Deutsche Gesellschaft e. V.
§175 als Lernfeld für angehende Berliner Polizist:innen"
Paragraph 175, der 1871 im Deutschen Kaiserreich eingeführt wurde, stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und zog sich durch über ein Jahrhundert deutsche Geschichte. Unter dem NS-Regime wurde er weiter verschärft und bildete die Grundlage für die Deportation von zwischen 10.000 und 15.000 schwulen Männern. Auch nach dem Ende des Nationalsozialismus und der Befreiung der Konzentrationslager verschwand der Paragraph 175 nicht. Die Bundesrepublik übernahm ihn nahezu unverändert. Wer das KZ überlebt hatte, sah sich in einem demokratischen Staat erneut kriminalisiert, ohne Anerkennung, ohne Entschädigung und ohne psychologische Unterstützung. Als Folge dieses Paragraphen festigte sich Misstrauen gegenüber Polizei und staatlichen Institutionen. Erst 1994 wurde der Paragraph endgültig gestrichen.
An dieser Kontinuitätslinie setzt das Projekt „Geschichte. Kontinuitäten, Verantwortung – §175 als Lernfeld für angehende Berliner Polizist:innen" der deutsche Gesellschaft e.V. an. Angehende Polizist:innen der Berliner Polizeiakademie werden an fünf Projekttagen in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen für die Diskriminierungserfahrungen der LSBTI-Community sensibilisiert. Im Mittelpunkt stehen zudem Zeitzeug:innen-Gespräche mit betroffenen Personen. Die Interviews und begleitendes didaktisches Material sollen dauerhaft in die Polizeiausbildung integriert werden.
Das Projekt entsteht in Zusammenarbeit mit der Polizei Berlin, der Berliner Polizeiakademie und der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt Berlin (LKA Präv).