglichkeiten und Grenzen des Vergleichs der Verbrechen von Nationalsozialismus und Stalinismus«.
Der mehr als einstündige Vortrag von Dr. Klaus-Dieter Müller vom Hannah-Arendt-Institut sprengte in seinem Detailreichtum den Rahmen eines »Impulses«, machte dies aber durch die Pointierung seiner Thesen wieder wett. Auch für ihn gelte, daß vergleichen nicht gleichsetzen sei, doch schiene ihm ein Vergleich ohne das beiden Teilen Gemeinsame wiederum absurd, so daß es in der Tat darauf hinauslaufe, das beiden Systemen Gleiche herauszuarbeiten. Dieses sei in Deutschland aufgrund von Frageverboten schwierig, worauf Ernst Nolte hingewiesen habe. Der »Historikerstreit« sei die Auseinandersetzung zwischen »wissenschaftlicher Nüchternheit« und »Politischer Korrektheit« gewesen, wobei Dr. Müller keinen Zweifel daran ließ, daß er die wissenschaftliche Nüchternheit bei Ernst Nolte sah. Das Ende der Sowjetunion habe die Möglichkeiten für die beiden »Großtotalitarismen« verbessert: zum einen, weil der Kommunismus nun selbst Vergangenheit geworden ist und zum andern, weil sich die Archive der ehemaligen Sowjetunion und ihrer Satellitenstaaten öffnen.
Die Systeme, die Dr. Müller nun verglich, waren der »Nationalsozialismus hitlerscher Prägung« und der »Nationalbolschewismus stalinscher Prägung, besser bekannt unter Kommunismus«. Am Anfang seines Vergleichs stand die Feststellung einer Differenz: Von zentraler Bedeutung für den Nationalsozialismus sei die Unterscheidung in Friedens- und Kriegsphase gewesen, denn das NS-System habe seine Hauptverbrechen – Ermordung der europäischen Juden, »Euthanasie«, Massensterben sowjetischer Kriegsgefangener usw. – »erst im Schatten des Krieges« begangen, während Lenin und Stalin ihre Hauptverbrechen bereits in Friedenszeiten begonnen hätten. Als beiden Systemen gleiche Verbrechen stellte Dr. Müller heraus:
• die Ausschaltung der politischen Gegner mit terroristischen Mitteln, wobei die Bolschewiki allerdings sehr viel radikaler gewesen seien
• ein ähnliches Lagersystem, wobei man Workuta und die Kolyma für bestimmte Perioden als Todeslager, wenn nicht gar als Vernichtungslager bezeichnen könne
• die differenzierten Häftlingskategorien in beiden Systemen, wobei die im NS-KZ-System als »rassisch Minderwertige Angesehenen« den »Konterrevolutionären« im GULag entsprochen hätten, da ihr Urteil, 10 Jahre Haft unter erschwerten Arbeitsbedingungen, in der Realität nur eine Überlebenschance für wenige Monate bedeutet hätte
• die identische Funktion der Begriffe Jude–Volksfeind, da der »Volksfeind« ebenfalls nicht durch Verhaltensänderung seinem Schicksal hätte entkommen können
• den Völkermord, den beide Systeme praktiziert hätten, die UdSSR durch die Hungersnot in der Ukraine und die Deportation kleinerer Völkerschaften während des Krieges
• die Ausschaltung der Führungsschichten anderer Völker (Katyn)
• die Angriffskriege (UdSSR: Polen, Finnland, Baltikum)
• die in großem Maße erfolgte Hinrichtung eigener Soldaten, wobei die Opfer der stalinistischen Militärjustiz mit 200000 um das Zehnfache höher gelegen habe als die der deutschen
• die Taktik der »verbrannten Erde«
• die Mißachtung des Kriegsvölkerrechts. Die »Massenrepressalien«, die Hitler schon vor Beginn des Krieges angeordnet habe, hätten ihr Pendant in Stalins Partisanenbefehl gehabt, der auch nicht dem Völkerrecht entsprochen habe.
Schließlich verwies Dr. Müller auf die Verbrechen nach 1945, für die er Massenvertreibungen und Speziallager als Stichworte benannte.
Für Dr. Müller stand fest, daß die »Lager des totalitären NS-Reiches ab Mitte 1945 von der totalitären sowjetischen Besatzungsmacht übernommen« worden seien und daß aus dieser Tatsache die Notwendigkeit und die Verpflichtung zum Vergleich in den Gedenkstätten resultiere. In »moralischer Hinsicht« gebiete »die Würde eines jeden Opfers seine Gleichbehandlung«. Einen Vorrang im Gedenken könne es nicht geben.
Der zweite Referent, Frank Dingel, bezog in vielen Punkten eine konträre Position. Er zeigte sich ausgesprochen skeptisch bezüglich des Erkenntniswertes von Vergleichen, da diese in den seltensten Fällen in der heuristischen Absicht, etwas Neues zu erfahren, angestellt würden, sondern fast immer mit politischen Hintergedanken. Die Totalitarismusdoktrin der 50er und 60er Jahre hatte ihren Stellenwert im Kalten Krieg, der BRD-NS-Vergleich der Neuen Linken hatte in den 70er Jahren die Funktion, die These, daß Kapitalismus zum Faschismus führe, zu unterfüttern, der Stasi-Gestapo-Vergleich soll die Staatssicherheit der DDR mit derselben moralischen Verworfenheit in Verbindung bringen, die man mit der Geheimen Staatspolizei des »Dritten Reiches« assoziiert. Der Systemvergleich erfolgt nicht sine ira et studio, sondern in der Absicht, gegen sozialistisches, ja selbst sozialstaatliches Denken zu immunisieren. Kritisiert wird der Stalinismus, gemeint ist der Kommunismus als Idee. Hannah Arendt allerdings hatte schon darauf hingewiesen, daß im totalen Staat die Ideologie völlig inhaltsleer wird, wofür die Vergewaltigung der Marxschen Theorie durch Stalin ein hinreichender Beleg ist. Wenn die Ideologie im totalen Staat zwar notwendig, aber beliebig ist, also jede Ideologie im Prinzip Bestandteil eines totalen Staates werden kann – man denke z.B. an christlichen oder islamischen Fundamentalismus – dann schützt der »Lernerfolg« anti-national oder anti-kommunistisch zu werden nicht vor der totalitären Versuchung. Man muß stattdessen die »Ursprünge und Elemente« (Hannah Arendt) des totalen Staates aufspüren, um aus der Analyse der Genese handlungsrelevante Strategien für die Gegenwart entwickeln zu können. Genau dieses leistet der Vergleich nicht, da er die Systeme aus dem geschichtlichen Kontext herauslöst und abstrakt Analogien feststellt, ohne erklären zu können, warum es zu ähnlichen Erscheinungen bei völlig unterschiedlichen gesellschaftlichen und historischen Bedingungen kommen kann. Da beim Vergleich auf diese Analyse in der Regel verzichtet wird, kommt es zu so abenteuerlichen Behauptungen wie der, daß Kommunismus und Nationalsozialismus derselben Denkungsart entsprängen und es also ausreiche, sich vor diesen beiden zu hüten.
Skepsis gegenüber dem Vergleich bedeutet freilich nicht, stalinistische Herrschaft in Gedenkstätten nicht zu thematisieren. Es ist unabdingbar an Orten, wo Lager und Gefängnisse des »Dritten Reiches« nach 1945 für Speziallager genutzt wurden. Die Auseinandersetzung damit wird durch die Faktizität erzwungen und ist zwingend gerade dann, wenn man verhindern will, daß mit diesen postfaschistischen Lagern politisch Schindluder getrieben wird. Verfehlt wäre allerdings ein Ansatz, der diese Lager nur noch als historische begreift und übersieht, daß sie exzessive Ausdrucksformen der Gewalt darstellen, die man tendenziell auch in parlamentarischen Demokratien finden kann. Zygmunt Baumann hat im Zusammenhang mit der Ausgrenzung und Kriminalisierung von sozial Unangepaßten von einer »totalitären Lösung ohne einen totalen Staat« gesprochen. Es ergeben sich für Gedenkstätten somit drei inhaltliche Schwerpunkte:
• die Zeit des Nationalsozialismus, der selbstverständlich die meiste Aufmerksamkeit gewidmet werden muß, nicht nur weil der Ortsbezug es gebietet, sondern weil diese 12 Jahre den Klimax der Gewaltgeschichte im 20. Jahrhundert darstellen
• der Stalinismus, der mit dem Faschismus nicht nur als politischer Gegner verzahnt war, sondern nach 1945 sein Herrschaftssystem wortwörtlich auf dem Boden des faschistischen etabliert hat
• Gewalt und totalitäre Tendenzen heute, durchaus im eigenen Staat. Würde man auf letzteres verzichten, wäre zwar die Arbeit in manchem einfacher, aber auch sinnloser: ein Aussparen der Gegenwart würde bei Mitarbeitern und Besuchern nur eine pharisäerhafte Einstellung zu den vergangenen Totalitarismen befördern.
Die heutigen Gedenkstätten sind durch die Doppelfunktion von ritueller Mahnstätte und Denkort gekennzeichnet. Im rituellen Mahnen stellt der Staat, der zugleich Finanzier ist, sich selber dar. Das kann zu Konflikten führen, wie das Beispiel der »Gedenkstätte Deutscher Widerstand« in Berlin zeigt. Andererseits sind Gedenken und Mahnen essentielle Funktionen einer »Gedenkstätte«. Soweit es das Staatlich-Repräsentative betrifft, können die Opfer der Internierungslager aufgrund ihrer Heterogenität nicht in diese Gedenkkultur einbezogen werden. Dies heißt aber nicht, daß nicht würdige Orte privaten Gedenkens geschaffen werden können und dies heißt vor allem nicht, daß die Geschichte nach 1945 nicht möglichst genau dokumentiert werden muß. Bei der Dokumentation kann, es wurde schon angedeutet, ein Konflikt mit dem finanzierenden Staat entstehen. Diesen Konflikt können die Gedenkstätten nur durchstehen, wenn es ihnen gelingt, für ihre Forschung und Darstellung den grundgesetzlichen Schutz des Artikels 5 in Anspruch zu nehmen und durchzusetzen. Sie haben dann die Chance, zu zentralen Orten politischer Bildung im 21. Jahrhundert zu werden.
In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß die Priorität in der Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus auch darin begründet liege, daß es sich um deutsche Verbrechen handele und es deswegen die von Dr. Müller geforderte »Äquidistanz« zu Nationalsozialismus und Stalinismus nicht geben könne. Andere Teilnehmer wiesen darauf hin, daß man die Speziallager im Zusammenhang mit der Entnazifizierung sehen müsse. Es habe auch Internierungslager in den Westzonen gegeben. Schließlich wurde Dr. Müller vorgeworfen, daß seine Methode des Vergleichs beide Systeme aus dem historischen Kontext löse und sie gleichsam abstrakt gegenüberstelle. Damit würden bestimmte Erkenntnismöglichkeiten von vornherein beschnitten. Dies gelte für das allgemeine Problem des Stalinismus ebenso wie für konkrete Aussagen. So sei die Behauptung, die »verbrecherischen Befehle« des OKW hätten ihre Entsprechung im Partisanenbefehl Stalins wenig überzeugend, wenn man bedenke, daß Stalin Deutschland nach Kriegsbeginn angeboten habe, sich an die – von der Sowjetunion nicht unterschriebene – Genfer Konvention zu halten, wenn Deutschland das gleiche tue. Dies ist von Keitel mit der Bemerkung abgelehnt worden, der Krieg gegen die Sowjetunion sei kein ritterlicher Kampf, der Bolschewismus vielmehr der Todfeind des deutschen Volkes, den es zu vernichten gelte. Auch für die Erklärung des Stalinismus bringe der direkte Vergleich nichts. Die Bolschewiki, sich in der Tradition der Französischen Revolution sehend, hätten als »Westler« in einem Land gesiegt, dessen Geschichte seit dem 13. Jahrhundert einen merklich anderen Verlauf genommen habe als in Mittel- und Westeuropa. Obwohl auf der Tagung nicht angesprochen, soll diese Entwicklung hier mit Stichworten angesprochen werden: Mongolenherrschaft, keine Herausbildung von freien Städten im Mittelalter, keine Teilnahme an der Renaissance, Ausbildung eines autokratischen Kaisertums, Bauernbefreiung 5o Jahre nach Preußen, schwache Bourgeoisie, keine bürgerliche Demokratie, unzureichende Kapitalakkumulation. Die materiellen Wurzeln des Stalinismus sind ganz offensichtlich andere als die des deutschen Faschismus. Sie können mit einer Methode, die nur Erscheinungen miteinander vergleicht und mehr oder minder glücklich miteinander parallelisiert, nicht erfaßt werden.
Dr. Müller wies noch einmal ausdrücklich darauf hin, daß in seiner Sicht die Speziallager nichts mit Entnazifizierung zu tun gehabt hätten, sondern die Übertragung des GULag-Prinzips auf Deutschland gewesen seien. Die Offerte Stalins, das Kriegsvölkerrecht betreffend, sei »nicht ernst gemeint« gewesen.
Der Ertrag des ersten Tages bestand darin, deutlich gemacht zu haben, daß es auch dann, wenn man den Stalinismus als Ausdruck totaler Herrschaft ernst nimmt und ihn nicht mit Hinweis auf den Nationalsozialismus relativiert, sehr unterschiedliche Herangehensweisen beim Erklären dieses Phänomens geben kann.
Der Vortrag von Prof. Dr. Bernd Faulenbach (Bochum) am nächsten Morgen über »Die Verfolgungssysteme des Nationalsozialismus und des Stalinismus« kann in vielem als ein Kompromiß der am Vortage ausgetauschten Standpunkte angesehen werden. Seine Leitlinie war, die Verbrechen des Nationalsozialismus durch einen Vergleich mit dem Stalinismus nicht zu relativieren, die Verbrechen des Stalinismus durch den Vergleich aber auch nicht zu banalisieren. Mit Dr. Müller war er der Meinung, daß der Vergleich von Unterdrückungs- und Verfolgungsmaßnahmen in beiden Systemen lohnend sei, anders als Dr. Müller betonte er stärker die Unterschiede zwischen beiden Systemen. Schließlich verwies er immer wieder auf den »Kontext«, in dem die verschiedenen Maßnahmen zu sehen seien.
Die Schwierigkeiten des Systemvergleichs resultieren u.a. aus der banalen, aber entscheidenden Tatsache, daß es in der Forschung in der Regel Spezialisten immer nur für eines der in Frage stehenden Systeme gebe. Prof. Faulenbach bemühte sich gleichwohl, den Forschungsstand zu referieren. In beiden Systemen habe die Herrschaftssicherung am Anfang gestanden, in der Sowjetunion allerdings stärker als in Deutschland. Allmählich sei auch Stalin dazu übergegangen, Gruppen zu verfolgen, die das System gar nicht bedrohten. Die größte Ausdehnung des Lagerwesens habe es in den Jahren 1937 bis 1941 gegeben. Die Schätzung der Zahl der Inhaftierten schwanke zwischen 2 und 20 Millionen. Diese unglaubliche Diskrepanz zeige eindringlich den Forschungsbedarf. Den Gedenkstätten gab Prof. Faulenbach folgende Leitlinien mit auf den Weg:
1. Die nationalsozialistischen Lager gehören zum Kontext deutscher Geschichte. Der GULag liegt außerhalb dieses Kontextes.
2. Mit Habermas sei ein »antitotalitärer Konsens« zu fordern. Die Aufgabe der Gedenkstätten sei es, die Spuren vor Ort zu sichern. Der Vergleich sei nicht Sache der Präsentation vor Ort, sondern gehöre in die Seminare.
3. Die »Vergangenheiten« dürften nicht in Konkurrenz zueinander treten und schließlich sei
4. eine »europäische Erinnerungskultur« anzustreben.
Der zweite Teil des Vormittags wurde für einen Besuch der Gedenkstätte Münchener Platz genutzt. Die Führung übernahm Dr. Christa Herkt. Zwischen 1903 und 1907 wurden am Münchener Platz in Dresden das Gebäude für das Königlich-Sächsische Landgericht samt dazugehörigem Gefängnis mit 800 Zellen errichtet. Ab 1933 diente es auch als Gefängnis für politische Häftlinge und als Hinrichtungsstätte. Im Laufe des Krieges waren zunehmend Ausländer von Inhaftierung und Hinrichtung betroffen, die stärkste Gruppe davon waren Tschechen. Nach 1945 wurde das Gefängnis von NKWD und Sowjetischem Militärtribunal genutzt, später, bis 1957, von der DDR-Strafjustiz. Während der ganzen Zeit gab es politisch motivierte Hinrichtungen, die Haftbedingungen waren, vor allem in der ersten Zeit, katastrophal. Heute werden die Gebäude, mit Ausnahme der zur Gedenkstätte gehörigen, von der Technischen Universität Dresden genutzt.
Schon 1950 reichte die VVN einen Antrag ein, im ehemaligen Richthof des Gefängnisses eine Gedenkstätte einzurichten, der zunächst abgelehnt wurde. 1987 erfolgte als letzter Akt die Anbringung einer Tafel, die in mehreren Sprachen »Ruhm und Ehre den Helden des antifaschistischen Widerstandskampfes 1933–1945« bezeugt. Seit 1995 gibt es im Nordost-Gefängnishof eine Plastik von Wieland Förster mit der Inschrift »Namenlos – Ohne Gesicht, den zu Unrecht Verfolgten nach 1945«.
Die Führung und die Diskussion am Nachmittag machten einige Probleme der Gedenkstättenarbeit »mit doppelter Vergangenheit« deutlich. In der antifaschistischen Gedenkstätte hatte sich das Erinnerungspathos vor die genaue Recherche geschoben. Die Zahl von über 2000 Hinrichtungen ist nicht belegt, auch die einseitige Konzentration auf den antifaschistischen Widerstand wird dem Charakter des NS-Systems als Unrechts-Staat, der auch Unpolitische vernichtete, nicht gerecht. Wenn schon für die Zeit vor 1945 großer Forschungsbedarf besteht, dann erst recht für die Zeit nach 1945. Der Tendenz von Frau Dr. Herkt, erst die Akten aufzuarbeiten, bevor man eine Ausstellung wagen könne – in zwei Räumen, einen für die Zeit vor 1945, den anderen für die Zeit danach – wurde heftig widersprochen. Man lasse nicht nur die Öffentlichkeit jahrelang ohne Information, sondern verschenke auch die Möglichkeit, durch eine Interimslösung, in der die Konzeption erläutert sowie die bisherigen Ergebnisse und Erkenntnisse zur Diskussion gestellt würden, den Denkort »Münchener Platz« in der Aktualität zu halten. Zudem sei zu erwägen, ob man nicht das wissenschaftliche Potential der Technischen Universität Dresden, in deren Areal schließlich die Gedenkstätte liege, aktivieren könne, z.B. durch die Bildung von Projektgruppen in fachlich zuständigen Seminaren. Man bekäme »Forschungsleistung gratis«, die sonst nicht zu bezahlen wäre.
Die Diskussion konnte nahtlos fortgesetzt werden im Werkstattgespräch zur »Geschichte der sowjetischen Speziallager an Orten vormaliger nationalsozialistischer Verfolgung«. Auch hier wurde wieder die Diskrepanz deutlich zwischen dem Wunsch nach möglichst griffiger politischer Einordnung und wissenschaftlicher Rekonstruktion des Geschehenen. Dr. Lutz Pries (Sachsenhausen) wies auf die drei Quellengattungen hin, mit denen er es bei der Erforschung des Speziallagers Nr. 7, das sich auf dem Territorium des KZ Sachsenhausen befunden hat, zu tun hat: Zeitzeugen, russische Quellen und deutsche Quellen. Die russischen Quellen belaufen sich z.T. auf 30000 Blatt, die das Museum Sachsenhausen in Kopie zur Verfügung hat. Die bisherigen Forschungen lassen sich dahingehend zusammenfassen, daß die Konzentration auf das Speziallager zu einer verkürzten Perspektive führt. Das zunächst in Werneuchen befindliche Lager wurde im August 1945 nach Sachsenhausen verlegt und diente ab Januar 1946 als Kriegsgefangenenlager, in dem sich 6000, zuvor aus der US-amerikanischen Kriegsgefangenschaft entlassene Offiziere der Wehrmacht befanden, die dann weiter in die UdSSR deportiert wurden. Ab Herbst 1946 bekam das Lager Gefängnisfunktion für von sowjetischen Militärtribunalen verurteilte Menschen. Die Höchstbelegung sei 15000 gewesen; insgesamt hätten 60000 das Lager durchlaufen. Davon seien 12000 gestorben.
Dr. Bodo Ritscher (Buchenwald) stellte zu Beginn seiner Ausführungen zwei Positionen vor, die nicht zum Ausgangspunkt für Ausstellungen über Internierungslager genommen werden dürfen. Die eine nimmt das GULag-System zum Ausgangspunkt, die andere die Potsdamer Beschlüsse. Die Zusammensetzung der Häftlinge ergab sich aus der doppelten Zielsetzung in der damaligen Sowjetisch Besetzten Zone: einerseits Entnazifizierung, andererseits Aufbau eines bestimmten politischen Systems. 70% der Inhaftierten seien NSDAP-Mitglieder gewesen, überwiegend aus den mittleren und niederen Rängen des NS-Systems. Die anderen, soweit sie nicht unpolitische Opfer von Denunziationen waren, kamen ins Lager als Gegner der neuen politischen Verhältnisse. 90% wurden im ersten Jahr nach Kriegsende verhaftet. Der kritische Vergleichsrahmen für die Speziallager sei weder der GULag noch das KZ, sondern das Internierungslager.
Dieter Krüger machte den Schock deutlich, als er, als überzeugter Sozialist, mit der zweiten Geschichte von Fünfeichen konfrontiert wurde. Fünfeichen war ein Lager für sowjetische Kriegsgefangene, die zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden. 1961 wurde die Anlage eines Friedhofes geplant, 1986 schließlich eingeweiht. Hier wurden u.a. 2000 sowjetische Soldaten bestattet. Nach einer Angabe aus dem Jahre 1975, der letzten die es zu diesem Komplex gab, sollen bis 1945 rund 25000 Menschen in Fünfeichen gestorben sein.
1990 stieß man auf Massengräber. Diese Toten, die in Schichten übereinander begraben worden seien, stammten aus dem 1945 eingerichteten Internierungslager, in dem nach den bisherigen Erkenntnissen rund 4700 Menschen, vor allem an Hunger, gestorben seien. Bedauerlich sei, daß sich nach der »Wende« Vertreter der UdSSR bzw. der GUS, im Gegensatz zu diplomatischen Vertretern westlicher Staaten, weder für das Gedenken an die Opfer vor 1945 noch an die nach 1945 interessiert gezeigt hätten.
Als letzter Referent des Nachmittags skizzierte Wolfgang Oleschinski vom Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau die Situation in dieser durch das Zusammentreffen sowjetischer und US-amerikanischer Truppen am 25. April 1945 bekanntgewordenen Elbestadt. Torgau war im »Dritten Reich« die Zentrale des Wehrmachtstrafsystems. Hier befanden sich zwei von acht Haftanstalten der Wehrmachtjustiz: die Gefängnisse »Fort Zinna« und »Brückenkopf«. Am 18. August 1943 übersiedelte auch das Reichskriegsgericht von Berlin-Charlottenburg nach Torgau. 20000 vollstreckten Todesurteilen stehen rund 300 in den Armeen der Westalliierten gegenüber. Die DDR zeigte sich an diesem Teil der NS-Geschichte wenig interessiert, noch weniger an der Geschichte der Speziallager 8 und 10, die sich im »Fort Zinna« und in der Seydlitz-Kaserne befunden haben und schon gar nicht an einer kritischen Aufarbeitung des DDR-Strafvollzugs, der bis 1990 die Gefängnisse der Wehrmacht und des NKWD genutzt hat.
Für das 1991 gegründete DIZ bedeutet dies, daß es die gesamte Geschichte der letzten 60 Jahre zu erforschen und darzustellen hat, wobei erschwerend hinzukommt, daß durch die Weiternutzung der Gefängnisse kein authentischer Ort zur Verfügung steht. Die Dokumentation erfolgt in Schloß Hartenfels, wo in einem Turm vier Etagen zur Verfügung stehen, von denen momentan zwei für eine Ausstellung genutzt werden. Als Ort des Gedenkens wird ein Holzkreuz vor der Justizvollzugsanstalt genutzt, an dessen Fuß eine Tafel »Zur Erinnerung an die Opfer der Gewaltherrschaft im Fort Zinna« angebracht ist.
In der Diskussion wurde in Frage gestellt und auch mit Statements belegt, daß diese Tafel von allen Opfergruppen angenommen wird. Zwar ist der Text von der größten nur denkbaren Allgemeinheit, dennoch wird von den antifaschistischen Opferverbänden nicht übersehen, daß es die Verbände der Opfer des Stalinismus gewesen sind, die im November 1992 dieses Kreuz errichtet hatten. Thomas Lutz wies darauf hin, daß nach einer Umfrage 90% der Besucher der Gedenkstätte Sachsenhausen wegen des KZ und nur 5% wegen des Internierungslagers kämen und daß man diese Proportionen vermutlich auch auf Buchenwald übertragen könne. Da in den Berichten immer nur pauschal von Opfern die Rede war, wurde nachgefragt, wie hoch der Anteil der Frauen in den jeweiligen Speziallagern gewesen sei. Exakte Zahlen sind offenbar noch nicht ermittelt worden. Für Fünfeichen kann man von 600 ausgehen, in Torgau waren rund 100, in Buchenwald ca. 1000 und in Sachsenhausen 1000 bis 1200 Internierte und eine ebenso große Anzahl SMT-Verurteilte Frauen. Für Buchenwald ist die merkwürdige Tatsache zu vermerken, daß sehr viele Frauen 1948 entlassen wurden, der prozentuale Anteil der Frauen an den Häftlingen jedoch von 4% vor 1948 auf 6,8% nach 1948 gestiegen ist, so daß nach 1948 noch eine große Anzahl von Frauen inhaftiert worden sein muß.
Die Diskussion der Orte »mit doppelter Vergangenheit« wurde am Samstag morgen fortgesetzt. Rikola-Gunnar Lüttgenau (Buchenwald) beschrieb die polemische Konfrontation »Alt-Stalinisten« versus »Adenauer-Enkel«. Das große Problem seien die »aufklärungsresistenten« Gruppen. Gräberfeststellung, Dokumentation etc. seien selbstverständliche Aufgaben. Die Häftlingsverbände des Internierungslagers seien jedoch an einer Ausstellung weniger interessiert, sie wollen das Gedenken. Das Problem wird bislang so gelöst, daß das Gedenken bei den Toten stattfände, in den Ausstellungsräumen jedoch kein Ort für Gedenkfeiern vorgesehen sei. Die Beschilderung auf dem Lagergelände orientiere sich ausschließlich am KZ.
Dr. Winfried Meyer (Sachsenhausen) wies darauf hin, daß ursprünglich ein gemeinsames Gedenken von Opfern des KZ und des Speziallagers geplant gewesen sei. Doch sei dies nicht durchführbar gewesen. Der Ort des Gedenkens an die Opfer des KZ sei nun die »Station Z« auf dem KZ-Gelände, während der Toten des Internierungslagers auf dem Friedhof gedacht werde, der für die Gestorbenen des Speziallagers angelegt worden ist. Die Problematik des »Ehrens« zeige der Fall Heinze, der als Nazi-Täter interniert, für seine medizinischen Hilfeleistungen im Speziallager geehrt werden sollte.
Norbert Haase (Torgau) unterstrich ebenfalls die Schwierigkeit gemeinsamen Gedenkens: das schon oben erwähnte Gedenkkreuz mit der scheinbar unverfänglichen Tafel war insofern eine Provokation, als es vom Verband der Opfer des Stalinismus (VOS) eigenmächtig ohne Absprache mit anderen Verbänden und Institutionen aufgestellt worden war.
Der Bericht von Katja Hertz-Eichenrode (Neuengamme) war im Kontext der KZ-Internierungslager-Problematik der spannendste, weil er zeigte, wie die Diskussion um die Speziallager auf die westdeutschen Gedenkstätten zurückschlägt. Auch hier ist die Zeit der Internierungslager kaum erforscht. Der Kenntnisstand für Neuengamme erschöpft sich im wesentlichen in der Feststellung, daß etwa 13000 Menschen interniert waren, es 97 Todesfälle gegeben hat, wovon 17 als Selbstmord deklariert und bei sechs Hinweise auf Schutzverletzungen festgestellt wurden. Einer von der Versorgungslage und Behandlung schlechten Anfangszeit unter belgischer Bewachung sei eine bessere unter britischer Aufsicht gefolgt, in der, Zeitungsberichten zufolge, die Ernährungslage im Lager zeitweise besser gewesen sei als in der Stadt.
Daß über die westlichen Internierungslager so wenig bekannt ist, liegt allerdings kaum an einer Tabuisierung, sondern an der Einschätzung, daß diese Phase als historisch nicht relevant eingeschätzt wurde. Es gab weder einen Grund, sie zu verschweigen noch sie zu erforschen.
Mit der seit 1990 deutlich gewordenen stärkeren nationalen Orientierung und der in letzter Zeit das rechtsextremistische Ghetto verlassenden Publikationen wie über den »geplanten Tod« deutscher Kriegsgefangener in westalliierter Kriegsgefangenschaft ergibt sich auch hier die Notwendigkeit, die Darstellung über 1945 hinauszuführen und auch die Geschichte des Umgangs mit den Nazi-Verbrechen zu dokumentieren.
Der Bericht von Michael Reinold (Bonn) über die Arbeit der Enquête-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit« machte noch einmal das Dilemma deutscher Nachkriegsgeschichte deutlich: Über die SED-Dikatur läßt sich sinnvoll nicht reden, wenn man nicht die Nazi-Zeit zuvor gründlich zum Thema macht. Deshalb sind die Gedenkstätten an den Terror des NS-Regimes zentraler Bestandteil der Überlegungen der Kommission. Das Ende der Teilung hat dem Bund die Verantwortung für die Nationalen Mahn- und Gedenkstätten beschert. Die Konsequenz aus diesem Faktum ist die Forderung, daß er auch für die großen Gedenkstätten in Westdeutschland verantwortlich ist und der Föderalismus in dieser Frage überdacht werden muß. Spätestens im Jahre 2003 muß diese Frage entschieden sein, weil dann die 1993 einsetzende zehnjährige Festschreibung des Status quo abgelaufen sein wird. Der Abschlußbericht der Kommission wird im Juni 1998 fertiggestellt sein. Aber schon jetzt können einige zentrale Aussagen getroffen werden:
• Die Gedenkstätten haben die Aufgabe, am Ort zu forschen und zu dokumentieren.
• Es ist nicht ihre Aufgabe, Theorien zu verifizieren.
• Bei der Darstellung der Speziallager ist der Bezug zur NS-Geschichte herzustellen.
• Es soll kein einheitliches Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und die des Stalinismus geben.
Der Vortrag von Prof. Dr. Matthias Pfüller über »Gewalt in der Moderne« öffnete den Blick auf die Memoriale der letzten 200 Jahre. Diese, anhand der Gedenkstättendiskussion in Mecklenburg-Vorpommern gewonnenen Thesen1 stießen einerseits auf Zustimmung, andererseits aber auch auf Skepsis bezüglich ihrer Umsetzung »vor Ort«. Es wurde jedoch in der Diskussion deutlich, daß es nicht darum gehen kann, allen Memorialen eine einheitliche Interpretation »von oben« überzustülpen, sondern um theoretische Vorgaben, die die Einordnung bestimmter Dinge erleichtern, die lokale Initiative und die konkrete Umsetzung nicht ersetzen können.
Der letzte Tag galt dem Besuch eines Ortes, einer im Entstehen begriffenen Gedenkstätte: dem Sonnenstein bei Pirna.2 Dieser Ort der Ermordung von 13000 geistig Behinderten machte deutlich, wie wenig zulässig die Beschränkung auf Nationalsozialismus und Stalinismus als den »Ausnahmen« in der ansonsten so fortschrittlichen und humanen Moderne ist. Behinderte werden nicht nur durch krude Rassentheorien bedroht, sondern auch von kommunistischer Arbeitsmoral und kapitalistischem Verwertungsdenken. Die Anstalten in Pirna-Sonnenstein galten im 19. Jahrhundert als die fortschrittlichsten Deutschlands. Ein verhängnisvoller Umschwung setzte nach dem Ersten Weltkrieg ein, als in der nationalen und ökonomischen Krise unproduktive Behinderte als »Ballastexistenzen« galten, als »lebensunwertes Leben«. Die Nazis haben diese Thesen in ein Mordprogramm umgesetzt, die DDR hat es nicht für nötig befunden, daran zu erinnern. Die Tötung geistig Behinderter paßte nicht in das dichotomische Schema von Faschist/Antifaschist. Auch in der BRD bedurfte es erst der Außenseiteranstrengung eines Ernst Klee, bis sich die historische Forschung dieses Themas annahm und Hadamar sowie Grafeneck zu Begriffen neben Dachau, Neuengamme und Flossenbürg wurden. In einer ausschließlich auf Produktivität fixierten Gesellschaft müssen sich Behinderte immer potentiell bedroht fühlen – erinnert sei nur an die unsägliche Singer-Debatte vor einigen Jahren.
So läßt sich als Fazit dieser Tagung festhalten, daß es nicht »zwei Vergangenheiten« gibt, von der man sich eine aussuchen könnte, sondern nur eine, und daß diese eine sich weder zeitlich noch geographisch begrenzen läßt, sondern mit ihren beunruhigenden Fragen die Gegenwart erreicht.
1 vgl. den Bericht »Eine Region und ihre Erinnerungszeichen«, in: Gedenkstättenrundbrief Nr. 76 (4/1996), S. 24–26.
2 vgl. Sebastian Engelbrecht: Gedenkstätte oder Dienstleistungszentrum. Die Diskussion um die ehemalige Heilanstalt in Pirna-Sonnenstein, ebenda, S. 1–9.