An den fünf Standorten von Gaskammern zur Tötung im Rahmen der „Aktion T4“ in Deutschland sowie in beinahe zehn weiteren ehemaligen Nerven- und Pflegeanstalten, die in die Ermordung vonn Kranken und Behinderten zwischen 1940 und 1945 einbezogen waren, bestehen heute Gedenkstätten.
Die Gedenkstätten würdigen die verschiedenen Opfergruppen, die von den Nationalsozialisten als „lebensunwürdig“ ausgesondert und ermordet wurden. Neben körperlich Behinderten und psychisch Kranken wurden auch andere Gruppen, z.B. KZ-Häftlinge, an diesen Orten ermordet „liquidiert“. Besonders die Rolle des Gesundheitswesens und der Ärzte, Psychiater sowie des Pflegepersonals wird hier dargestellt. Die Verbindungen von diesen Mordaktionen zu den Gaskammern im besetzten Polen, in denen vor allem Juden ermordet wurden, werden häufig aufgezeigt.
Gerade diese Gedenkstätten legen großen Wert auf Inklusionsangebote.
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