Die Ausstellung widmet sich einem weitgehend in Vergessenheit geratenen Kapitel der DDR-Geschichte: Die systematische Ausgrenzung, Disziplinierung und Kriminalisierung von Menschen, die als „asozial“ galten. Wer nicht dem Idealbild des „sozialistischen Menschen“ entsprach – etwa durch vermeintliche Arbeitsscheu, abweichenden Lebensstil oder die politische Haltung – wurde zum Staatsfeind erklärt. Medien, Behörden und Justiz prägten das Bild „asozialer Elemente“ als Gefahr für Ordnung, Arbeitsproduktivität und kollektive Moral.
„Erziehung durch Arbeit“ zeigt Fotos, Dokumente und filmische Zeitzeugen- und Experteninterviews, ergänzt um historisches Filmmaterial. Anhand der vierzehn Porträts kann den vielen Facetten der strafrechtlichen Verfolgung und Kriminalisierung nach Paragraf 249 und dessen Auswirkungen auf die weiteren Lebenswege nachgespürt werden. Darüber hinaus geht die Ausstellung auf die Vorläufer des Paragrafen 249 in Kaiserreich, Nationalsozialismus und der frühen DDR sowie Vorbilder in ČSSR und Sowjetunion ein. „Asoziale“ in Propaganda und Medien werden ebenso beleuchtet wie Wege in die Haft, Haftbedingungen und das Leben „danach“. Eine strafrechtliche Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung wegen einer Verurteilung nach Paragraf 249 erhalten Betroffene bis heute nur im Einzelfall.
Begrenzte Plätze, Anmeldung erbeten unter anmeldung@menschenrechtszentrum-cottbus.de oder der Telefonnummer +49 (03 55) 29 01 33 – 0.
Der Eintritt ist frei.