In etwa 30 Orten ehemaliger Gestapo- und Ordnungspolizei sowie in Zuchthäusern und Haftanstalten existieren Gedenkstätten. Sie dienten zur Inhaftierung politischer Gegner, aus sozial-rassistischen Motiven ausgegrenzter Menschen und darüber hinaus tausender Widerständler aus besetzten Ländern während des Zweiten Weltkrieges, von denen eine große Zahl hingerichtet wurden.
Viele der Gefängnisse wurden in der Kaiserzeit erbaut, von der NS-Justiz und Polizei umgewidmet und nach der Befreiung vom Nationalsozialismus weiter als Haftanstalten genutzt. An Orten, an denen die historischen Haftorte bis heute nicht zugänglich sind, wurden Gedenkstätten in Randgebäuden errichtet. Die Aufarbeitung der Beteiligung von Polizei und Justiz an den NS-Verbrechen wird gerade durch den Vergleich mit den anderen Nutzungsperioden der Gebäude deutlich.
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