Das Lager Ferramonti und die faschistische Internierung
Am 30. Mai 1940, anlässlich einer Sitzung des Rates der Union der Israelitischen Gemeinden Italiens, teilte der Vorsitzende Dante Almansi den Anwesenden mit:
»Der Kriegszustand hat die Regierung veranlasst, Maßnahmen gegen die ausländischen jüdischen Flüchtlinge zu treffen. Sie sollen in einer Ortschaft in Süditalien zusammengefasst werden, und zwar in Tarsia (Provinz Cosenza). Dort werden sie auch nach Beendung des Krieges bleiben müssen, um dann in die Länder verschickt zu werden, die sich zur Aufnahme bereit erklären sollten. Die Maßnahme erfolgt in zwei Phasen: erst werden Frauen und Männer getrennt in verschiedene Ortschaften des Königreichs verlegt, dann wird man sie in dem genannten definitiven Ort sammeln und die einzelnen Familien in eigens zu diesem Zweck errichteten Baracken zusammenführen. Auch Staatenlose, die ab 1919 nach Italien gekommen sind, werden als Ausländer eingestuft.«1
Diese Mitteilung ist vielleicht das bedeutendste – wenn auch indirekte – Zeugnis der besonderen Rolle, die die italienische Regierung dem Konzentrationslager Ferramonti di Tarsia zugedacht hatte. Gerade an jenem Tag, dem 30. Mai 1940, hatte der Polizeichef den Auftrag zur Errichtung des Lagers an den faschistischen Unternehmer Eugenio Parrini vergeben.2 Am 4. Juni 1940 erteilte dann die Gemeinde Tarsia die Genehmigung für den ersten Bauabschnitt auf dem Areal, das übrigens Parrini selbst gewählt hatte. So entstand das Lager Ferramonti, das – mit seiner Gesamtfläche von 16 Hektar und einer durchschnittlichen Besetzung von etwa 900 Internierten – eines der größten italienischen Internierungsorte des Zweiten Weltkriegs werden sollte.3
Den Namen Ferramonti übernahm das neue Lager, seine Bewachung im Inneren würde von der Polizei, nach außen aber von der Freiwilligen Miliz für Nationale Sicherheit übernommen, von dem Ortsteil, auf dem es nun in großer Eile errichtet wurde. Zeitzeugen schildern die Gegend einstimmig als eine Einöde: »ungesund, ohne Wasserversorgung, Wind und Sonne ausgesetzt«4. Die Generaldirektion des Gesundheitsministeriums hatte zu dem erwählten Standort – das seit jeher von der Malaria verseucht war – eine überaus negative Stellungnahme abgegeben, und auch der Inspektor des Ministeriums, der im Mai 1942 zu einer Inaugenscheinnahme nach Ferramonti entsandt wurde, erklärte unverblümt: »Wenn es regnet, verwandelt sich das gesamte Lager in einen riesigen Morast; selbst im Zug habe ich sehr negative Äußerungen über die Gegend gehört, so dass ein Reisender sogar den Verdacht äußerte, sie sei mit Absicht gewählt worden, damit die Internierten erkranken und sterben…«. Aber Parrini, der beste Beziehungen zu einflussreichen Regierungszirkeln unterhielt, konnte sich über sämtliche Einwände und Bedenken hinwegsetzen, und das Konzentrationslager konnte trotz allem am 20. Juni 1940 offiziell eröffnet werden.
Die von der italienischen Regierung gleich bei Kriegseintritt Italiens in die Wege geleitete Internierung von Zivilpersonen fiel, wie auch das confino, d.h. die Verbannung politscher Gegner, in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums. Verfügt wurde die Internierung unter Bezugnahme sowohl auf die Kriegsgesetze (um die in Italien ansässigen Staatsangehörigen von Feindstaaten »unschädlich zu machen«)5 als auch auf die Vorschriften für die öffentliche Sicherheit (um Gegner des Regimes zu bekämpfen oder die Tätigkeit von Personen, die für die Dauer des Krieges aus irgendeinem Grund als »gefährlich« angesehen waren, zu unterbinden).6 Für die ausländischen Juden kamen die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen – Internierung und Mobilisation der Zivilbevölkerung – zu den ab 1938 erlassenen Rassengesetzen, die ihnen Einreise und Aufenthalt in Italien verbaten, hinzu.7 Unter anderem verfügte der Polizeichef am 15. Juni 1940 mit seiner Anordnung Nr. 443/45626 die Festnahme »ausländischer Juden, die jenen Staaten angehören, die Rassenpolitik betreiben«, sowie »aller Staatenlosen zwischen achtzehn und sechzig Jahren«. Für Männer war die Einlieferung in »Konzentrationslager, die derzeit eigens zu diesem Zweck bereitgestellt werden«, vorgesehen, während jüdische Frauen und Kinder sich innerhalb einer gewissen Frist bei einer bestimmten Präfektur zu melden hatten, wo man sie zur »freien Internierung« einweisen würde, d.h. zum Zwangsaufenthalt in kleinen Ortschaften im Inneren des Landes.8 Obwohl vom Regime als »von Hass gegen die totalitären Regimes erfüllte unerwünschte Elemente« hingestellt, waren die internierten »ausländischen Juden« keinen besonderen Misshandlungen ausgesetzt: ihre Lage ließe sich als eine milde Form von Haft bezeichnen. Selbst die jüdischen Verbände in Italien, die zuerst ziemlich besorgt waren, beruhigten sich nach einer Weile und fanden, die Internierung habe auch »einige nicht unerhebliche positive Aspekte«.9
Ferramonti-Tarsia war das größte italienische Konzentrationslager für »ausländische Juden« und Staatenlose. Innerhalb eines Monats nach der Eröffnung hatte es schon rund hundert »Gäste«: jüdische Männer, die vorwiegend in den großen Städten Norditaliens festgenommen worden waren. Im September gelangten mit einem Transport von 302 aus Bengasi deportierten Juden auch Frauen und Kinder nach Ferramonti, so dass die Zahl von 700 Häftlingen erreicht wurde. Einige Zeit danach wurde das Lager mit Stacheldraht umzäunt, und es begann allmählich die Züge einer geschlossenen, in vielen Dingen einem jüdischen Getto ähnelnden Gemeinschaft anzunehmen. Im November 1941 kamen auch nichtjüdische Internierte nach Ferramonti: vornehmlich Jugoslawen und Griechen, aber auch Chinesen und eine kleinere Gruppe Franzosen, sowie italienische Antifaschisten. Der jüdische Anteil unter den Lagerinsassen sollte aber nie die Schwelle von 75% unterschreiten. Die höchste Besetzung wurde im August 1943 erreicht, als im Lager ganze 2016 Menschen, Juden und Nichtjuden, interniert waren.10
Am größten war der Zugang von Häftlingen in den Monaten Februar und März 1942, als 494 junge, größtenteils tschechische und slowakische Juden eingeliefert wurden, die von Bratislava aus versucht hatten, mit einem schrottreifen bulgarischen Donaudampfer, dem »Pentscho«, Palästina zu erreichen, und im Ägäischen Meer Schiffbruch erlitten hatten. Von den zahlreichen Einlieferungen von Einzelpersonen oder kleineren Gruppen sei noch die Ankunft in Kalabrien von drei jungen polnischen Juden erwähnt, denen am 26. Oktober 1942 ein unglaublicher Fluchtversuch aus einem nationalsozialistischen Arbeitslager gelungen war.11
Die Verhältnisse in den italienischen Konzentrationslagern waren sehr unterschiedlich. Die Richtlinien für die dem Innenministerium unterstehenden Lager (wie das von Ferramonti) waren im Dekret des Duce vom 4. September 1940 festgelegt12 und waren den in der politischen Verbannung herrschenden Zuständen sehr ähnlich. In den ersten beiden Kriegsjahren konnte man sich mit dem Tagegeld, das die faschistische Regierung an mittellose Verbannte und Internierte auszahlte, noch eine leidliche Verpflegung besorgen, zumal auch in den Lagern – nach dem Muster des schon seit Ende der zwanziger Jahre in den Verbannungskolonien erprobten Systems – gemeinschaftliche Küchen errichtet wurden; die Deportierten konnten auf diese Weise eine Kontrolle über den Ankauf von Lebensmitteln ausüben und dabei beträchtlich sparen. Daran, dass die Internierten in Ferramonti ihrer Freiheit beraubt waren, ließen Stacheldraht, tägliche Appelle und Wachtürme, von denen die Miliz das Kommen und Gehen der Häftlinge überwachte, keinen Zweifel aufkommen. Und doch war die Haltung der Behörden – sowohl in Ferramonti wie auch in den anderen fünfzig, dem Ministerium für Innere Angelegenheiten unterstehenden italienischen Konzentrationslagern13 – eher tolerant, und hielt sich grundsätzlich an die Vorschriften der Genfer Konvention von 1929 über die Behandlung von Kriegsgefangenen. Weit schlimmer waren die Lebensverhältnisse der Angehörigen der Zivilbevölkerung, die nach der Besetzung und Aufteilung Jugoslawiens im April 1941 in den dort errichteten Lagern interniert wurden. Diese Lager unterstanden unmittelbar dem italienischen Heer, und die erwähnten Vorschriften fanden in ihnen keine Beachtung. Einige dieser Lager, in denen den elementarsten Grundsätzen des internationalen Rechts zum Trotz eine große Anzahl slowenischer, kroatischer und montenegrinischer Zivilisten eingepfercht war, hatten grauenerregende Zustände und enorme Sterblichkeitsraten zu verzeichnen.14
Nur einzelne Fälle von Gewalttätigkeit sind in Ferramonti bezeugt, wobei es sich grundsätzlich um Handgreiflichkeiten der Miliz gegen Häftlinge handelte. An Erkrankungen verschiedener Art starben in den drei Jahren, in denen das Lager bestand, 37 Internierte. Was die interne Organisation des Lagers betrifft, so wurden von den Internierten selber außer den gemeinschaftlichen Küchen noch weitere »gemeinnützige« Einrichtungen geschaffen, die von der Direktion stillschweigend anerkannt wurden, und das Leben in der Haft erträglicher machten. Trotzdem stellten sich ab der zweiten Jahreshälfte 1942 Versorgungsschwierigkeiten und dadurch Lebensmittelknappheit ein, so dass sich die Verhältnisse zunehmend verschlechterten. Im Winter herrschte dann der Hunger, und in den durch Unterernährung geschwächten Körpern konnte die Malaria umso leichter wüten. Auch neue Krankheiten traten auf. Vom Krieg direkt betroffen wurde das Lager am 27. August 1943, als einige alliierte Flugzeuge, in der irrtümlichen Annahme, es handle sich hier um eine Militärbasis, eine der Baracken beschossen und dabei den Tod von vier Internierten verursachten und weitere elf verletzten. Am 14. September 1943 erreichte eine Vorhut der 8. Britischen Armee Ferramonti, das so zum ersten von den Alliierten in Europa befreiten Konzentrationslager wurde. Die in Ferramonti internierten Juden (die das Innenministerium noch zwei Monate vorher in die Provinz Bozen überführen wollte) wurden auf diese Weise vor der stets drohenden Deportation in ein nationalsozialistisches Lager gerettet. Parallel zur Auflösung des faschistischen Lagers wurde vom Tag der Befreiung an ein unter alliierte Kontrolle gestelltes Lager für Displaced Persons ins Leben gerufen. Einige Monate lang war es faktisch eine der zahlenmäßig größten und lebhaftesten jüdischen Gemeinschaften im befreiten Italien, von der immer häufiger Abreisen und Überführungen nach Cosenza und Bari, nach Palästina und in die Vereinigten Staaten stattfanden.15 Für die Juden war jedoch die Möglichkeit, das ehemalige kalabresische Konzentrationslager endgültig zu verlassen, an den Verlauf der Kriegsgeschehnisse in Europa gebunden: im Mai 1945 lebten in Ferramonti noch 200 Personen; erst im Dezember desselben Jahres wurde auch dieses »Zweite Lager« endgültig aufgelöst.16.
Eine »Nationale Frage«
Soweit, in wenigen Worten skizziert, die Geschichte Ferramonti-Tarsias, des größten »jüdischen Lagers« Italiens, Station und Ort der Absonderung für Tausende von Juden sowie für andere ausländische Zivilinternierte, die es während des Faschismus nach Italien verschlagen hatte oder die nach Italien verschleppt worden waren. Mehr oder weniger intakt hatten seine Baracken bis in die sechziger Jahre überlebt, wurden dann aber größtenteils abgerissen, um der Autobahn »Salerno-Reggio Calabria« Platz zu machen. Die Entscheidung, die Autobahn gerade durch das Areal des ehemaligen Konzentrationslagers verlaufen zu lassen, ist bezeichnend für das totale Desinteresse an einem historisch dermaßen bedeutenden Ort: keine Stimme erhob sich, um die Zerstörung zu verhindern, wohl weil dieser fast beiläufige Rollenwechsel (ein starkes Entwicklungssymbol – die Autobahn – anstelle eines unnützen Relikts des Krieges, des Konzentrationslagers) in Zeiten, in denen »Wiederaufbau« das höchste Gebot war, eine Selbstverständlichkeit schien.
Und nicht nur der geographische Standort, auch die historischen Vorgänge um Ferramonti – die doch für die Lage des ausländischen Judentums im faschistischen Italien emblematische Bedeutung einnehmen – waren fast in Vergessenheit geraten. Obwohl die Erinnerung an das Lager unter den älteren Bewohnern der Ortschaft und unter den ehemaligen Internierten noch durchaus lebendig war, so wurde sie doch zunehmend schwächer, so dass sie aus der kollektiven Erinnerung selbst der Kalabreser fast verschwand: bis in die erste Hälfte der achtziger Jahre hinein war das Lager in keiner noch so seriösen Studie zur Gegenwartsgeschichte der Region auch nur mit einem Wort erwähnt. Mehr noch als von Baggern und Baustellen war Ferramonti von der Vergessenheit »zerstört« worden.17
Die Verdrängung der faschistischen Internierung und Deportation kann jedoch nicht einfach als eine »süditalienische Frage« abgetan werden. Es ist vielmehr eine »nationale« Frage, d.h. ein Problem, das über den »kalabresischen Sonderfall« Ferramonti und auch über Süditalien hinausgeht, sind doch bei dem allgemeinen Desinteresse fast aller Protagonisten der italienischen Gesellschaft nach und nach Spuren und Geschichte praktisch aller faschistischen Lager verschwunden. In Nord- und Mittelitalien hat sich dieser Prozess – wenn überhaupt möglich – noch gründlicher vollzogen. Man denke an die Lager von Gonars (Udine), Renicci-Anghiari (Arezzo), Cairo Montenotte (Savona), Fraschette-Alatri (Frosinone), um nur die wichtigsten zu erwähnen, deren Bauten man hat verwahrlosen lassen, soweit man sie nicht vorsätzlich zerstört hat, und deren Geschichte nur in seltenen Fällen Gegenstand wissenschaftlicher Studien gewesen ist.18
Dabei kommt mir immer wieder ein nahezu groteskes Ereignis in den Sinn, das sich 1965 in Treviso zugetragen hat, und das diesen peinlichen Zustand exemplarisch darstellt. Als eine Delegation Veteranen aus Slowenien anreiste, um die Gräber von 187 Mitbürgern zu ehren, die in dem zu Kriegszeiten in Stadtnähe errichteten Konzentrationslager ums Leben gekommen waren, waren weder Behörden noch leitende Persönlichkeiten der Politik und der Kultur in Treviso in der Lage, ihr auch nur den Ort der Bestattung zu zeigen. Nicht minder bezeichnend ist ein anderer Vorfall, der sich fünfundzwanzig Jahre später ereignete. Anlässlich eines Besuchs in Deutschland behauptete der damalige Präsident der Republik Italien in aller Ruhe: »Wir Italiener haben das Grauen der Konzentrationslager nicht gekannt…«19. Es mag sein, dass sich unser Staatsoberhaupt damit auf die Vernichtungslager beziehen wollte, aber selbst in diesem Fall hätte seine Erklärung etwas vorsichtiger formuliert sein sollen. Waren die von Italienern 1930 bis 1933 in Lybien errichteten Lager, in denen mindestens 50000, von General Rodolfo Graziani deportierte Zivilpersonen den Tod fanden, letztlich nicht auch Vernichtungslager? Oder die von General Roatta auf der (heute zur Republik Kroatien gehörenden) Insel Arbe geschaffenen Lager, in denen nicht weniger als 1200 slowenische und kroatische Zivildeportierte ums Leben kamen?
An einigen wenigen, aus dem heutigen Italien aufgegriffenen Beispielen lässt sich wohl veranschaulichen, wie viel noch zu tun ist, um die Erinnerung an die faschistische Deportation wiederherzustellen, damit sie kulturelles Erbe der jüngeren Generationen wird. Den wenigen »etablierten« Orten der Erinnerung steht eine weit größere Anzahl von »Orten des Vergessens« und der Geschichtsverdrängung gegenüber. Auf der Insel Lipari (Provinz Messina) – die Gefangeneninsel, von der aus Carlo Rosselli, Emilio Lussu und Francesco Fausto Nitti 1929 ihre sensationelle Flucht gelang – hat seit den achtziger Jahren in dem Gebäude, in dem sich die Schlafsäle der Verbannten befanden, das »Museo Archeologico Regionale Eoliano« (Regionales Archäologisches Museum der Äolischen Inseln) seinen Sitz. Keine Gedenktafel erinnert dort an die vielen italienischen politisch Verfolgten, die eine Zeit lang hinter jenen Mauern verbringen mussten. In Alatri (Frosinone) wird jetzt ein Teil der alten Gebäude des riesigen ehemaligen Konzentrationslagers von Fraschette zu einer Herberge für Pilger des Heiligen Jahres umgebaut. Das Schild, das am Eingang Auskunft über die Bauarbeiten gibt, erwähnt mit keinem Wort die Tausende von jugoslawischen Frauen und Kinder, die hier deportiert wurden, erinnert aber daran, dass hier in der Nachkriegszeit dalmatische und istrische Flüchtlinge aufgenommen wurden. Ein weiteres Beispiel dieser einzigartigen Mischung von Verdrängung und Erinnerung ist, wieder einmal in Mittelitalien, die Gedenktafel an der Mauer des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers in Servigliano Marche (Ascoli Piceno), das eine Zeit lang von der Republica Sociale Italiana als Sammellager für Juden verwendet wurde, denen die Deportation in die nationalsozialistischen Lager bevorstand. Die Gedenktafel erinnert an die 3000 alliierten Gefangenen, die nach dem 8. September 1943 die Flucht ergriffen und die »dem italienischen Volk stets für seine prompte und mutige Hilfsbereitschaft dankbar sein werden«, ignoriert aber vollkommen die 31 Juden, die von der faschistischen Miliz (d.h. von demselben »italienischen Volk«) in einer Razzia festgenommen und von ebendiesem Ort am 4. Mai 1944 nach Fossoli und von dort nach Auschwitz deportiert wurden.20 In Umbrien haben die Gebäude des ehemaligen Schießplatzes von Colfiorito bei Perugia, die ab August 1939 als Sammelstelle für italienische und ausländische Deportierte dienten, das schwere Erdbeben von 1997 heil überstanden, laufen aber jetzt allen Ernstes Gefahr, abgerissen zu werden, da im Zuge der »Funktionalisierung« des Areals die Errichtung einiger kommunaler Bauten und eines Einkaufszentrums geplant ist. In Gonars (Udine) sind die beiden Konzentrationslager, die sich am Rande der Ortschaft befanden, dem Erdboden gleichgemacht worden: was bleibt, ist eine große Grünfläche auf einer Seite der Landstraße Palmanova-Codroipo. Kein Hinweisschild oder Inschrift erinnert an die Lager. Zwar zeigen einige Wegweiser (mit der ziemlich vagen Aufschrift »Interniertenfriedhof«) die Richtung zu dem 1973 neben dem Stadtfriedhof errichteten jugoslawischen Memorial. Aber sowohl in Italien als auch in dem Städtchen selbst weiß imer noch kaum jemand, wer die in Gonars begrabenen 453 »Internierten« tatsächlich waren, woher sie kamen, und von wem sie deportiert wurden.21.
Ursachen der Verdrängung
Eine so gründliche und weitverbreitete Verdrängung muss logischerweise mehrere Ursachen haben, von denen einige spezifisch an das Thema der Deportation gebunden sind, andere dagegen auf die weit brisantere – und immer noch nicht völlig geklärte – Frage der mangelnden Bewältigung der faschistischen und kolonialen Vergangenheit Italiens zurückzuführen sind. Zu den ersteren gehört ohne weiteres ein Prozess, der sich nicht nur in Italien vollzogen hat: die »Relativierung« der Internierungen, die auch in anderen kriegsteilnehmenden Staaten stattfand, im Vergleich zum nationalsozialistischen Lagersystem. Die Tragik von Auschwitz und die damit verbundenen Emotionen haben »häufig Wahrnehmungen und Urteilskriterien beeinflusst, und jenen symbolträchtigen Ort zum einzigen und absoluten Maßstab erhoben«22. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass – obwohl die Regierungen Jugoslawiens und anderer, von Italien angegriffener und besetzter Staaten bei den Vereinigten Nationen Listen von Kriegsverbrechen eingereicht haben, in denen sehr wohl auch von »Internierung unter unmenschlichen Bedingungen« die Rede ist – sich doch kaum jemand die Mühe gemacht hat, die von den Italienern durchgeführten Deportationen von Angehörigen der Zivilbevölkerung auf ihre Spezifität hin zu untersuchen. Die meisten mögen es wohl als überflüssig erachtet haben, angesichts des unvergleichbaren Unikums, sich mit »banalen« italienischen Konzentrationslagern zu befassen, als gäbe es – um Pierre Martens zu zitieren – ein Guinness Buch der Rekorde oder eine Hit-Parade der Verantwortung, so dass diejenigen, die geringere Gräueltaten begangen haben, Straffreiheit oder Freispruch für sich beanspruchen können.23
Weitere Ursachen waren zweifelsohne das alte, abgegriffene Klischee der »italienischen Güte« und die neue politisch-strategische Stellung Italiens in der Nachkriegszeit, die zur Folge hatte, dass die Untersuchungsausschüsse zur Ermittlung der von Italienern begangenen Kriegsverbrechen bald wieder abgeschafft wurden. Nicht vergessen werden darf aber auch die Verantwortung der italienischen Geschichtsschreibung, die allzu lange unkritisch eine Darstellung des Zweiten Weltkriegs hingenommen hat, in der die Resistenza als militärisches und politisches Phänomen eine überragende Stellung innehatte, die sämtliche anderen Kriegsgeschehnisse, einschließlich der Deportation und der Shoah, in den Schatten stellte. Indem sie lange Zeit über die von Italien in den Kolonialkriegen, während der Judenverfolgung und nach dem Angriff auf andere Staaten begangenen Verbrechen hinweggesehen hat, hat diese Historiographie zweifellos dazu beigetragen, dass sich in unserem Land eine, gelinde gesagt, lückenhafte öffentliche Erinnerung behaupten konnte, aus deren Sicht nur von Nationalsozialisten durchgeführte Deportationen überhaupt »möglich« waren. Dieser Anomalie sind sich all diejenigen, die sich in der Nachkriegszeit engagiert haben, um die Erinnerung an die italienischen Konzentrationslager wachzuhalten, wohl bewusst.
»Die Leute sind erstaunt, wenn sie erfahren, dass es in der Valtiberina ein Konzentrationslager gegeben hat«, erklärte 1992 der Direktor des kleinen Museums des Widerstandes in Sansepolcro, der sich seit 1977 um die Erhaltung der Erinnerung an das nahe Konzentrationslager in Renicci bei Arezzo bemüht.24 Erstaunen und Überraschung kennzeichnen auch die Reaktion derjenigen, die urplötzlich »die Entdeckung machen«, es habe im Zweiten Weltkrieg auch »italienische« Deportationen gegeben: allzu stark steht diese Vorstellung im Kontrast zu eingefahrenen, auf seit langem etablierten kulturellen Klischees basierenden Denkweisen. Gewiss, der Aufbau einer tatsächlich offenen und demokratischen nationalen Identität kann nicht Aufgabe der Historiker alleine sein, aber es lässt sich nicht leugnen, dass sie, wie Claudio Pavone hervorgehoben hat, »zu diesem Unterfangen beitragen können, indem sie den neuen Erkenntnissen, zu denen das kollektive Bewusstsein nach und nach gelangt, frisches Material zur Verfügung stellen«24. Verdrängung und »schwarze Löcher« hat es auch in der Schule (und selbst an der Universität) gegeben: wird zum Beispiel an jeder amerikanischen höheren Schule im Geschichtsunterricht die Internierung der in den Vereinigten Staaten lebenden Japaner nach dem Angriff auf Pearl Harbor besprochen, so waren in Italien jahrzehntelang die Namen der unmenschlichsten italienischen Konzentrationslager selbst Studenten der Gegenwartsgeschichte kein Begriff. Es ist ja auch nicht allzuviele Jahre her, dass – unter enormen Schwierigkeiten – das 20. Jahrhundert überhaupt erst Bestandteil des Geschichtsunterrichts an italienischen Schulen geworden ist.
Anders als in Deutschland, wo mit der Beteiligung breiter gesellschaftlicher Schichten eine tiefgreifende Aufarbeitung der Schuld des Nationalsozialismus stattgefunden hat, wurde in Italien die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit nur sehr begrenzt in Angriff genommen. Auch durch das beharrliche Betonen, wie tief die Resistenza in der Gesellschaft verwurzelt gewesen sei, »wurde letzten Endes die Vorstellung eines einmütig antinazistischen Volks, eines dadurch in seiner Gesamtheit rehabilitierten Volks untermauert. Ein grundsätzlich unschuldiges Volk, wenn nicht gar ein Opfer«25. Der Befreiungskrieg wurde so zum »nützlichen Alibi für alle, mit dem sich jegliche Verstrickung mit dem Faschismus, dem Kolonialismus, den Rassengesetzen, der Judenverfolgung, kurzum mit jeglicher Schuld leugnen lässt. Dass die Alliierten ein Interesse daran hatten, Italien nicht als schuldig dastehen zu lassen, hat seinen Teil zum allgemeinen Verdrängungsprozess beigetragen; die Bestrebungen und Gebote des ›Wiederaufbaus‹ haben den Rest dazu gegeben«.26 Nicht einmal der Protestbewegung von 1968 ist es in Italien gelungen, wirklich bedeutende Verbindungen zu jenen Jahren und jener Schuld herzustellen. Erst mit den achtziger Jahren hat sich einiges in den kollektiven Wahrnehmungen, den kulturellen Bezügen, den Interpretationsmustern geändert.27 Bei den Forschern und Wissenschaftlern der jüngeren Generationen macht sich diese veränderte Einstellung in dem ungewohnten Maß an Aufmerksamkeit und Sensibilität bemerkbar, das sie den Fragen der Rassen- und Verfolgungspolitik und im allgemeinen der italienischen Beteiligung an den Geschehnissen vor und während des Zweiten Weltkriegs entgegenbringen.28
Die Erfahrung der Stiftung Ferramonti
In diesem Klima ist 1988, am Ort und mit dem Namen des ehemaligen faschistischen Konzentrationslagers, die Stiftung Ferramonti entstanden, deren Hauptanliegen eben die Auseinandersetzung mit dem Thema Erinnerung und Geschichte ist.29 Obwohl die Stiftung eine starke lokale Verwurzelung aufweist und in der Bewahrung eines einmaligen historischen Standorts engagiert ist, weicht der von ihr begangene Weg doch sehr von den allgemeinen Gepflogenheiten der in Süditalien tätigen kulturellen Einrichtungen ab. Ihre Aktivitäten gehen über die lokalen Gegebenheiten hinaus, sie hat sich viel mehr auf nationaler und internationaler Ebene hervorgetan als ein bahnbrechendes Zentrum für geschichtwissenschaftliche und soziologische Aufarbeitung und für die Sensibilisierung der öffentlichen Meinung zur Problematik der italienischen, d.h. der faschistischen Internierung und Deportation zwischen 1940 und 1943. Allen Schwierigkeiten zum Trotz (die nicht zuletzt daher kommen, dass man sich in ein bisher unerforschtes Territorium gewagt hat) haben diese Tätigkeit der Stiftung Ferramonti und diese von ihr befolgte Kulturpolitik durchaus interessante Ergebnisse hervorgebracht.30 Ich denke dabei zum Beispiel an das Engagement zur Erhaltung der Standorte und der Bausubstanz italienischer Konzentrationslager, aber auch an den einmaligen, mit zahlreichen ehemaligen Internierten aus italienischen Konzentrationslagern angebahnten »Dialog«, oder an die »positive« Rekonstruktion der einzigartigen Erfahrung der Internierung, wobei das Positive in dem Bestreben liegt, der Erinnerung einen Halt zu geben und ihrer Vermittlung Vorschub zu leisten, indem man Zusammenhänge mit der Gegenwart herstellt und sie auf diese Weise in die tägliche Erfahrung des Empfängers einbindet. Und ich denke daran, wie die Stiftung es verstanden hat, das große zivile und pädagogische Potenzial des Standorts Ferramonti zur Geltung zu bringen, und es zu einer Stätte dynamischer Initiativen, konkreter Vorschläge, internationaler Begegnungen und internationalen Austauschs zu machen.31
Das Engagement für die Erhaltung der Standorte und der Erinnerung an die italienischen Konzentrationslager ist Bestandteil einer weit größeren Initiative der Stiftung Ferramonti, die darauf abzielt, ein Netz von »Orten des Erinnerns« aufzubauen. Grundpfeiler dieses Projekts ist der Plan, die wichtigsten Orte der italienischen Deportation (so wie auch andere Standorte in Italien, die an besondere Ereignisse faschistischer und nationalsozialistischer Gewalt erinnern) miteinander zu verbinden und sie in einen gesamtitalienischen und europäischen Kontext einzugliedern. Ausgangspunkt dieses Projekts sollen die schon bestehenden historischen Museen und kulturellen Einrichtungen (wie Stiftungen, Friedensschulen, Dokumentationszentren usw.) sein.32
Die Stiftung hat ihre Aufmerksamkeit auch Wegweisern, Aufschriften und Tafeln gewidmet, die eine besonders wichtige »Quelle der Erinnerung« darstellen, weil sie einerseits direkt für den Unterricht »verwendbar« sind, andererseits die Gestaltung der öffentlichen Erinnerung in entscheidendem Maße beinflussen. Äußerst emblematisch war in diesem Sinn eine von der Stiftung Ferramonti in Kroatien getätigte Geste. Am 12. September 1998, dem 55. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Arbe, ließ die Stiftung eine große Marmortafel im Lagerfriedhof anbringen: seitdem »gedenkt« zum ersten Mal eine italienische Institution der ausländischen Deportierten, die dort durch das faschistische Italien gelitten haben und ums Leben gekommen sind. Die zündende Wirkung und die enorme, sowohl nationale als auch internationale Resonanz der Initiative bezeugen, dass der Kampf um das Erhalten der Erinnerung nur dann effektiv eine Wirkung erzielen kann, wenn er an eine klare Übernahme der Verantwortungen geknüpft ist. Die im Lager von Arbe errichtete Gedenktafel soll daran erinnern, dass »wir Italiener« nicht nur diejenigen sind, die den Faschismus bekämpft haben, sondern auch diejenigen, die andere Staaten angegriffen und deren Bürger deportiert haben.33
Bedenklich stimmt ein den Standort Ferramonti selbst betreffendes Ereignis. Obwohl die Stiftung schon in unzähligen, an die Behörden und an die »zivile Gesellschaft« gerichteten Stellungnahmen zu der Bewahrung des Standorts Alarm geschlagen hatte, ist es am 22. Februar 1998 doch zu einer weiteren schwerwiegenden Beschädigung gekommen, zu der Zerstörung eines der letzten noch erhaltenen Bauwerke. In diesem Zusammenhang muss man sich aber vor Augen halten, dass Gebäude und Baracken der faschistischen Konzentrationslager keinen wie auch immer gearteten juristischen Schutz und keine gesellschaftliche Anerkennung genießen, und daher wandalischen Zerstörungen und widerrechtlichen Handlungen preisgegeben sind, z.B. der Aneignung dieser – staatlichen – Grundstücke und Bauten zur privaten Nutzung. Diese Missstände (die dann oft auf typisch italienische Art behoben werden, durch mehr oder weniger gesetzliche Ablösen, Amnestien oder Ähnliches) haben nicht nur das Vergessen, sondern auch die physische Vernichtung der Orte der Erinnerung gefördert. Dazu beigetragen haben auch die zahlreichen »gesetzmäßigen« Zerstörungen, für die sich bei bestem Willen keine Rechtfertigung finden lässt.
Geradezu skandalös ist das, was sich Anfang der achtziger Jahre in Ventotene zugetragen hat. Im großen Lager auf dieser kleinen pontinischen Insel (wo zwischen 1941 und 1942 die bereits erwähnten politischen Verbannten Eugenio Colorni, Ernesto Rossi und Altiero Spinelli in ihrem berühmten Manifesto die Grundlagen für das Movimento Federalista Europeo entwarfen), haben die führenden Männer des Antifaschismus die Jahre ihrer Verbannung verbracht, so dass man es als repräsentativ für die gesamte italienische politische Deportation ansehen kann. Dieser symbolträchtige Ort wurde in ganz »normaler« und »gesetzmäßiger« Weise abgerissen, als sei es irgendeine baufällige Werkhalle; der Protest der Partisanen- und Antifaschistenverbände verhallte ungehört inmitten der fast allgemeinen Gleichgültigkeit der öffentlichen Meinung.
Ich möchte hier einige sehr treffende Überlegungen aus dem Schreiben zitieren, das Gian Domenico Cova, im Namen der Associazione Terre, Memoria e Pace, gleich nach dem Abriss der Baracke im Februar 1998 an die Stiftung Ferramonti gerichtet hat: »Steht man zuerst ungläubig da, so stellt sich doch bald die Überzeugung ein, dass Ereignisse dieser Art durchaus nichts Unglaubliches sind, sondern genau den Zustand der Missachtung und Vernachlässigung widerspiegeln, der in unserem Land – und nicht nur hier – in der »Politik der Erinnerung« herrscht. Es müsste ja auch einleuchten, dass diese Fürsorge nicht Sache eines einzelnen Landes sein kann, und auch nicht sein darf. Nur in einem europäischen Rahmen (und zunehmend auch mit internationalen Beiträgen) lassen sich angemessene Kriterien festlegen und ausreichende Mittel finden, um die Gestaltung aller mit dem Lagersystem und mit der Vernichtungsmaschinerie von Nationalsozialisten und Faschisten verbundenen Standorte festzulegen. Diese Gestaltung muss dauerhaft sein, sich der größtmöglichen Beteiligung durch die zivile Gesellschaft und die Politik zugänglich zeigen, klar im Kontext des betreffenden Territoriums eingebunden sein, dabei sämtlichen Widersprüchen, denen diese ausgesetzt sind, Rechnung tragen. Da heißt es, eine neue Art von Denkmalschutz speziell für Güter von beachtlicher pädagogischer Bedeutung zu konzipieren und in die Praxis umzusetzten.«
Nach einem langen Kampf für die Bewahrung des Lagergeländes konnte die Stiftung Ferramonti erst im August 1999 durchsetzen, dass das Areal unter Denkmalschutz im Sinne von Gesetz Nr. 1089/39 gestellt werde. Dass es länger als ein Jahrzehnt gedauert und zweier parlamentarischer Anfragen bedurft hat, bis eine Regelung erlassen wurde, die für einen solchen Standort eine Routineangelegenheit sein müsste, ist schon ein klares Anzeichen für die Schwierigkeiten, gegen die noch heute noch all diejenigen, die sich in Italien mit der Erinnerung befassen, anzukämpfen haben. Und doch ist diese Regelung, mit der selbstverständlich die mit der Sicherheit des Standorts verbundenen Probleme nicht ein für allemal gelöst sind34, als eine wichtige Entscheidung, sogar als ein Ereignis von »nationaler Bedeutung« anzusehen. Vor allem wenn man bedenkt, dass mit dieser Verordnung Ferramonti zum einzigen italienischen, d.h. faschistischen Konzentrationslager geworden ist, das unter Denkmalschutz steht und in gewissem Sinn vom italienischen Staat »anerkannt« ist.35
Andererseits kann die Bewahrung der »Orte der Erinnerung« nicht einfach dem Kultusministerium oder der Polizei überlassen werden. »Historisches und kulturelles Erbe und Umweltschutz müssen auf einem klaren Konzept basieren« – schrieb Cova weiter –, »will man, dass der Denkmalschutz für die Erhaltung der einzelnen Standorte von der Bevölkerung nicht mehr als ein niederzureißendes Hindernis (in diesem Sinn stellt das Geschehene in Ferramonti eine symbolträchtige Geste dar), sondern als Fundament und Voraussetzung für ihr eigenes gemeinschaftliches Leben angesehen sei. Dies alles muss natürlich durch eine angemessene Gesetzgebung untermauert wird: die in verschiedenen Verordnungen verstreuten Paragraphen und/oder nicht beachteten Vorschriften sind zu einem Gesamttext zusammenzufassen, neue Regelungen müssen eingeführt werden, damit ein von klaren und eindeutigen Grundsätzen gekennzeichneter, rasch in die Praxis umzusetzender gesetzlicher Rahmen geschaffen wird. So verstanden kann aus dem Denkmalschutz eine positive Chance für den betreffenden Ort erwachsen, auch durch das Angebot neuer Arbeitsplätze und einer ständigen Weiterbildung des Personals nach gemeinsamen europäischen Maßstäben. Diese gemeinsamen Maßstäbe sollen logischerweise auch die Gesamtgestaltung der Standorte selbst betreffen, und das Personal wird sich nach und nach in verschiedenen Standorten und Ländern ausbilden, so dass es seinen Dienst in jedem dieser Standorte verrichten kann: von Drancy bis Babi Yar, von Vilna bis Ferramonti.«
1 M. Sarfatti, Gli ebrei negli anni del fascismo, Annali della Storia d’Italia, XI (Gli ebrei in Italia, hrsg. von C. Vivanti), Band II (Dall’emancipazione a oggi), Einaudi, Torino 1997, S. 1698
2 Vgl. Archivio Centrale dello Stato, Roma, Ministero dell’Interno, Direzione Generale della Pubblica Sicurezza, Affari generali e riservati, Cat. Massime M4, b. 121, f. 16, sf. 2
3 Vgl. Anm. 13 betreffend die Liste der Lager
4 Massimo Leone, Le organizzazioni di soccorso ebraiche in età fascista, Carucci, Rom 1983, S.210–211
5 Vgl. Königliches Dekret Nr. 1415 vom 8. Juli 1938 und Nr. 566 vom 10. Juni 1940
6 Vgl. Königliches Dekret Nr. 773 vom 18. Juni 1939 und Nr. 2370 vom 17. September 1940
7 Vgl. insbesondere das Dekret Nr. 1381 vom 7. September 1938 (Maßnahmen betreffend die ausländischen Juden) und Nr. 1728 vom 17. November 1938 (Maßnahmen zum Schutz der italienischen Rasse)
8 Am ausführlichsten zu diesem Thema s. K. Voigt, Zuflucht auf Widerruf. Exil in Italien 1933–1945, Klett-Cotta, Stuttgart 1989 und 1993. Laut Voigt waren etwa 3800 »ausländische Juden« .(so wurden von der faschistischen Regierung die Juden aus Ländern bezeichnet, die offiziell eine antisemitische und rassistische Politik betrieben) von der Internierung betroffen. Vgl. auch Sarfatti, Gli ebrei negli anni del fascismo, S. 1696–1700
9 Für ein Gesamtbild der Beziehungen zwischen jüdischen Bevölkerung und faschistischer Regierung vgl. R. De Felice, Storia degli ebrei italiani sotto il fascismo, Einaudi, Torino 1984, S. 344–433; M. Michaelis, Mussolini e la questione ebraica. Le relazioni italo-tedesche e la politica razziale in Italia, Edizioni di Comunità, Milano 1982, S. 227– 280 (Originalausgabe: Mussolini and the Jews. German-Italian Relations and the Jewish Question in Italy 1922–1945, Oxford 1978)
10 Vgl. C. S. Capogreco, Ferramonti. La vita e gli uomini del più grande campo d’internamento fascista (1940–1945), La Giuntina, Florenz 1987, passim
11 Vgl. J. Bierman, Odissey. The Last Great Escape from Nazi-dominated Europe, Simon and Schuster, New York 1984; K. Voigt, Zuflucht auf Widerruf. Exil in Italien 1933–1945, II, S. 28–29; Capogreco, Ferramonti. La vita e gli uomini del più grande campo d’internamento fascista (1940–1945), S. 99–108
12 In der »Gazzetta Ufficiale del Regno d’Italia« (Gesetzblatt des Königreichs Italien) Nr. 239 vom 11. Oktober 1940 veröffentlicht
13 Eine vollständige Liste der Lager befindet sich in C. S. Capogreco, L’internamento degli ebrei stranieri ed apolidi dal 1940 al 1943: il caso di Ferramonti-Tarsia, in: Italia Judaica. Gli ebrei .nell’Italia unita 1870–1945, Ministero per i Beni Culturali e Ambientali, Rom 1993, S. 563
14 Vgl. I. Kovacic, Kampor 1942–1943, Adamic, Rijeka 1998, S. 167–243; C. S. Capogreco, Per una storia dell’internamento civile nell’Italia fascista (1940–1943), in: Italia 1939–1945. Storia e memoria, hrsg. von A. L. Carlotti, Vita e Pensiero, Milano 1996, S. 51 Anm. 12 (Verzeichnis der dem italienischen Heer unterstehenden Lager auf S. 578)
15 Vgl. Voigt, Zuflucht auf Widerruf. Exil in Italien 1933–1945, II, S. 547–556; R. Gruber, Haven. The Unknown Story of 1000 World War II Refugees, Signet, New York 1983
16 Vgl. C. Lopinot, Diario 1941–1944, in: Ferramonti: un Lager nel Sud, hrsg. von F. Volpe, Orizzonti Meridionali, Cosenza 1990, S. 204–205, und F. Del Canuto, La ripresa delle attività sionistiche e delle organizzazioni ebraiche alla Liberazione (1944–1945), in: »Rassegna Mensile di Israel«, Januar–Juni 1981, S. 216–218
17 Bezeichnend ist der Umstand, dass in dem grundlegenden, 1982 bei Laterza erschienenen Werk von Gaetano Cingari Storia della Calabria dall’unità a oggi, das Stichwort Ferramonti im Ortsregister überhaupt nicht vorkam.
18 Die ersten Studien über die faschistische Internierung haben sich, außer mit Kalabrien, auch mit den Abruzzen (Italia Jacoponi), der Emilia Romagna (Marco Minardi), und Apulien (Francesco Terzulli) beschäftigt: vgl. M. Sarfatti, L’internamento nei campi degli ebrei italiani antifascisti e degli ebrei stranieri (1940–1943). Rassegna bibliografica e spunti di ricerca, in: Ferramonti: un Lager nel Sud, S. 37–65
19 Erklärung des Präsidenten Francesco Cossiga anlässlich eines Staatsbesuchs in Deutschland im Dezember 1990
20 In der Provinz Ascoli Piceno gab es Razzien und Internierungen von Juden schon im Oktober 1943, d.h. als man in der restlichen Repubblica Sociale Italiana diese Maßnahme, die zur Deportation führen sollte, noch nicht ergriffen hatte.
21 Die vom Bildhauer Miodrag Zivkovic gestaltete und im Dezember 1973 eröffnete Gedenkstätte in Gonars wurde von der jugoslawischen Regierung im Rahmen des mit Italien abgeschlossenen Friedensabkommens errichtet.
22 M. Sarfatti, Il volume »1938. Le leggi contro gli ebrei« e alcune considerazioni sulla normativa persecutoria, in: La legislazione antiebraica in Italia e in Europa, Camera dei Deputati, Rom 1989, S. 53–54
23 P. Martens, L’imprescriptibilité des crimes contre l’humanité dans les travaux du Conseil de l’Europe et dans la convention de l’Onu, in: Le procès de Nuremberg. Consequences et actualisation, Edition Bruylant, Bruxelles 1988, S. 87
24 Erklärung von Odilio Goretti in C. S. Capogreco, Renicci. Un campo di concentramento in riva al Tevere (1942–43), Fondazione Ferramonti, Cosenza 1998, S. 74. Die Worte »Die Leute sind erstaunt« wurden als Titel für das von der Stiftung Ferramonti veranstaltete 10. Meeting »Storia Memoria Identità« (Geschichte, Erinnerung, Identität, Cosenza-Tarsia 24.–25. April 1998) verwendet.
25 A. Bravo, Gli scritti di memoria della deportazione dall’Italia (1944–1993). I significati e l’accoglienza, in Storia e memoria della deportazione, modelli di ricerca e di comunicazione in Italia e in Francia, Sammelband der Beiträge zum Kolloquium in Aosta 25.–26. Oktober 1995, La Giuntina, Florenz 1995, S. 76
26 P. Jedlowski, Il paradosso della commemorazione, in: Responsabilità e memoria. Linee per il futuro, hrsg. von D. Barazzetti – C. Leccardi, La Nuova Italia Scientifica, Rom 1997, S. 104. Vgl. auch La Resistenza tra storia e memoria, hrsg. von N. Gallerano, Mursia, Mailand 1997
27 Zur herkömmlichen, hauptsächlich an das jugoslawische Modell anlehnenden Auffassung der Resistenza ist in letzter Zeit noch der vom Soziologen und Psychologen Jacques Sémelin stammende Begriff des »zivilen Widestands« gekommen. In Italien haben hauptsächlich die Studien von Claudio Pavone und sein Standardwerk Una guerra civile: saggio storico sulla moralità nella Resistenza, Bollati-Boringhieri, Turin 1991, dazu angeregt, die gesamte Frage des Befreiungskampfs neu zu überdenken.
28 Hinsichtlich der nationalsozialistischen Deportation aus Italien sei hier an das wahrhaftig gewaltige Werk von Liliana Picciotto Fargion für das Centro di Documentazione Ebraica Contemporanea in Mailand und an die von der Associazione Nazionale Ex Deportati veranlassten, äußerst umfangreichen Forschungen erinnert.
29 Die Fondazione Internazionale »Ferramonti di Tarsia« per l’Amicizia tra i Popoli (die vollständige deutsche Bezeichnung lautet: Internationale Stiftung »Ferramonti di Tarsia« für Völkerfreundschaft), ist am 3. März 1988 als Kulturverein entstanden und wird ab 25. Juni 1991 als Stiftung geführt. Ihre Hauptziele sind: 1. Die Forschung über die Zivilinternierung und die faschistische Deportation; 2. Die Wiederherstellung und Wahrung des Gedenkens an das Lager Ferramonti; 3. Die Förderung einer besseren Bekanntschaft und Solidarität zwischen Völkern und Nationen.
30 Über die Tätigkeit der Stiftung vgl. die Beiträge von Alberto Cavaglion und Claudio Pavone anlässlich der Tagung La problematica della memoria dei campi di concentramento e l’esperienza della Fondazione Ferramonti (Tarsia, 25. April 1998)
31 Vgl. T. Grande, La ricostruzione »in positivo« di un’esperienza di internamento: il campo di Ferramonti di Tarsia, in Responsabilità e Memoria. Linee per il futuro, S. 139–152; Jedlowski, Il paradosso della comunicazione, S. 109–112
32 Zwei bedeutende Initiativen in diesem Sinn waren der Aufruf vom 25. April 1995 – anlässlich des 7. Meetings »Storia Memoria Identità« – zur Wahrung der Gedenkstätten und deren Zusammenschluss zu einer Art Föderation, sowie die Beteiligung der Stiftung an der Arbeitsgruppe, aus der der von T. Matta herausgegebene und vom Verlag Electa 1996 veröffentlichte Band Un percorso della memoria. Guida ai luoghi della violenza nazista e fascista in Italia hervorgegangen ist. Der Text des Aufrufs ist im April–August 1995-Heft der Zeitschrift »Qualestoria« zu lesen; Zu dem von der Stiftung vorgeschlagenen »Netzwerk« vgl. »L’antifascista«, J. XLII, Nr. 6, Juni 1995, S. 14
33 Zur Arbe-Initiative vgl. die Schriften von C. S. Capogreco (in »Diario della settimana«, Mailand, 9. September 1998); G. Scotti (in »La Voce del Popolo«, Rijeka, 12. September 1998); R. Kaˇstelan (in »Novi List«, Rijeka, 14. September 1998); M. Kemperle (in »Primorske novice«, Triest, 19. September und 3. Oktober 1998); M. Osredkar (in »Svobodna misel«, Ljubljana, 9. Oktober 1998); B. Pahor (in »Delo«, Ljubljana, 7. November 1998); T. Grande (in »Triangolo Rosso«, Mailand, Dezember 1998)
34 Das vom Ministero per i Beni Culturali (Kultusministerium) am 30. August 1999 erlassene Denkmalschutzdekret erklärt das ehemalige Lager Ferramonti zum »besonders wichtigen Standort im Sinne von Gesetzt Nr. 1089 vom 1.6.1939« und betrifft etwa 65% der ursprünglich zum Lager gehörenden Fläche.
35 Die einzigen ehemaligen Konzentrationslager, die in Italien zur Zeit unter Denkmalschutz stehen, sind Fossoli di Carpi, in der Provinz Modena (das Verfügungsrecht über das Areal wurde 1984 per Gesetz vom Staat auf die örtliche Verwaltung übertragen), die Risiera di San Sabba und in Triest (die 1965 zum Nationaldenkmal erklärt wurde). Von diesen beiden Lagern – die nach dem 8. September 1943 zur Internierung von Zivilpersonen dienten –, stand aber nur Fossoli teilweise unter italienischer Verwaltung, während die Risiera zum Adriatischen Küstenland gehörte...Der vollständige Text dieses Beitrags ist unter dem Titel L’oblio delle deportazioni fasciste: una questione nazionale. Dalla memoria di Ferramonti alla riscoperta dell’internamento civile italiano in: »Nord e Sud«, November–Dezember 1999, S. 92–109, erschienen..