Im Nationalsozialismus wurde die Kriminalpolizei ermächtigt, aus verschiedenen Gründen Personen in »Vorbeugungshaft« zu nehmen und in KZs einzuweisen. Polizei und SS etikettierten sie wegen ihrer Vorstrafen als »Berufsverbrecher«. Nach 1945 galten sie nicht als Opfer. Andreas Kranebitter hat die Kollektivbiografie von 885 österreichischen »Berufsverbrechern« im KZ Mauthausen geschrieben und ist darin diesen Fragen nachgegangen: Auf welcher rechtlichen Basis wurden sie deportiert? Wegen welcher Delikte hatten sie Vorstrafen erhalten? Wie wandte die Kriminalpolizei die Kategorie »Berufsverbrecher« an? Welche Rolle spielten sie im Gefüge der »Häftlingsgesellschaft«?