Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt den Gedenkstätten und Erinnerungsorten zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur im kommenden Jahr zusätzliche Mittel zur Verfügung. Damit setzt der Bund die im November 2025 beschlossene Gedenkstättenkonzeption um und trägt den wachsenden Herausforderungen der Gedenkstätten Rechnung.
Gefördert werden Projekte in drei Förderfeldern. Die Förderfelder können innerhalb eines Antrags miteinander kombiniert werden. Förderfähig sind auch Vorbildformate für andere Gedenkstätten (Best Practice).
Die Förderfelder sind:
• Erhalt der historischen Orte der NS-Terrorherrschaft oder der SED-Diktatur
• Digitalisierung und digitale Lebenswelten
• Vermittlung und anwendungsbezogene Forschung
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung und den Fördergrundsätzen.
Die Förderung ist subsidiär, d.h. von den Bundesländern oder Kommunen geförderte Projekte von besonderem gesamtstaatlichen Interesse können vom Bund mit bis zu 50 Prozent der Ausgaben gefördert werden.
Frist: Bewerbungen müssen bis zum 1. Oktober 2026 bei den antragsweiterleitenden Stellen der Länder (siehe Liste) eingehen. Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. Juli 2027.