Diskussionen zur Bildungsarbeit in Gedenkstätten

Vergleiche mit anderen Staatsverbrechen
03/2021Gedenkstättenrundbrief 190, S. 41-45
Kai Langer

Dem Thema »Vergleiche mit anderen Regimeverbrechen« widmete sich eine von drei parallel stattfindenden Gesprächsrunden. Dazu referierten nacheinander:

Dr. Daniel Bohse – Leiter der Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg,

Dr. Enrico Heitzer – Wissenschaftlicher Mitarbeiter für das Sowjetische Speziallager in der Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen sowie

Dr. Rainer Huhle – Gründungs- und Vorstandsmitglied des Nürnberger Menschenrechtszentrums

Die Runde moderierte Dr. Kai Langer, Direktor der Stiftung Gedenkstätten Sachsen Anhalt. Seiner Bitte folgend widmeten sich die drei Referenten in ihren Beiträgen den speziellen Herausforderungen, Spannungsfeldern und Chancen im Hinblick auf die Bildungsarbeit in den von ihnen betrachteten Feldern. Didaktisch-methodische Fragen wurden dabei nicht näher behandelt. Dr. Daniel Bohse und Dr. Enrico Heitzer beschrieben eindrücklich die speziellen Rahmenbedingungen für die Bildungsarbeit an Orten mit sogenannter doppelter Diktaturvergangenheit. Während Bohse dabei auf die pädagogischen Arbeit der Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale) zu sprechen kam, widmete sich Heitzer der besonderen Situation in der Gedenkstätte Sachsenhausen.

Zunächst gingen beide ausführlich auf die jeweiligen Besonderheiten der Nutzungsgeschichte der von ihnen vorgestellten Orte ein: Im Falle des »Roten Ochsen« handelt es sich um ein 175 Jahre altes Strafgefängnis, das während der Zeit des National-sozialismus als Zuchthaus und Hinrichtungsstätte diente, im April 1945 durch US-amerikanische Truppen befreit und ihnen zunächst als Internierungslager diente. Nach dem Besatzungswechsel am 1. Juli 1945 nutzen sowjetische Geheimdienste die Anstalt als Gefängnis. Außerdem fanden hier Prozesse vor Sowjetischen Militärtribunalen (SMT) statt, die sowohl gegen eigene Militärangehörige als auch gegen deutsche Zivilisten Urteile im Sinne der stalinistischen Justiz verhängten. Ab 1950 waren auf dem Gelände die Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit für das Land Sachsen-Anhalt, später den Bezirk Halle, und schließlich eine Strafvollzugsanstalt der Ministeriums des Innern (MdI) der DDR untergebracht.

In Sachsenhausen – einem Ortsteil der Stadt Oranienburg – errichteten die Nationalsozialisten 1936 eines ihrer zentrales Konzentrationslager, das zugleich als Sitz der Inspektion der Konzentrationslager (IKL), der zentralen SS-Verwaltungs- und Führungsbehörde für die nationalsozialistischen Konzentrationslager, diente. Im August 1941 wurde hier eine Massenerschießungsanlage errichtet, mittels derer bis zu 18 000 sowjetische Kriegsgefangene ermordet wurden.

Am 21. April 1945 erfolgte die weitgehende Räumung des Lagers. Am 22. und 23. April trafen dort sowjetische und polnische Truppen ein. Zunächst erfolgte eine Weiternutzung als Repatriierungs- und Filtrationslager, dann als sowjetisches Speziallager Nr. 7, ab 1948 erhielt es dann die Nr. 1. Hier wurden Menschen mit tatsächlicher oder vermeintlicher NS-Belastung ohne Gerichtsurteil, aber auch von SMT Abgeurteilte sowie deutsche Kriegsgefangene festgehalten. Eine rechtliche Grundlage dafür boten interalliierte Vereinbarungen, die auch für die drei Westzonen galten. Im Frühjahr 1950, wenige Monate nach Gründung der DDR, wurde das Speziallager Nr. 1 aufgelöst. Ca. 8000 Häftlinge wurden entlassen, eine kleinere Gruppe in die Sowjetunion transportiert. 5500 Häftlinge wurden an die Behörden der DDR zur weiteren Strafverbüßung oder zur Aburteilung überstellt. Denn nicht wenige Überlebende des Speziallagers Sachsenhausen zählten zu den 3442 noch 1950 in den berüchtigten Waldheimer Prozessen durch DDR-Gerichte zu langjährigen Zuchthausstrafen, in 32 Fällen auch zum Tode Verurteilten.

Wie aus den Stichworten zur Geschichte der beiden historischen Orte hervorgeht, stehen Orte mit einer doppelten Diktaturvergangenheit bei aller Verschiedenheit vor grundsätzlich ähnlichen Herausforderungen:

Die Geschichte(n) des Ortes ist/sind ebenso differenziert wie komplex. Aufgrund der schieren Informationsflut droht eine Überforderung der Rezipientinnen und Rezipienten.

Der latenten Gefahr einer platten Analogisierung von historischen Verbrechen unterschiedlicher Dimensionen (»Alles war schlimm, alles das Gleiche.«) muss wirkungsvoll entgegengetreten werden.

Es gibt berechtigte Ansprüche verschiedener Opfergruppen und ihrer Angehörigen, dass ihre spezifischen Verfolgungsschicksale gewürdigt werden. Dies beinhaltet auch die Notwendigkeit der Einbeziehung ihrer Vertretungen in die Vorbereitung von Ausstellungen, etwa in Gestalt von Beiräten und Expertenkommissionen.

Im Einklang mit der »Faulenbachschen-Formel«, wonach die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht durch die Auseinandersetzung mit dem Geschehen in der Nachkriegszeit relativiert und umgekehrt das Unrecht und die Verbrechen in der SBZ/DDR nicht unter Hinweis auf die des Nationalsozialismus bagatellisiert werden dürfen, bedarf es getrennter Ausstellungsbereiche für die verschiedenen Diktaturepochen, die sich gestalterisch und räumlich voneinander unterscheiden sollten. In der halleschen Gedenkstätte wurden die Bereiche »Politische Justiz 1933–1945« und »Politische Justiz 1945–1989« auf zwei verschiedenen Ausstellungsetagen untergebracht. In Sachsenhausen sind die Bereiche zur Geschichte des Konzentrationslagers bzw. des Speziallagers auf Grund der grundsätzlich unterschiedlichen Thematik in völlig getrennten Bereichen und Räumlichkeiten untergebracht.

Die fehlende Verankerung des Wissens um das Wirken sowjetischer Repressionsorgane auf deutschem Boden ist ein grundsätzliches Problem. Da die meisten Lehrerinnen und Lehrer kaum Vorkenntnisse zu diesem Thema haben und dieses in den staatlichen Curricula so gut wie nicht enthalten ist, bleibt es bisher eher randständig. Fehlendes oder geringes Interesse aber auch Berührungsängste gegenüber dem Thema Speziallager haben in der Gedenkstätte Sachsenhausen zur Folge, dass sich nur 10 Prozent aller Projekttage damit beschäftigen.

Inmitten welch geschichtspolitischer Spannungsfelder sich Gedenkstätten mit einer mehrfachen Nutzungsgeschichte in Diktaturen gelegentlich bewegen, brachte vor allem Enrico Heitzer zum Ausdruck. So berichtete er, dass 1990, im Jahr der deutschen Wiedervereinigung, eine Gruppe um den berühmt-berüchtigten Neonazi Michael Kühnen den provokatorischen Versuch unternommen habe, das gesamte ehemalige Lagergelände zur »Gedenkstätte für die Opfer des Sozialismus« zu erklären. Im Jahre 2009 habe eine Delegation der rechtsextremen DVU den 60. Jahrestag der Befreiung des Lagers zum Anlass genommen, nur einen Kranz für die Opfer des Speziallagers niederzulegen.

Als das Thema »Sowjetische Speziallager« 2001 erstmals Gegenstand einer neuen Dauerausstellung wurde, gab es andererseits bereits vorab Proteste staatlicher russischer Stellen, die sich gegen eine vermeintliche Gleichsetzung der Taten von deutscher und sowjetischer Seite wandten.

Von Seiten einiger Verbände für die Opfer der kommunistischen Diktatur wurden dagegen Befürchtungen aber auch handfeste Vorwürfe laut, dass die Geschichte des Speziallagers mit der Geschichte des Konzentrationslagers »entsorgt« werden solle. Als ein Indikator für das empfundene Missverhältnis in der Darstellung der Ereignisse vor und nach 1945 wurde und wird auch das stärker diversifizierte Bildungsangebot der Gedenkstätte zur Geschichte des Konzentrationslagers gewertet. Diese Beobachtung ist korrekt. Es handelt sich dabei aber um eine unmittelbare Folge der fehlenden Nachfrage im Hinblick auf das Thema »Speziallager«.

Geschichtspolitischen »Zündstoff« beinhalten auch Fragen im Hinblick auf ein angemessenes Gedenken an die verschiedenen Opfergruppen des Konzentrationslagers einerseits und des Speziallagers andererseits. Von der Gedenkstätte Sachsenhausen wurden jegliche Initiativen, allen Insassen des Speziallagers ein namentliches Gedenken zu ermöglichen, zurück gewiesen. Ein grundsätzliches Problem derartiger Wünsche bestehe darin, dass üble NS-Täter so in ein ehrendes Gedenken einbezogen würden. Nachdem Versuche eines bestimmten Personenkreises bekannt geworden waren, einem ehemaligen Arzt und Täter der NS-»Euthanasie« diese Ehre zuteilwerden zu lassen, führte dies zu einem entsprechenden Eklat.

Als ein spezifisches Problem von Gedenkveranstaltungen an Orten mit doppelter Diktaturvergangenheit verwies Heitzer auch auf geschichtspolitische Deutungskämpfe, die gelegentlich auch in Redebeiträgen von Vertreterinnen und Vertretern demokratischer Parteien zum Ausdruck kommen. Meist seien diese als ein Ausdruck des »Festhalten(s) an einer trivialisierten Totalitarismusdoktrin (»dieselben Verbrechen mit denselben Mitteln«) zu werten.

Neben den geschilderten Risiken – so Bohse und Heitzer übereinstimmend – böten Gedenkorte mit doppelter Vergangenheit auch eine Reihe von Chancen für die Bildungsarbeit:

So böten neue Forschungsergebnisse, die mit qualitativen und quantitativen Ergebnissen zu den unterschiedlichen Häftlingsgesellschaften Auskunft geben, die Möglichkeit, zu einer Versachlichung der geschichtspolitischen Diskussionen beizutragen.

Im Unterschied zu Anfang der 1990er sei das politische Klima im Hinblick auf die heftigen geschichtspolitischen Auseinandersetzungen heute vergleichsweise »entspannt«. Unterstellungen an die Adresse von Gedenkstätten, entweder eine Gleichsetzung verschiedener Diktatur betreiben zu wollen oder die SED-Diktatur als das größere Übel darzustellen, sind im Allgemeinen weniger geworden. Ob das Aufkommen der AfD zu neuen Polarisierungen im Hinblick auf den Umgang mit den beiden Diktaturen des 20. Jahrhunderts führen wird, ist eine noch offene Frage. Die Infragestellung der bestehenden Erinnerungskultur durch Teile der Partei lassen ein solches Szenario nicht unwahrscheinlich erscheinen.

Obwohl Diktaturvergleiche gerade in Deutschland geschichtspolitisch immer noch heikel sind, sollten sie nicht vermieden werden, weil man sonst Rechtsextremen ohne Not das Feld überließe. Diese Einschätzung gilt übrigens auch im Hinblick auf die Nachnutzung ehemaliger KZ-Standorte durch die Westalliierten sowie für andere »problematische« Orte: Stichwort »Rheinwiesenlager«.

Diktaturvergleiche können dadurch entschärft werden, dass sie weniger abstrakt systemisch angestellt werden, sondern individuelle Biografien von Opfern und Tätern vorgenommen werden. Auf diese Weise lassen sich auch stärkere Differenzierungen vornehmen.

Besondere Chancen für die Bildungsarbeit im Umgang mit verschiedenen Regimeverbrechen in Deutschland werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Diskussion gesehen, wenn die historischen Themen stärker in allgemeine Kontexte eingebettet werden, die anschlussfähig an die Gegenwart sind, sowie Fragen nach Gerechtigkeit oder der Überwindung von Ungerechtigkeit oder Fragen von Schuld und Verantwortung.

Für einen radikalen Perspektivwechsel in der Diskussion sorgte Dr. Rainer Huhle, Vorstandsmitglied des Nürnberger Menschenrechtszentrums, in dem er unterschiedliche Formen und Ansätze für die historisch-politische Gedenk- und Bildungsarbeit in verschiedenen Ländern Lateinamerikas vorstellte. Anders als mit Blick auf die Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland ist der zeitliche Abstand zu den dortigen Diktaturverbrechen wesentlich geringer. Bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein wurden viele Staaten Lateinamerikas diktatorisch regiert. In der konkreten Praxis der Herrschaftsausübung habe es jedoch graduelle Unterschiede gegeben. Während sich in Mexiko eine eher zivile Präsidialdiktatur mit autoritären Zügen etablierte, herrschte in Argentinien eine »antisemitisch grundierte Militärdiktatur«. Letztere sei die Ursache dafür gewesen, dass es in der Nachkriegsgesellschaft des Landes zu sichtbaren Spannungen zwischen verschiedenen Migrantengruppen aus Europa (antifaschistische und jüdische Emigranten versus nationalsozialistische Migranten) gekommen sei.

Inzwischen gebe es zwischen den einzelnen Ländern einen regen Austausch im Hinblick auf die Aufarbeitung der eigenen Diktaturvergangenheit. Bei allen Unterschiedenen sei feststellbar, dass es in der pädagogischen Arbeit eine besondere Betonung der Menschenrechte gibt.

Am Beispiel Mexikos führte Huhle weiter aus, dass man hier bislang nicht von einer institutionalisierten Bildungs- und Erinnerungsarbeit für die gewaltsame Revolutions- und Bürgerkriegsgeschichte des eigenen Landes (1910–1920) sprechen könne. Im Hinblick auf dieses Thema dominiere immer noch ein gewisses revolutionäres Pathos, das die zweifellos begangenen Menschenrechtsverletzungen relativiere. Gleichwohl gebe es einige interessante Einrichtungen wie das Museum der Erinnerung und der Toleranz in Mexiko-Stadt. Dort werden verschiedene, mehr oder weniger historische Massenverbrechen wie der Genozid an den Armeniern im Osmanischen Reich (1915/16), die Shoah (1941–1945), der Völkermord an den Tutsi in Ruanda (1994), dass Massaker im bosnischen Srebrenica (1995) oder die ethnischen Auseinandersetzungen in der südsudanesischen Provinz Darfur (seit 2003) thematisiert. Diese werden kontrastiert mit Menschenrechtsfragen der mexikanischen Gegenwart (Verbrechen im Zusammenhang mit Drogenkriminalität, Frauenmorde, Situation an der US-Grenze). Als ein weiteres Beispiel erwähnte der Referent ein Museum für Gilberto Bosques (1892–1995), der als mexikanischer Konsul in Frankreich über 40 000 Menschen – Juden, Antifaschisten, Anhänger der Spanischen Republik und Interbrigadisten, darunter Anna Seghers und Egon Erwin Kisch – die Flucht vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten ermöglichte.

Mit Blick auf Kolumbien verwies Rainer Huhle auf die Politik des gegenwärtigen Präsidenten Santos. Nach dem jüngsten Friedensschluss der Regierung mit den FARC-Rebellen habe er die Einrichtung eines mit unabhängigen Experten besetzten Zentrums für historische Erinnerung angeregt, das sich mit den Folgen des jahrzehntelangen Bürgerkrieges, der hunderttausende Tote gefordert hat, beschäftigen wird. Neben der Herausgabe von Publikationen und pädagogischen Materialien ist auch ein Museum der Erinnerung geplant. Schließlich soll eine zeitlich befristete Wahrheitskommission nach dem Vorbild Argentiniens und anderer lateinamerikanischer Staaten berufen werden mit dem Ziel, Empfehlungen für den Umgang mit der Bürgerkriegsvergangenheit zu erarbeiten. Inwieweit sich aus der Aufarbeitungs- und Versöhnungsarbeit Chancen für einen verbesserten gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kolumbien ergeben können, wird erst die Zukunft erweisen.

 

Dr. Kai Langer, Historiker für Zeitgeschichte, ist seit 2010 Direktor der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt in Magdeburg.