Am 26. Februar 2026 hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt, die AfD als »gesichert rechtsextremistisch« einzustufen. Wie begründet das Gericht seine Entscheidung? Welche Folgen ergeben sich daraus für das Beamten- und Waffenrecht? Welche Auswirkungen hat der Beschluss auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren und auf eine staatliche Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung? Darüber diskutieren Prof. Dr. Markus Ogorek und Luca Manns von der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität zu Köln. Wir bitten um Anmeldung unter https://nsdok.de/Veranstaltungen. Der Eintritt ist kostenfrei.