2026 jährt sich die Tagung, auf die der Beutelsbacher Konsens zurückgeht, zum 50. Mal. Die Prin-
zipien des Konsenses – Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Subjektorientierung –
sind integraler Teil der politischen Bildung und wirken auch in der Gedenkstättenarbeit. Zugleich
finden Debatten um Erinnerung und Gedenken in einem immer fragileren Diskursfeld statt und
Gedenkstätten und ihre Arbeit sind zunehmend Angriffen ausgesetzt.
Die Tagung bringt Akteur:innen aus der Gedenkstättenarbeit zusammen, um sich über den Beu-
telsbacher Konsens und seine Bedeutung für die Gedenkstättenarbeit auszutauschen. An den drei
Tagen geht es um Verständigung und Standortbestimmung, es werden aber auch Strategien in
den Blick genommen, um aktuellen Herausforderungen begegnen zu können. U. a. wird nach der
normativen Positioniertheit von Gedenkstätten und möglichen Leerstellen des Beutelsbacher Kon-
sens gefragt. Gegenstand ist zudem die Auseinandersetzung mit den drei Prinzipien auch im
Spannungsverhältnis zu einem vermeintlichen Neutralitätsgebot. Mehr Informationen und anmeldung hier.