Stiftung für Engagement und Bildung e.V.
Gehörlose und Hörende gegen das Vergessen
Am 14. Juli 1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ erlassen, das Zwangssterilisationen ermöglichte. Rund 350.000 Menschen, darunter ca. 15.000 Gehörlose wurden Opfer. Bis heute fehlt eine umfassende Anerkennung dieses Massenverbrechens, das in Heil- und Pflegeanstalten, Gesundheitsämtern und Heimen verübt wurde. In Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte T4-Tötungsanstalt Brandenburg an der Havel schließen wir diese erinnerungspolitische Lücke und leisten Aufklärung - gemeinsam mit Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigung.
Junge Menschen sollen sich aktiv mit der Geschichte der nationalsozialistischen Politik beschäftigen und auf die bundesdeutsche Erinnerungspolitik selbstwirksam Einfluss nehmen. So soll auch gefragt werden, wie der Umgang mit dieser Opfergruppe auch nach 1945 verlaufen ist. In neun Projekttagen sollen auch gesellschaftliche Brücken zwischen hörenden und gehörlosen jungen Menschen in Brandenburg, Berlin und/oder Sachsen-Anhalt geschlagen werden. Über einen lebensweltlich verankerten Bezug zu der fokussierten historischen Opfergruppe möchte das Projekt Wissen über die Konsequenzen der nationalsozialistischen Barbarei vermitteln. Zugleich soll bei den Teilnehmenden aber auch ein Bewusstsein für die zivilisatorischen und verfassungsmäßigen Errungenschaften der Bundesrepublik gestiftet werden.