Lange Zeit galt die NS-Verfolgung der Juden als weitgehend durch die Entscheidungen zentraler Partei- und Staatsinstanzen gesteuert. Erst in den letzten Jahren ist das Augenmerk auf die Teilhabe lokaler Entscheidungsträger und die von ihnen ausgefüllten Handlungsspielräume gelenkt worden. Zugängliche Aktenbestände lassen nun u.a. die Mitwirkung von Zoll- und Finanzbehörden, städtischen Grundstücksämtern, Handelskammern und privater Interessengruppen erkennen. Frank Ehrhardt hatt sich im Rahmen eines von der Stiftung Nord/LB geförderten Rechercheprojekts mit dem Zusammenspiel der lokalen Behörden befasst. In seinem Vortrag untersucht er die Bedeutung der Braunschweigischen Staatsregierung für die Behandlung der hiesigen nicht-deutschen Juden, für die Verfolgung so genannter Rassenschande und das Zusammenwirken von Landes- und Kommunalberhörden bei der Aneignung jüdischen Besitzes.