Die Verfolgung sogenannter „Asozialer“ und „Berufsverbrecher“ im Nationalsozialismus ist bis heute ein blinder Fleck der deutschen Erinnerungskultur. In Fürsorgeheimen, psychiatrischen Einrichtungen oder auch in Konzentrationslagern wurden tausende Menschen mit einem „schwarzen“ oder „grünen Winkel“ stigmatisiert, entrechtet und ermordet. Sie passten nicht in das propagierte Bild der „Volksgemeinschaft“. Aus sozialrassistischen Gründen wurden Männer oftmals als „arbeitsscheu“ deklariert, wohingegen Frauen angeblich moralische Defizite unterstellt wurden.
Lange Zeit wurde ihr Leid nicht als Unrecht anerkannt, ihre Perspektiven kaum erforscht, ihre Geschichten selten erzählt. Die Bundesrepublik, die DDR und Österreich verweigerten den Betroffenen eine Entschädigung. Ihre Unrechtserfahrungen wurden verleugnet. Erst im Februar 2020 entschied der Deutsche Bundestag: „Niemand saß zu Recht in einem Konzentrationslager, auch die als ‚Asoziale’ und ‚Berufsverbrecher’ Verfolgten waren Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.”
Wer wurde im Nationalsozialismus zu „Asozialen“ oder „Berufsverbrechern“ erklärt? Welche Institutionen waren hierbei warum beteiligt? Welche Rolle spielten Armut, Ausgrenzung und ein Abweichen von gesellschaftlichen Normen dabei? Warum wurde diese Opfergruppe so lange nicht anerkannt – und was sagt das über Erinnerungspolitik aus? Welche Kontinuitäten von Stigmatisierung und Klassismus lassen sich bis in die Gegenwart erkennen?
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der Schleswig-Holsteinischen Arbeitsgruppe von Gegen Vergessen – für Demokratie durchgeführt.
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