Im Projekt “Lernen aus Akten” wurde die Entschädigungspraxis gegenüber der deutschen Sinti und Roma in rechtshistorischer Perspektive untersucht und nach den Folgen der “Wiedergutmachung” für die Entstehung der Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma gefragt. Die Überlebenden des Völkermordes empfanden die Entschädigung in der frühen Bundesrepublik als “zweites Unrecht”, sogar als “Verweigerung”, insbesondere aufgrund der Begutachtungen der deutschen Polizei in den Verfahren. Wurde Sinti und Roma tatsächlich jegliche Anerkennung als “rassistisch” Verfolgte und Entschädigungen pauschal verweigert? Welche konkreten Ungerechtigkeiten und Formen des Antiziganismus gab es in den Verwaltungsverfahren?